Bemessungsstrom FI

Diskutiere Bemessungsstrom FI im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, Was sagt die Angabe 40 A auf dem FI genau aus? Das es Bemessungsstrom heißt weiß ich, aber wie is das zu verstehen? Wie viele...
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s-p-s hat geschrieben:

Der große Prüfstrom gilt auch in Deutschland.

Das hieße doch, dass hinter einem Eaton-FI40A bei
40/1,45=27,6A max. 2 LSS B13 zulässig wären?

Dies würde doch gegenüber anderen Markengeräten einen erheblichen Minderwert bedeuten und auch den oben geposteten Aussagen - Bemessungsstrom FI = Summe der Nennströme aller nachgeschalteten LSS widersprechen. Vom großen Prüfstrom ist dort und auch in vielen anderen Beiträgen nie die Rede. Auf den Unterschied: DE = Bemessungsstrom, AT = großer Prüfstrom, wurde dagegen schon mehrfach hingewiesen.

Auszug aus deinem Link:
http://s14.postimg.org/fcgqihj99/Eaton_PXF_Vorsicherung_gegen_berlast.jpg

Für eine Klarstellung wäre ich dankbar

Gruß H&O
 
H&O schrieb:
Das hieße doch, dass hinter einem Eaton-FI40A bei 40/1,45=27,6A max. 2 LSS B13 zulässig wären?
Du kannst ja eine entsprechende Vorsicherung setzen. Dann kannst du dahinter soviel LSS B13 oder B16 setzen, wie du möchtest.
 
werner_1 schrieb:
H&O schrieb:
Das hieße doch, dass hinter einem Eaton-FI40A bei 40/1,45=27,6A max. 2 LSS B13 zulässig wären?
Du kannst ja eine entsprechende Vorsicherung setzen. Dann kannst du dahinter soviel LSS B13 oder B16 setzen, wie du möchtest.

Das ist mir schon klar, da es sich ja um den Summenstrom handelt. Es geht mir um eine eindeutige Aussage, ob dafür der Nennstrom der LSS oder der große Prüfstrom anzusetzen ist.
Die unterschiedlichen Vorschriften die beim Einsatz eines FI in DE oder AT gelten, werden regelmäßig im Forum herausgestellt. Wenn in beiden Ländern jeweils der große Prüfstrom anzusetzen ist, wäre diese Unterscheidung nicht relevant.

ABB gibt keine Zahlenwerte an, sondern schreibt:

"Der maximal mögliche Betriebsstrom darf den Bemessungsstrom der Fehlerstromschutzeinrichtung nicht überschreiten."

Wenn damit der große Prüfstrom gemeint ist, könnte man mit einem FI40/4/003 noch nicht mal einen mit B32/3 abgesicherten DLE schützen. Ein Beispiel, in dem zum DLE-Schutz ein FI63/3 vorgeschaltet ist, habe ich im Forum noch nicht gesehen.
Deshalb bin ich nach wie vor unsicher, wie man Fi´s in DE normgerecht vorsichert.

Ich bitte um weitere Hilfe zum Verständnis!
Gruß H&O
 
Wo nimmst du den großen Prüfstrom denn sonst?
Geht beim Zähler los, der ist für 63A, es dürften also gar keine 63A SLS davor. Ebenso Kleinverteiler 63A. Hauptschalter 63A. Wenn du immer das 1,45-fache rechnen willst, dürfte es also keine 63A SLS in einer Wohnung geben. Oder anders herum, wenn die Din verlangt, das bis zum Stromkreisverteiler alles für eine Absicherung mit 63A ausgelegt sein muss, Dann müssten Zähler mit 100A eingebaut werden, Kleinverteiler geht nicht mehr Hauptschalter 100A wenn du einen haben willst (gibt es sowas noch für die Hutschiene.
Ist doch alles absurd.
 
Was ist denn für euch ein "Prüfstrom"? In dem ganzen verlinkten EATON-Dokument gibt es den Begriff "Prüfstrom" nicht.

H&O schrieb:
ABB gibt keine Zahlenwerte an, sondern schreibt:

"Der maximal mögliche Betriebsstrom darf den Bemessungsstrom der Fehlerstromschutzeinrichtung nicht überschreiten."
Das ist doch eindeutig. Im Betrieb darf kein höherer Strom als der Bemessungsstrom (Nennstrom) auftreten.
 
Das ist halt nicht eindeutig
Wenn du eine 40A Sicherung davor hast, und 42 A fließen, dann löst die Sicherung evtl. nach einer Stunde und auch 50A fließen da bestimmt 15-20min.
 
