Bau- oder Elektrogutachter

Diskutiere Bau- oder Elektrogutachter im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo, ist die Berufsbezeichnung Baugutachter, Elektrogutachter ein geschützter Begriff? mfG Jan
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Jan Pöbel

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Hallo,

ist die Berufsbezeichnung Baugutachter, Elektrogutachter ein geschützter Begriff?

mfG
Jan
 
Das ist eine gute Frage, musst mal beim Patentamt nachfragen.
 
Was hat das Patentamt damit zu tun?

Geschützte Berufsbezeichnungen sind meistens nur mit Präfix
z.B. Diplom Ingenieur
,staatlich geprüfter Techniker oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Einfach nur Ingenieur, Techniker oder Sachverständiger darf sich jeder nennen

Den Begriff Gutachter gibt es meines Wissens nach nur im allgemeinen Sprachgebrauch zur Bezeichnung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
 
Jan Pöbel schrieb:
ist die Berufsbezeichnung Baugutachter, Elektrogutachter ein geschützter Begriff?
Weder noch. Beide Bezeichnungen können frei geführt werden. Aber: Vorsicht Falle. Siehe unten.

Zenka schrieb:
Das ist eine gute Frage, musst mal beim Patentamt nachfragen.
Wenn dort gerade die aktuelle Fassung des StGB herumliegt und der angerufene Beamte gerade Zeit zu vertrödeln hat, kann man beim Patentamt anrufen. Die sind dafür zwar ebenso sehr zuständig, wie die Müllabfuhr, aber da kann man ja auch anrufen.
Ansonsten: Das StGB bekommt man für unter 10,- €. Da steht's drin.

Octavian1977 schrieb:
Geschützte Berufsbezeichnungen sind meistens nur mit Präfix z.B. Diplom Ingenieur [...]
Der Diplom-Dingsbumms ist durch das StGB geschützt, der Ingeniuer durch die jeweiligen Landesgesetze (Da diese die Bildungshoheit haben). Da muss man sich mal mit beschäftigen.
So ist das Berufsbild des "Sicherheitsingenieurs" in Stuttgart ein deutlich anderes, als des Sicherheitsingenieurs in Potsdam.

Den Begriff Gutachter gibt es meines Wissens nach nur im allgemeinen Sprachgebrauch zur Bezeichnung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Faktsich darf sich jeder "Gutachter", "Sachverständiger" oder "Berater" nennen. Aber da gibt's noch das StGB (steht noch viel mehr drin).
Zieht man gewerblich als selbsternennter "Gutachter" um die Häuser und hat dafür gar keine Befähigung oder Kenntnisse inne, so stellt dies u. U. gewerbsmäßigen Betrug dar. Guckstdu den Klassiker: §263 StGB.

Übrigens: Nette Anekdote. Die Berufsbezeichnung "Lokomotivführer" ist geschützt. "Lokführer" nicht.
 
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