Badezimmer: Schutzzone einer Wandnische in Zone1

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Moose

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Moin,

vielleicht hat jemand schon Erfahrung mit der genauen Auslegung der Schutzbereiche bei Nischen:

Über einer Badewanne ist eine ca. 50cm tiefe Wandnische. In dieser steht ein Warmwasserbereiter (Kombi-Therme), ursprünglich abgedeckt durch eine Blende. Ein Gutachter bemängelt nun zurecht die bestehende Installation einer Steckdose. Nun soll normgerecht umgebaut werden. IPX4 Warmwasserbereiter in Schutzzone 1 verlangt oberhalb der Wanne ja eine direkte Zuleitung von hinten oder oben. Nun kommt die Zuleitung von unten.

Meine Frage: Der gesunde Menschenverstand würde diesen Bereich in der Wandnische der Schutzzone 1 zuweisen, doch laut Norm endet diese doch bereits am Wannenrand. Lässt sich der Nischenbereich schon Zone2 zuordnen? Dort wäre eine Zuleitung von unten ja in Ordnung.

Besten Dank für jeden sachdienlichen Hinweis

Martin
 
Der Bereich 1 endet an der Kante der Wanne, wenn dort aber eine Waagerechte Fläche angebracht ist, ist diese Fläche als Wannenkante zu betrachten.

Der Hintergrund ist ja hierbei, daß dort Wasser nicht überschwabt und dann auf dem Boden landet sondern dort sich dann eine Pfütze bildet die bis in die Wanne reichen kann.

Eine Steckdose ist allerdings auch nicht im Bereich 2 zulässig!

Generell ist eine elektrische Installation in solcher Nähe zur Wanne als sehr bedenklich an zu sehen.
Der Erhitzer muß zudem mindestens gegen Strahlwasser aus allen Richtungen geschützt sein (IPx5)

Auch wenn es die VDE erlaubt, haben meiner Meinung nach im Bereich 2 elektrische Installationen nichts zu suchen.
 
Danke für die Antwort. Der Umbau beinhaltet natürlich einen direkten Geräteanschluss. Zudem wird die Nische mit einer Tür spritzwassergeschützt verkleidet. Keine Frage, schöner geht es immer.

Die Nische beginnt erst 1m über dem Wannenrand. Darum bleibt die Frage, ob dies bereits Zone2 ist um die Anschlussleitung von unten zu lassen.
 
Spritzwassergeschützt langt nicht.
Um einen Effekt zu erhalten ist ist ein Schutz gegen Strahlwasser notwendig (IPX5).
Die Erhitzer bringen diesen Schutz üblicherweise aber mit (siehe Herstellerangaben)

Ob nun Zone 2 oder nicht, ich würde die Zuleitung trotzdem von hinten realisieren.
Später kommt mal einer auf die Idee dort einen Griff zu montieren und bohrt die Leitung an.
 
Moose schrieb:
Die Nische beginnt erst 1m über dem Wannenrand. Darum bleibt die Frage, ob dies bereits Zone2 ist um die Anschlussleitung von unten zu lassen.

Zone/Bereich 1 wird vom Wannenrand aus begrenzt. Wenn die Nische innerhalb der Wand ist, liegt sie in Zone 2. Geräte in dieser Nische dürfen aber nicht in Zone 1 hineinragen.
Wenn das erfüllt ist, genuegt IPx4 und es gelten keine Anforderungen für die Zuleitung wie in Zone 1

VDE Schriftenreihe, 67a, S. 75 zeigt den Anwendungsfall.
 
Laut Norm reicht da IPX4 allerdings bin ich der Meinung daß gerade bei heute üblichen Brausen mit Massagestrahl etc. eine Schutzart von mindestens IPX5 angebracht ist.
 
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