Anschluss Micro-PV Anlage im Hausnetz an den versch. Außenleitern

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noschic

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Hallo zusammen,

in den vergangenen Tagen habe ich meine neue Micro-PV Anlage aufgebaut.
Jetzt, wo es wie geplant regnet, möchte ich das schlechte Wetter nutzen und die Anlage im Verteilerkasten anschließen.
Zum Monitoren des allgemeinen Verbrauches habe ich mir bereits den Shelly 3EM - falls das ein Begriff ist - eingebaut.

Eben ist mir eingefallen, dass eine Steckdose ja immer nur an einem Außenleiter, in meinem Fall L3 hängt.
Waschmaschine und Kühlschrank jedoch hängen an L2 bzw. L1.

Nun aber zur Frage:
1. Wenn ich die Anlage nun an L3 anschließe profitieren davon nur die Geräte, welche ebenfalls an L3 angeschlossen sind, richtig?
2. Wenn dann auf L3 weniger verbraucht wird, als die PV Anlage produziert wird der Überschuss eingespeist und nicht auf L1 und L2 "zur Verfügung gestellt", oder?

Im Falle der Überschusseinspeisung, da auf L3 nicht "ausreichend" Verbrauch ist, wäre das ein ziemliches Minusgeschäft für mich. In dem Moment würde ich den Strom dann mit 0,08€/kWh verkaufen aber parallel auf L2 und L1 kaufe (für 0,43€/kWh).
Oder ist das nur ein Denkfehler meinerseits?

Als Zähler wird heute ein digitaler Installiert, der extra für Micro-PV Anschlüsse vorgesehen ist.
Ich denke, dass der einerseits meinen Verbrauch (den gekauften Strom) sowie meinen erzeugten, also eingespeisten, Strom separat zählt.


Ich freu mich auf hilfreiche Antworten und danke schonmal für Eure Mühe! :)

Beste Grüße
Noah
 
zu 1 Nein
zu 2 Nein.

Der Zähler errechnet die Energie aus der Leistungssumme aller Phasen.
Was ist denn eine Micro-PV Anlage?

Falls Du damit so eine Balkon Anlage meinst wirst Du üblicherweise für eingespeiste Energie nichts bekommen.
 
zu 1 Nein
zu 2 Nein.

Der Zähler errechnet die Energie aus der Leistungssumme aller Phasen.
Was ist denn eine Micro-PV Anlage?

Falls Du damit so eine Balkon Anlage meinst wirst Du üblicherweise für eingespeiste Energie nichts bekommen.

Mit den zwei Neins widersprichst du dir selbst, glaube ich.
Wenn also das "Balkonkkraftwerk" an L3 angeschlossen ist, bekommen davon die Geräte, die an L2 und L1 angeschlossen sind, nichts mit?

Ja genau, eine Balkonanlage / Balkonkraftwerk - wie man's nennen mag.
Bei meinem Versorger gibts da laut Vertrag 8ct/kWh für.
 
Kommt drauf an wie man "profitieren" definiert.
Wenn man damit meint, daß der Energiezähler deren Last mit der Produktion auf der anderen Phase verrechnet dann ist das so.
Wenn man damit meint, daß die erzeugte Energie real in diese Geräte fließt dann nicht.
Überspannungen bei Defekten der PV Anlage können allerdings durchaus auf die Bauteile in anderen Phasen Einfluß nehmen.

Immerhin positiv, daß es da 8ct/kWh gibt, denke aber dringend daran, diese Anlage beim Finanzamt als "Liebhaberei" eintragen zu lassen, ansonsten mußt Du die 8ct und auch die gesparten kWh als "geldwerten Vorteil" versteuern.
 
Mit den zwei Neins widersprichst du dir selbst, glaube ich.

Nein.
Er meint schlichtweg, dass es der Zähler saldierend arbeitet, heißt, es ist völlig Wumpe, an welchen Phasen was als Erzeuger und was als Verbraucher angeschlossen ist.
Erzeugst Du zu einem bestimmten Augenblick in Summe mehr, als Du in diesem Augenblick verbrauchst, wird es ins Netz eingespeist und Dir vergütet. Umgekehrt musst Du bezahlen.
 
Ob die Geräte, die an L1 und L2 angeschlossen sind, davon was 'mitbekommen' ist egal. Normalerweise saldieren Zähler. Es zählt nur die Summe über alle 3 Phasen.
 
Seit wann bekommt man bei einer Balkonanlage eine Einspeisevergütung? Die dürfen doch nur angeschlossen werden, wenn man einen Zähler mit Rücklaufsperre hat. Was hast du da für einen Vertrag? Wo gibt es den?
 
Die meisten Netzbetreiber haben den Passus im Anmeldebogen der Balkonanlage, dass der Betreiber auf eine Vergütung verzichtet. Dann hat sich's schon erledigt.

Wenn man die Anlage als "gewöhnliche" PV-Anlage mit 0,6 kW Leistung anmeldet, erhält man auch die Einspeisevergütung. Aber der Aufwand für die paar Kröten? Ziel ist es ja primär alles selbst zu verbrauchen.
Für Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb gegangen sind gibt's 8,2 Cent. Das steht im Gesetz. Kann sich auch kein Versorger gegen wehren.
 

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ab nächstes Jahr angeblich wieder 13ct/kWh, also für die dann errichteten Anlagen.
 
Besitzer einer "Balkonanlage" haben aber entsprechend Vorgaben einen Zähler mit Rücklaufsperre und können so gar keinen eingespeisten Strom erfassen. Eine Einspeisevergütung setzt einen Einspeise- oder einen Zweirichtungszähler voraus. Es muss also zwingend eine gewöhnliche Anlage für den Eigenverbrauch und der Möglichkeit der Einspeisung angemeldet werden.
 
Nicht ganz.
Der Zähler hat nur die Eingeschaften nicht Rückwärts zu laufen also, den bereits gezählten Wert durch Einspeisung nicht zu reduzieren.
Das erfüllt ein Zweirichtungszähler auch.
Es gibt durchaus Messtellenbetreiber die nur noch Zweirichtungszähler ein setzen, da es preislich und Aufwandsmäßig einfacher ist immer den gleichen zu verbauen.
 
ab nächstes Jahr angeblich wieder 13ct/kWh, also für die dann errichteten Anlagen.
Das stimmt so nicht.
Alle ab dem 30.07.2022 in Betrieb gesetzten PVA mit Eigenverbrauch erhalten 8,2 Cent für die ersten 10 kWp installierte Leistung.
Die höhere Vergütung von 13 Cent gibt's nur für Volleinspeiser - und das macht im privaten Bereich ja wenig Sinn den ganzen Sonnenstrom einzuspeisen, statt selbst davon zu profitieren.
 
Thema: Anschluss Micro-PV Anlage im Hausnetz an den versch. Außenleitern
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