Anschluß Bereitschaftslicht Bestand

Diskutiere Anschluß Bereitschaftslicht Bestand im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo ins Forum! Folgende Ausgangssituation: bestehende Installation, 4 Bereitschaftsleuchten (mit Batterie, LED) auf einem Kreis. Aktuell...
Deine Bereitschaftsleuchten mit dezentralem Akku benötigen keinen RCD und wenn du der Meinung bist da eben einen RCD einzubauen , dann ersetze den LS durch einen FI/LS . Noch etwas dein Phasenwächter hat durchaus die Möglichkeit einen Ausfall zu melden . Notfalls kannst du dessen Ausgang auch mit einem Relais um weitere Kontakte erweitern. Das deine Bereitschaftsleuchten über den Wegfall der Ladespannung eingeschaltet werden ist völlig normal . Diese Leuchten können aber auch im Dauerbetrieb betrieben werden und schalten dann bei Netzausfall um auf Notbetrieb (Akkubetrieb). Der Betreiber hat sich schon was dabei gedacht da eben keine Fluchtwegbeleuchtung einzubauen . Genauso gut kann zb Die volle Beleuchtung über Relais oder Schütze bei Ausfall eines Beleuchtungskreises Eingeschaltet werden . Das setz aber voraus das eben die Beleuchtungskreise nicht über einen sondern über 3 einzelne FI abgesichert werden . Aus diesem Grund werden Heutzutage bei einem Neubau auch die 3 Leuchtenkreise nicht mehr als aufgeteilter Drehstromkreis ausgeführt sondern als 3 einzelne Wechselstromkreise. Wobei da dann auch einzelne Leuchten schon von Vornherein auch als Durchgangsbeleuchtung geschaltet werden können . Fällt dann zb nur ein L aus leuchten dann immer noch 2/3 der Durchgangsbeleuchtung im Netzbetrieb . Deshalb vor dem Bau Planen .
 
@ego1.... sorry, es sind 220m², Tippfehler, jedoch: Bestandsanlage.... der Kunde wünschte offenbar damals dieses Bereitschaftslicht, was auch sinnig ist. Ob nun "Großprojekt" oder nicht. Man kann ja schlecht dem Kunden sagen: "Kein Großprojekt, heb mich hinten rum...."
Es soll Leute geben, die installieren Notbeleuchtung in ihren 4 Wänden. Guck mal ins Internet, der Markt boomt.
 
Deine Bereitschaftsleuchten mit dezentralem Akku benötigen keinen RCD und wenn du der Meinung bist da eben einen RCD einzubauen , dann ersetze den LS durch einen FI/LS . Noch etwas dein Phasenwächter hat durchaus die Möglichkeit einen Ausfall zu melden . Notfalls kannst du dessen Ausgang auch mit einem Relais um weitere Kontakte erweitern. Das deine Bereitschaftsleuchten über den Wegfall der Ladespannung eingeschaltet werden ist völlig normal . Diese Leuchten können aber auch im Dauerbetrieb betrieben werden und schalten dann bei Netzausfall um auf Notbetrieb (Akkubetrieb). Der Betreiber hat sich schon was dabei gedacht da eben keine Fluchtwegbeleuchtung einzubauen . Genauso gut kann zb Die volle Beleuchtung über Relais oder Schütze bei Ausfall eines Beleuchtungskreises Eingeschaltet werden . Das setz aber voraus das eben die Beleuchtungskreise nicht über einen sondern über 3 einzelne FI abgesichert werden . Aus diesem Grund werden Heutzutage bei einem Neubau auch die 3 Leuchtenkreise nicht mehr als aufgeteilter Drehstromkreis ausgeführt sondern als 3 einzelne Wechselstromkreise. Wobei da dann auch einzelne Leuchten schon von Vornherein auch als Durchgangsbeleuchtung geschaltet werden können . Fällt dann zb nur ein L aus leuchten dann immer noch 2/3 der Durchgangsbeleuchtung im Netzbetrieb . Deshalb vor dem Bau Planen .

Ich sehe auch, wie Du erwähnst, keine Notwendigkeit für einen RCD.
Die Bereitschaftsleuchten haben allesamt Schutzklasse II. Desweiteren laufen die Kabel dorthin allesamt geschützt im Rohr bzw. Kanal.
Und die Schaltung auf die Steuersicherung ist eine einfache und praktikable Lösung, denn, damit habe ich alle Szenarien abgedeckt, die beim Ausfall der Allgemeinbeleuchtung entstehen können.
RCD, LS etc. weg -> Phasenwächter
Steuersicherung weg -> Ladephase weg

egal wie.... die Bereitschaftsleuchte brennt im Notfall, sie müssen halt nur gewartet werden.

Und erstaunlicherweise, sie erreichen rund 2 lx auf Fußbodenniveau.... was will man mehr.
 
Da es sich um eine Anlage in einem Gewerbebetrieb handelt ist die Argumentation "Bestand" mit großer Vorsicht zu genießen.
dort gibt es besonders im Bezug auf Arbeitsschutz, keinen Bestandsschutz, sondern es ist zur Abwehrung von Gefahren der Stand der Technik um zu setzen.
 
Solange bei der jährlichen BG-Prüfung nix gesagt wird, darf der Kunde die Anlage gerne so betreiben. Ich werde den Teufel tun, da nachzuhaken.
Du hast natürlich Recht.

