Auflagen, Richtlinien und Gesetze bei SELV

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Hallo zusammen,

Ich stehe momentan leider vor einem Problem.

Ich plane in Zukunft individualierbare LED beleuchtete Bilderrahmen zu bauen und über einen Onlineshop zu vertreiben.

Die LED Beleuchtung soll wie folgt realisiert werden:
- Spannungsversorgung mit 5V über USB
- ESP 8266 zur Steuerung der LEDs mit WLED
- WS2812B Eco als LED Streifen

Da ich auch nach langer Recherche keine bzw für mich nicht aussagekräftigen Informationen im Bezug auf Sicherheitskleinspannung erhalten konnte, wollte ich nun hier in die Runde fragen:

Welche Auflagen, Richtlinien und Gesetze habe ich zu beachten bzw zu erfüllen um mein Produkt rechtssicher vertreiben zu können?

MfG
Justin
 
Hallo,
nicht gegen Berührung zu schützende Schutzkleinspannung (SELV) reicht nach der für Geräte im Haushalt/Gewerbe gültigen Sicherheitsnorm bis 42,5 V DC.
Eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung ist trotzdem erforderlich.
Da deine Leuchte durch die Steuerung zu einem Funkprodukt wird, ist die Konformitätserklärung offen zu legen.

Hinweis
Wer LED-Leuchten herstellen und verkaufen (auch verschenken fällt darunter) möchte, muss neben den bei der oft üblichen SELV-Versorgung (sofern man nicht 230 V LED-Lampen einsetzt) einfach einhaltbaren - da im Kern in allen Komponenten bereits vorhandenen - Sicherheitsforderungen auch an die Ökodesign-Forderungen und an das Elektrogesetz (Registrierung und vorab-bezahlen der Elektroentsorgung) denken.

Habe als Fachperson (studierter Elektriker, Fachbuchautor eines Konformitätsbuches) wegen der vielen Fragen (und in den vielen Foren darauf teils unsinnigen Antworten) "spasseshalber" zur (Er-)Klärung eine Broschüre erstellt, in der ganz aktuell alles zusammengefasst ist, was beim Herstellen und Verkauf von LED-Leuchten vom Kleinspannungsbereich bis 230 V elektrotechnisch, vor allem aber regulatorisch zu beachten ist. Wie die Konformitätserklärungen dazu explizit auszuführen und zu "füllen" sind, steht deshalb auch drin.
Kann bei mir angefragt werden **********
 
woher nimmt Du diesen krummen Wert von 42,5VDC?

Schutzkleinspannung ist bis 50VAC und 120VDC
siehe hierzu DIN VDE 0100-410 Abschnitt 414.1.1
Empfehlenswert sind trotzdem Spannungen auch bei DC unterhalb von 50V, besonders wenn die Spannung berührbar ist soll es ja nciht unangenehm werden, zudem erspart man sich die Fragen der Kunden die dann bei berühren den Strom fühlen.

Für das Thema Der Spannungsversorgugn rate ich Dir dringend dazu einen Fachmann mit entsprechender Erfahrung zu konsultieren, bzw Dein Produkt durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen oder noch besser mit diesem zusammen zu entwickeln.
 
An "Octavian"
Deine Art einer "Diskussion" ist leider typisch. Einfach Sachkenntnis global in Frage stellen und vorsichtshalber "draufhauen". So löst oder erklärt man Probleme nicht.

Ich erkläre mal, wie ich zu meiner Aussage komme.
Grundsätzlich gilt: Bei der Bewertung der elektrischen Sicherheit eines Produktes ist nicht eine DIN VDE "zuständig", sondern absolut vorrangig immer die zutreffende, unter der Niederspannungsrichtlinie gelistete Produktnorm, so es eine gibt. Und hierzu gibt es eine, die EN 60335-1 (alternativ wäre auch die EN 62368-1 nicht falsch).

Wer solche durchliest und anwenden möchte, stellt leider fest, dass zwischen den vielen, Isolationskoordinaten beschreibenden Normen die Spannungsgrenzen unterschiedlich definiert sind und wenig Harmonisierung besteht. Das verwirrt leicht selbst versiertere Anwender. Denn man kann Recht haben, nur eben nicht im speziellen Anwendungsfall.

