Antennenerdung bei 2 Masten

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redeighter

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Ich habe auf beiden Giebelseiten meines Hauses je eine Antenne, beide sind gem. 0855 T.300 geerdet. Muss ich lt. irgendeiner Norm die Masten auf dem Dach miteinander verbinden (z.B. mit Rund-Alu) obwohl beide Erder unten mit dem PA verbunden sind?
 
Ich würde das für in Ordnung befinden, wenn beide Masten getrennt mit je 16mm² an der Potenzialausgleichschiene angeschlossen sind. Von einer Querverbindung rate ich ab, Erdungen immer zu einem zentralen Punkt (Ausgleichsschiene führen). Falls Blitzschutzanlage am Haus vorhanden, dort anschliessen und Verbindung zur Potenzialschiene entfernen.
 
Hallo Freunde der langen Leitung, nach neuer Blitzschutzverordnung EN 8049 sollten beide Masten in den Blitzschutz eingebunden sein + zusätzlich beide Masten sep. zur Pot-Schiene führen (16mm²)!!!
 
Bei bestehender Blitzschutzanlage auf jeden Fall. Denn dann ist ja die Antenne am Blitzableiter angeschlossen und wird ihm an einen zentralen Punkt(PA-Schiene) geführt.
 
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Thema: Antennenerdung bei 2 Masten
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