Anschluss Kontrollschalter der Fa. Kopp

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Marau42

Guest
Habe versucht, einen Kontrollschalter der Fa. Kopp (Verkabelung wie Foto) zu verdrahten. Das Glimmlämpchen im Schalter soll leuchten, wenn in der Toilette das Licht angeschaltet ist. Es ist nur ein Kontrollschalter vorhanden und in der Dose ist ein blaues (Neutrallleiter) und ein schwarzes Kabel (Phase/Leiter) vorhanden. Den Neutral-/Nulleiter (blau) habe ich am Kontrollschalter unten an "N" angeschlossen und das schwarze Kabel unten an "L". Dann habe ich noch eine Brücke des blauen Nulleiters nach oben links am Schalter verdrahtet, damit auch das Glimmläpchen einen Nulleiter bekommt. Leider funktioniert diese Verdrahtung nicht, da dann zwar die Lampe in der Toilette eingeschaltet werden kann, aber das Glimmläpchen aber derweil nicht leuchet, sondern nur, wenn die Toilettenlampe nicht leuchtet. Die Toilettenlampe besteht aus drei LED-Lampen, von denen eine im ausgeschalteten Zustand (Glimmlämpchen im Kontrollschalter glimmt) ganz leicht leuchtet. Wer kann mir die richtige Verkabelung mitteilen? Ist wahrscheinlich einfach, doch ich habe vergeblich schaon alle Varianten ausprobiert! Danke für Antworten.javascript:emoticon(':roll:')
http://s29.postimg.org/g8fwoww8j/WS_Kopp_verdrahtet.jpg
[/img]
 
Ist so nicht möglich denn
1) ist die Blaue Ader kein N sondern der Schaltdraht
2) hast du selbst bemerkt das die LED´s glimmen weil dir der N am Schalter fehlt

Mfg
 
Wenn blau ein N wäre, dann "rums". Vermutlich ist da blau mal wieder als geschalteter L bzw. L' verwendet worden - Eigentlich ne Unsitte, aber nicht unüblich.
Nachdem so kein echter N vorhanden ist, kannst Du das also vergessen - Und komm bitte nicht auf die Idee gn/ge als N zu missbrauchen.
 
Also wie soll ich nun verdrahten? Statt blauem Draht an N nunmehr an L anschließen? Bitte um Nachricht, das muss doch funktionieren! javascript:emoticon(':oops:')
 
Nein, ohne N geht das nicht und blau ist bei dir halt nicht N sondern offensichtlich der Schaltdraht.

Du kannst es nur so verdrahten, dass dass die Glimmlampe im Schalter leuchtet, wenn das Licht in der Toilette aus ist.

Klingt blöd, ist aber ohne echten N anders nicht möglich.

Illegale "Tricks" wirst Du von uns vergeblich erhoffen, denn die sind nicht ohne Grund verboten.

Wer's dennoch mach beweist net besondere Gerissenheit, sondern außergewöhnliche Dummheit!
 
Moment, mir fällt gerade noch ein winziges Schlupfloch ein, wie der Anschluss doch legal wäre.

Dazu müsste aber die Anlage genau im richtigen Zeitraum errichtet werden, denn da waren solche Sachen ganz kurz erlaubt und dann könnt man sich mit Bestand raus reden.

Bevor ich dir verrat wie es ginge will ich aber das ungefähre Errichtungsdatum von dir wissen, net dass du das Datum nur nachplapperst und doch was Verbotenes machst.
 
vaneesh schrieb:
Moment, mir fällt gerade noch ein winziges Schlupfloch ein, wie der Anschluss doch legal wäre.

Dazu müsste aber die Anlage genau im richtigen Zeitraum errichtet werden, denn da waren solche Sachen ganz kurz erlaubt und dann könnt man sich mit Bestand raus reden.

Bevor ich dir verrat wie es ginge will ich aber das ungefähre Errichtungsdatum von dir wissen, net dass du das Datum nur nachplapperst und doch was Verbotenes machst.

Uli, hör doch auf so heimlich zu tun, es liegt doch auf der Hand, das du auf ein TN-C Netz hinaus willst um den Gnge zu verwenden.
Grundsätzlich wäre dem in der TN-C- Bestandsanlage auch nichts zu entgegenen, nur müsste es sich wirklich um TN-C (ohne FI) handeln und der gnge müsste auch entsprechendes Potential aufweisen... :wink:

Naja, wie auch immer. Macht doch WATT ihr VOLT... :D
 
Ja klar läuft's auf TN-C mit gn/ge als PEN raus - Aber das wollt ich von ihm hören ;)

Mit FI tut's dann sowieso auch nicht ...
 
