Anschluss mehrerer Zählerschränke in einem Haus

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ChrisEifel

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Hallo,

ich habe begonnen die Elktroinstallation meines Hauses zu erneuen da ich es vermieten möchte.

Das Haus soll nachher in drei Mietwonungen unterteilt werden.

EG: 1.Wohnung
1.OG: 2.Wohnung
2.OG: 3.Wohnung

Jede Wohnung bekommt einen eigenen Zählerkasten (Einbau eine großen Zählerkastens mit 3 Zählerfeldern ist aus Platzgründen nicht möglich)

Der Zahlerkasten im EG ist bereits fertig montiert, von Elektrobetrieb überprüft und abgenommen.

Soviel zur Ausgangslage.
Nun baue ich den Zählerkasten im 1.OG und im 2.OG ein.
Ich habe mich nun von einem Bekannten der Elektroinstallateur ist beraten lassen.

Anschluss des Zählerkastens 1.OG:
im Zählerkasten im EG soll von den Sammelschienen aus eine Leitung zu einem Neozet-Element gelegt werden. Von da aus aus den Zählerkasten raus und rauf auf die Sammelschienen des Zählerkastens im 1.OG

Ist das Neozet-Element erforderlich bzw. sinnvoll?
Die Leitung soll eine 10 qmm sein... reicht 10qmm aus oder muß es eine 16qmm sein??

Der Anschluss des Zählerschrankes im 2.OG soll auf die gleiche Art an den Zählerschrank im EG Angeschlossen werden.

Ein Zählerkasten muß ja an die Potenzalausgleichschiene angeschlossen werden..!!?

Muß ich jetzt ein 1 x16 qmm Kabel von jedem Zählerkasten in den Keller zur Potenzialausgleichschiene ziehen oder reicht es aus wenn ich dies nur vom Zählerschrank im EG aus mache (, da die drei Schränke ja direckt übereinander sind und so der kürzeste weg durch weil den PE und N der Zuleitungen mit dem unteren Verbunden sind verbunden sind)???

Danke im Vorraus!

Gruß Chris
 
Hallo,

eine Frage zwischendurch: Über welchen Zähler wird den der Allgemeinstrom wie Treppenhausbeleuchtung u.ä. gemessen?

Ich würde zu den UV's Wohnungen je eine 16qmm-Leitung verlegen.

Das Neozed-Element ist sinnvoll für den Schutz der Leitung.

Sind die Zählerverteiler der Wohnungen in den Wohnungen? Wenn ja, darf ich denn die Leitungen der anderen Wohnungen durch die Wohnung EG führen. Dann könnte sich ja jeder am Strom der anderen bedienen. (Außer Wohnung 2.OG)

Gruß und Guten Rutsch
 
Ich kann dir nur empfehlen diese Anlage mit dem VNB genau abzusprechen, Zähleranlagen außerhalb von allgemein zugänglichen Berreichen sehen die garnicht gerne! Auch die länge/lage der ungezählten Hauptleitung ist abzusprechen.

Die Frage des 1x16 hängt von der Netzform ab!
Beim VNB erfragen.

Sollte dein VNB die drei Zählerschränke genehmigen, solltest du hinter dem HAK einen NH-Verteiler montieren und von dort einzeln zu den Schränken gehen, oder mit der Hauptleitung von Schrank zu Schrank und dann direkt über die Sammelschienen durchschleifen! Dafür ist wahrscheinlich sogar 25-35mm2 nötig! Abzweige etc. im Hauptleitungsbereich müßen plombierbar sein.
 
Gleiche Meinung. Laut TAB 2000 haben sich alle Zähleinrichtungen an einem Platz zu befinden. Ausnahmen sind beim EVU zu beantragen und sollte man schriftlich vorliegen haben. Falls eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, dann wird auch festgelegt, wie Hauptleitung aufgeteilt wird, z.B. Hauptleitungsabzweige mit NH-Trennern. Alle anderen Bastelein werden mit ziemlicher Sicherheit nicht zugelassen. Bei allen solchen Fällen, die mir bislang bekannt sind, wurde eine Verzweigung der Hauptleitung außerhalb der einzelnen Zählerschränke gefordert.

