Angebote gegen Gebühr, Arbeiten auf Vorkasse

Diskutiere Angebote gegen Gebühr, Arbeiten auf Vorkasse im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo, ich bin neu hier und habe mal eine Frage zu von mir eingeholten Angeboten für Elektroarbeiten. Wir bekommen Anfang des Jahres eine...
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@ Moorkate & Epilektriker:

Zum Thema: "Gibt es nicht!"--"Gibt es doch!"

Auszug aus einem früheren Thread von mir:




Fehler können immer passieren Exclamation

Fehler 1: der vertauschte Anschluss der 2-adrigen Stegleitung
Fehler 2: die nicht vorgenommene abschließende Kontrolle per Messung,
Fehler 3: die zweimalige Nachmessung durch EFK Question (einmal sogar zusammen mit Azubi!), in der kein Fehler festgestellt wurde.

Gerade der letzte Fehler ist für mich der gravierenste und ich weiss bis heute nicht, was die "Fachkräfte" gemessen haben. Ein einfacher Duspol hätte den Fehler aufgedeckt. Erst bei Wiedeholung meines Experiments mit der Glühlampe ist der dritte Prüfer blass geworden.

Es liegt mir fern, diese negative Erfahrung zu verallgemeinern und weiss die zahlreichen fundierten Beiträge der Fachkräfte im Forum zu schätzen, die neben ihrer Arbeit hier viel Zeit investieren. Mir ist klar, dass es dabei oft schwierig ist, die richtigen Tipps zu geben, da der Kenntnisstand der Fragesteller nicht bekannt ist. Insofern ist aus Sicherheitsgründen der oftmalige Hinweis eine kompetente EFK einzubeziehen durchaus angebracht.

Nur wie findet man die in der Praxis Question

Das Eletrounternehmer hatte gefordert die Wohnung komplett neu zu machen und alles mit dem PEN Leiter zu entfernen.
In aller Regel tragen die Eigentümer für die fehlerhaften Arbeiten die Verantwortung, weil Sie uralte unsichere Installationen nicht entfernen lassen.
 
elektroblitzer schrieb:
...
Das Eletrounternehmer hatte gefordert die Wohnung komplett neu zu machen und alles mit dem PEN Leiter zu entfernen.
In aller Regel tragen die Eigentümer für die fehlerhaften Arbeiten die Verantwortung, weil Sie uralte unsichere Installationen nicht entfernen lassen.
:twisted: Was sollen eigentlich immer diese bösartigen Unterstellungen deinerseits? :twisted:

oder warst du der Unternehmer bzw. dessen Vertreter?
 
elektroblitzer schrieb:
In aller Regel tragen die Eigentümer für die fehlerhaften Arbeiten die Verantwortung, weil Sie uralte unsichere Installationen nicht entfernen lassen.

Das würde dem Artikel 14 des Grundgesetz (Recht auf und am Eigentum) widersprechen. Erst wenn ein anderes, sogenanntes absolutes Recht (§ 823 BGB) in Gefahr ist, kann eine Forderung zur Abstellung der Gefahr erwachsen und eine zivilrechtliche Forterung (Verkehrssicherungspflicht) begründet werden.
 
@ leerbua

du hast geschrieben:
"wenn ich die Bildunterschrift richtig deute, ist das dann genau die "Lügenstift" Prüfung."

Du hast bezüglich des Messprinzips sicher Recht. Aber ich habe das Teil schon mehrfach auch an langen Steg-Leitungen eingesetzt, die ja wegen der parallelen Leiteranordnung besonders empfindlich für kapazitive Einkopplungen sind.

Dabei konnte ich aber immer sauber trennen:

Phase LED leuchtet
PEN-Leiter keinerlei Anzeige

Vieleicht kann das bei einem sog. "Lügenstift" aus dem Baumarkt anders sein.

H&O
 
@ elektroblitzer,
du hast geschrieben:

"Das Eletrounternehmer hatte gefordert die Wohnung komplett neu zu machen und alles mit dem PEN Leiter zu entfernen.
In aller Regel tragen die Eigentümer für die fehlerhaften Arbeiten die Verantwortung, weil Sie uralte unsichere Installationen nicht entfernen lassen."