Aber dafür muss er auch in der VT einen PEN haben und net nur einen PE

Und da wir die Netzform , Erstellungsdatum usw. net kennen und er auch nicht gibt es nur Nein als Antwort

Man sollte diesen "Murks " auch erst gar net auftischen, ich wäre mir auch net sicher das es mal erlaubt war. Meines Erachtens galt die "Frist" nur der Netzform und net den Farben.. Wenn Bl, Ge/Gn dann N u PE.. auch 1973 im Westen
 
Ganz ehrlich? Ich würd's auch nicht machen und selbst wenn ich das Schlupfloch hätte.
Das hatte schon nen Grund, weshalb das nur so kurz erlaubt war.

Tja und da war meine Hoffnung halt die, dass wir dieses winzige Zeitfenster net ausgerechnet auch noch treffen ;)
 
schick mir mal das "zeitfenster" per PN, und auch wo es stehen soll.

Ich kenne die Ausnahme nicht, aber ich kannte die Scherz Monate des FI im TNC auch net bis ich es nachgelesen hatte :shock:
 
Aus dem Bauch raus weiß ich's auch net, aber es war kurz vor 1973. Kurz nachdem die Farbgebung sw, gr, rt durch sw, bl, gn/ge abgelöst wurde.

Da entstand ne kurze rechtsfreie Spanne, bevor im Endkreis in TN-Systemen TN-C-S gefordert wurde.

Der PEN im TN-C musste aber da gn/ge sein.

Vielleicht weiß hier jemand noch ohne nachzuschlagen wann das genau war?

Davor war ja eh Wildwest pur und rot wurd für so ziemlich alles verwendet ...
 
Kann es sein das du die Zeit 1965-73 meinst, wo der wechsel von Rot auf ge/gn stattgefunden hat und jeder letztlich machte was er wollte ?

Dazu gibt es auch einen Fachartikel
http://www.elektro.net/praxisprobleme/a ... tenwandel/

mit dem Verweis auf den §40N der 0100 : 1965 mit der übergangsfrist bis 73.
Allerdings sieht man schon am Artikel da es eine Wilde Zeit war :D

wir driften aber glaube ich ab :D
 
Ja genau, diese Wildwestzeit mein ich. Damals bastelte ich aber noch mit meinem Kosmos-Elektromann und baute tolle Modelle aus Lego :lol:
 
Ich habe nochmal alles überprüft: der schwarze Draht ist definitiv der Leiter und der steckt im Kontrollschalter im "L"-Anschluss. Ich habe die Überbrückung wieder rausgenommen, jetzt ist es wieder ein ganz normaler "An-Aus-Schalter" ohne Glimmlämpchenfunktion. Ihr habt Recht, denn ich habe alle Möglichkeiten der Verdrahtung ausprobiert und ohne eine (nicht vorhanden) zusätzliche Nulleiterleitung geht es wohl nicht. Danke für die Antworten!
 
Was soll denn diese Diskutiererei über Schlupflöcher u.ä.?
Wird denn eine Anlage auch nur ein i-Tüpfelchen sicherer, wenn sie in einem bestimmten Monat oder Jahr errichtet wurde?
Oder wenn der PE gn/ge statt rot ist?
 
Nein, sicherer wird davon nichts und wenn ich ne Schluplochlösung für unsicher empfinde, dann führ ich die auch nicht aus.
Der Unterschied ist der, dass dieses Schlupfloch den Pfusch legal macht und man dich dafür hinterher nicht verhaften kann.
 
vaneesh schrieb:
Der Unterschied ist der, dass dieses Schlupfloch den Pfusch legal macht und man dich dafür hinterher nicht verhaften kann.
Da bin ich mir nicht so sicher. Wenn du als Fachkraft weißt, dass es Pfusch ist, dann bist du auch dafür haftbar.
 
Sag ich doch. Wenn ich Zweifel an der Sicherheit einer irgendwie schluplochlegalen Lösung hab, dann führ ich das so nicht aus. Basta!
Ein klein wenig Nachdenken ist ja glücklicherweise in dem Gewerk noch erlaubt.
 
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