Anforderung an Leitung zwischen Zähler und UV

Diskutiere Anforderung an Leitung zwischen Zähler und UV im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich erneuere gerade meine UV in Küche und Bad und da gibt es ein paar Fragen... Meine Wohnung ist aus den 50ern. in den 80er-90er Jahren...
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oklotz

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Hallo, ich erneuere gerade meine UV in Küche und Bad und da gibt es ein paar Fragen...

Meine Wohnung ist aus den 50ern. in den 80er-90er Jahren wurde Drehstrom verlegt. Die Zählerkästen sind im Keller und man hat zwischen Zähler und Wohnung jeweils 4x10mm durch einen stillgelegten Kamin gezogen.

1)
In 2001 hat man die Zählerkästen nach TAB2000 erneuert. Die Leitungen zwischen Zähler und Wohnung sind in 4x10mm liegen geblieben und man hat deshalb 3x Neozed 50A eingesetzt.

Im Prinzip sind Neozed 50A für 10mm doch okay - oder??

Aaaber, ein Meister sagte mir, dass selbst in den 80er Jahren 4x10mm nicht zulässig war und man hätte damals entweder 5x10mm oder 4x16mm verlegen müssen. Daher hätte man die Leitung unbedingt bei der Erneuerung der Zähler in 2001 gemäss nach TAB2000 durch 5x16mm ersetzen müssen.

Stimmt das?? Er will das so nicht abnehmen :-(

2)
Mein Unterputz-Verteilerkasten hat eine Einbautiefe von 9cm. Ich habe das Ding nun in die 12cm dicke Wand zwischen Flur und BAd (ausserhalb der Bereiche 0-2) eingebaut und denke die Restwandstärke von 3cm zwischen Verteilerkasten und Bad ist etwas knapp :). Wie gross muss die Restwandstärke zwischen Verteilerkasten und Wandoberflache mindestens sein?? Und werden Fliesen hierbei mit gerechnet??

Gruss,
Olli
 
Hallo,

1) Also ich hätte eher bedenken das die Last der Leitung da irgendwo hängt, in dem Kamin und die durch ihre eigene Last ev. beschädigt wereden könnte. Weiterhin kann ich mich an sone fordrung nicht erinnen. Die Din fordern min. 10mm² ansonten ist es auslegunssache des Meister. Kann auch sein das es doch drin steht bin mir nicht 100% sicher.

2) Restwandstärke 6 cm, oder alles über ein 30mA RCD

Mfg MArcell
 
trekmann schrieb:
Hallo,

1) Also ich hätte eher bedenken das die Last der Leitung da irgendwo hängt, in dem Kamin und die durch ihre eigene Last ev. beschädigt wereden könnte. Weiterhin kann ich mich an sone fordrung nicht erinnen. Die Din fordern min. 10mm² ansonten ist es auslegunssache des Meister. Kann auch sein das es doch drin steht bin mir nicht 100% sicher.

2) Restwandstärke 6 cm, oder alles über ein 30mA RCD

Mfg MArcell
 
2) Restwandstärke 6 cm, oder alles über ein 30mA RCD

RCD gilt dann auch für die Zuleitung in die UV. Sprich der müsste in den Zählerkasten und die Zuleitung muss auf jeden Fall 5-adrig sein. Das ganze wäre dann wohl auch recht "nervös" - oder?

Gruss,
Olli
 
trekmann schrieb:
Weiterhin kann ich mich an sone fordrung nicht erinnen. Die Din fordern min. 10mm² ansonten ist es auslegunssache des Meister. Kann auch sein das es doch drin steht bin mir nicht 100% sicher.

Kann auch eine Forderung des VNB sein.

Lutz
 
zu 1.
Damals galt die Forderung, daß Verbindungsleitung
zwischen Zähler und Stromkreisverteiler
mind. einen Querschnitt von 10mm² haben müssen.

Die Gefahr von unzulässigen Veränderungen und
Beschädigungen an der Leitung sowie an den Befest-
igungspunkten außerhalb des Kamins aufgrund des
Eigengewichts der Leitung kann nicht ausgeschlossen werden.

Bei Verwendung von NYM- oder NYY-Leitung hätte der Kamin verschüttet werden müssen,

Zu klären wäre außerden ob der Bezirksschornstein-
feger damals und auch jetzt keine Bedenken hat.

Die sauberste Lösung wäre es, die alte Leitung
abklemmen und eine neue Leitung zu verlegen.
Wenn möglich nicht im Kamin. :!:

Zu 2.
DIN VDE 0100-701:2002-02
http://upload5.postimage.org/119886/wanddicke.jpg




Gruß
Duspol :D
 
Wir nutzen regelmäßig stillgelegte Kamine zum Einziehen von Steigeleitungen! Werden alle Wohnungen des Stranges gleichzeitig saniert, ist es auch kein Problem die Leitungen ordnungsgemäß zu besfestigen und auf jeder Etage ein Brandschott im Kamin anzubringen.

Sollten diese möglichkeit nicht bestehen, kann auch auf eine Leitung mit eingebauten Tragseil zurückgegriffen werden.
 
Was sagt denn die Bauordnung bei euch darüber aus?

Was sagt der Bezirksschornsteinfeger?

Wenn der Kamin doch wieder als solches genutzt
werden soll, (was bei 1-Familienhäuser vorkommen kann), werden die Leitungen bzw die Brand-
abschottungen durch euch wieder entfernt?