MfG
 
Danke erst mal für die Antworten!

PTGA schrieb:
Über welchen Zähler wird den der Allgemeinstrom wie Treppenhausbeleuchtung u.ä. gemessen?

über den den Zähler im EG. dort wird noch ein Digitaler Zähler vor die Sicherung des Treppenhausstroms gesetzt und bei der Nebenkostenabrechnung dann mit einbezogen.


PTGA schrieb:
Das Neozed-Element ist sinnvoll für den Schutz der Leitung.

Also soll ich die neozet-Elemente mit in den Schrank im EG einbauen bevor die Leitungen nach oben gehen und nicht erst oben im 1. bzw. 2.OG hinter dem Zähler ?? (verzeit die überlegung *g* bin kein Elektriker)

PTGA schrieb:
Sind die Zählerverteiler der Wohnungen in den Wohnungen?

Die Zählerschränke im EG und im 1.OG sind im Treppenhaus der Zahlerschrank im 2.OG ist in der Wohnung.

ego1 schrieb:
... solltest du hinter dem HAK einen NH-Verteiler montieren und von dort einzeln zu den Schränken gehe...

Leider nicht möglich. Im EG kommt die Haupteitung direckt (von der Strasse, sie läuft nicht durch den Keller) unten an, darüber sitzt der HAK und 20cm darüber der Zählerschrank EG. Weder seitlich vom HAK, noch darüber (zwischen HAK und Zählerkasten) ist Platz für einen NH-Verteiler. (Somit auch kein Platz für alle Zahlerkästen in einem Raum zu montieren... alles ziehmlich beengt)

ego1 schrieb:
...oder mit der Hauptleitung von Schrank zu Schrank und dann direkt über die Sammelschienen durchschleifen! Dafür ist wahrscheinlich sogar 25-35mm2 nötig!

Das ist ja im Prinzip das, was ich vorhatte: von Sammelschiene zu Sammelschiene zu gehen. Nur halt nicht durchschleifen, sondern vom EG-Schrank ins erste OG und vom EG-Schrank ins 2.OG, nicht zulezt um Leiterquerschnitt zu sparen in dem ich die belastung auf zwei Verteile. Mein Bekannter meinte das sei üblich...ist dem so?

ego1 schrieb:
Abzweige etc. im Hauptleitungsbereich müßen plombierbar sein.

Die Sammelschienenbereiche sind ja plombierbar. Und ich kann mir ja für, im EG-Schrank über Schiene oberhalb des Zahlers und für die oberer Schiene des Verteilerfeldes, eine Abdeckung kaufen die Plombierbar ist.. (für eine Hauptleitungsabzweigklemme und die Neozet-Elemente unterzubringen) So was gibt doch soweit ich weiß, oder??

Bei mir hier ist RWE zustänstig, werde mich mit denen mal in verbindung setzten.
Glaube sogar das der erste Zählerkasten mit Sondergenehmigung gesetzt wurde da laut vorschrift da ein Zählerkasten mit 3 Feldern vorgeschrieben ist und da aber nur für einen mit 2 Feldern Platz ist. Hat aber damals der betrieb abgenikt der für mich nachgeschaut hat und hab nie was vom RWE gehört das es Probleme gab.
 
ChrisEifel schrieb:
(Somit auch kein Platz für alle Zahlerkästen in einem Raum zu montieren... alles ziehmlich beengt)

Es gibt auch Felder für zwei Zähler übereinander.

ChrisEifel schrieb:
ego1 schrieb:
Abzweige etc. im Hauptleitungsbereich müßen plombierbar sein.

Die Sammelschienenbereiche sind ja plombierbar. Und ich kann mir ja für, im EG-Schrank über Schiene oberhalb des Zahlers und für die oberer Schiene des Verteilerfeldes, eine Abdeckung kaufen die Plombierbar ist.. (für eine Hauptleitungsabzweigklemme und die Neozet-Elemente unterzubringen) So was gibt doch soweit ich weiß, oder??

Sammelschiene im unteren Anschlussraum.

ChrisEifel schrieb:
Bei mir hier ist RWE zustänstig, werde mich mit denen mal in verbindung setzten.

