anlagenseitiger Anschlussraum, so in Ordnung ?

Diskutiere anlagenseitiger Anschlussraum, so in Ordnung ? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo, im Rahmen meines Anschlusses der PV-Anlage habe ich bereits hier schon ein wenig Informationen zu meiner Anlage gesammelt. Ziel ist es hier...
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Jochen.80

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Hallo,
im Rahmen meines Anschlusses der PV-Anlage habe ich bereits hier schon ein wenig Informationen zu meiner Anlage gesammelt. Ziel ist es hier zu schauen ob meine Anforderungen DIN-gemäß von der Elektrofachkraft umgesetzt werden und ich beim nächsten mal nicht wieder eine Überraschung erlege.

Es geht um meinen Zählerkasten (2 Felder) im Treppenhaus eines 3-Familienhauses.
Feld links war/ist für die Erdgeschosswohnung, Feld rechts war für den Allgemeinstrom (der Zähler ist aktuell ausgebaut und der Strom wird über den EG-Zähler bezogen, ja das ist so gewollt und abgesprochen).

Meine Frage bezieht sich auf den AAR weil ich mir nicht sicher bin ob da alle so hin darf wie es geplant ist.

Vom linken Zähler gehen Leitungen zu 3 Unterverteilungen ab (Erdgeschosswohnung, Garage, Keller).
Bis auf die 3TE-breite Sicherung für den Wechselrichter und dem Smartmeter handelt es sich um den IST-Zustand. Ist der in der Zeichnung geplante Aufbau okay ?
aar_ist.png
 
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Habe ich schon befürchtet ;) Was müsste man anders machen, ich habe zwar elektrotechnische Kenntnisse und kann die TAB, DIN, etc. lesen, habe aber keinerlei Erfahrung im Bereich Hausanlagen. Ich möchte nur nicht immer teures Geld für die Erweiterung/Umrüstung meiner anlage durch Elektrofachkräfte zahlen und am Ende ist nichts besser.
 
Wäre es z.B. möglich den rechten Teil des Zäherschrankes so umzubauen, dass hier der Zählerplatz entfällt und hier sämtliche Sicherungen etc. eingebaut werden können. Damit entfällt dann die Möglichkeit jemals wieder einen zweiten Zähler einzubauen. Für eine später einzubauende Wärmepumpe könnte dann doch vom HAK aus ein weiterer Zählerschrank im Keller angeschlossen werden ?
 
Vom HAK aus kannst du sowieso nicht zu einem 2. Zählerschrank gehen.
Laut aktueller TAB dürfen im AAR außer einem Verteilerklemmblock und 3 Wechselstromabgänge keine Geräte verbaut werden.
Du könntest jetzt alles (bis auf die 2 LSS) in den rechten Teil rübersetzen und wenn dort mal wieder ein Zähler rein soll, einen Verteiler danebenbauen.
 
Danke für den Vorschlag Werner,
heißt für mich, der gesamte Schrank kann gemäß Vorschrift mit den ganzen Geräten (Smartmeter, 3-Pol Sicherung den Wechselrichter, Sicherungen für die Unterverteilungen,..) nur mit einem Zähler betrieben werden? Der Einbau eines zweiten Zählers den ich später für die kommende Wärmepumpe benötige würde in diesem Kasten nicht mehr funktionieren und ich müsste einen weiteren Kasten dazu bauen lassen ?
 
heißt für mich, der gesamte Schrank kann gemäß Vorschrift mit den ganzen Geräten (Smartmeter, 3-Pol Sicherung den Wechselrichter, Sicherungen für die Unterverteilungen,..) nur mit einem Zähler betrieben werden?

Ja.

Der Einbau eines zweiten Zählers den ich später für die kommende Wärmepumpe benötige würde in diesem Kasten nicht mehr funktionieren und ich müsste einen weiteren Kasten dazu bauen lassen ?

Willst du denn einen 2.Zaehler nur für die WP? Wenn der Betrieb WP mit PV-Strom vorgesehen ist, bringt da ein zweiter Zaehler mehr Aufwand und Kosten als Nutzen.
 
