Austausch Einzel zur Doppelsteckdose

Diskutiere Austausch Einzel zur Doppelsteckdose im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - In einem 50 Jahre alten Mehrfamilienhaus möchte eine Bewohnerin in ihrer Wohnung eine Einzelsteckdose zu einer Doppelsteckdose ausgetauscht haben...
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Strippe-HH

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Rentner, vorher Elektroinstallateur
In einem 50 Jahre alten Mehrfamilienhaus möchte eine Bewohnerin in ihrer Wohnung eine Einzelsteckdose zu einer Doppelsteckdose ausgetauscht haben die für eine Schalterdose geeignet ist. Diese Wohnung verfügt über eine alte Sicherungsverteilung wo sich kein FI-Schalter nachrüsten lässt.
Um es ehrlich zu sagen, bin ich der Meinung, da ja nur das Betriebsmittel getauscht wird um an der vorhandenen Installation an solchen nichts geändert wird, ginge es als solches.
Kann man das als Reparatur/Instandsetzung durchgehen lassen, angeschlossen werden daran ohnehin nur Geräte und Leuchten mit Eurosteckern da im Schlafzimmer am Bett?
 
Nein, streng genommen ist das dann eine Neuinstallation.
Reparatur = Ersatz mit gleich oder höherwertigem Betriebsmittel.
Die Doppelsteckdose ist aber ein völlig anderes Betriebsmittel.
Hier liegt es im Verantwortungsbereich des Installateurs ob er das macht oder nicht.
 
Ein Austausch der Einzelsteckdose gegen eine Doppelsteckdose ist keine Erneuerung der elektrischen Anlage, also erlaubt.

mfG
 
Ein Austausch der Einzelsteckdose gegen eine Doppelsteckdose ist keine Erneuerung der elektrischen Anlage, also erlaubt.

mfG
 
s-p-s schrieb:
das ist eine Erweiterung der Anlage.
Neue Normen gelten dann.
Das geht ohne Installation
3-fach-Adapter Anschluss für 3 Europa-Stecker in einer Schutzkontakt-Steckdose, extra flache Bauweise
http://www.kopp.eu/attachments/products ... -hires.jpg
@s-p-s.
Danke für den Tipp, aber bevor ich solch einen Müll verwende dann baue ich lieber doch was vernünftiges ein.
Eine Norm ist ohnehin eine Richtlinie die auch einen Empfehlungscharakter hat, eine Vorschrift besagt aber was anderes und zwischen Müssen und Können bestehen unterschiede.
Mal zu deiner Sicht, wie würdest du es einer über 80 Jahre alten Frau klarmachen, das nur wegen einen Austausch einer Steckdose 1:2 es eine Umrüstung oder Komplettaustausch ihres Sicherungskasten erforderlich macht weil der notwendige RCD fehlt?

Ich denke mal auch wenn die Normen noch so sind, aber in einigen dingen sollte man doch mal die Kirche im Dorf lassen.
 
Ihr habt Probleme:

Da schreibt man auf dem Rapportzettel: "Defekte UP Doppelsteckdose erneuert" und gut ist.
 
Moorkate schrieb:
Ein Austausch der Einzelsteckdose gegen eine Doppelsteckdose ist keine Erneuerung der elektrischen Anlage, also erlaubt.

mfG

Moorkate ist der beste.

Nachdem du zweimal den Austausch einer Einzelsteckdose als legitim postest - könnte tatsächlich der Schluß gezogen werden daß daraus eine legitime Doppelsteckdose nach aktueller Rechtsprechung entsteht. :lol:
 
Strippe-HH schrieb:
Mal zu deiner Sicht, wie würdest du es einer über 80 Jahre alten Frau klarmachen, das nur wegen einen Austausch einer Steckdose 1:2 es eine Umrüstung oder Komplettaustausch ihres Sicherungskasten erforderlich macht weil der notwendige RCD fehlt?

Eine Frage an Dein Gewissen: Wenn ausgerechnet an diese Doppelsteckdose, nach deinem handeln, ein defektes elektrisches Gerät angeschlossen würde, dass zum Tod der alten Frau führte - Könntest Du ruhigen Gewissens den Kindern/Enkeln erklären, dass Du es für absolut legitim gehalten hast, den Stand der Technik zu Schutzmaßnahmen ignoriert haben, um Aufwand und Kosten zu senken?

mit deiner vorgefassten Meinung, Normen ignorieren zu können, ist das die einzige Frage, die es zu beantworten gibt - Für Dich ganz allein, von Dir. Und danach musst Du dann wohl handeln ...
 