Nö, dein Elektromeister.

ChrisEifel schrieb:
Glaube sogar das der erste Zählerkasten mit Sondergenehmigung gesetzt wurde da laut vorschrift da ein Zählerkasten mit 3 Feldern vorgeschrieben ist und da aber nur für einen mit 2 Feldern Platz ist. Hat aber damals der betrieb abgenikt der für mich nachgeschaut hat und hab nie was vom RWE gehört das es Probleme gab.

Eben. Hast Du dem auch erklärt wie das ganze aussehen soll?

Lutz
 
elo22 schrieb:
Es gibt auch Felder für zwei Zähler übereinander.

Die Schränke sind 95cm x 55cm x 20,5cm soweit ich weiß passen da keine 2 Zählerfelder übereinander rein...??? und größere Schränke sind nicht einbaubar.


elo22 schrieb:
Sammelschiene im unteren Anschlussraum.

Ja der Bereich der Sammelschiene ist plombierbar, aber gibt es auch Abdeckungen für Teile des Verteilerfeldes die Plombierbar sind?? Der Elktriker meinte irgendwas das es auch plombierbare Abdeckungen für Neozet-Elemente gibt... stimmt das?


ChrisEifel schrieb:
Bei mir hier ist RWE zustänstig, werde mich mit denen mal in verbindung setzten.
elo22 schrieb:
Nö, dein Elektromeister.

Dem ist ja nicht ganz so... selbst der Elektromeister muß sich ja an die TAB Version des RWE halten, sonst schließt das RWE ja nicht an. Und in der TAB steht halt drinn das für manche Ausführungen eine Ausnahmegenehmigung des RWE benötigt wird zB. für das dezentrale Aufstellen meherer Zählerschränke... oder hab ich da jetzt irgendwo einen Gedankenfehler drin??

http://www.energiegemeinschaften.de...d/property=Data/id=274450/tab-2000-rwepdf.pdf


elo22 schrieb:
Eben. Hast Du dem auch erklärt wie das ganze aussehen soll?

Der untere Zählerkasten ist ganz normal angeschlossen und in Betrieb, das ist abgenommen und alles in Ordnung. Das das Haus vermietet werden soll kamm erst später... aber aus Platzgründen geht es nicht anderes außer mit 3 Zahlerschränken. Das das es einen Zählerschrank in jedem Stockwerk geben muß steht ja fest. nur bleibt die Frage ob den Zählerschrank im 1.OG und im 2.OG so Anschließen kann wie mein Bekannter gemeint hat.
 
ChrisEifel schrieb:
Die Schränke sind 95cm x 55cm x 20,5cm soweit ich weiß passen da keine 2 Zählerfelder übereinander rein...??? und größere Schränke sind nicht einbaubar.

Aber höhere. Du wirst doch wohl keine 1,50 m Raumhöhe haben.

elo22 schrieb:
Sammelschiene im unteren Anschlussraum.

ChrisEifel schrieb:
Ja der Bereich der Sammelschiene ist plombierbar, aber gibt es auch Abdeckungen für Teile des Verteilerfeldes die Plombierbar sind?? Der Elktriker meinte irgendwas das es auch plombierbare Abdeckungen für Neozet-Elemente gibt... stimmt das?

Bin ich überfragt, denke nicht das das erlaubt ist.

ChrisEifel schrieb:
Bei mir hier ist RWE zustänstig, werde mich mit denen mal in verbindung setzten.
elo22 schrieb:
Nö, dein Elektromeister.

ChrisEifel schrieb:
Dem ist ja nicht ganz so... selbst der Elektromeister muß sich ja an die TAB Version des RWE halten, sonst schließt das RWE ja nicht an. Und in der TAB steht halt drinn das für manche Ausführungen eine Ausnahmegenehmigung des RWE benötigt wird zB. für das dezentrale Aufstellen meherer Zählerschränke... oder hab ich da jetzt irgendwo einen Gedankenfehler drin??

Ja, nicht Du sollst dich informieren sondern dein Meister der das installiert mit dem VNB absprechen.

elo22 schrieb:
Eben. Hast Du dem auch erklärt wie das ganze aussehen soll?

