Nicht nur, das Energiewirtschaftsgesetz regelt auch wie mit Strom und Gas um zu gehen ist im Bezug auf Sicherheit.
siehe hierzu §49.
Ohje....sag mal
@Octavian1977 , du bekommst ja regelmässige Schulungen, erzählern die da wirklich solch einen Unsinn? Ich würde mir da mein Geld zurückholen ^^
Ok, nur für dich, oder für jeden den es interessiert...wofür steht eigendlich das Energiewirtschaftsgesetz...wobei der Wortteil "Wirtschaft" es ja fast vermuten läßt...steht im Teil 1 Allgemeine Vorschriften in $1 (Vollquota, damit man mir nicht nachsagen kann ich würde bewusst was weglassen
)
(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.
(2) Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.
(3) Zweck dieses Gesetzes ist ferner die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung.
(4) Um den Zweck des Absatzes 1 auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz insbesondere die Ziele,
1. die freie Preisbildung für Elektrizität durch wettbewerbliche Marktmechanismen zu stärken,
2. den Ausgleich von Angebot und Nachfrage nach Elektrizität an den Strommärkten jederzeit zu ermöglichen,
3. dass Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Lasten insbesondere möglichst umweltverträglich, netzverträglich, effizient und flexibel in dem Umfang eingesetzt werden, der erforderlich ist, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten, und
4. den Elektrizitätsbinnenmarkt zu stärken sowie die Zusammenarbeit insbesondere mit den an das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sowie mit dem Königreich Norwegen und dem Königreich Schweden zu intensivieren.
Hmm, steht schonmal nix von privaten Inselanlagen oder gar den beispielhaft genannten Wohnmobilen, aber dafür was von Versorgung der Allgemeinheit, Wettbewerb, Energieversorgungsnetze usw.. Als allgemein, einigermaßen, gebildeter würde ich sagen da geht es um die Versorgung der Bevölkerung mit Energie durch wirtschaftliche Unternehmen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und der europäischen Union. Wie war nochmal der genaue Wortlaut des Gesetznamens?...
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
hmm, deckt sich meiner Meinung nach mit meiner Aussage ^^
Der Rest des Teil 1 Allgemeine Vorschriften befasst sich dann mit Grundsätzen des Strommarktes, Zerifizierungen und Pflichten der Transportnetzunternehmen bli-bla-blubb. Die Teile 2-5 lassen wir mal aussen vor, da geht es ja "nur" um Unternehmen, Behörden und so Zeuch. Also bis hierher auch noch nix mit oben genannten privaten Inselanlagen und den Wohnmobilen.
Wenden wir uns dem Teil 6, unter den der von genannten $49 fällt. Lassen wir mal bewusst die §§49 ff weg, die behandeln ja wieder nur Unternehmen der Energiewirtschaft, und nicht irgendwelche private Inselanlagen etc.
Gut, wie heisst denn der §49 genau
§ 49 Anforderungen an Energieanlagen
Da wir uns ja im deutschen Rechtsraum befinden, und das liebe ich da ja, gibt es natürlich auch eine Definierung des Begriffes "Energieanlagen". Das steht wiederum im Teil 1 in $3 Begriffsbestimmung unter Punkt 15
Energieanlagen
Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Fortleitung oder Abgabe von Energie, soweit sie nicht lediglich der Übertragung von Signalen dienen, dies schließt die Verteileranlagen der Letztverbraucher sowie bei der Gasversorgung auch die letzte Absperreinrichtung vor der Verbrauchsanlage ein
na, vielleicht könnte man mit zwei zugedrückten Augen und ganz ganz viel Liebe im Herzen darunter auch private Inselanlagen verstehen wollen. Doch halt, es gibt extra einen Begriff hierfür? Tatsächlich, Punkt 13, ich zitiere
Eigenanlagen
Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität zur Deckung des Eigenbedarfs, die nicht von Energieversorgungsunternehmen betrieben werden,
Ok, dann differenziert der Gesetzesgeber tatsächlich zwischen Energieanlagen und Eigenanlagen? Wow, wirft ja auf deine Aussage ein völlig anderes Licht...also meiner Meinung nach.
Im übrigen taucht der Begriff "Eigenanlagen" im gesamten Gesetzestext eher spärlich auf, jedoch immer im Zusammenhang mit dem "öffentlichen Netz" bzw als "Notversorgung" bei Ausfall der selbigen.
Nun mein lieber
@Octavian1977 hast du auch hier wieder die Unwahrheit gesagt, oder noch schlimmer, sogar gelogen?
Aber....ja es kommt ein Aber...natürlich sollte man den Fokus auf eine sichere elektrische Anlage legen, das steht ausser Frage. Im Fall von
@thecookie17 mit seiner Hütte ist auf alle Fälle ein passender Potentialausgleich und eine vernüftige Erdung anzuraten, auch wenn es eine Inselanlage ist. Auch der Rest der elektrischen Anlage, insbesondere die Unterverteilung sollte entsprechend revidiert werden.