Beleuchtung mit oder ohne FI

Diskutiere Beleuchtung mit oder ohne FI im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich habe gehört, dass nach neusten Standards die Beleuchtung keinen FI-Schutz haben soll, damit die möglichst nicht ausfällt. Stimmt...
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MitjaStachowiak

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Hallo,
ich habe gehört, dass nach neusten Standards die Beleuchtung keinen FI-Schutz haben soll, damit die möglichst nicht ausfällt.

Stimmt das? oder soll die Beleuchtung einen eigenen FI haben?

Und was macht man, wenn man Lichtschalter + Steckdose in einer Leiste hat? Darf man einfach Leitungen, die mit verschiedenen FI- und LS-Schaltern gesichert sind, in die selbe Unterputzdose legen? Oder ist es weise, solche Schalter-Steckdosenkombis wegzulassen?
 
Gemäß der VDE0100-410 müssen alle sich in Laienbereich befindlichen Steckdosen bis 20A mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung von >30mA zusätzlich geschützt werden.
Allerdings hat es sich auch mit den Lichtstromkreisen so eingebürgert, da ein Laie ja an der Beleuchtung öfters dabei geht als an den Steckdosen.
Gemäß der DIN.18015 sollen auch in einer Anlage immer mindestens zwei RCD-s vorhanden sein, damit bei einer Auslösung weiterhin ein Teilbetrieb gewährleistet wird.
So kann man auch gerne weiterhin gemischte Stromkreise (Beleuchtung+Steckdosen)in seiner Wohnung haben.
Schalter und Steckdosenkombinationen sind mit den Jahren übrigens eh aus der Mode gekommen, eine Steckdose an der Tür eines Raumes ist immer auf 30CM höhe.
 
Schalter und Steckdosenkombinationen sind mit den Jahren übrigens eh aus der Mode gekommen, eine Steckdose an der Tür eines Raumes ist immer auf 30CM höhe.

Immer? Bei uns eher selten.
 
Strippe-HH schrieb:
Allerdings hat es sich auch mit den Lichtstromkreisen so eingebürgert, da ein Laie ja an der Beleuchtung öfters dabei geht als an den Steckdosen.
Das hat mit "dabei gehen" nichts zu tun. In eine Steckdose können defekte SKI-Geräte eingesteckt werden; an Leuchten kann man oftmals ohne Leiter gar nicht anfassen.
Aber: Es gibt auch TT-Netze. Da ist ein FI für alles vorgeschrieben, nicht nur "eingebürgert".
Schalter und Steckdosenkombinationen sind mit den Jahren übrigens eh aus der Mode gekommen, eine Steckdose an der Tür eines Raumes ist immer auf 30CM höhe.
Es soll auch noch Altanlagen geben. :wink:
 
Zitat:
Schalter und Steckdosenkombinationen sind mit den Jahren übrigens eh aus der Mode gekommen, eine Steckdose an der Tür eines Raumes ist immer auf 30CM höhe.


Immer? Bei uns eher selten.

Am Eingang Staubsaugersteckdose direkt unter dem Schalter. Der Leitungsdurchhang wird meist für die kurze Zeit akzeptiert, weil es bei der Errichtung Geld spart. -> Dann Belechtung mit FI.

Aber:

FI bei Beleuchtung
- Für Aussenbeleuchtung immer.
- Für Bauten mit Menschenansammlungen wenn mit FI dann bitte so das nicht die ganze Beleuchtung in dem Bereich ausfällt.
 
Grundsätzlich gehören fehlerhafte Anlagen oder Teile abgeschaltet!
Wenn man nicht möchte, aus welchen Gründen auch immer, daß Anlagenteile ausfallen, muß man Maßnahmen zum Ersatz erstellen. z.B. eine Sicherheitsbeleuchtung die sich bei Auslösen der Schutzeinrichtung einschaltet, oder ein Einfehlersicheres Netz (IT Netz) mit entsprechender Überwachung herstellen.

Eine Sicherheitstechnische Einrichtung weg zu lassen da sie ja auslösen könnte, ist ungefähr so als würde man bei Brand die Feuerwehr nicht rufen. aus Angst das Löschwasser könnte Schaden anrichten.
 
Ok, das kann ich weitestgehend nachvollziehen. In meiner aktuellen Wohnung habe ich nur einen FI für alles, ja das ist unpraktisch. Möchte für Bad und IT+Licht bei Gelegenheit gesonderte FIs einbauen. Blöd, dass es keinen 2-Phasen FI gibt, das wäre echt praktisch...

Auch habe ich hier keine einzige Leuchte, die nicht mit mindestens einer Steckdose im Stromkreis ist :wink:

Wie würde denn ein Notlicht bei FI-Auslösung aussehen?
Bistabiles Relais hinter FI?, spezieller FI mit Fernmeldekontakt?, und dann LED-Niedrigspannung?... Ich nehme an, für eine normale Wohnung baut man sowas nicht, oder?
 
elektroblitzer schrieb:
Aber:

FI bei Beleuchtung
- Für Aussenbeleuchtung immer.