ChrisEifel schrieb:
Der untere Zählerkasten ist ganz normal angeschlossen und in Betrieb, das ist abgenommen und alles in Ordnung. Das das Haus vermietet werden soll kamm erst später... aber aus Platzgründen geht es nicht anderes außer mit 3 Zahlerschränken. Das das es einen Zählerschrank in jedem Stockwerk geben muß steht ja fest. nur bleibt die Frage ob den Zählerschrank im 1.OG und im 2.OG so Anschließen kann wie mein Bekannter gemeint hat.

Oha, das wird was geben. Schnellstens abklären.

Lutz
 
Im EG sitzt unter dem Zählerkasten der HAK und dashalb geht kein höherer... also ein Größerer geht wirklich nicht.
Aber das sollte nicht das Ploblem sein, da es laut TAB abgeklärt werden kann, das die Zähler auch dezentral installiert sein können.
Mein Problem ist eher das ich kein Platz habe für einen Hauptleitungsabzweigschrank und somit die Abzweigung der Hauptleitung anders realisieren muss.

Also ist das Schleifen der Zuleitung von Sammelschiene zu Sammelschiene in dem Fall das übliche Verfahren und die Zustimmung der EVU normalerweise nur reine Formalität???

Das mit dem plombierbaren Neozet-Element-Abdeckung hat mir der Elektriker gesagt... also sollte es erlaubt sein, wenn es sowas gibt... kennt vieleicht noch irgendjemand das??? oder ist das mit dem Neozet-Element anders zu realisieren??

Der ganze Umbau dauert noch knapp 1 bis 1 1/2 Jahre.
Wenn ich pech hab, gibts den Elektriker nicht mehr der das abgeklärt hat... muß nur blöd laufen...
und wenn ichs dann nach dem umbau angeklemmt haben will, hab ich nichts Schriftliches...
Also werd ich das RWE wohl selbst anschreiben und wenn ich nen E-chek haben will, wenn die Wohnungen fertig sind, kann sich keiner quer stellen warum es von der TAB abweicht. Dann hab ich was schriftliches in der hand.

Was heißt das wird was werden... ist halt kein Neubau... sondern ne Altbaurenovierung und nichts ungewöhnliches...
 
Hallo

hatte bei einem Kunden das gleiche Problem.
EWR (das hiesige EVU) hat die Trennung in mehrere,
(aufgrund Erweiterung der Anlage und Platzknappheit am Zählerplatz) getrennt liegende Zählerplätze nicht gestattet.
Auch muss der Zugang gewährleistet sein. Also nicht in eine Wohnung bzw. Mietwohnung unterbringen.



Lösungsvorschlag 1:
Den Zählerschrank überm Hausanschlußkasten demontieren
und an einem geeignetem Platz den neuen, dann ausreichend großen montieren. (Zuleitung nur einmal neu verlegen und Abschaltung - Umschaltung der Anlage problemlos möglich)

Vorteil hier: die meisten EVU´S verlangen eine Zugangsmöglichkeit zu allen Zähleranlagen was bei einem Zählerplatz der in einer Mietwohnung montiert ist nicht gegeben ist. Weiterhin gibts keine Probleme.




Die Zählerschränke im EG und im 1.OG sind im Treppenhaus der Zahlerschrank im 2.OG ist in der Wohnung.

Also in der Wohnung normalerweise nicht möglich !



Lösungsvorschlag 2: (nur mit Zustimmung des EVU möglich)
wiederum Zählerschrank über HAK demontieren und einen
3-fach NH-Verteiler plombierbar montieren (Die EVU´´s bzw. neu VNB verlangen das hier die Möglichkeit des Abschaltens eines jeden Zählerschranks besteht.)
Nun können die Zählerschranke an versch. Orten, aber wiederum in Abstimmung mit dem EVU angebracht werden.


Für die von ChrisEifel vorgebrachten Lösungsmöglichkeiten gibts normalerweise keine Zustimmung der EVU´s.



