Beleuchtung von Ablagen in einer Dusche

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Hallo Kollegen, vielleicht kennt sich einer von euch damit aus.

Ein Kumpel von mir möchte bei sich in der Dusche zwei kleine Nischen bzw. Ablagen für Shampoo ect. beleuchten.
Den Treiber möchte ich im Raum neben dem Bad in einer Kaiser elektronic Dose anschließen.
Die Nischen sind in der Duschwand, also Schutzbereich 1.
In jeder Nische liegt ein Oelflex 2x0,5.
Zwei fragen hätte ich dazu:
Wisst ihr welche Netzteile man dafür verwenden darf ?
Wisst ihr ob man die Leitung an einen LED Stripe anlöten darf. Oder sind evtl. nur fertige vergossene Lösungen erlaubt ?
Vorgeschrieben ist wie ich gelesen habe : IP X5 (Schutz gegen Strahlwasser).

Wär Supi wenn sich jemand damit auskennt :)
 
Da dürfen nur Netzteile mit sicherer galvanischen Trennung und Schutzkleinspannung verwendet werden .
Self - Netzteil ! Dabei darf sich das Netzteil selbst nicht im Gefahrenbereich befinden !
 
Richtig.
Aber es wäre auf meinen Mist gewachsen und ich möchte meinen Kumpel gerne noch lange behalten :D
Die Bezeichnung SELV / PELV hatte ich ganz verdrängt :rolleyes:
 
PELV ist dafür nicht zulässig.
maximal 12V und vor allem achte auf ein hochwertiges Netzteil.
Leider kommen immer wieder Netzteile zum Einsatz welche durch unsachgemäße Konstruktion gefährlich sind.
 
@Octavian1977 Woher nimmst du die 12 V ? Selv geht bei AC bis 50 V und DC bis 120 V ! Und in den Körper eingeführt wird die Beleuchtung da wohl nicht !
 
Die Nischen sind in der Duschwand, also Schutzbereich 1.

Vermutlich stimmt das nicht, da der Bereich 1 durch die senkrechten Flächen an den Außenkanten der Bade- oder Duschwanne begrenzt ist, sich eine Nische aber dehinter befindet. Da das ein blödsinniger Fehler in der Norm ist, sollten solche Nischen wie zum Bereich zugehörig betrachtet werden (meine Meinung).

Selv geht bei AC bis 50 V und DC bis 120 V !

Und was gilt im Bereich 1? Das hier: 701.512.4 (25 V AC, 60 V DC)
Österreich ist m.W. etwas strenger. Und im Bereich 0 sind es auch nur 12 V AC / 30 V DC für ganz bestimmten Betriebsmittel.

Also:
Vernünftige SELV-Stromquelle kaufen. Licht mit 12 V DC ist problemlos beschaffbar, also diese Spannung nehmen.
 
Vermutlich stimmt das nicht, da der Bereich 1 durch die senkrechten Flächen an den Außenkanten der Bade- oder Duschwanne begrenzt ist, sich eine Nische aber dehinter befindet. Da das ein blödsinniger Fehler in der Norm ist, sollten solche Nischen wie zum Bereich zugehörig betrachtet werden (meine Meinung).

Richtig...gem. Norm waere die Nische Schutzbereich 2. Auch bei einer bodengleichen Dusche gibt es normativ nur Bereich 0 und 2.
 
Danke für die rege Beteiligung :)
Damit ist mir schon mal geholfen.

Ich wünsche euch frohe Ostern und dicke Eier und so ;)
 
Thema: Beleuchtung von Ablagen in einer Dusche

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