Batteriesicherungen

Diskutiere Batteriesicherungen im Forum Photovoltaik- / Windkraft-Forum im Bereich DIVERSES - Hallo Leute, Ich habe neulich eine Inselanlage aufgebaut für unsere Gemeinschaftshütte, da ich 5 gute Bleiakkus für je 20 Euro bekommen habe, ein...
Noch mal der N ist direkt am WR mit der HES zu verbinden und auch da ist der einzige Verbindungspunkt zwischen N und PE . Ab diesem Punkt wird PE und N getrennt geführt.
Die HES an der der lokale Erder hängt wird mit dem PEN vom Netz verbunden. (PEN-Stützung) ab da werden N und PE getrennt geführt . ( Es gibt ab diesem Punkt keinen PEN mehr) Der L1 , L2 , L3 und der N vom Netz müssen geschaltet werden ( Allpolige Netztrennung inklusive N ) Bei deinem Wechselrichter müssen vor der Einspeisung ins Hausnetz beim Netzbetrieb L und N getrennt sein . Das dein PE 2 Verbindungen zur HES hat ist dem Schaltverbot des PE geschuldet .
 
Es gibt aber keine HES, da ein Holzhaus. Beim Renovieren der Küche letztes Wochenende habe ich jedoch soviel Müll entdeckt, dass die E-Installation im Haus jetzt erstmal neu gemacht wird.

Wer weiss was dort noch so gebastelt wurde.
Und diese Installation wurde 2018 noch abgenommen.
 

Anhänge

  • IMG_20211112_190925.jpg
    IMG_20211112_190925.jpg
    184,7 KB · Aufrufe: 19
  • IMG_20211113_131407.jpg
    IMG_20211113_131407.jpg
    486,2 KB · Aufrufe: 18
  • IMG_20211112_181937.jpg
    IMG_20211112_181937.jpg
    252,9 KB · Aufrufe: 18
Auch ein Holzhaus bedarf eines Potentialausgleiches mit Erder!
Wenn es das nicht hat ist das nach zu rüsten.

Die Charakteristik L ist seit Jahrzehnten nicht mehr zulässig, oder war hier gL gemeint, da unten auch von Schmelzsicherungen die Rede ist? die heißt mittlerweile gG ist aber das gleiche.
 
Die NAV nicht, aber das Energiewirtschaftsgesetz, was genau die gleichen Verweise auf die Normen setzt.
Nur die TAB ist nicht relevant.
 
Das Energiewirtschaftsgesetz geht um Versorger Verteilnetze für Strom und gas, sicher nicht um einen Gartenhütte oder ein Wohnmobil
 
Nicht nur, das Energiewirtschaftsgesetz regelt auch wie mit Strom und Gas um zu gehen ist im Bezug auf Sicherheit.
siehe hierzu §49.
 
Nicht immer was heraus picken. Das steht als Überschrift vor dem §49
Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung
Und damit hat eine Inselanlage einer Gartenlaube sicher nichts zu tun oder?
 
Nein?
Mit was versorgt diese Elektrische Anlage den dann?
Wasser?
 
Ich habe einfach Mal einen L6A LSS zwischen WR und Verbraucher geschalten, um zu sehen, wann der im Kurzschlussfall auslöst. Erd bzw Körperschluss ist dank RCD nicht so wichtig. Der L6A LSS braucht ca 30 Sekunden was einen Kurzschlussstrom von ca 15A ergibt. Ich hab Mal nachgesehen, eine 4A gL Diazed löst bei 15A nach ca 0,4s aus, während 6A diese nicht wirklich interessiert. Vielleicht probiere ich es Mal damit.
 
Werf den weg, das Teil ist so alt, daß hier nicht davon aus zu gehen ist, daß dieser noch seine Aufgabe erfüllt.
Oftmals sind die Löschkammern beschädigt, so daß Funken aus dem Gehäuse treten können. Insbesondere bei Gleichstrom ist diese Löschkammer extrem wichtig.
Ob Automaten aus dieser Zeit überhaupt für Gleichstrom zulässig waren ist mir nicht bekannt.