Wir nehmen in solchen Fällen Kontakt mit dem zuständigen EVU auf, lassen diese vor Ort antanzen und klären dann ab wie die Änderung durchgeführt wird...übrigens bevor wir mit der Maßnahme anfangen.
Anschliessend wird dies schriftlich festgehalten und dem EVU zur Gegenzeichnung vorgelegt



@ChrisEifel:
ist klar dass die Änderung nur durch einen konzessionierten Fachbetrieb vorgenommen bzw. abgenommen werden darf.??? (Prüfprotokoll - Zähleranträge etc)?? Im normalfall wird auch kein Fachbetrieb eine so geänderte Anlage abnehmen da dieser dann als Gutachter auftreten müsste und hier nicht abgesichert ist siehe auch

...leider ziemlich lang, auch hab ich den Link nicht gefunden trotz Forumssuche



Ein großer Baumarkt in Deutschland warb in einer Zeitungsbeilage mit nachstehender Ankündigung:

"Zähleranmeldung und Abnahme durch bundesweit 1.500 Partner - Meisterbetriebe: € 49,- Pauschale."

Der ZVEH wies sofort auf die Gefahren im haftungsrechtlichen sowie im juristischen Bereich hin. Aber was ist nun tatsächlich zu beachten? Der Verfasser dieser Zeilen will einen Versuch unternehmen, die Ordnungsmäßigkeit oder Nichtordnungsmäßigkeit derartiger Unterschriften und auch die Gefahren aufzuzeigen.

Schauen wir zunächst in das Gesetz, hier die

"Verordnung über die allgemeine Bedingung für Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEItV),
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft vom 21.06.1979, Bundesgesetzblatt I, Seiten 684-692,

§ 13 Inbetriebsetzung der Kundenanlage

2. Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist beim Elektrizitätsversorgungsunternehmen über den Installateur zu beantragen. Dabei ist das Anmeldeverfahren des Unternehmens einzuhalten.

§ 12 Kundenanlage

1. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlussssicherung, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er einem Dritten die Anlage vermietet oder sonst zur Nutzung überlassen, ist er neben diesen verantwortlich.

2. Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die ausführenden Arbeiten zu überwachen.

Aus der gesetzlichen Grundlage ergibt sich eindeutig, dass außer des EVU (jetzt VNB) nur ein im Installateurverzeichnis eines Versorgungsnetzbetreibers (früher EVU) eingetragener Installateur die Anlage errichten und prüfen kann und darf.

Wie solche Prüfungen durchzuführen sind, ist in den VDE-Bestimmungen, hier DIN VDE 0100 Teil 610 festgelegt. Die Prüfung einer elektrischen Anlage besteht aus den Teilen Besichtigen, Erproben und messtechnische Überprüfung. Nun wird von einigen Installateuren die Meinung vertreten, dass mit dem Messen, d.h. die Feststellung des Isolationswiderstandes, Feststellen der Niederohmigkeit der Verbindungen bzw. Feststellen des Erdungswiderstandes und Funktion des FI-Schalters sei ausreichend, um eine Bewertung der Ordnungsmäßigkeit der Elektroinstallation vorzunehmen. Dies ist weit gefehlt. 60 % aller Mängel erkennt man durch Besichtigen.

Hierzu zählt bei einem Neubau:

• Sind die Leitungen in den Installationszonen DIN 18015 Teil 3 verlegt.
• Sind die Leitungen, insbesondere Stegleitungen, mit den richtigen Befestigungsmaterial befestigt (Sikonnadeln, Gipspflaster, etc.).
• Sind die Abstände zwischen Starkstromleitungen und Schwachstromleitungen bei Parallelverlegung und Kreuzungen ausreichend gewählt.
• Sind Leitungen der Informationstechnik (Antennenleitungen, Telefonleitungen, ISDN, ect.) auswechselbar in Rohre verlegt (DIN 18015).
• Ist die Anzahl der Drähte in den Abzweigdosen entsprechend der maximalen Belegungsdichte durch Herstellerangabe eingehalten.
• Sind die Aderfarben entsprechend den VDE-Bestimmungen richtig gewählt.
• Ist bei der Verbindung von Klemmen im Zuge von Schutzleitern auf ausreichende Klemmfestigkeit geachtet worden.
• Sind die Anschlussfahnen von Fundament korrosionsgeschützt herausgeführt worden.