Gruß
Duspol :D
 
Natürlich wird vor ausführung der Arbeit der Kamin stillgelegt! Meist wird dieser sogar bis unter die Pfannen zurückgebaut und vorher gereinigt!
 
Duspol schrieb:
Wenn der Kamin doch wieder als solches genutzt
werden soll, (was bei 1-Familienhäuser vorkommen kann), werden die Leitungen bzw die Brand-
abschottungen durch euch wieder entfernt?

Hallo,

das wäre dann ja eine gravierende Nutzungsänderung und solche Änderungen sind doch immer mit gewerkeübergreifenden Umbaumaßnahmen verbunden.

Gruß

PTGA
 
ego1 schrieb:
Natürlich wird vor ausführung der Arbeit der Kamin stillgelegt! Meist wird dieser sogar bis unter die Pfannen zurückgebaut und vorher gereinigt!

Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 4 Etagen und jeweils 2 Wohnungen pro Etage - 1 links und 1 rechts. Für links und rechts gibt es jeweils 1 Kamin. In jedem Kamin liegen 4 Leitungen NYY 4x10mm und er ist gekennzeichnet ("Achtung Kamin wird als Kabelschacht genutzt" "Flamro Leichtbauschott").

Ich wohne im obersten OG und habe vom Dach aus mal in den Kamin geguckt. Mein Kabel konnte ich sehen, aber kein Schüttgut.
 
elo22 schrieb:
trekmann schrieb:
Weiterhin kann ich mich an sone fordrung nicht erinnen. Die Din fordern min. 10mm² ansonten ist es auslegunssache des Meister. Kann auch sein das es doch drin steht bin mir nicht 100% sicher.

Kann auch eine Forderung des VNB sein.

Lutz


Die Stadtwerke sagen, 4x10mm sei zwar nicht mehr Stand der Technik, wurde früher aber viel verlegt und sei bei richtiger Absicherung absolut unkritisch.

Der Meister will das nur akzeptieren, wenn ich nun den Nachweis des Altbestandes heranschaffe....schwierig, weil mehrfacher Wechsel der Hausverwaltung und des Eigentümers.
 
Wenn die anlage als TN-System betrieben werden darf, ist 4x10 ansich nach VDE sogar heute noch zulässig. Einzig die TAB forderung nach 63A mindestbelastbarkeit spricht dagegen. Da diese forderung aber vom VNB nicht als hinderlich betrachtet wird, spricht aus der ferne nichts gegen einen verbleib der Leitung. 5adrige Hauptleitungen in TN Systemen setzen sich erst in den letzten 10 Jahren durch, und sind nur eine Reaktion auf die ausgleichstrom Problematik der PEN leiter.
 
zu klären ist erst mal wie lang die 4x10mm² Leitung ist!

10mm² darf bei einer Absicherung mit 50A maximal 42m lang sein.

Zu berücksichtigen ist aber auch noch die Verlegung innerhalb der Wohnung, da ja am Ende der 10mm² Leitung kein Verbraucher angeschlossen ist sonderen erst mal noch weitere Leitungen mit 1,5mm² oder 2,5mm² folgen

also wenn man einen Spannungsfall von 1,5% auf der 10mm² Leitung veranschlagt bleiben dann noch ca 20m übrig.
0,5% Spannungsfall vom HAK bis zum Zähler und 2% nach der UV in der Wohnung.
zusammen also 4% Spannungsfall
 
Octavian1977 schrieb:
zu klären ist erst mal wie lang die 4x10mm² Leitung ist!

10mm² darf bei einer Absicherung mit 50A maximal 42m lang sein.

Zu berücksichtigen ist aber auch noch die Verlegung innerhalb der Wohnung, da ja am Ende der 10mm² Leitung kein Verbraucher angeschlossen ist sonderen erst mal noch weitere Leitungen mit 1,5mm² oder 2,5mm² folgen

also wenn man einen Spannungsfall von 1,5% auf der 10mm² Leitung veranschlagt bleiben dann noch ca 20m übrig.
0,5% Spannungsfall vom HAK bis zum Zähler und 2% nach der UV in der Wohnung.
zusammen also 4% Spannungsfall


Die 4x10 ist 25m lang. Die Formel für Berechnung des Spannungsfalls (Drehstrom/Wechselstrom) ist mir bekannt.

Nur, wie muss ich den Spannungsfall auf der 4x10 betrachten, wenn anschliessend eine Leitung mit 3x1.5 (16A) folgt - Drehstrom-Spgfall (10mm, 50A) + Wechselstrom-Spgfall (1.5mm, 16A) oder den absoluten worst case beides als Wechselstrom-Spgfall???
 
mach beides mit dem Wechselspannungsfall.

Denn der Drehstromspannungsfall geht von einer symetrischen Last aus.
 
Hallo,

also ist eigentlich ganz einfach! Du hast laut din AB DEM ZÄHLER 3% Spannungsfall. Normalerweise nimmt man 1% bis zur UV oder weniger bleibt mehr für die Verbraucher übrig.

Der Spannungsfall auf der Zuleitung wird mit Drehstrom berechnet und 50A sind also ca. 25 m die verlegt werden dürfen.

Dann bleiben 2% für die Welchselstromverbraucher übrig.
1,5mm² --> ca.12m
2,5mm² --> ca.20m

MFg Marcell
 
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