Die für den angegebenen Bilderrahmen anwendbare EN 60335-1 "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 1: Allgemeine Anforderungen", listet so eine andere - die von mir angegebene - Spanungsgrenze:
Nach EN 60335-1 gilt ein Teil ist nicht „aktiv“, wenn es mit SELV versorgt ist und Gleichspannung 42,4 V DC nicht überschreitet.
Und nur "nicht aktiv" gilt als ohne Schutzmaßnahme berührbar.

Die von Ihnen angegebenen Grenzwerte gibt es natürlich auch. Sie gelten meiner Überzeugung nach aber für das (erlaubte) Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in Installationen.
 
Die Spannungen gelten als Schutzmaßnahmen.
0100-410 beschäftigt sich mit dem Schutz vor dem elektrischen Schlag.

Für bestimmte Bereiche (z.B. in Bädern) wird nochmals eine geringere Spannung von 12VAC / 30VDC gefordert.
Medizinische Produkte nochmals deutlich geringere.

Zudem habe ich nur nach der Quelle Deiner Spannungsangabe gefragt, das ist kein Grund gleich beleidigt zu sein.
 
Nach der kleinen "Diskussion" zum Grenzwert von berührbarer SELV-Spannung für einen mittels LED-Leuchtband illuminierten Bilderrahmen nochmals zu dem, was im Startbeitrag gefragt wurde.

Die elektrische Sicherheit ist, da aus einem Schutzklasse II Kreis mit sicherer Kleinspannung also unter 42,4 V DC vollkommen problemlos (PC oder USB-Netzteil ist immer Schutzklasse II und zusätzlich SELV). Da die Energiezuführung über USB unter 15 VA (zweite Grenze 100 VA) beträgt, ist auch kein Brandschutz zu beachten, da die erforderliche Zündenergie fehlt (Anm.: Das folgert aus der EN 60335-1).
Man benötigt zur Herstellung also definitiv keine elektrische Fachperson (die natürlich auch nicht schadet, wenn die Ausführung gewerblichen Ansprüchen genügen soll), sondern geht einfach nach den Beschreibungen vor, die den Komponenten beiliegen.

Weit schwieriger ist die Antwort zur zweiten Fragestellung: "Welche Auflagen, Richtlinien und Gesetze habe ich zu beachten bzw. zu erfüllen um mein Produkt rechtssicher vertreiben zu können?"
Wer meint, das wäre deshalb nun auch "banal", irrt gewaltig. Das Produkt weist zwar definitiv keine Gefahr aus, das interessiert unsere Behörden aber nicht und haben deshalb viele andere Regularien erfunden, was vor allem kleinen StartUps den Beginn schwer macht, denn diese gelten vom ersten Stück an.

Dazu verweise ich deshalb auf meinen ersten Kommentar, Stichwörter:
Konformitätserklärung
Ökodesign Leuchten
Effizienzkennzeichnung Leuchten
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Verpackungsgesetz
 
Zitat aus EN60335-1
:3.4.2 SELV (Sicherheitskleinspannung) Spannung, deren Wert 42 V zwischen den Leitern sowie zwischen den Leitern und Erde nicht übersteigt, wobei die Leerlaufspannung 50 V nicht übersteigt
 
Leider sind die vielen Sicherheitsnormen selbst nach der langen Zeit die es sie schon gibt nicht harmonisiert. Jedes Normengremium will sich ja "seine" spezielle Norm erhalten und dazu muss ja etwas Besonderes drin stehen.
Sichere Kleinspannung in Produkten reicht deshalb von 35,35 V DC (in PELV-Kreisen) bis 60 V DC. Nimmt man die Wechselspannungen dazu, deren Scheitelwert oft nicht mit den DC-Grenzwerten übereinstimmt, wird es noch schlimmer.
Etwas "irrlichternd" ist die Lösung dazu: Was eine Norm erfüllt, muss unter einer anderen nicht mehr geprüft werden. Man darf das Teil bei der Qualifizierung dann abklemmen.
Zum Glück sind aber alle Grenzwerte so meilenweit weg von der USB-Spannung, dass der Anfragende mit seinen LED-Bilderrahmen-Leuchten zumindest diesbezüglich kein Problem hat. Wollte er diese an die Wand nageln, müsste er nur noch beachten, dass sein SELV gegen Erde basisisoliert sein muss. Die 1 mm Luft- und Kriechstrecke sollte aber auch kein Problem sein. Denn wer nagelt schon durch die LED-Streifen.
 
