Anzahl und Durchmesser bei Erdkabel verlegen

Diskutiere Anzahl und Durchmesser bei Erdkabel verlegen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, da wir demnächst bestimmt auch einen Hausanschluß per Erdleitung bekommen und ich annehme wenn ich jetzt mal vorarbeite, es dann günstiger...
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hab es gefunden :lol:

§ 8 Betrieb des Netzanschlusses

(3) Änderungen des Netzanschlusses werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber bestimmt.

Was heißt das? Könnte ja Kostenneutralität sein. Weiter:

§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses

1) Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für

1. die Herstellung des Netzanschlusses,

2. die Änderungen des Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden,

zu verlangen.

Punkt 1 scheidet aus - es ist ja kein Neuanschluss

Punkt 2 scheidet auch aus - wird ja vom Anschlussnehmer, mir jetzt doch nicht veranlasst.

Und noch mal, ich schrieb schon mehrfach das mir selbstverständlich klar ist das NUR eingetragene Betriebe Abnahmen und Plomben dem EVU melden können... Man man, wer glaubt das man HAKs mal eben so selber erstellen kann, der schläft noch auf einem Baum und braucht demzufolge auch keine elektrische Energie...
Schade eigentlich das man hier so von ober herab behandelt wir und nicht einfach unvoreingenommen geantwortet wird.

Wie dem auch sei, ich leg mir Drehstrom in meine Werkstatt und dann lasse ich es wie es ist. Wenn Enercity irgendwann meint das ändern zu müssen, dann ist es deren Problem dies bis zu meinem Haus zu realisieren. Der Rest ist dann wieder mein Problem und werde das dann mit einem Bekannten, selbständiger E-Meister seines Zeichens, machen.
 
Nicht nur Plomben und HAK.
Sämtliche Installationen dürfen nur von eingetragenen Fachbetrieben durchgeführt werden.
siehe Hierzu §13 NAV.

Lediglich Wartung und Reparaturen dürfen von Fachkräften ohne Eintrag durchgeführt werden.
 
also wenn ich als ausgebildete Elektrofachkraft keinen Verteilerkasten mehr verdrahtet kriege, dann gehe ich zur Berufsberatung. Mal die Kuh im Stall lassen!! Selbstauf Messen habe ich schon 5000qm Stände in Betrieb genommen und teilweise 4m Schaltschrank verdrahtet, OHNE jedweden Fehler oder Dreher. Also wie der Volksmund schon sagt, mal die Kuh im Stall lassen.
Wenn ich keinen Fehler mache, dann kann auch nix passieren. So ein paar Dosen und Schalter in eine logische Reihenfolge bringen ist nun wirklich kein Hexenwerk.
Duetschland und seine 100-fache Sicherheit und Verordnungen :lol:
 
Duetschland und seine 100-fache Sicherheit und Verordnungen Laughing
Ist halt so. Wenn du meinst, dass du das alleine, rechtliche Lage hin oder her, auch hinkriegst, dann versuch's halt? Im schlimmsten Fall hast du halt die Arbeit, die du dir gemacht hast, UND kannst hinterher nochmal dafür zahlen, dass es so durchgeführt wie der Staat, in dem du offensichtlich lebst, das gerne hätte. Wenn du dir dessen bewusst bist: Versuch macht klug.
 
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