Alu-Kabel verlängern

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frido2001

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Hallo,

kann man irgendwie zulässig ein Aluminium kabel mit einem Kupferkabel verlängern? Das Anbringen einer Dose ist aus Platzgründen nicht möglich.
 
Vom Prinzip her genau das was ich benötige.
Ja ich weiß, ich hätte den Querschnitt mit angeben sollen.
Da wären wir auch schon bei dem Problem. Da liegen 2,5 mm² Al, Cu kann ich neu verlegen.
 
frido2001 schrieb:
Vom Prinzip her genau das was ich benötige.
Ja ich weiß, ich hätte den Querschnitt mit angeben sollen.
Da wären wir auch schon bei dem Problem. Da liegen 2,5 mm² Al, Cu kann ich neu verlegen.


Hallo mich nicht alles täuscht sind 2,5mm² gar nicht mehr zulässig, 10 oder 16 mm ²sind der Minderst- Querschnitt, Besser heraus mit der Aluleitung ,der Querschnitt von 2,5mm² sind nur mickrige 1,5mm²Kupfer.
mfg Sepp
 
Richtig geringster Querschnitt für eine Alu Leitung sind 10mm².

Die alte Leitung sollte man austauschen, und nicht auch noch verlängern wo wahrscheinlich schon am alten Anschlußpukt die Leitung ausgereizt war.
 
Richtig geringster Querschnitt für eine Alu Leitung sind 10mm².

Wie ist denn das gemeint ?

Soll das heissen , geringere Querschnitte wären verboten ?

Glaube ich nicht...bitte genaue Vorschrift !!

Kenne nämlich Hersteller die kleinere Querschnitte anbieten.....
 
Vorschrift ist die DIN-VDE in dem Teil in dem die Mindestquerschnitte Für Kabel und Leitungen für Niederspannungsanlagen festgelegt werden.
Dort stehen, die 1,5mm² Mindestquerschnitt für Kupferleitungen und auch die 10mm² Mindestquerschnitt für Aluminiumleiter.

Nur weil einer etwas herstellt, darf es in der Elektroinstallation noch lange nicht verwendet werden.

Edit: hab gerade noch mal nachgelesen sind tatsächlich keine 10mm² für Alu vorgeschrieben.
Es müssen 16mm² sein!
für bewegliche Leiter ist Aluminium sogar gar nicht zugelassen.
Quelle DIN-VDE 0100-520 Tabelle 61
 
Also bei mir ist es in DIN VDE 0100-520:2003-06 Tabelle 52J und DIN VDE 0100-520:2013-06 Tabelle 52.2 - Von wann ist deine DIN VDE? Oder bin ich blind?
 
Sorry kann sein, daß ich mich bei der Tabellennummer verhauen habe das ist wahrscheinlich die Tabellennummer des Buches.
 
Octavian1977 schrieb:
Sorry kann sein, daß ich mich bei der Tabellennummer verhauen habe das ist wahrscheinlich die Tabellennummer des Buches.
wäre schön wenn das präzisiert wird.
 
Nun wenn ich das so lese,dann hätte der E-Betrieb der damals die EFH-Installation neu gemacht hatte bei uns auch Normwiedrig gehandelt ?

Im Haus alles neu mit CU NYM.

Die Garage auf dem Grundstück war noch mit ALU Leitungen Installiert (DDR Bauzeit)

Von der HV wurde dann an das bereits vorhandene ALU-Kabel
(Erdverlegung)zur Garage CU+Alu mit Preßverbindung+Schrumpfmuffe eine Verbindung hergestellt.

(kein Drehstromanschluß in der (Garage)

Gruß helge 2
 
ja hat er.

Das Buch ist der Band 52 vom VDE Verlag
 
2,5 mm² Alu waren zum Zeitpunkt der Verlegung sicherlich zulässig. Hierzulande war das die Standartleitung für die Wohnungsinstallation. Für Neuverlegungen dürfen sie allerdings nicht mehr verwendet werden. .

MfG
 
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