Anschluß Bereitschaftslicht Bestand

Diskutiere Anschluß Bereitschaftslicht Bestand im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo ins Forum! Folgende Ausgangssituation: bestehende Installation, 4 Bereitschaftsleuchten (mit Batterie, LED) auf einem Kreis. Aktuell...
K

kabelkeber

Beiträge
109
Hallo ins Forum!

Folgende Ausgangssituation: bestehende Installation, 4 Bereitschaftsleuchten (mit Batterie, LED) auf einem Kreis.
Aktuell angeschlossen über Phasenwächter (die Allgemeinbeleuchtung hängt an 3 einzelnen C6-Automaten, auf L1, L2, L3,.... NYM 5x1,5), davor RCD, Phasenwächter hinter den LS abgegriffen.
Zusätzlich gibt es noch eine Steuersicherung für die Beleuchtung (B6). Diese Steuersicherung liegt vor der genannten RCD, ist davon also unabhängig.

Über diese Steuersicherung werden auch die Bereitschaftsleuchten versorgt, um zu laden bzw. um dann über den Schaltkontakt des Phasenwächters bei Ausfall einer Phase der Allgemeinbeleuchtung angesteuert zu werden.

>---B 6 ----->----- Wechsler Phasenwächter (NC) -----> NYM 3x1,5----->- Bereitschaftsleuchten.........

Es handelt sich um eine Maschinenhalle (ca. 120m²) in der Landwirtschaft. Dort werden Geräte geparkt. Das Bereitschaftslicht soll dazu dienen, bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung ein Verlassen zu ermöglichen etc.

Mal unabhängig von allen sonstigen Auflagen und Forderungen, .... außer einem fluor. Rettungswegschild über den Türen ist gemäß Bauordnung dort kein Bereitschaftslicht erforderlich. War aber offenbar gewünscht.

- ist ein einzelner Kreis in dem Fall wirklich erlaubt? zweifel, zweifel.....wenn man es richtig macht.....

fällt eine Phase der Allgemeinbeleuchtung weg -> über Phasenwächter wird das Bereitschaftslicht freigegeben (Akkubetrieb)
fällt die Steuersicherung -> Allgemeinlicht auch weg -> Bereitschafslicht geht in Betrieb
fällt die RCD -> dto.

Insofern paletti bzgl. Funktion.

Was übersehe ich?
Der Kunde findet die Einrichtung so gut, .... ist eine bestehende Installation.
 
Hier ist die Frage ob eine Fluchtwegbeleuchtung gefordert wird oder nicht . Und aus der Forderung geht dann auch hervor ob da ein Kreis oder 2 Kreise gefordert sind . Sofern keine Fluchtwegebeleuchtung gefordert ist kann durchaus auch eine Durchgangsbeleuchtung auch als Bereitschaftslicht geschaltet werden . Für eine Durchgangsbeleuchtung reicht auch ein Kreis .
 
Einzelbatterieleuchten stellen keine besonderen Ansprüche an die Versorgungsspannung, es ist lediglich sicher zu stellen, daß bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung auch der Stromkreis der Bereitschaftsleuchten abgeschaltet wird.

Unterschiedliche Stromkreise sind nur bei Zentralbatterieanlagen erforderlich.
Theoretisch kann man die Akku Leuchten sogar auf den gleichen Stromkreis wie die Allgemeinbeleuchtung hängen, das ergibt aber Probleme bei Wartung und Reparatur, ist also nicht zu empfehlen.
 
Hier ist die Frage ob eine Fluchtwegbeleuchtung gefordert wird oder nicht . Und aus der Forderung geht dann auch hervor ob da ein Kreis oder 2 Kreise gefordert sind . Sofern keine Fluchtwegebeleuchtung gefordert ist kann durchaus auch eine Durchgangsbeleuchtung auch als Bereitschaftslicht geschaltet werden . Für eine Durchgangsbeleuchtung reicht auch ein Kreis .
Sehen wir es mal so: die Halle ist halt im Notfall zugestellt mit Maschinen, durch die man sich im Dunkeln durchmanövrieren muß. Wie gesagt, seitens Bauamt und BG-Kontrolle schnuppe. Die Leuchten haben separate Zuleitungen, die alle im UV zusammenlaufen, dort auf Reihenklemmen, separat gekennzeichnet etc.
Aufgrund der Tatsache, daß es Einzelbatterieleuchten sind, sehe ich da eigentlich auch kein Problem. Sobald eben RCD und/oder LS der Allgemeinbeleuchtung und/oder die Steuersicherung abschalten, gehen sie an.
 