Dein Kommentar ist unangebracht. Du hast überlesen, dass die Steigleitungen bereits 1990 installiert wurden. FI-Schalter für laienbedienbare Steckdosen < 32A wurden erst 2007 vorgeschrieben, mit Übergangsfrist bis Anfang 2009!

Die neuen Steigleitungen in dem 8-Parteien Mietshaus wurden vorausschauend eingebaut, um damaligen Mietern zu ermöglichen, von Gas- auf Elektroherde umzusteigen. Bei Neuvermietungen wurden nach und nach alle Wohnungen von Klassischer Nullung auf TN-S umgerüstet.

H&O
 
Anmeldungsdatum: 12.08.2010
Beiträge: 1951


BeitragVerfasst am: 18.12.2015 16:26 Titel: Antworten mit Zitat
elektroblitzer hat folgendes geschrieben:
...
Das Eletrounternehmer hatte gefordert die Wohnung komplett neu zu machen und alles mit dem PEN Leiter zu entfernen.
In aller Regel tragen die Eigentümer für die fehlerhaften Arbeiten die Verantwortung, weil Sie uralte unsichere Installationen nicht entfernen lassen.

Twisted Evil Was sollen eigentlich immer diese bösartigen Unterstellungen deinerseits? Twisted Evil

oder warst du der Unternehmer bzw. dessen Vertreter?

Bei der Anfrage braucht man wohl kein prophet zu sein um zu erfassen was da falsch gelaufen ist.
Jeder weis das PEN Systeme mit 1,5 qmm abgeschafft gehören noch vor dem Einbau von Steigeleitungen in 4x10 qmm.
Wird nur nie gemacht. Wir hatten letzte Woche so einen Fall. Wenn man so eine Anfrage bekommt sucht man als seriöser Betrieb schnell das weite.
Da kommt der Eigentümer dann aus der Nummer wie hier auch nicht mehr aus der Nummer raus.

Das würde dem Artikel 14 des Grundgesetz (Recht auf und am Eigentum) widersprechen. Erst wenn ein anderes, sogenanntes absolutes Recht (§ 823 BGB) in Gefahr ist, kann eine Forderung zur Abstellung der Gefahr erwachsen und eine zivilrechtliche Forterung (Verkehrssicherungspflicht) begründet werden.

Da bist du auf dem Holzweg. Eine Verpflichtung in diesem Sinne ist auch das Gebäude gemäss Landesbauordnung instandzuhalten. Da mit den Steiegeleitungen eine wesentliche Änderung erfolgt ist ist in manchen Bundesländern nach Landesbauordnung auch nicht unmittelbar berührte Teile auf den neusten Stand der Technik zu bringen.
Hier stöhnen immer einige über die Mehrkosten.
Denn gemäß Artikel 44 des GG dient das Eigentum dem Wohler der Allgemeinheit, zum Beispiel auch den Mietern.
 
elektroblitzer schrieb:
Da bist du auf dem Holzweg. Eine Verpflichtung in diesem Sinne ist auch das Gebäude gemäss Landesbauordnung instandzuhalten. Da mit den Steiegeleitungen eine wesentliche Änderung erfolgt ist ist in manchen Bundesländern nach Landesbauordnung auch nicht unmittelbar berührte Teile auf den neusten Stand der Technik zu bringen.
Hier stöhnen immer einige über die Mehrkosten.
Denn gemäß Artikel 44 des GG dient das Eigentum dem Wohler der Allgemeinheit, zum Beispiel auch den Mietern.
Die Verpfichtung zur Instandhaltung bedeutet, dass keine unmittelbare Gefahr davon ausgeht - z.B. ein loses Treppengeländer oder eine unter Strom gesetzte Wasserleitung, weil der Erder weggegammelt ist - nicht weil es nicht mehr dem aktuellen Srand der Technik entspricht. Alles was darüber hinaus geht wäre eine umlagenfähige Modernisierung und ob dieses immer zum Wohl der Mieter ist....?

Man muss auch einfach die Kirche im Dorf lassen, denn dann kannst du alle 25 Jahre Haus abreißen und neu bauen. Dann gäbe es überall einfache schlichte Zweckbauten oder holländische weit ausgedehnte Caravansiedlungen und keinen preiswerten Wohnraum mehr.

mfG
 
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