T.Paul schrieb:
Eine Frage an Dein Gewissen: Wenn ausgerechnet an diese Doppelsteckdose, nach deinem handeln, ein defektes elektrisches Gerät angeschlossen würde, dass zum Tod der alten Frau führte - Könntest Du ruhigen Gewissens den Kindern/Enkeln erklären, dass Du es für absolut legitim gehalten hast, den Stand der Technik zu Schutzmaßnahmen ignoriert haben, um Aufwand und Kosten zu senken?

mit deiner vorgefassten Meinung, Normen ignorieren zu können, ist das die einzige Frage, die es zu beantworten gibt - Für Dich ganz allein, von Dir. Und danach musst Du dann wohl handeln ...

Ein Gerätedefekt hat ja kaum was mit der Steckdose selbst zu tun, dein Beispiel mit dem Unglücksfall hätte auch eben so wenig an der bestehenden Steckdose passieren können die schon länger eingebaut ist.
Ohnehin sind in der gesamten Wohnung fast alle Steckdosen erneuert worden und die sind ziemlich neu.
Diese hatte ihr vor kurzen verstorbener Mann ausgewechselt und der hatte bestimmt nicht nach Bestimmungen gesehen, sondern eingebaut.
Natürlich liegt der Knüppel beim Hund aber mit einer Doppelsteckdose wird mehr Sicherheit geschaffen als mit einer Einzelsteckdose mit Billig-Steckdosenleiste auch wenn der RCD fehlt.
Also könnte ich da schon beruhigt nach Schlafen wenn ich das mache.
Wusstest du übrigens dass gut 70% aller Hamburger Elektroanlagen die vor 2008 erstellt worden sind außer im Bad keinen RCD haben?
Und dazu es noch genug Haushalte gibt die noch nicht einmal im Bad einen RCD haben?
 
Wusstest du übrigens dass gut 70% aller Hamburger Elektroanlagen die vor 2008 erstellt worden sind außer im Bad keinen RCD haben?
Und dazu es noch genug Haushalte gibt die noch nicht einmal im Bad einen RCD haben?

Das ist endlich ein Argument weitere FI (RCD) nachzurüsten. Bei Autos hat man es bei den Sicherheitsgurten, Airbags, ABS, Reifendrucküberwachung etc. auch gemacht.
 
@Strippe-HH: Natürlich verstehe ich dein Argument mit der alten Dame ....
Und wenn ich nach s-p-s gehen würde, der sagt "gleichwertig oder höherwertig", würde ich sagen, eine Doppelsteckdose ist höherwertig, da fehleranfällige Mehrfachdosen entfallen.

Aber würdest du einer alten Dame, die nicht mehr gut sieht und etwas dement ist, sagen, da sie nur selten über eine Straße geht, braucht sie eine rote Ampel nicht mehr unbedingt zu beachten?

Es bleibbt also die Verantwortung bei dir.
 
werner_1 schrieb:
Es bleibt also die Verantwortung bei dir.
In diesem Zusammenhang ist jeder Handwerker für sein tun und Treiben verantwortlich egal welchen Beruf er ausübt.
Es gibt zudem ja auch noch eine Gefahreneinschätzung.
Hierzu Sichtkontrollen der anzuschließenden Geräte mit Kenntnisnahme der Anschlusswerte und der Konformitätserklärung einsehen wäre das mindeste.
 
In diesem Zusammenhang ist jeder Handwerker für sein tun und Treiben verantwortlich egal welchen Beruf er ausübt.
Es gibt zudem ja auch noch eine Gefahreneinschätzung.
Hierzu Sichtkontrollen der anzuschließenden Geräte mit Kenntnisnahme der Anschlusswerte und der Konformitätserklärung einsehen wäre das mindeste.
Die obige Aussage könnte ggfls. als die Ankündigung einer Straftat gewertet werden.

Es handelt sich, weil nicht nach den aktuellen Vorschriften der VDE errichtet, um eine Baugefährdung.

Nach Prüfung des rechtlichen Sachverhaltes wird man zu dem Schluss kommen, das nur der Verteilnetzbetreiber oder ein bei ihm eingetragener Betrieb die arbeiten durchführen darf.
 
elektroblitzer schrieb:
In diesem Zusammenhang ist jeder Handwerker für sein tun und Treiben verantwortlich egal welchen Beruf er ausübt.
Es gibt zudem ja auch noch eine Gefahreneinschätzung.
Hierzu Sichtkontrollen der anzuschließenden Geräte mit Kenntnisnahme der Anschlusswerte und der Konformitätserklärung einsehen wäre das mindeste.
Die obige Aussage könnte ggfls. als die Ankündigung einer Straftat gewertet werden.
Es handelt sich, weil nicht nach den aktuellen Vorschriften der VDE errichtet, um eine Baugefährdung.
Nach Prüfung des rechtlichen Sachverhaltes wird man zu dem Schluss kommen, das nur der Verteilnetzbetreiber oder ein bei ihm eingetragener Betrieb die arbeiten durchführen darf.