Zusätzlich ist die Charakteristik L nicht mehr zulässig, da sie nicht ausreichend bei Überlast schützt.
 
Nicht nur, das Energiewirtschaftsgesetz regelt auch wie mit Strom und Gas um zu gehen ist im Bezug auf Sicherheit.
siehe hierzu §49.
Ohje....sag mal @Octavian1977 , du bekommst ja regelmässige Schulungen, erzählern die da wirklich solch einen Unsinn? Ich würde mir da mein Geld zurückholen ^^

Ok, nur für dich, oder für jeden den es interessiert...wofür steht eigendlich das Energiewirtschaftsgesetz...wobei der Wortteil "Wirtschaft" es ja fast vermuten läßt...steht im Teil 1 Allgemeine Vorschriften in $1 (Vollquota, damit man mir nicht nachsagen kann ich würde bewusst was weglassen :rolleyes:)
(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.
(2) Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.
(3) Zweck dieses Gesetzes ist ferner die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung.
(4) Um den Zweck des Absatzes 1 auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz insbesondere die Ziele,
1. die freie Preisbildung für Elektrizität durch wettbewerbliche Marktmechanismen zu stärken,
2. den Ausgleich von Angebot und Nachfrage nach Elektrizität an den Strommärkten jederzeit zu ermöglichen,
3. dass Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Lasten insbesondere möglichst umweltverträglich, netzverträglich, effizient und flexibel in dem Umfang eingesetzt werden, der erforderlich ist, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten, und
4. den Elektrizitätsbinnenmarkt zu stärken sowie die Zusammenarbeit insbesondere mit den an das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sowie mit dem Königreich Norwegen und dem Königreich Schweden zu intensivieren.
Hmm, steht schonmal nix von privaten Inselanlagen oder gar den beispielhaft genannten Wohnmobilen, aber dafür was von Versorgung der Allgemeinheit, Wettbewerb, Energieversorgungsnetze usw.. Als allgemein, einigermaßen, gebildeter würde ich sagen da geht es um die Versorgung der Bevölkerung mit Energie durch wirtschaftliche Unternehmen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und der europäischen Union. Wie war nochmal der genaue Wortlaut des Gesetznamens?...
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
hmm, deckt sich meiner Meinung nach mit meiner Aussage ^^
Der Rest des Teil 1 Allgemeine Vorschriften befasst sich dann mit Grundsätzen des Strommarktes, Zerifizierungen und Pflichten der Transportnetzunternehmen bli-bla-blubb. Die Teile 2-5 lassen wir mal aussen vor, da geht es ja "nur" um Unternehmen, Behörden und so Zeuch. Also bis hierher auch noch nix mit oben genannten privaten Inselanlagen und den Wohnmobilen.

Wenden wir uns dem Teil 6, unter den der von genannten $49 fällt. Lassen wir mal bewusst die §§49 ff weg, die behandeln ja wieder nur Unternehmen der Energiewirtschaft, und nicht irgendwelche private Inselanlagen etc.
Gut, wie heisst denn der §49 genau
§ 49 Anforderungen an Energieanlagen
Da wir uns ja im deutschen Rechtsraum befinden, und das liebe ich da ja, gibt es natürlich auch eine Definierung des Begriffes "Energieanlagen". Das steht wiederum im Teil 1 in $3 Begriffsbestimmung unter Punkt 15
Energieanlagen
Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Fortleitung oder Abgabe von Energie, soweit sie nicht lediglich der Übertragung von Signalen dienen, dies schließt die Verteileranlagen der Letztverbraucher sowie bei der Gasversorgung auch die letzte Absperreinrichtung vor der Verbrauchsanlage ein
na, vielleicht könnte man mit zwei zugedrückten Augen und ganz ganz viel Liebe im Herzen darunter auch private Inselanlagen verstehen wollen. Doch halt, es gibt extra einen Begriff hierfür? Tatsächlich, Punkt 13, ich zitiere
Eigenanlagen
Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität zur Deckung des Eigenbedarfs, die nicht von Energieversorgungsunternehmen betrieben werden,
Ok, dann differenziert der Gesetzesgeber tatsächlich zwischen Energieanlagen und Eigenanlagen? Wow, wirft ja auf deine Aussage ein völlig anderes Licht...also meiner Meinung nach.
Im übrigen taucht der Begriff "Eigenanlagen" im gesamten Gesetzestext eher spärlich auf, jedoch immer im Zusammenhang mit dem "öffentlichen Netz" bzw als "Notversorgung" bei Ausfall der selbigen.

