Beschriftung und Messprotokolle extra bezahlen ?

Diskutiere Beschriftung und Messprotokolle extra bezahlen ? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Mahlzeit zusammen, als ich eben die Rechnung eines Elektrikers durchgeschaut habe dachte ich ich sehe nicht richtig - Er hat tatsächlich die...
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misfit

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Mahlzeit zusammen,

als ich eben die Rechnung eines Elektrikers durchgeschaut habe dachte ich ich sehe nicht richtig - Er hat tatsächlich die Beschriftungsbänder vom Brother P-Touch in Rechnung gestellt.:shock: In diesem Zusammenhang wollte ich Fragen wie Ihr das seht

Ist es legitim Positionen, sowie Stunden für die Beschriftung der Komponenten ( in diesem Fall Kennzeichnung der Absicherung auf den Schaltern + Steckdosen) in einer Rechnung aufzuführen :?:
Sollte dies nicht schon in der Position "SchuKo-Steckdose liefern und montieren" enthalten sein :?:

Das selbe Spiel bei den Messprotokollen. Da dieser Betrieb es wohl grundsätzlich nicht so handhabt und meine Anforderungen von Messprotokollen und Errichterbescheinigung wohl als Zusatzaufwand angesehen werden wurde mir dies selbstverständlich auch separat in Rechnung gestellt.

Also dass das ganze bei den Stunden mit einkalkuliert wird ist mir ja bewusst und finde ich auch in Ordnung. Aber wegen meiner Meinung nach selbstverständlichen und vor allem vorgeschriebenen Leistungen so ein Fass aufzumachen finde ich irgendwie nicht in Ordnung.

P.S.: Weiss jemand zufällig wo genau ich mir in der VDE zu diesen Themen die Vorschriften rausziehen kann ? Würde das evtl. ,je nach Ablauf des anstehenden Gesprächs, gerne zitieren.
 
Wieso sollte das nicht berechnet werden?
Auch wenn man keine Anlage verkaufen darf ohne ein Messprotokoll zu übergeben ist das erstellen nicht kostenlos.

Der Mitarbeiter macht die Beschriftung und auch die Messungen ja nicht nach Feierabend oder in der Mittagspause.

Klar kann man auch das ganze in den Preis integrieren, es ist aber deutlich besser nach zu vollziehen wenn Positionen einzeln aufgeführt werden.
 
das Anschreiben der Steckdosen, auf welchen Sicherungskreis die sind, ist imho Sonderleistung. Man sieht es zwar ab und zu aber eher selten. Eher im Gewerbe/Industriebereich.
 
Genau so sehe ich das auch. Es ist ja ein legitimer Anspruch, dass man für den Aufwand - sei es Material, Arbeit oder sonstige Dienstleistung - einen Ausgleich erhält.
Wenn den Arbeiten gewisse Pflichten aufliegen (Prüfprotokoll erstellen, Inbetriebnahme dokumentieren etc.), dann ist das sicher eine Aufgabe, die dem Ausführenden obliegt, aber nicht gleichfalls eine kostelos zu erbringende Leistung.

Ich sehe es als unzweifelhaft, dass die P-Touch-Bänder verwendet wurden - also der Aufwand entstanden ist.
Ob man das jetzt in einen anderen Punkt mit reinwuschtelt oder dediziert ausweist, mag' jetzt Geschmacksache sein, aber zu beanstanden ist das nicht.
 
Was natürlich nicht ginge wäre für die Messprotokolle einen Nachtrag zu fordern.

Wenn also vorhher für die Installation X€ vereinbart wurden darf das nachher nicht X€ +Y€ Messprotokoll kosten.

Die Beschriftung auf den Bauteilen ist allerdings eine Sonderleistung, in Gewerblichen Anlagen allerdings durchaus üblich, aber auch hier in den Ausschreibungen aufgeführt.
entweder als ...Steckdose mit Beschriftung... oder eben in einer separaten Position.
 
Nachtrag ist es in dem Sinne ja in sofern, als dass diese Kosten im Angebot (sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen) nicht explizit ausgewiesen waren und jetzt in der Rechnung (nach meiner Forderung, dass die Arbeiten nach VDE auszuführen sind) drinnen standen.

@fuchsi: In diesem Beispiel geht es um ein öffentliches Gebäude (Hochschule) und hier ist es standard, dass Rahmen mit Beschriftungsträger verbaut werden.
 