Wenn es da nach gehen würde, dann wäre jeder Handwerker ein professioneller Straftäter weil er sich immer mit seinen Arbeiten in einer Grauzone bewegt ohne es selber zu wissen.
 
Wenn es da nach gehen würde, dann wäre jeder Handwerker ein professioneller Straftäter weil er sich immer mit seinen Arbeiten in einer Grauzone bewegt ohne es selber zu wissen.

Darauf kommt es nicht!

Entscheidend ist hier der Vorsatz als "Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung". Es ist bekannt das bei neu zu errichtenden Steckdosen ein zusätzlicher Personenschutz verbaut werden muss.
Alles andere würde die anerkannten Regeln mit Ihren Schutzzielen unterlaufen.

Man kann sich Gesetze nicht zurrechtbiegen.
 
elektroblitzer schrieb:
Wenn es da nach gehen würde, dann wäre jeder Handwerker ein professioneller Straftäter weil er sich immer mit seinen Arbeiten in einer Grauzone bewegt ohne es selber zu wissen.

Darauf kommt es nicht!

Entscheidend ist hier der Vorsatz als "Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung". Es ist bekannt das bei neu zu errichtenden Steckdosen ein zusätzlicher Personenschutz verbaut werden muss.
Alles andere würde die anerkannten Regeln mit Ihren Schutzzielen unterlaufen.

Man kann sich Gesetze nicht zurrechtbiegen.

Deinem pseudo-juristischen Fachgeschwafel fehlt die technische Grundlage. Der Ersatz eines Betriebsmittels (hier:Steckdose,einfach) gegen ein gleichartiges Betriebsmittel (hier: Steckdose, doppelt) stellt keine Neuerrichtung einer Anlage dar. Noch nicht mal eine wesentliche Veraenderung. Egal ob die neue Steckdose nun einen Klappdeckel, einen Rosa Rahmen oder 4 statt 2 Loecher hat. Eine Gefaehrdungsbeurteilung des Austauschs ergibt dabei zweifelsohne, das das Gefaehrdungspotential auf Grund der gleichbleibenden Schutzmassnahme (Schutz durch Abschaltung im TN-C-S Netz) auch nach dem Betriebsmittelersatz unveraendert bestehen bleibt. Fuer den zum Errichtungszeitpunkt der Anlage nicht geforderten zusaetzliche Schutz durch einen RCD gibt es aufgrund des Ersatz eines Betriebsmittels auch keine Anpassungsverpflichtung.
 
Wer sagt den das ab UV ein TN-S-Netz vorliegt? Zweitens geht gerade bei einer Doppelsteckdose eine höhere Gefährdung gegenüber einer einfachen Steckdose aus. Die Leitung kann durchaus auch bei der Doppelsteckdose überlastet werden. Das an die Einfachsteckdose auch eine Mehrfachsteckdose angeschlossen werden kann ist hier ohne Belang. Die Änderung von Einfachsteckdose zur Mehrfachsteckdose ( Doppel oder Dreifachsteckdose ist eben Kein gleichwertiger oder höherwertiger Ersatz. Treiben wir das mal auf die Spitze Altinstallation sind Steckdosen ohne Schutzleiter also Schutz durch nichtleitente Räume.
Du ersetzt diese Steckdosen durch genullte Schukosteckdosen wäre das Heute zulässig?
 
Deinem pseudo-juristischen Fachgeschwafel fehlt die technische Grundlage.

Dieser Sachverhalt ist leider eindeutig.
 
Hallo,

die VDE kann man ruhig ignorieren.

SOLANGE MAN WAS BESSERES ODER HÖHERWERTIGES MACHT! Rückschritte sind nicht zulässig.

Also RCD rein, wenn es ein TN-S Netz ist gibt's auch Steckdosen mit eingebauten RCD.

Klappt bei anderen Gewerken ja auch nicht: "Eigentlich müsste wir noch <beliebiges Sicherheitsteil> einbauen. Aber dafür müssten wir was umbauen. Das würde Geld kosten. Dann lassen wir es weg. Wird schon OK sein".



Viele Grüße

Manuel
 
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