APL d. Telekom wg. Dämmung im Weg. Funktionsw. und was tun?

Diskutiere APL d. Telekom wg. Dämmung im Weg. Funktionsw. und was tun? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen, wir haben vor einigen Monaten ein älteres Haus gekauft, dieses zunächst von innen saniert und jetzt ist die Außenfassade bzgl...
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derbob

Guest
Hallo zusammen,
wir haben vor einigen Monaten ein älteres Haus gekauft, dieses zunächst von innen saniert und jetzt ist die Außenfassade bzgl. Dämmung dran. Problem dabei ist, dass uns auf der Rückseite des Hauses mind. Ein APL der Telekom im Weg ist und ich bin jetzt sehr an eurer Meinung interessiert.
Von der Bauherrenhotline der Telekom habe ich erfahren, dass unser Haus unsere Nachbarn auf der jeweils rechten und linken Seite mitversorgt.
Auf der Rückseite unseres Hauses sieht es momentan folgendermaßen aus:


http://www.fotos-hochladen.net/uploads/gesamtn307uwisbh.jpg

http://www.fotos-hochladen.net/uploads/glockewq1dpak4el.jpg

http://www.fotos-hochladen.net/uploads/kasten0axcnd9z8q.jpg


So wie ich die Verkabelung verstehe, ist APL „A“ der technisch gesehen wichtigste mit folgender Kabelbelegung:
Kabel 1 - Zuleitung aus dem Keller
Kabel 2 - Versorgung Nachbar rechts
Kabel 3 - Versorgung Nachbar links
Kabel 4 - Telefonkabel durch den Keller zur TAE-Dose

APL „A“ würde ich gerne in einen Revisionskasten installieren, damit der APL auch nach der Dämmung noch zugänglich ist. Was würde sich als Revisionskasten eignen? Ich habe im Netz ein wenig gesucht, bin aber nicht wirklich auf passende Produkte gestoßen.

Problem bereitet hauptsächlich APL „B“, da ich mir nicht sicher bin, wofür dieser eigentlich da ist. Meine Vermutung ist:
Kabel 1 - Versorgung Nachbar links rein
Kabel 2 - Versorgung Nachbar links raus
Kabel 3 - Telefonkabel welches in die Küche zu einer nicht mehr vorhandenen (weil zurückgebauten) TAE-Dose führt.

Da dieser APL aus optischer Sicht sehr ungünstig platziert ist, er wahrscheinlich nur als Durchleitungsstation für den linken Nachbarn dient und ich ihn, aufgrund der nicht mehr vorhandenen TAE-Dose in der Küche, gar nicht benötige, überlege ich, ob dieser APL im Rahmen der Dämmarbeiten unter Putz verschwinden wird und dann natürlich nicht mehr zugänglich ist. Wahrscheinlich könnte der APL aus technischer Sicht vollkommen verschwinden, wenn Kabel „1“ und „2“ zusammengeflickt werden würden?
Was würdet ihr machen? Bin für jeden Hinweis offen und freue mich auf die Diskussion :)
 
Re: APL d. Telekom wg. Dämmung im Weg. Funktionsw. und was t

derbob schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben vor einigen Monaten ein älteres Haus gekauft, dieses zunächst von innen saniert und jetzt ist die Außenfassade bzgl. Dämmung dran.

Dann hast Du zu der Zeit schon gepennt. Wenn innen saniert wird kommt man irgendwann auch an den Telefonanschluss. Sag den Telekomikern klipp und klar das der Anschluss da weg kommt. Der Rest ist denen ihr Problem.

Lutz
 
Ganz einfach-an solchen Außenanschlüßen-verlegung etc. Dürfen nur Techniker der Telekom arbeiten.
 
Re: APL d. Telekom wg. Dämmung im Weg. Funktionsw. und was t

elo22 schrieb:
derbob schrieb:
[...]Sag den Telekomikern klipp und klar das der Anschluss da weg kommt. Der Rest ist denen ihr Problem.

Lutz

... und wo soll er hin? Vermutlich dann in den Keller? Und vermutlich werde ich dann auch zur Kasse gebeten,oder?
 
... und wo soll er hin? Vermutlich dann in den Keller? Und vermutlich werde ich dann auch zur Kasse gebeten,oder?

Die Arbeiten führen in der Regel Vertragsunternehmen der Telekom aus.

Sieht aber nach dem Verschulden des Bauleiters nach §59a aus. Der hat eine Versicherung die kannst du als Bauherr in Anspruch nehmen. Es handelt sich hier um einen Haftpflichtschaden.
 
Was für ein Schaden?

Das versetzen der Teile ist bei der Telekom natürlich kostenpflichtig, die versetzen sicher nicht mal kostenfrei ihre Anschlußkästen nur weil Du Isolieren willst.

Ich kann Dir nur empfehlen die Idee mit der Revisionsluke zu lassen. An der Stelle baust Du Dir dann eine Kältebrücke die im Innenraum schnell zu Schimmelbildung führt.
 
elektroblitzer schrieb:
...
Sieht aber nach dem Verschulden des Bauleiters nach §59a aus. Der hat eine Versicherung die kannst du als Bauherr in Anspruch nehmen. Es handelt sich hier um einen Haftpflichtschaden.

Geht es eigentlich noch?
Sieht eher nach zu stark genutztem FEIERtag aus :p

Du glaubst doch selbst nicht allen Ernstes, bei einem derartig gewachsenem System über bestimmt mehr als 40 Jahre, das geschriebene.
 
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