Automatische Wiedereinschaltgeräte zulässig

Diskutiere Automatische Wiedereinschaltgeräte zulässig im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Zusammen. Kann mir jemand erklären wann bzw. wo Wiedereinschaltgeräte verwendet werden dürfen. Gibt es hierzu vielleicht eine Norm bzw...
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3GMario

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Hallo Zusammen.

Kann mir jemand erklären wann bzw. wo Wiedereinschaltgeräte verwendet werden dürfen. Gibt es hierzu vielleicht eine Norm bzw. Empfehlung? Sind besondere Aspekte hinsichtlich Sicherheit zu beachten?

In unserem Fall geht es um einen Container, welcher nur zwecks Wartung besucht wird. Im Falle einer Auslösung des FI bzw. eines LS soll 3x versucht werden den Verbraucher wieder zuzuschalten.


Grüße, Mario
 
Das automatische Wiedereinschalten von Schutzschaltern (FI; LS,etc) ist grundsätzlich verboten!
Die Bauteile haben dazu aus diesem Grund auch keine Vorrichtung mit der sie automatisch rückgestellt werden können.

Ein automatisches Wiederanlaufen von Anlagen nach Betätigen eines Notausschalters ist ebenso verboten!
 
Octavian1977 schrieb:
Das automatische Wiedereinschalten von Schutzschaltern (FI; LS,etc) ist grundsätzlich verboten!
Die Bauteile haben dazu aus diesem Grund auch keine Vorrichtung mit der sie automatisch rückgestellt werden können.

Ein automatisches Wiederanlaufen von Anlagen nach Betätigen eines Notausschalters ist ebenso verboten!

Wiso Verboten?
Diese Geräte werden von Marken Herstellen Hergestellt und Vertrieben.
Das hat nichts mit Maschienen Sicherheit zu tun.

http://www.moeller.net/de/products_solu ... switch.jsp
 
Octavian1977 schrieb:
Das automatische Wiedereinschalten von Schutzschaltern (FI; LS,etc) ist grundsätzlich verboten!
Die Bauteile haben dazu aus diesem Grund auch keine Vorrichtung mit der sie automatisch rückgestellt werden können.

Ein automatisches Wiederanlaufen von Anlagen nach Betätigen eines Notausschalters ist ebenso verboten!


Das mit dem automatischen Wiederanlaufen einer Anlage scheint mir richtig zu sein.

Aber grundsätzlich ist das Wiedereinschalten einer Anlage nach dem Auslösen eines FI schon erlaubt. Zumindest haben zahlreiche Mobilfunknetzbetreiber solche Wiedereinschaltgerät im Einsatz.
 
3GMario schrieb:
Ein automatisches Wiederanlaufen von Anlagen nach Betätigen eines Notausschalters ist ebenso verboten!


Die Fraqe bezieht sich nicht auf eine Maschiene sondern die Elektroinstallation
FI ist kein Not-Aus
Wie schon geschrieben werden die Geräte zum Wiedereinschalten dafür Hergestellt und sind Zulässig.

Auch die Versorgungsspannung vom Netz kann vom Netzbetreiber ohne Vorwarnung aus und wieder eingeschaltet werden.
Also die gleiche Auswirkung wie ein automatisches Wiedereinschalten des FI.
Auch bei Einschalten des FI von Hand würden Maschinen ohne weitere Schutzmaßname ... automatisch anlaufen.

Können dabei Gefahren entstehen ist das anders zu Lösen. Selbsthaltung von Schützen, Unterspannungsauslöser ...
 
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Thema: Automatische Wiedereinschaltgeräte zulässig
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