Insbesondere wird der Installateur bei Anschlussarbeiten dem Schutzleiter eine ganz besondere Aufmerksamkeit widmen. Dies alles sind Maßnahmen, die einer späteren Überprüfung, d.h. nachdem das Bauvorhaben verputzt ist, nicht mehr durchgeführt werden können. Diese Prüfungen finden praktisch während der Installation durch die verantwortliche Elektrofachkraft permanent statt. Eine nachträgliche Begutachtung ist von daher nicht möglich.

Er wird oft die Frage gestellt:

"Darf denn ein Elektroinstallateur für Arbeiten die Verantwortung übernehmen, die er selbst gar nicht ausgeführt hat?"

Dies ist in den "Grundsätzen für die Zusammenarbeit von Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Elektroinstallateuren bei der Ausführung und Unterhaltung von elektrischen Anlagen an das Niederspannungsnetz der EVU (aufgestellt und vereinbart von den Verbänden der öffentlichen Elektrizitätsversorgung und des Elektrohandwerks in der Bundesrepublik Deutschland vom 24.10.1966)" geregelt.

Hier heißt es unter 4.: Der eingetragene Installateur hat
4.3.3 Elektroinstallationsarbeiten, die von Personen, die nicht in das Installateurverzeichnis eines EVU eingetragen sind, ausgeführt werden, nicht mit seinem Namen zu decken; das gilt nicht, wenn der eingetragene Installateur die Installationsarbeiten als Sachverständigeüberprüft hat, die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung übernimmt und den Errichter benennt.

Dieser Passus birgt ganz erhebliche Gefahren für den unterschreibenden Elektroinstallateur:

1. Er muss die Elektroinstallation als Sachverständiger abnehmen. Dies nach DIN VDE 0100, Teil 610, d.h. einschließlich Besichtigen der verlegten Leitungen, d.h. der Sachverständige muss mehrfach an der Baustelle zumindest kurz vor dem Verputzen, und nach endgültiger Fertigstellung, die Anlage prüfen.

2. Er muss den Errichter schriftlich mit dem Namen in der Fertigmeldung benennen.

3. Er muss die Verantwortung übernehmen.

Betriebshaftpflichtversicherung greift nicht

Sollte er nun bei der Überprüfung etwas übersehen haben und es entsteht ein Schadensfall, kann sich der Installateur nicht auf seine Betriebshaftpflichtversicherung berufen, denn in der Betriebshaftpflichtversicherung besteht generell ein Ausschluss für Vermögensschäden "... planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit". Es ist daher eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unbedingt notwendig. Die Kosten einer derartigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind oftmals höher als die der normalen Betriebshaftpflichtversicherung. Selbst das reicht nicht aus.

Für den Sachverständigen gilt ferner, dass in seiner Betriebshaftpflichtversicherung die Tätigkeit des Sachverständigen benannt sein muss, damit Personen und Sachschäden mit versichert sind.

Achtung: Sachverständige benötigen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für diese Tätigkeit. U.u. ist sogar eine Architektenhaftpflichtversicherung erforderlich.

Der Installateur, der sich bereiterklärt, fremde elektrische Anlagen zu prüfen und abzunehmen, sollte sich wirklich im Klaren darüber sein, welch hohes Risiko er eingeht, nicht von ihm erstellte Anlagen zu prüfen.

Das Nichtbeachten der vorgenannten Bestimmungen kann für den Installateur auch schwerwiegende Folgen haben, wie in einem Fall in Norddeutschland, wo das Ordnungsamt eines Landkreises mit einem derartigen Fall beschäftigt war. Ein Installateur hatte Zähleranträge für Fremde unterschrieben, ohne die Bauvorhaben ausreichend geprüft zu haben und auch den Errichter nicht benannt. Das Ordnungsamt hat ein erhebliches Bußgeld ausgesprochen, und das EVU dem Installateur die Konzession entzogen.

Jeder Kollege möge sich überlegen, ob das 49,- € wert ist.


Freundlich grüßt Elektro-Michel
 
Hi Elektro-Mensch,

Lösung 1 und 2 funktionert leider nicht, aber trotzdem danke!!