Die Beschriftung der Verteilung gehört zweifelsfrei - auch im privaten Wohnungsbau - mit zu den Aufgaben des Elektrikers. Er lässt ja auch nicht die Leitung lose an der Wand hängen. :roll:

Die erbrachte Leistung darf er natürlich berechnen, es sei denn, es war vorher ein Komplettpreis vereinbart.

Nachtrag: die beiden Antworten haben sich überschnitten
 
Ist jetzt schwierig aus der Ferne zu klären, ob hinsichtlich der Prüfungen etwas spezielles ausgemacht wurde (Inklusive, Pauschale, auf Nachweis).

Die Darstellung, dass eure Hochschule standardmäßig beschriftete Wippen oder Rahmen hat, zweifelt sicher niemand an. Die Frage ist, ob euch "beschriftetes" oder "beschriftbares" Material versprochen wurde.
 
Die Beschriftungsträger auf den Schaltern und Steckdosen sind keine Pflicht und somit Kundenwunsch.
Ein Messprotokoll und Ausführung nach DIN VDE als Nachtrag zu verlangen ist abzocke.
Als eingetragener Fachbetrieb ist eine andere Installationsweise gar nicht zu verantworten, ohne Mesprotokoll kann der Betrieb eine ordnungsgemäße Installation gar nicht nachweisen.
 
Stimmt schon. Hier prallen zwei Pflichten aufeinander:

Die Installation ohne Messprotokoll auszuführen, ist pflichtwidrig. Gar keine Frage.

Der Ausführende hat aber auch den verständlichen Wunsch, für seine Leistung bezahlt zu werden. Und Messprotokoll/Ausführung nach VDE stellen sicher eine Leistung dar. Entweder gibt es hier eine Vereinbarung ("Mach' ich, ist im Preis mit drin" oder "Am Ende mess' ich Ihnen alles auf Nachweis durch und erstelle die Protokolle").
Oder eben nicht ("Oh, scheiße! Ich hab' total vergessen, dass ich noch eine gewisse Sorgfalt zu liefern habe. Mal sehen...")

Im ersten Fall ist die Sache klar: Die Leistung wird in irgendeiner Form auf der Rechnung stehen. Entweder als stummer Posten irgendwo mit drin oder eber klar ersichtlich mit Betrag.

Und im zweiten Fall ist der Ausführende der Dumme für seine Nachlässigkeit. Nachkarteln ist immer schlecht.
 
misfit schrieb:
Nachtrag ist es in dem Sinne ja in sofern, als dass diese Kosten im Angebot (sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen) nicht explizit ausgewiesen waren und jetzt in der Rechnung (nach meiner Forderung, dass die Arbeiten nach VDE auszuführen sind) drinnen standen.

@fuchsi: In diesem Beispiel geht es um ein öffentliches Gebäude (Hochschule) und hier ist es standard, dass Rahmen mit Beschriftungsträger verbaut werden.

Bei öffentlichen AG ist es m.W. auch Standard, das Leistungen ausgeschrieben werden. Daher wäre interessant, was in der Ausschreibung zum Thema Schalt-/Steckgeräte und Dokumentation stand. Und ob im Vortext der Ausschreibung die Grundlagen (...entsprechend VDE-...; ...sind in den Kosten der EP mit einzukalkulieren...) beschrieben wurden?
 
Ohne Ausschreibung, Angebotsaufforderung und Leistungsverzeichnis zu kennen, ist nicht zu klären, ob die Kalkulation so hätte erfolgen müssen, dass diese Positionen teil des Angebotes waren und ohne das Angebot ist auch nicht nachvollziehbar, ob es diese beinhaltete - hier muss klar geklärt werden, was gefordert und was angeboten wurde.
 
1. Warum sollte ich im privaten Bereich keine Ausschreibung machen?
2. Dies war nicht im privaten Bereich, sondern ein "öffentliches Gebäude (Hochschule)".
 
So ist dass nun mal eben wenn die Handwerker beim Preis nach dem Motto 'Billig will ich' wie eine Zitrone ausgedrückt werden: " Was du willst für eine Hausinstallation 3,6. Ich habe min. drei an der Hand, die machen es für 3,2!"
Die Preise sind so weit im Keller, dass erst über die Zusatzkosten Geld in die Kasse kommt. Und dann werden halt so selbstverständliche Sachen wie zusätzlich Geräteschrauben eindrehen, Messungen mit schriftlichen Protokoll oder eine vernünftige Verteilerfeldbeschriftung, mit der auch Frauen zurechtkommen, hübsch abgerechnet.

mfG
 
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Thema: Beschriftung und Messprotokolle extra bezahlen ?
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