Einzelbatterieleuchten stellen keine besonderen Ansprüche an die Versorgungsspannung, es ist lediglich sicher zu stellen, daß bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung auch der Stromkreis der Bereitschaftsleuchten abgeschaltet wird.

Unterschiedliche Stromkreise sind nur bei Zentralbatterieanlagen erforderlich.
Theoretisch kann man die Akku Leuchten sogar auf den gleichen Stromkreis wie die Allgemeinbeleuchtung hängen, das ergibt aber Probleme bei Wartung und Reparatur, ist also nicht zu empfehlen.
gut, die hängen nun an der B6 (Steuersicherung),....
 
Wie gesagt das ist eine Durchgangsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung und keine Fluchtwegebeleuchtung .
 
Wobei ich es schon seltsam empfinde, daß gerade landwirtschaftlich genutzte Gebäude da so lasch gehandhabt werden. Während der Erntezeit wird häufig im Dunkeln agiert, bis spät in die Nacht, da ist schon Betrieb. Passiert ist immer was schnell. Und ich möchte ehrlich nicht zwischen nem Mähdrescher hängen.
 
Normal gibt es da ja auch eine Beleuchtung und nur wenn diese Ausfällt soll eben die Bereitschaftsbeleuchtung angehen . Das tut sie ja auch . Ob diese Beleuchtung ausreichend ist steht dabei auf einem anderem Blatt.
 
Ich sehe da kein wirkliches Problem. Wenn der Strom ausfällt, gehen die Bereitschaftsleuchten an. Ob nun für 1h oder 3h Brenndauer (je nach Auslegung)... Damit ist eine Notbeleuchtung in der Halle gewährleistet, die das sichere Verlassen ermöglicht.
 
Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept des Gebäudes sehen erst mal nur den Brandfall.
Ob aus Gründen des Arbeitsschutzes eine solche Beleuchtung notwendig ist muß der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung klären.
Dies hat hier wohl dazu geführt eine Bereitschaftsbeleuchtung ein zu bauen.
Diese ist dann auch wöchentlich zu prüfen oder mittels Fernwirktechnik zu überwachen.
 
Das ist keine Fluchtwegbeleuchtung und für eine Bereitschaftsbeleuchtung legt der Arbeitgeber die Prüffrist fest .
 
Mag sein, aber die darf er nicht einfach willkürlich festlegen.
Es würde mich wundern wenn man dabei auf andere Prüffristen kommen würde.
 
Bei Akku-Leuchten sollte dem Kunden schon klar sein, daß diese in regelmäßigen Fristen geprüft werden müssen. In meinem Fall nun kann er das ja recht simpel tun: Steuersicherung aus und dann sollten alle brennen, mind. 1h.

Ich hatte mal einen Fall in einer Kirchengemeinde mit angeschlossenem Gemeindezentrum, denkmalgeschützter Bau, renoviert so Mitte der 80er.
Über den Türen des Versammlungsraumes waren Rettungszeichen in Bereitschaftsschaltung (mit Akku).
Im Kreuzgang (Flur), also Rettungsweg, an den neuralgischen Stellen ebenfalls Rettungswegleuchten, allerdings hier auf Batterieanlage, NYM.
Beim Umbau des Treppenaufganges hat man dann die Batterieanlage umgesetzt, jetzt sitzt diese hinter einer F90-Verkleidung im neuen Rettungsweg....tolle Lösung, einmalig!
Die Ansteuerung erfolgt über ein normales Relais, daß bei Ausfall der Sicherung (kein RCD vorhanden) für die Kreuzgangsbeleuchtung abfällt. Ebenfalls Stand der 80er.
Die Akkuleuchten im Versammlungsraum sind ohne Funktion. Vermutlich Akku hinüber.
Das Beste: es mußten vor 6 Jahren für 30.000 Euro Brandschutztüren nachgerüstet werden, darüber wurden dann zusätzlich Rettungswegzeichen angebracht, einfache Schilder, ohne Beleuchtung.
Das alles hat das Bauamt so abgenommen.