Das ist dann meiner Ansicht nach kein "Betriebsstrom" mehr, sondern ein Fehlerstrom, denn er bringt die Sicherung zum Auslösen.
 
Und genau dann wäre der FI40 zumindest temporär deutlich überlastet.

Genau in diesem Zusammenhang von Vorsicherung und nachgeschaltetem FI, habe ich in meiner Eingangsfrage nach einer Erklärung dafür gesucht warum ein FI40 nur mit 25A vorgesichert werden soll und dabei auch an die schon öfter erwähnten Unterschiede zwischen DE und AT gedacht.

Auch die Kommentare zu den Vorgaben von ABB: Maximaler Betriebsstrom < Bemessungsstrom des FI sind -zumindest für mich- noch nicht eindeutig, solange nicht jemand schreibt.
"der Maximale Betriebsstrom = der Summe aller NENN-Ströme der nachgeschalteten LSS."
Und dann wäre der Sinn einer Kombination von FI40A und 25A Vorsicherung erst recht zu hinterfragen.

Gruß H&O
 
Ist aber genauso unsinnig, den großen Prüfstrom anzunehmen. Auch mit einer 25A sicherung kannst du mehr als 40A für kurze Zeit fließen lassen.
 
Wenn ein Hersteller für einen 40A FI eine Vorsicherung von max. xxA vorgibt, dann ist das eindeutig und wenn ein anderer für einen 40A FI einen max. betriebsmäßigen Strom von 40A vorgibt, ist das auch eindeutig. Es liegt dann am Installateur, dieses sicherzustellen. Und wenn die 40A Vorsicherung wegen Überlast erst nach x min auslöst, dann war das kein betriebsmäßiger Strom mehr.

Ich kann auch einen 40A FI mit 80A vorsichern und dahinter je Außenleiter 10 B16A LSS setzen, wenn an jedem nur eine 100W-Leuchte angeschlossen ist (dann ist der betriebsmäßige Strom <40A).
 
In der Fachzeitschrift de wird mit dem großen Prüfstrom gerechnet.
Am ende kommt es auf den Hersteller an.
Wird eine Sicherung angegeben wie bei Eaton ist alles Klar.
Andere Hersteller machen keine Angaben in der Doku. Da sollte mal einer eine Sammel Anfrage bei den Führenden Herstellern machen und hier die Ergebnisse einstellen.

Teuer wird das bei 63 A Vorsicherung und 100A FI.
Habe ich noch nie gesehen.
 
Im von Kaffeeruler verlinkten Artikel steht folgendes
Eine wichtige Angabe zum FI-Schutzschalter
ist sein Bemessungsstrom In. Dieser
kann ununterbrochen geführt werden.
Wird er hingegen dauerhaft überschritten,
kann eine gefährliche Überhitzung auftreten.
Da drin steht dauerhaft. wenn ich aber eine 40A Sicherung vor einem 40A FI habe, kann ich ihn nicht dauerhaft überlasten.
 
s-p-s schrieb:
... Andere Hersteller machen keine Angaben in der Doku. Da sollte mal einer eine Sammel Anfrage bei den Führenden Herstellern machen und hier die Ergebnisse einstellen.
Man muss schon noch selbst mitdenken und nicht überall "Kochrezepte" erwarten. :roll:
ABB schreibt eindeutig:
"Der maximal mögliche Betriebsstrom der elektrischen Anlage darf den Bemessungsstrom der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung nicht überschreiten."
 
In den geposteten Antworten auf meine Anfangsfrage
-FI40A mit gG25A Vorsicherung?- sehe ich in den geposteten Antworten folgenden Widerspruch:

werner-1 schreibt:
"der FI40 mit einem Bemessungsstrom 40A muss einen max. Betriebsstrom von 40A dauerhaft aushalten."

Dem steht gegenüber:
Die für den Eaton FI vorgeschriebene Vorsicherung gG25A löst bei einem Betriebsstrom = Bemessungsstrom 40A gemäß ihrer Kennlinie nach spätestens 50 Minuten aus! Ich halte das nicht für DAUERHAFT!
 
Im übrigen schreibt s-p-s:

"In der Fachzeitschrift DE wird mit dem großen Prüfstrom gerechnet!"

Nur mit diesem Ansatz: Bemessungsstrom FI=40A als Summe der LSS-Prüfströme 1,45xIn würde die gG25A Vorsicherung Sinn machen und die Belastung dauerhaft aushalten; womit wir wieder am Ausgangspunkt meiner Frage wären. :?

