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Lebowskyx
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hab es gefunden :lol:
§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
(3) Änderungen des Netzanschlusses werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber bestimmt.
Was heißt das? Könnte ja Kostenneutralität sein. Weiter:
§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
1) Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für
1. die Herstellung des Netzanschlusses,
2. die Änderungen des Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden,
zu verlangen.
Punkt 1 scheidet aus - es ist ja kein Neuanschluss
Punkt 2 scheidet auch aus - wird ja vom Anschlussnehmer, mir jetzt doch nicht veranlasst.
Und noch mal, ich schrieb schon mehrfach das mir selbstverständlich klar ist das NUR eingetragene Betriebe Abnahmen und Plomben dem EVU melden können... Man man, wer glaubt das man HAKs mal eben so selber erstellen kann, der schläft noch auf einem Baum und braucht demzufolge auch keine elektrische Energie...
Schade eigentlich das man hier so von ober herab behandelt wir und nicht einfach unvoreingenommen geantwortet wird.
Wie dem auch sei, ich leg mir Drehstrom in meine Werkstatt und dann lasse ich es wie es ist. Wenn Enercity irgendwann meint das ändern zu müssen, dann ist es deren Problem dies bis zu meinem Haus zu realisieren. Der Rest ist dann wieder mein Problem und werde das dann mit einem Bekannten, selbständiger E-Meister seines Zeichens, machen.
§ 8 Betrieb des Netzanschlusses
(3) Änderungen des Netzanschlusses werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber bestimmt.
Was heißt das? Könnte ja Kostenneutralität sein. Weiter:
§ 9 Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
1) Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für
1. die Herstellung des Netzanschlusses,
2. die Änderungen des Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden,
zu verlangen.
Punkt 1 scheidet aus - es ist ja kein Neuanschluss
Punkt 2 scheidet auch aus - wird ja vom Anschlussnehmer, mir jetzt doch nicht veranlasst.
Und noch mal, ich schrieb schon mehrfach das mir selbstverständlich klar ist das NUR eingetragene Betriebe Abnahmen und Plomben dem EVU melden können... Man man, wer glaubt das man HAKs mal eben so selber erstellen kann, der schläft noch auf einem Baum und braucht demzufolge auch keine elektrische Energie...
Schade eigentlich das man hier so von ober herab behandelt wir und nicht einfach unvoreingenommen geantwortet wird.
Wie dem auch sei, ich leg mir Drehstrom in meine Werkstatt und dann lasse ich es wie es ist. Wenn Enercity irgendwann meint das ändern zu müssen, dann ist es deren Problem dies bis zu meinem Haus zu realisieren. Der Rest ist dann wieder mein Problem und werde das dann mit einem Bekannten, selbständiger E-Meister seines Zeichens, machen.