Ohne Kommentar!
 
kurzer Nachtrag, weil ich mich bis zum Lockdown desöfteren in Südtirol rumgetrieben habe..... in Italien ist Rettungswegbeleuchtung etc. seit Jahren ein großes Thema und wird dort auch ausgiebig geprüft und installiert. Es gibt keine einzige öffentlich zugängliche Toilette oder Flur dorthin, die/der nicht mit einer Bereitschaftsleuchte ausgerüstet ist.
Meist T5-Röhren oder LED, dazu an jeder Brandmeldestelle eine entsprechende Beleuchtung usw.
Selbst auf den Toilettenkabinen sind LED-Einzelpunkte, die im Falle des Falles für eine Grundbeleuchtung sorgen.

Und das gilt ebenso für betriebliche Einrichtung etc.
 
Es sind nicht immer beleuchtete Rettungszeichen notwendig, das ist im Brandschutzkonzept fest zu legen.
Mehr machen darf man immer.
geforderte Einzelbatterieleuchten sind wöchentlich über die integrierte Testtaste zu prüfen, Es sein denn sie werden zentral überwacht und Störungen werden an eine besetzte Stelle gemeldet. Akkus sind bei Defekt, aber spätestens nach 4 Jahren zu tauschen.
Zusätzlich ist eine Jährliche Wartung notwendig.
 
Noch mal Fluchtwegbeleuchtung und Durchgangsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung sind zwei völlig unterschiedliche Sachen !
 
Noch mal Fluchtwegbeleuchtung und Durchgangsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung sind zwei völlig unterschiedliche Sachen !
Das ist ohne Zweifel klar, es ging mir in meinem letzten Post ja nur darum, aufzuzeigen, was andere europäische Länder so betreiben und bei uns teils geschlampert wird, trotz bauaufsichtlicher Prüfung.
 
Fraglich ist aus meiner Sicht lediglich die Installation des ganzen ohne FI?
Stichwort feuergefährdete Betriebsstätte!

Desweiteren empfiehlt es sich, die Bereitschaftsleuchten mit 5adriger Zuleitung zu betreiben, und die Leuchte über den Phasenwächter einzuschalten (nicht die Stromversorgung abzuschalten)!

Dann hat man da bei ausfall einer Beleuchtungstromkreissicherung auch länger als eine Stunde was von!
 
@ego1
Die aktuelle Situation ist die, daß es quasi 4 Lichtbänder gibt, die allesamt über NYM 5x1,5 und 3 C6-LS aufgeteilt auf drei Phasen betrieben werden, mit RCD.
Sollte ein LS oder eine Phase oder RCD auslösen, schaltet der Phasenwächter seinen Ausgang.
In dem Fall kappt er die Dauerphase an den Akkuleuchten, die dann einschalten.
Die Ladung erhalten die Leuchten, wie erwähnt, über eine Steuersicherung, die für allgemeine Steueraufgaben da ist, hinter dieser hängen z.B. auch die Taster für die Stromstoßrelais der Beleuchtung.
Dieser Stromkreis, abgesichert mit B6, hat kein RCD.
Die Bereitschaftsleuchten wurden offensichtlich extra an diesen Kreis geklemmt, da bei Ausfall von B6 ohnehin die Beleuchtung nicht einschaltbar wäre usw.
Zunächst einmal erfüllt die Einrichtung die Forderung, daß der Phasenwächter hinter den einzelnen LS der Allgemeinbeleuchtung wacht und nicht nur zentral, wie früher oft üblich.

Mich stört es auch, daß die Leitungen zu den Bereitschaftsleuchten, die alle einzeln (!) zum UV geführt sind und dort auch auf extra Reihenklemmen enden nebst entspr. Bezeichnung, ohne RCD laufen, da man ja nie weiß, ob mal ein Iso-Fehler auftritt etc.
Ich könnte nun eine extra Sicherung einrichten hinter dem RCD der Allgemeinbeleuchtung. Allerdings, was wäre, wenn jemand, warum auch immer, diese Sicherung ausschaltet und nicht wieder ein? Nach 3h wären die Lampen aus und würden nicht mehr geladen.
Die vorhandene Steuersicherung mit einem RCD zu versehen ist ja genauso unsinnig.
Dieser Stromkreis ist ein allgemeiner Steuerstromkreis und versorgt neben der Bleeuchtungssteuerung auch noch die Heizungssteuerung und ein zentrales Schütz, daß alle Steckdosen ein- und ausschaltet. Lediglich die Beleuchtung hat "Dauersaft", innen wie außen (Bewegungsmelder).
Lösungsvorschlag?
 
Thema: Anschluß Bereitschaftslicht Bestand
Zurück
Oben