MfG H&O
 
H&O schrieb:
In den geposteten Antworten auf meine Anfangsfrage
-FI40A mit gG25A Vorsicherung?- sehe ich in den geposteten Antworten folgenden Widerspruch:

werner-1 schreibt:
"der FI40 mit einem Bemessungsstrom 40A muss einen max. Betriebsstrom von 40A dauerhaft aushalten."
Das habe ich so nicht geschrieben. Man muss schon die Formulierung des Herstellers beachten.
Dem steht gegenüber:
Die für den Eaton FI vorgeschriebene Vorsicherung gG25A löst bei einem Betriebsstrom = Bemessungsstrom 40A gemäß ihrer Kennlinie nach spätestens 50 Minuten aus! Ich halte das nicht für DAUERHAFT!
Ich glaube du verstehst etwas falsch: Die 25A-Sicherung muss bei einem Strom von 50A nach x min auslösen.

Es gibt hier keine pauschale Aussage nach Kochrezept xyz.
Der eine Hersteller fordert eine bestimmte Vorsicherung; der andere die Sicherstellung des max. Nennstroms und ein dritter vielleicht noch was anderes.
 
Hallo werner-1,
auch wenn ich zu später Stunde nerve, sehe ich in der nicht ganz wörtlich übernommenen Wiedergabe deines Zitats keinen Widerspruch. Beide Formulierungen beziehen sich auf den Zusammenhang zwischen dem max.Summen-Betriebsstrom aus den LSS der Anlage und dem nicht zu überschreitenden Bemessungsstrom des FI. Nur heißt es bei dir: "...darf nicht überschreiten", bei mir dagegen "...muss dauerhaft aushalten".

Und, bei voller Ausnutzung des Bemessungsstroms 40A 1:1 mit dem max. Betriebstrom 40A würden diese Betiebsbedingungen zwangsweise zum Auslösen der Vorsicherung gG25 nach 50 Minuten führen, was nicht dauerhaft ist.

Gruß H&O
 
Ich weiß nicht, wie ich es dir noch erklären soll.
Dann sichere doch mit 40A ab (vorausgesetzt, der Hersteller lässt das zu). Dann kann dauernd ein Strom von 40A fließen.

Du darfst eben nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Wenn ein Hersteller eine 25A-Vorsicherung für den 40A FI vorschreibt und der andere lässt 40A Betriebsstrom zu, dann sind das 2 verschiedene FIs; auch wenn 40A draufsteht.
 
hallo werner-1,
ich bins nochmal, -trotzdem einen schönen Sonntag!-

Habe inzwischen weiter gegoogelt und auch bei Siemens ein ABB vergleichbares Zitat gefunden.

Zitat: "Der Bemessungsstrom des FI-Schutzschalters gilt als maximal zulässiger Dauerbetriebsstrom und darf dauerhaft nicht überschritten werden."

Beide Hersteller machen keine Angaben zu einer Vorsicherung, sondern legen die Einhaltung der Bedingung in die Verantwortung des Anlageerstellers.

Bis dahin sind wir uns wohl einig. Doch jetzt kommt die für den Eaton-FI40A verlangte Vorsicherung gG25A ins Spiel und es gibt offensichtlich Verständnisprobleme.

Dazu nochmal meine theoretische Annahme:
Der FI-Bemessungsstrom von 40A soll vom Betriebsstrom der nachgeschalteten Anlage (z.B: Hallenheizung 40A ohm´sche Last) punktgénau, -aber durchaus noch zulässig-, dauerhaft ausgenutzt werden. In der Praxis würden diese Betriebsbedingungen gemäß dem Strom-Zeit-Diagramm der gG25A-Sicherung nach 50 Minuten zur Abschaltung
führen. Auch bei einem geringeren Betriebsstrom
25A > I <40A wäre zwar ein längerer, aber im Grunde kein dauerhaft sicherer Betrieb gewährleistet.
Das Problem ließe sich zwar mit einem FI63A (Vorsicherung 40A) leicht lösen, die Aufrüstung wäre aber strenggenommen nicht notwendig, da ja die Bedingung FI40-Bemessungsstrom = max. Betriebsstrom 40A auch bei dem FI40A-Fehlerstromschutzschalter eingehalten werden.
Wie löst die Praxis diesen Zwiespalt auf?

Bitte entschuldige meine Dickfelligkeit, aber ich kann nicht erkennen, wo mein Denkfehler liegensoll.

Gruß H&O
 
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Thema: Bemessungsstrom FI
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