Der Flur im EG und im 1.OG ist leider nur knapp 2x3 Meter (ohne den Raum für die Treppe zu betrachten. Da ich über Treppenstufen keinen Zählerkasten einbauen darf)

Im Flur im EG sind 3 Türen + der Treppenaufgang also bleibt da an Wandfläche nur die Ecke übrig wo bereits jetzt der eine Zählerschrank installiert ist.

Im 2.Og ist kein Flur vorhanden - direckt an der letzten Treppenstufe ist die Wohnungtür.

Im 1.OG bleibt im Flurraum (mit 2 Türen und 1 Fenster) auch nur so Platz das zwei Kästen (größer wie 95 Höhe geht auch nicht da im unteren Bereich Heizungsrohre außerhalb der Wand verlaufen) an/in sich gegenüberliegene Wände. (Zählerkasten mit 3 Felder passt von der breite nicht rein)... Wobei mann sagen muß das der Raum mit zwei Zählerkasten etwas arg überladen ist.

Den Zählerschrank für Lösung 1 bring ich von der breite her nicht unter und bei Lösung 2 fehlt mir der Platz für den dritten Zählerschrank...

werd also versuchen den Herrn vom RWE dazu zu bewegen das ich, einen Zählerschrank im EG lassen kann und die anderen beiden ins 1.OG setzten darf.. und ich beim Aschluß von Sammelschiene zu Sammelschiene gehen darf, da ich ja nicht weiß wo ich einen Hauptleitungsabzweigkasten setzten sollte...

Mal sehen.... der Zuständige vom RWE ist ab Montag aus dem Urlaub zurück. Werde dann mal da anrufwen und nach einer Ortsbegehung fragen.

Schreibt ihr bei der Ortsbegehung normalerweise mit und lasst euch auf diesen Mitschrieb vor Ort die Unterschrift setzten.....
oder schreibt das nachher noch mal ins Reine und schickt das dem zuständigen danach zu und bekommt es unterschrieben wieder zurück???

Gruß ChrisEifel
 
Hallo,

ich schreibe mir normalerweise Stichpunkte über das Besprochene auf, anschließend schreibe ich das nochmal als Aktennotiz in "Reine" und schicke diese an alle Beteiligten.

Falls es irgendwelche Einwände gegen das Geschriebene gibt, melden sich die Beteiligten meist sehr schnell und wenn sich keiner meldet, dann gilt die Notiz als anerkannt.

Auf der Notiz steht auch immer wer dabei war, wann und wo gesprochen wurde und warum.

Gruß

PTGA
 
Hi...

erst mal danke für all eure Antworten...!!
Für die, die es interessiert die Sache ist folgendermaßen außgegangen:

Habe am Montag mit dem Zuständigen vom EVU telefoniert.
haben uns telefonisch auf den Aufbau geeinigt.. Ortsbegehung war nicht nötig.

Der vorhandene Zählerschrank im EG wird für die Wohnung EG benutzt.
Im Treppenhausnebenraum im 1.OG wird ein Zählerschrank mit zwei Zählerfeldern für die Wohnung 1.OG und 2.OG untergebracht.
Vom Zählerkasten im 1.OG gehts an eine Unterverteilung für die Wohnung 1.OG und an eine Unterverteilung für die Wohnung 2.OG.

Die Stromversorgung, erfolgt durch schleifen des Kabels von Sammelschiene zu Sammelschiene mit einem 4 x 16 qm Kabel und nicht mittel Hauptleitungsabzweigklemme.

Am Montag abgeklärt und heute lag ein kurzer Zweizeiler über die genehmigung des Aufbaus im Briefkasten.... also alles so weit in trockenen Tüchern.

Gruß Chris
 
ChrisEifel schrieb:
Die Stromversorgung, erfolgt durch schleifen des Kabels von Sammelschiene zu Sammelschiene mit einem 4 x 16 qm Kabel und nicht mittel Hauptleitungsabzweigklemme.

War hier auch zu lesen.

Lutz
 
Ja das mit dem Kabel hab ich ja auch von hier..

und das mit dem Verteilerfeld durch ein Zählerfeld zu ersetzten kam vom EVU

also Danke nochmal
 
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Thema: Anschluss mehrerer Zählerschränke in einem Haus
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