Antennenmast: Gewisse Querstrecke Erdung möglich?

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Ameise

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Hallo,

ich habe eine Frage zur Erdung von Antennenmasten.

Auf unserem Satteldach befindet sich ein Antennenmast. Ein Erdungskabel ist an diesem angeschlossen und verläuft unter den Dachziegeln entlang. Dies wurde lt. vorliegender Rechnung vor 30 Jahren von einer Radiotechnikfirma durchgeführt. Eine Blitzschutzfachkraft war vermutlich nicht beteiligt.
An dem Mast ist eine Sat Schüssel befestigt.
Den Mast möchte ich erneuern und fange an, mir grundsätzliche Gedanken zu machen.
Den neuen Mast würde ich gerne mittels Dachsparrenhalter an nahezu identischer Position zu dem alten installieren, da ich durch ein Dachfenster direkt an die Schüssel zur Wartung komme, ohne auf das Dach zu müssen.
Ich habe nun gelesen, dass der Erdungsleiter geradlinig und senkrecht geführt werden muss.
Unterhalb der jetzigen Antennenposition befindet sich eine Dachgaube mit einer Fensterfront, daneben ein weiteres Dachfenster. D.h. das aktuelle Erdungskabel kann eigentlich nicht senkrecht geführt worden sein. Ich nehme an, dass es um die Gaube und das Fenster herum gelegt wurde.
Ist dies Normkonform?
Könnte ich den neuen Mast an die Stelle des alten setzten oder sollte ich ihn versetzen, sodass die Erdung direkt senkrecht verlaufen kann?
Das hätte den großen Nachteil, dass die Schüssel nicht mehr vom Dachfenster des Dachbodens aus erreichbar wäre.

Zur Verdeutlichung habe ich eine Skizze angefertigt:
https://www.elektrikforum.de/attachments/dach-sat-jpg.17548/?temp_hash=b8dfe50fe381fe837e0d197800d6baab
Rot ist die aktuelle Antennenposition die ich gerne behalten würden, grün wäre eine alternative Position, von welcher ein Erdungskabel senkrecht an Dachgaube und Dachfenster vorbei gelegt werden könnte. Wartung und Pflege wäre hier nur noch mit Dachausstieg möglich.

Vielen Dank!
 

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Auf unserem Satteldach befindet sich ein Antennenmast. Ein Erdungskabel ist an diesem angeschlossen und verläuft unter den Dachziegeln entlang. Dies wurde lt. vorliegender Rechnung vor 30 Jahren von einer Radiotechnikfirma durchgeführt. Eine Blitzschutzfachkraft war vermutlich nicht beteiligt.
Die Normausgaben für Antennensicherheit haben sich zwar immer mehr den Blitzschutznormen angenähert aber außer bei Gebäude-Blitzschutzsystemen ist eine Blitzschutzfachkraft bei Antennen nur beim Optimalschutz mit getrennter Fangeinrichtung nach dem Stand der Technik aber nicht für konventionelle Antennendirekterdungen nötig. Bei aussterbenden RFT-Kollegen ohne TREI-Schein ist die Qualifikation für Erdung und PA auch mit Meisterbrief und Eintrag in der Handwerksrolle für IT-Technik heutzutage fraglich.

Den Mast möchte ich erneuern und fange an, mir grundsätzliche Gedanken zu machen.
Den neuen Mast würde ich gerne mittels Dachsparrenhalter an nahezu identischer Position zu dem alten installieren, da ich durch ein Dachfenster direkt an die Schüssel zur Wartung komme, ohne auf das Dach zu müssen.
Im Laufe meiner Forenberatungen habe ich einige berufsfremde User erlebt, welche ihre Antenne normkonformer erstellt haben, wie das nur wenige Elektriker noch machen. Gleichwohl ist die vergleichsweise simple Installation eines Erdungsleiters nebst PA der Kabelschirme und metallischer Komponetengehäuse Bestandteil der Elektroanlage und formal EFK mit Konzessionseintrag vorbehalten.

Ich habe nun gelesen, dass der Erdungsleiter geradlinig und senkrecht geführt werden muss.
Unterhalb der jetzigen Antennenposition befindet sich eine Dachgaube mit einer Fensterfront, daneben ein weiteres Dachfenster. D.h. das aktuelle Erdungskabel kann eigentlich nicht senkrecht geführt worden sein. Ich nehme an, dass es um die Gaube und das Fenster herum gelegt wurde.
Ist dies Normkonform?
Wenn die Antenne vor 30 Jahren installiert wurde, war für die Installation im Jahre 1992 die noch rein nationale DIN 57855-1 (VDE 0855-1):1984-05 maßgeblich. in dieser Norm wurde der Querschnitt für Erdungsleiter von mind. 10 mm² Cu auf 16 mm² Cu erhöht. Im Widerspruch zu anderen Normen war es noch eingeschränkt erlaubt das Rohrleitungsnetz als Erdungs- und PA-Leiter zu nutzen.

Erdungsleiter sind - wie selbst korrekt geschildert - wie Ableitungen von Blitzschutzanlagen primär senkrecht zu verlegen und horizontale Verschleifungen möglichst nur auf oder unter Erdniveau vorzunehmen. Wider Logik und Vernunft müssen aber keine ausreichend isolierenden Trennungsabstände eingehalten werden. Ob eine horizontale Verschleifung auf Dachebene in Anlehnung an die DIN VDE 0855-300 für Funksende-/-empfangsantennen tolerierbar erscheint, ist mit dem bisherigen Input zum Verlauf des neuen Erdungsleiters ohne Maßangaben, Fassadenansicht und einem Grundriss mit Eintrag der Haupterdungsschiene (bitte ein Bild ohne Deckel) nicht zu beurteilen.

Will man einen Sicherheitsgewinn erzielen, muss der Erdungsleiter, der vorbehaltlich dafür ausgelegter Klemmen selbst seltene Monsterblitze > 200 kA ableiten kann, durchgehend gemäß Prüfnorm nach Klasse H = 100 kA gegen Erde verbunden sein. Dass jede Kette nur so stark wie das schwächste Glied ist, wird im Antennenbau nur selten beachtet und es wird auch meist ungeprüft unterstellt, dass alte Gebäudeerdungen blitzstromtragfähig sind. Bei löblicher Außenableitung sollte man auch z. B. nahe Dachrinnen mit für den verwendeten Leiter geeigneten Klemmen mit anschließen.
 
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