Die Sache ist in der Tat ein wenig komplizierter. Es handelt sich um ein Dreifamilienhaus , zwei Wohnungen waren vermietet, deshalb ein separater Zähler für Allgemeinstrom. Nun ist nur noch eine Wohnung innerhalb der Familie vermietet und der Allgemeinstromzähler ist verschwunden da die monatliche Grundgebühr höher als die Energiekosten waren. Es wird nun via Pauschale abgerechnet.

Wenn später die Wärmepumpe kommt hätten wir folgendes Setup.:

Selbst genutze Wohnungen inkl. PV-Anlage und Klimaanlagen + Wallbox.
Und die Wärmepumpe für alle Wohnungen. Mir fällt dazu nichts ein wie man das vernünftig abrechnen kann, ohne zweiten Zähler. Deshalb gibt es halt momentan die Idee weil der Elektriker noch ein mal dran muss das best möglich vorzubereiten, wenn dies mit dem vorhandenem Schrank aber nicht geht habe ich leider Pech gehabt.
 
Der Einbau eines zweiten Zählers den ich später für die kommende Wärmepumpe benötige würde in diesem Kasten nicht mehr funktionieren und ich müsste einen weiteren Kasten dazu bauen lassen ?
Oder du lässt den Kasten für 2 Zähler und baust gleich eine Verteilung für alles daneben.
 
Das ist halt so doof, keine zwei Meter vom Zählerschrank befindet sich der Verteilerkasten für die Erdgeschosswohnung. Das hätte man von vorn herein einfach viel sinnvoller gestalten können. Mir war damals nicht bewusst, dass der obere Anachlussraum diese Auflagen hat und ich dachte halt hier kann ich soweit Platt ist nachrüsten lassen. Somit wurde das dann halt entsprechend mit dem Elektriker abgesprochen und bauen lassen.


Den Strom zur Wärmepumpe demnächst mit einem geeichtem Zähler zu zählen könnte in Zukunft wohl eine Option sein. Aktuell noch nicht, da ich ja selbst generieren Strom von der PV Anlage von der WP nutzen könnte. Hier gibt es eine große Hürde beim Finanzamt wenn ich das richtig sehe, da ich dieses Strom ja dann dem Mieter mit verkaufen würde.
 
Eine große Hürde beim Amt gibt es da nicht, du mußt halt eine Gewinn Verlust Rechnung machen und die Gewinne versteuern.
Aber du mußt ja den Strom Deiner PV nicht an den Mieter weiter geben.
Wenn die Anlage an Deinem Zähler angeschlossen ist arbeitet die nur für Dich, Antrag ausfüllen auf Liebhaberei und mit dem Finanzamt ist das erledigt (bis 10kWp)

Für jeden Mieter benötigst Du allerdings zwingend einen offiziellen Zähler für dessen Strom.
Den Allgemeinstrom kannst Du auch über Dich laufen lassen und einen eigenen MID konformen Unterzähler montieren zur Abrechnuung. des Allgemeinstromes.
Für die Wärmepumpe benötigst Du allerdings erstens einen geeichten Zähler für deren Verbrauch und zweitens natürlich Wärmemengenzähler für die einzelnen Mieter. den Strom der Heizung mußt Du Anteilig zum Wärmeverbrauch abrechnen.
 
mit Offiziell ist ein Zähler eines eingetragenen Messtellenbetreibers gemeint, der VNB hat keine Zähler.

Ein Mieter einer Wohnung hat das Recht seinen Stromanbieter selbst zu wählen und das kann er nur mit einem "offiziellen" Zähler.
 
Ein Mieter einer Wohnung hat das Recht seinen Stromanbieter selbst zu wählen ...
Steht wo?
Es gibt genügend Urteile, dass er eine ausreichende Stromversorgung haben muss. Das bedingt natürlich für die Abrechnung eine Zählung des "Verbrauchs".
Bitte zeig mir eine Vorschrift oder Urteil, dass es ein Zähler des Messstellenbetreibers sein muss (dass der VNB nicht zählt, ist klar).
 
Thema: anlagenseitiger Anschlussraum, so in Ordnung ?
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