Backofenanschluss zulässig ja nein?

Diskutiere Backofenanschluss zulässig ja nein? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Vorrausetzung: Backofen 2,7 KW 230V Leitungslänge 10-14m Absicherung 16 Ampere LS Querschnitt 3x1,5 mm² Kupfer Umgebungstemperatur 25 Grad...
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Ampär

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Vorrausetzung:

Backofen 2,7 KW 230V
Leitungslänge 10-14m
Absicherung 16 Ampere LS
Querschnitt 3x1,5 mm² Kupfer
Umgebungstemperatur 25 Grad
Keine Bündelung
Verlegung Teilstück unter Trockenbaudecke
anderes Teilstück auf Wand in Rohr.

Erweiterung einer vorhandenen Installation:

Von HV Verlegung unter Decke ca. 6m in Art Vorratsraum.
Leitung läuft in Abzweigdose (mit Wagos verklemmt) auf. Von dort Aufputz ca. 4m in Rohr hinter Küche zum Durchbruchspunkt-> Installation neuer Steckdose für Backofen. Von Abzweigdose außerdem ca. 5m Aufputz zu einer AP Steckdose für einen Gefrieschrank (P unbekannt). Soll eventuell auch daran weiter betrieben werden.

Ich weiß: Optimal eine Zuleitung 3x2,5 zur Backofensteckdose

Aufwand vermeidbar? Installation noch zulässig?

Meinungen?

Danke!
 
Ok Danke!

Höre hier immer mal wieder die Meinungen gern da man hier etwas härter ins Gericht geht.

Hätte es nach meinen Wissenstand auch noch gemacht.
Hab erst überlegt das zweite Teilstück zum Gefrieschrank zu entfernen so dass für den Ofen nur eine saubere Zuleitung besteht. Aber so ein Gefrierschrank hat meiner Erkenntnis nur so 100 - 200 Watt.

Vielleicht hätte schon jemand was gegen die Wagos usw.
und hätte gesagt nur mit Stoßverbindern oder so :)
 
In einem Gastronomiebetrieb?
 
Für deine geplanten Leitungen sind 1,5mm² ausreichend.
Ampär schrieb:
Vielleicht hätte schon jemand was gegen die Wagos usw. und hätte gesagt nur mit Stoßverbindern oder so :)
In Abzweigdosen sind Wago-Klemmen absolut normal; niemand setzt dort Stoßverbinder. In Abzweigdosen sollen Verbindungen lösbar sein.
 
Ich gehe mal von aus die 10-14m sind ab der Unterverteilung gemessen, und es handelt sich um einen B16A Automaten.

Je nach verbleibendem Spannungsfall für diese 10-14m langt der Querschnitt oder nicht.

Nach Abschluß der Arbeiten ist ein Meßprotokoll anzufertigen in dem die Abschaltzeiten des FI, der Kurzschlußstrom und der Isolationswiderstand dokumentiert sind. Die Durchgängigkeit des Schutzleiters ist zu prüfen.
 
Ja ab Zähler, ja B16.

Hab mir mal vorgenommen so ein Gossen Metrawatt zu kaufen aber das ist ja nicht ganz billig.
Bis auf Spannung messen und auslösen des FI kann ich nichts anderes prüfen.

das ganze Haus wurde damals von einem elektrisch
erfahrenen aber nicht ausgebildeten verkabelt. ich habe da schon ein paar bomben entdeckt wo du die hände über den kopf schlagen würdest.
Eine offizielle Firma hatte hier glaub ich nie die finger im spiel bis auf die zählerverblomber.

Im fehlerfall zahlt hier sowieso keiner und auch wenn ich sowas messen könnte würde das ja rein rechtlich auch nichts bringen da ich es ja privat für bekannte mache.

ich möchte nur das was ich anfasse auch richtig machen.

ich sage aber immer wieder lasst mal einen e-check machen. aber ihr wisst ja wie das bei den leuten ist. ja ja bla bla und wenn was passiert heulen se rum.
 
Ohne Messung keine In Betriebnahme.
Nunja das keiner zahlt stimmt so nicht.
Der Laie der unsachgemäß dran herumfummelt wird sicher in regress genommen, und der Fachmann der nicht fachgerecht arbeitet auf jeden Fall.
Auch als Privatmann der nur eine Gefälligkeit erbringt bist Du als Elektrofachkraft hinweispflichtig auf Mängel an der Anlage. Im Falle grober Mängel ist es an Dir den VNB davon zu unterrichten, der dann wiederum eine Stillegung der Anlage veranlasst. Bei Gefahr im Verzug mußt sogar Du selbst die Anlage abschalten.

Einen gibt es wirklich der bei so was nicht zahlt: Die Versicherung!
 
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