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Jan Pöbel
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Hallo,
ist die Berufsbezeichnung Baugutachter, Elektrogutachter ein geschützter Begriff?
mfG
Jan
ist die Berufsbezeichnung Baugutachter, Elektrogutachter ein geschützter Begriff?
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Weder noch. Beide Bezeichnungen können frei geführt werden. Aber: Vorsicht Falle. Siehe unten.Jan Pöbel schrieb:ist die Berufsbezeichnung Baugutachter, Elektrogutachter ein geschützter Begriff?
Wenn dort gerade die aktuelle Fassung des StGB herumliegt und der angerufene Beamte gerade Zeit zu vertrödeln hat, kann man beim Patentamt anrufen. Die sind dafür zwar ebenso sehr zuständig, wie die Müllabfuhr, aber da kann man ja auch anrufen.Zenka schrieb:Das ist eine gute Frage, musst mal beim Patentamt nachfragen.
Der Diplom-Dingsbumms ist durch das StGB geschützt, der Ingeniuer durch die jeweiligen Landesgesetze (Da diese die Bildungshoheit haben). Da muss man sich mal mit beschäftigen.Octavian1977 schrieb:Geschützte Berufsbezeichnungen sind meistens nur mit Präfix z.B. Diplom Ingenieur [...]
Faktsich darf sich jeder "Gutachter", "Sachverständiger" oder "Berater" nennen. Aber da gibt's noch das StGB (steht noch viel mehr drin).Den Begriff Gutachter gibt es meines Wissens nach nur im allgemeinen Sprachgebrauch zur Bezeichnung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.