Aber, wenn ich so in Deutschlands Unterverteilungen schaue und die generelle Leistung im Handwerk im Jahre 2021 betrachte, wird mir zunehmend schlecht. Da sind andere Länder mittlerweile weiter und besser. Leider!
 
Mag sein aber weder schlechte Handwerker noch die Prüfung der BG entbinden den Arbeitgeber von seiner Verantwortung und Verpflichtung.
 
Da es sich um eine Anlage in einem Gewerbebetrieb handelt ist die Argumentation "Bestand" mit großer Vorsicht zu genießen.
dort gibt es besonders im Bezug auf Arbeitsschutz, keinen Bestandsschutz, sondern es ist zur Abwehrung von Gefahren der Stand der Technik um zu setzen.

Kannst du das im Bereich von Brandschut, i.B. Bereitschaftsleuchten, Hinweisschilder, etc. etc., konkretisieren. Ist mir nämlich volkommen neu...
 
@Octavian1977 schön wäre es ja wenn da das kleine Wörtchen Gefährdungsbeurteilung nicht wäre . Dem Betreiber ist es nach wie vor Überlassen ob er seine Anlage auf den Stand der Technik bringt oder nicht . Es gilt nach wie Vor der Satz "so lange die Anlagen die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt darf sie so weiter betrieben werden" . Eine Nachrüstpflicht dafür gibt es nicht .
 
Mal ehrlich, wie viele Anlagen werden in Deutschland betrieben, die definitiv nicht den aktuellen Richtlinien entsprechen oder einfach des Arbeitsschutzes wegen nachgerüstet werden müßten?
Ich kenne BG-Prüfungen, da wurde noch nicht mal eine fehlende Abdeckung an ner Abzweigdose bemängelt, aber der Abstand des Schleifsteins vom Schleifbock. Alles zum Fenster rausgeworfenes Geld, die BG-Beiträge, wenn da solcher Prüfer rumturnen. Hauptsache Löschdecke hängt im richtigen Winkel, aber ob die Notbeleuchtung funktioniert oder die Sicherheitsschaltung beim elektrischen Tor, Fehlanzeige.
und das erlebe ich DAUERND!
 
@Pumukel
Genau das eben nicht.
Siehe hierzu Arbeitsschutzgesetz §3:
"(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben...."

Dazu noch §4:
"Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: ....
....3.
bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;..."
Nix mit Bestandsschutz, noch nicht mal "nach aktuellen Normen und Richtlinien" ist dem Text nach ausreichend.
 
Dann hammer aber bald die Auftragsbücher voll............
Du hast ja vollkommen recht, Octavian77, aber leider läuft es doch in den meisten Fällen nach dem Motto: "Geht doch, läuft doch, funktioniert doch...:"
 
Ob das in den meisten Fällen so läuft wäre noch nach zu weisen, allerdings gibt es durchaus auch einen zeitlichen Spielraum zur Aufrüstung.
Ich beschäftige mich in meiner Firma seit Jahren mit solchen Aufrüstungen, das wird umgesetzt, aber natürlich nicht alles gleichzeitig. Das muß eben ein kontinuierlicher Prozess sein.
 
Nur aus meiner Praxis : Standverteiler mit Stahlblechabdeckung darunter ca 2 cm frei berührbare Spannungsführende Teile . Diese Verteiler stellen ein erhebliches Risiko dar und zwar schon bei der Entfernung der Abdeckung . Alles was da in den letzten 5 Jahren passierte war Arbeitsanweißung da beim Entfernen der Abdeckung die PSA zu benutzen und spannungsfeste Schutzhandschuhe . Nicht mal ein Ersetzen der Blechabdeckung durch Nichtleitende Abdeckung war da möglich . Soviel zu der Anwendung des Standes der Technik . Und Die Firma ein weltweit bekannter Konzern hat da reichlich Mittel zur Verfügung um sogar die Schränke durch aktuelle zu ersetzen in kürzester Zeit . Auch die BG ist da ein zahnloser Tiger .
Da siehst du deutlich den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
 
Ich kann Euch nur sagen, daß dank Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ganz, ganz viel Unfälle vermieden werden, aber das auch dahinter ganz, ganz viel Knupp passiert.
 
@Pumukel
Genau das eben nicht.
Siehe hierzu Arbeitsschutzgesetz §3:
"(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben...."

Dazu noch §4:
"Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: ....
....3.
bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;..."
Nix mit Bestandsschutz, noch nicht mal "nach aktuellen Normen und Richtlinien" ist dem Text nach ausreichend.

Hallelujah!
  • Brandschutzschalter
  • FI oder FI/LS
  • Kabel mit Funktionserhalt
  • Brandmelde-, Entrauchungs- und CO Warnanlagen
gehören doch zweifellos zum "Stand von Technik", um nur ein paar wenige Beispiele zu nennen. Damit können wir dann ab sofort jedes Gewerbe beglücken......

Vielleicht noch etwas übersehen, @Oktavian?
 
Guck mal ins Internet, der Markt boomt.

Warum erzählst du mir das alles?

Zum Thema FI habe ich dir Anhaltspunkte gegeben, ob diese auschlaggebend sind (feuergefährdete Betriebstätte/landwirtschaftlicher Betrieb) oder nicht, muß dein AG entscheiden.

Mein Bauch sagt mir, da muß ein FI hin!
 
Thema: Anschluß Bereitschaftslicht Bestand
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