Ich glaube mich zu erinnern, das die Formulierung des zusaetzlichen Schutzes fuer den Aussenbereich auf "Endstromkreise für im Außenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A." lautete.

Eine Aussenleuchte, Werbetafel, Strassenlaterne benoetigt dann keinen RCD.

elektroblitzer schrieb:
- Für Bauten mit Menschenansammlungen wenn mit FI dann bitte so das nicht die ganze Beleuchtung in dem Bereich ausfällt.

Wenn bei Ausfall der Beleuchtung eine gefaehrliche Situation eintreten kann, dann fordern die einschlaegigen Gesetze (ASR, Sonderbauverordnungen fuer VStaett,Schulen,Heime,Hochhaeuser...) den Einsatz einer Sicherheitsbeleuchtung.
 
MitjaStachowiak schrieb:
Wie würde denn ein Notlicht bei FI-Auslösung aussehen?
Bistabiles Relais hinter FI?, spezieller FI mit Fernmeldekontakt?, und dann LED-Niedrigspannung?... Ich nehme an, für eine normale Wohnung baut man sowas nicht, oder?

Sicherheitsbeleuchtung, z.B. eine Einzelbatterieleuchte. Diese wird mit der Dauerphase des Beleuchtungsstromkreises versorgt, ueberwacht diesen auf Stromausfall und schaltet im E-fall auf die integrierte Batterie/Akkupack um.
 
Das mit der Beleuchtung war nur so ein Beispiel.
Für diese Leuchten gibt es dann Unterspannungsauslöser oder Hilfskontakte am Automaten /FI.

Für eine Wohnung gehören sämtliche Stromkreise über FI 30mA auch wenn die aktuelle Normung nur für Bäder, laienbedinbare Steckdosen bis 20A innen und 32A außen einen FI Schutz vor sieht.
 
Octavian1977 schrieb:
Für eine Wohnung gehören sämtliche Stromkreise über FI 30mA auch wenn die aktuelle Normung nur für Bäder, laienbedinbare Steckdosen bis 20A innen und 32A außen einen FI Schutz vor sieht.
Da sind wir mal gleicher Meinung. Und wenn wie hier in Thüringen TT-Netz ist, dann stellt sich die Frage eh nicht. Und ich weis auch nicht wirklich, wo dabei das Problem sein soll, bei den heutigen Preisen für FIs.
 
Bei TT wäre dann nur noch der Auslösestrom die Frage der ja da 300mA betragen darf (außer für besagte Stromkreise 30mA).

Grundsätzlich sollte für solche Anlagen 30mA vorgesehen werden.
 
Ich habe seit den 80er Jahren 30mA für alles (TT).

Und ich verstehe nicht, wo immer das Problem sein soll. Der bezahlbare Preis wurde von bigdie schon erwähnt.
Ich wiederhole mich mal wieder: Wenn eine Anlage in Ordnung ist, löst kein FI aus und wenn ein Defekt vorliegt, soll er auslösen.
 
Ich verstehe da auch nicht die Diskusion, vor allem da keine Mehrkosten entstehen.

Der Verdrahtungsaufwand ist sogar geringer als wenn ich nun noch eine extra N Schiene einsetzen muß für Stromkreise ohne FI und auch die Automaten separat einspeisen muß.
 
Octavian1977 schrieb:
Ich verstehe da auch nicht die Diskusion, vor allem da keine Mehrkosten entstehen.
Der Verdrahtungsaufwand ist sogar geringer als wenn ich nun noch eine extra N Schiene einsetzen muß für Stromkreise ohne FI und auch die Automaten separat einspeisen muß.
Aber wenn ich zwei FI-Schalter in einer Anlage habe was ja auch so sein soll dann muss ich auch zwei N-Schienen haben und entsprechend aufteilen. Und da der E-Herd als festangeschlossenes Gerät im TN-C-S Netz keinen FI benötigt brauch ich für den N des Gerätes auch wieder eine N-Schiene, wo ich auch die zuführenden N-Leiter für die FI-s wiederum anschließen muss, also braucht man schon 3 N-Schienen in einer UV.
 
Brauchst du nicht, weil es genauso Blödsinn ist, den Herd nicht über FI laufen zu lassen.
 
Sonst klemmst du das bei der nächsten Küche dann eh um, wenn die Backröhre dann separat sitzt und einen Schukostecker hat.
 
Vielleicht sollte man bei der Diskussion beachten, das es auch noch andere Installationen als den Wohnungsbau gibt.
Und in gewerblichen Anlagen ist eine "ohne FI" Gruppe im Verteiler Standart. Eben für Dinge wie Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Netzgeräte etc. pp.
 
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