Leute, jetzt wird es interessant!

Jetzt hat @Dipol´ s Kollege hierhin gefunden!

Leprechaun
 
Nachtrag
Anbei, warum ich bei der gleichen Norm auf die 42,5 V (war etwas ungenau) kam. "Aktive" Teile müssen berührungsgeschützt werden.
Auch ein Zitat aus der EN 60335-1
8.1.4 Ein berührbares Teil gilt nicht als aktiv, wenn
– das Teil mit SELV versorgt wird, vorausgesetzt dass:
• bei Wechselstrom der Scheitelwert der Spannung 42,4 V nicht überschreitet;
• bei Gleichstrom die Spannung 42,4 V nicht überschreitet;
 
Was man aber bei so was bedenken sollte, ab von jeder Norm, ist, daß es leider gerade bei den USB Netzteilen immer mehr gibt die am Ausgang Spannungen gegen Erde von über 100V AC herausbringen.
zwar sind diese im Auslieferungszustand der Teile sehr schwach, so daß diese bei Berührung schnell zusammenbrechen, nur ist es fraglich ob diese auch im Fehlerfall noch so reagiert.
Das trifft üblicherweise auf Netzteile ohne Schutzleiteranschluß zu, insbesondere die originalteile von Apple sind mir bis jetzt dabei aufgefallen, aber auch Laptopnetzteile die keinen Schutzleiter haben.
 
Ich weiß nicht, was das "sagen" soll. Bei Netztrennung ohne Schutzleiter baut sich oft eine Spannung auf, Grund sind Überbrückungskondensatoren und
-Widerstände. Das ist erlaubt. Denn die Spannung ist unwichtig, wenn der Körperstrom schutzbegrenzt ist. Also ist die Fragestellung: Überschreitet der Körperstrom den zulässigen Grenzwert? der besagte "Fehlerfall" ist, wenn normgerecht aufgebaut ist auszuschließen, denn in den Normen wird das behandelt.
 
Wie gesagt Normativ scheint das wohl in Ordnung zu sein, allerdings gab es bei solchen Netzteilen schon tödliche Unfälle aufgrund dessen, daß diese Spannungen dann im Fehlerfall doch nicht so schwach waren.

Zusätzlich sind auch im normalen Betrieb diese Spannungen unangenehm zu spüren und stellen dadurch einen Mangel am Produkt da, der nicht unbedingt etwas mit Sicherheit zu tun hat.
Handy ans Ohr halten und eine geschossen bekommen ist nicht angenehm auch wenn ungefährlich...
 
Die Spannungsgrenze ab wann bei einem Gerät die elektrische Sicherheit zu bewerten ist, findet sich in keiner Norm, sondern in der entsprechenden Richtlinie oder Gesetz, so z.B. die LVD-Richtlinie: Klick mich

Die Spannungsgrenze ist somit 50 V Wechselspannung und 75 V Gleichspannung.

Erst, wenn die Spannungsgrenze überschritten ist, fordert die Richtlinie die Einhaltung der entsprechenden Normen, so z.B. die vom Fachperson EN 60335-1 bzw. EN 62368-1. Für Leuchten gibt es aber eigene Sicherheitsnormen, die anzuwenden oder zusätzlich anzuwenden sind


@Justin

Da alle Spannungen unterhalb der Spannungsgrenze liegen, spielt das alles keine Rolle, denn eine Bewertung der elektrischen Sicherheit ist nicht notwendig. Die gilt allerdings nur, wenn das Netzteil nicht zum Lieferumfang des Produktes gehört.

WICHTIG!
Wenn die LED-Leuchte über Funk gesteuert wird, ändert sich alles, denn dann ist die RE-Richtlinie anzuwenden, die Spannungsgrenze fällt weg und eine Bewertung der elektrischen Sicherheit ist notwendig.


Auf jeden Fall musst du aber eine EMV-Bewertung durchführen. Die Normen sind:
  • EN 55015
  • EN 61547

Weiterhin gibt es noch weitere Anforderungen, die einzuhalten sind, wie z.B. die WEEE-Richtlinie. Dazu weiß ich aber wenig.


Gruß

Uwe
 
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