Beleuchtung Treppe in Hausflur: Schalter

Diskutiere Beleuchtung Treppe in Hausflur: Schalter im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo erstmal, ich habe mich gerade neu registriert und freue mich, an diesem Forum teilhaben zu dürfen, in dem ich bislang nur 'stiller' Mitleser...
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lakoe

Guest
Hallo erstmal, ich habe mich gerade neu registriert und freue mich, an diesem Forum teilhaben zu dürfen, in dem ich bislang nur 'stiller' Mitleser war.

Meine Frage: In welcher DIN steht geregelt, wo an einer Treppe in einem Hausflur Schalter für die Beleuchtung sein müssen, ggf. Zitat?

Mir ist wie vor der Treppe und an deren Ende, finde aber die Vorschrift bzw. Empfehlung nicht merh.

Kann mir hier jemand helfen?

Vielen Dank im Voraus!

lakoe
 
Hallo,

willkommen im Forum.

Also außer der DIN 18015-3 " Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel " kann ich keine Vorschrift benennen.

Leider habe ich diese Norm nicht zur Hand....
 
Vielen Dank für den Hinweis!

Hat jemand eventuell auch eine alte Fassung dieser DIN zur Hand, gern auch per PN?
 
Nö, hab ich net, aber vielleicht nen Hinweis. Guck mal bei Eltako vorbei (http://www.eltako.com/fileadmin/dow...uswahltabelle_d_treppenlicht_zeitschalter.pdf).
Neuerdings ist ne Ausschaltvorwarnung erforderlich, bevor die Lampe aus gemacht wird.
Man soll halt die Möglichkeit erhalten zum nächsten Taster zu wetzen, bevor die Lampe wirklich aus ist.
Nachschhaltbar muss das Klump natürlich auch sein.
Oh was hab ich schon geflucht, als ich meine Bierkiste in der Dunkelheit hochgeschleppt hab und das Licht ausging ;-)

Ich denk die DIN 18015-3 ist ein ordentlicher Ansatz. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass die Anlage stets den möglichen Erfordernissen angepasst sein muss. Hier ist mal wieder die mittlerweile oft unterforderte Birne gefragter als die Vorschriften.
In einem Altersheim würd ich natürlich andere Maßstäbe ansetzen als in einem <i>nicht barrierefreien Studentenwohnheim</i> - Wobei so manch ein Student des späten Abends wohl so manche Probleme gehabt hat, seine Bude zu finden - Aber das ist ein ganz anderes Problem.

Den maximalen Abstand würd ich halt so wählen, dass man ggf. in normalem Gang den Ausgang oder (wenn gespart werden soll) den nächsten Taster erreicht.

Wichtig ist halt, dass das Klump nachschaltbar ist (das sind heut fast alle). Sonst passiert's schnell, dass, wenn man grad die Treppe hoch hechtet, plötzlich in der plötzlich einkehrenden Dunkelheit die nächste Stufe verhaspelt - Autsch.

Wenn man diese Überlegungen bei der Planung mit einbezieht (und das dokumentiert hat!), dann kann einem da auch kein noch so böser Anwalt was.

Viele Grüße,

Uli
 
Danke für die AW Uli,

mir geht es vordringlich darum, mal den Text der Vorschrift lesen zu können.

Hat irgendjemand Zugriff auf die DIN oder die entsprechende VDE-Norm?

Vielen Dank im Voraus

lakoe
 
Die Normen unterliegen des Urheberrechtes und dürfen somit nicht kopiert oder gescannt und digital verbreitet werden.

Für Firmen die Mitglieder des DIN sind ist das kopieren der DIN Normen für innerbetriebliche Zwecke gestattet. Die VDE Normen muß man kaufen diese kosten eine ganze Stange Geld im Jahr und müssen vom Betrieb zuer Verfügung gestellt werden.
 
lakoe schrieb:
...

Meine Frage: In welcher DIN steht geregelt, wo an einer Treppe in einem Hausflur Schalter für die Beleuchtung sein müssen, ggf. Zitat?

...

mir ist keine vorschrift bekannt, in der geregelt ist, an welchen stellen in einem hausflur/treppenhaus ein schalter/taster installiert werden muss.
 
DIN 18015 sagt auch nur daß die Taster beleuchtet sein müssen.
 
Octavian1977 schrieb:
DIN 18015 sagt auch nur daß die Taster beleuchtet sein müssen.

Hallo,

gilt das nur für Privat oder auch gewerblich?
Ich arbeite hier in einer vor 1/2 Jahr neu erbauten Firma, da ist kein einziger Lichtschalter der Flure beleuchtet!

Ciao
Stefan
 
sko schrieb:
...

Hallo,

gilt das nur für Privat oder auch gewerblich?
Ich arbeite hier in einer vor 1/2 Jahr neu erbauten Firma, da ist kein einziger Lichtschalter der Flure beleuchtet!

Ciao
Stefan

meines kenntnisstandes nach gilt diese regelung nur für öffentliche gebäude.
 
Die DIN 18015 gilt für Wohngebäude.

Ich würde aber von ausgehen, daß es auch eine entsprechende Regelung für andere Gebäude gibt.
 
Die DIN 18015 gilt für Wohnraum und zu Wohnähnlichen Zwecken genutzte Räume. Dies kann auch ein Büro oder eine kleine Arztpraxis sein. Die Beleuchtung der Taster ist u.a. in der Arbeitsstättenverordnung gefordert und in der DIN 18015 für die Allgemeinbeleuchtung, i.d.R. also Treppenhaus, Keller/Bodengänge u.ä.. Wer in seinem Mehrgeschossigen EFH darauf verzichtet (oder seinem Teil eines Doppehauses o.ä. ohne gemeinsame Nutzung) darf dies tun - hier liegt kein Allgemeines Interesse vor, das ist jedem sein Problem in seinem Wohnraum auf die ***** zu fallen ;)
 
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Thema: Beleuchtung Treppe in Hausflur: Schalter
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