Nun mein lieber @Octavian1977 hast du auch hier wieder die Unwahrheit gesagt, oder noch schlimmer, sogar gelogen? :rolleyes::)

Aber....ja es kommt ein Aber...natürlich sollte man den Fokus auf eine sichere elektrische Anlage legen, das steht ausser Frage. Im Fall von @thecookie17 mit seiner Hütte ist auf alle Fälle ein passender Potentialausgleich und eine vernüftige Erdung anzuraten, auch wenn es eine Inselanlage ist. Auch der Rest der elektrischen Anlage, insbesondere die Unterverteilung sollte entsprechend revidiert werden.
 
nur mal zum Nachdenken: Wenn die Anlage des TE über den PE mit dem PEN des Versorgers verbunden ist , ist sie dann Eigenständig oder nicht? Meiner Meinung nach nicht , denn da dürfte sie gar keine Verbindung mit dem Versorgungsnetz haben.
 
nur mal zum Nachdenken: Wenn die Anlage des TE über den PE mit dem PEN des Versorgers verbunden ist , ist sie dann Eigenständig oder nicht? Meiner Meinung nach nicht , denn da dürfte sie gar keine Verbindung mit dem Versorgungsnetz haben.
Im ersten Beitrag steht Inselanlage.
 
Danke erstmal für eure Antworten.
Das die Erdung mit dem Netz PEN nicht Ok ist haben wir schon geklärt.
Jetzt zum 6A LSS. Natürlich ist der nicht mehr zulässig, jedoch hat er geholfen den Kurzschlussstrom von diesem WR einzuschätzen.
Das bleibt natürlich nicht so, deshalb hab ich mich ja nach der 4A gL Sicherung umgeschaut.
Ganz davon Mal abgesehen denke ich nicht dass eine alte Funkenlöschkammer bei 15A Wechselstrom auf ihre Grenzen kommt. Ich schalte doch damit keine 6kA ab.
 
Da würde ich ich dir sogar direkt Recht geben @Pumukel , ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und würde die gesamte VNB-Einspeisung inkl. SLS da äussert kritisch sehen. Eigendlich, aber das ist nur meine Meinung, gehört ab HAK die Versorgung entfernt. Deswegen ja auch mein Passus im letzen Satz meines Beitrages #34.
In wieweit das aber wirklich relevant ist, da würde ich mir kein Urteil bilden wollen ^^
 
Im ersten Beitrag steht Inselanlage.
Jo und was hat da der PE am PEN verloren ? Nebenbei wird in aller Regel jede Notstromversorgung als Inselanlage betrieben . Der Netzparallelbetrieb ist kein Inselbetrieb mehr .
 
Ich würde auch gerne Wissen, was dann in den PA alles rein soll?
Erder ist klar, PEN scheidet logischerweise ja dann aus, aber sonst? Wasserleitung? SAT Anlage, Heizung, Telefonanlage etc... Gibt es dort alles nicht.
 
Thema: Batteriesicherungen
Zurück
Oben