Anlagenprüfung gemäß DIN VDE 0100-600

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TZ

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Hallo Forengemeinde.

Wer darf eine Anlagenprüfung nach DIN VDE 0100:600 durchführen? Muss diese Prüfung durch eine ins Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofachkraft erfolgen oder ist allgemein ein Installationsbetrieb ausreichend? Oder reicht zur Rechtskraft der Prüfung die Tatsache aus, dass der Prüfer eine zur Elektrofachkraft ausgebildete Privatperson ist?

Grüße aus Leipzig
Thomas
 
Das kommt auch drauf an, welchen Zweck die Prüfung erfüllen soll ...
 
Die Prüfung ist Teil der In Betriebnahme und diese darf nur durch den eingetragenen Elektrofachbetrieb erfolgen.

Was verstehst Du unter einem allgemeinen Installationsbetrieb? solch eine Firma dürfte ja fast nichts an der elektrischen Installation machen ohne nachher einen eingetragenen Betrieb mit der In Betriebnahme zu beauftragen.
Ich kenne auf jeden Fall keinen solchen Betrieb.

Prinzipiell kann jede Fachkraft die Prüfung durchführen, nur eben nicht in Betrieb setzen.
 
TZ schrieb:
Hallo Forengemeinde.

Wer darf eine Anlagenprüfung nach DIN VDE 0100:600 durchführen? Muss diese Prüfung durch eine ins Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofachkraft erfolgen oder ist allgemein ein Installationsbetrieb ausreichend? Oder reicht zur Rechtskraft der Prüfung die Tatsache aus, dass der Prüfer eine zur Elektrofachkraft ausgebildete Privatperson ist?

Grüße aus Leipzig
Thomas

Die Norm enthält sinngemäss die Formulierung: Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden, die zur Durchführung von Prüfungen befähigt ist. Mit der Anmerkung, das die Festlegung von Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation eine nationale Angelegenheit ist.
Nun kann man diskutieren, ob das eine "EFK" sein muss, oder eine "befähigte Person"...

Mit einer Eintragung in ein Installateurverzeichnis oder Mitgliedschaft in einem Installationsbetrieb hat das erstmal nichts zu tun.
 
Es hat dann was mit der Eintragung zu tun sobald man mehr als diesen Satz betrachtet, nämlich die NAV die In betriebnahme der elektrischen Anlage nur vom eingetragenen Fachbetrieb zuläßt.
die Prüfung nach 600 läuft während der In Betriebnahme.
Ohne In Betriebnahme kommt man nicht viel weiter als bis zur Isolationsmessung, was eine unvollständige Prüfung bedeuten würde.
Wird die Prüfung danach wiederholt ist es eine Wiederholungsprüfung und die geht nach 0701-0702
 
Octavian1977 schrieb:
Es hat dann was mit der Eintragung zu tun sobald man mehr als diesen Satz betrachtet, nämlich die NAV die In betriebnahme der elektrischen Anlage nur vom eingetragenen Fachbetrieb zuläßt.
die Prüfung nach 600 läuft während der In Betriebnahme.
Ohne In Betriebnahme kommt man nicht viel weiter als bis zur Isolationsmessung, was eine unvollständige Prüfung bedeuten würde.

Die Frage lautete, wer die Prüfung nach DIN 0100-600 durchführen darf. Von einer Anlageninbetriebnahme ist keine Rede.

Octavian1977 schrieb:
Wird die Prüfung danach wiederholt ist es eine Wiederholungsprüfung und die geht nach 0701-0702

Liegt keine Dokumentation über eine erfolgte "Erstprüfung" nach DIN 0100-600 vor, ist die Wiederholungspruefung nach DIN 0105-100 im Umfang einer Erstprüfung gem. DIN 0100-600 durchzuführen.

DIN 0701-0702 ist Prüfung elektrischer Geräte. Andere Baustelle.
 
okay dann prüfst Du bis zur Isomessung lässt dann einen vom eingetragenen Betrieb zum einschalten kommen damit Du die Ik und FI Messungen machen kannst.

stimmt war die falsche Nummer.
 
Wozu braucht man einen eingetragenen Betrieb zur Abnahme der Prüfung? Ich halte diesen Passus in der NAV rechtlich für nicht haltbar, da dies per se Eleketrounternehmen aus dem EU-Ausland ausschliesst und dies der Dienstleistungsfreiheit gem. der EU-Charta wiederspricht.

Wäre genauso, als wenn dein Bürgermeister, mit dhl eine Absprache trifft und per Dienstverordnung alle Bewohner dazu verdonnert, nur noch per dhl Pakete auszuliefern ind zu empfangen.

mfG
 
Vielen Dank erst einmal für die rege Beteiligung!

Konkret handelt es sich um eine temporär errichtete Anlage die nicht direkt vom Anschluss des NB gespeist, sondern erst nach dem Zähler von der kundenseitigen Sammelschiene abgegriffen wird. Damit handelt es sich um ein privat betriebenes Netz im Sinne der DIN VDE 0100-520:2013-06, welches in Betrieb zu nehmen ist.

Sind mit dieser "Inbetriebnahme"-Prüfung nun also Bedingungen verknüpft, wie etwa Durchführung durch Elektrofachbetrieb, reicht die Elektrofachkraft oder bestehen weitere Anforderungen an den Prüfenden?

Grüße,
Thomas
 
TZ schrieb:
Damit handelt es sich um ein privat betriebenes Netz im Sinne der DIN VDE 0100-520:2013-06, welches in Betrieb zu nehmen ist.

Den darfst Du gerne mal erklären ...
 
Konkret handelt es sich um eine temporär errichtete Anlage die nicht direkt vom Anschluss des NB gespeist, sondern erst nach dem Zähler von der kundenseitigen Sammelschiene abgegriffen wird. Damit handelt es sich um ein privat betriebenes Netz im Sinne der DIN VDE 0100-520:2013-06, welches in Betrieb zu nehmen ist.

Sind mit dieser "Inbetriebnahme"-Prüfung nun also Bedingungen verknüpft, wie etwa Durchführung durch Elektrofachbetrieb, reicht die Elektrofachkraft oder bestehen weitere Anforderungen an den Prüfenden?

Das ist so nicht richtig, da der installiert 1. haften muss und 2. sicherstellen das die Anlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Beides nur mit entsprechenden Vorraussetzungen zu erfüllen die zur Eintragung in das Installateursverzeichnis berechtigen.

@Moorkate
Ein deutsches Elektrounternehmen das im Ausland arbeiten möchten muss die doch sehr hohen Auflagen erfüllen, genauso wie die deutschen Unternehmen hier.
 
elektroblitzer schrieb:
Das ist so nicht richtig, da der installiert 1. haften muss und 2. sicherstellen das die Anlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Oder haftet nicht der Erst-Inbetriebnahmehmer?
 
Erichter und Planer haften Gesamtschuldnerisch.

Der Prüfer prüft nur auf die Regeln der Technik haftet somit nur für bei Abweichungen die er nicht bemängelt hat.

Dehalb darf auch nur ein Errichter mit ausreichend hoher Deckungssumme errichten, der ist dann dran, wenn es keinen Planer gibt.
Alles andere möchte man nicht. Nun könnte man auf die Idee ich will ja gar keinen haben der für mich haftet. Aber auch in Privaten Bereichen sind Dritte betroffen, so das nach den gesetzlichen Regelungen diese Personen/Sachen zu schützen sind.
 
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Thema: Anlagenprüfung gemäß DIN VDE 0100-600
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