Bestandsschutz bei Teilerneuerung ?

Diskutiere Bestandsschutz bei Teilerneuerung ? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Eltektro Freunde, Ich bin derzeit dabei die Elektrik eines Bekannten zu erneuern, und habe ein paar fragen, da ich bisher nur in der...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
B

boehseronkelxy

Beiträge
7
Hallo Eltektro Freunde,

Ich bin derzeit dabei die Elektrik eines Bekannten zu erneuern, und habe ein paar fragen, da ich bisher nur in der Industrie tätig war kenn ich mich mit einigen details der Hausdtechnik nicht so aus.

zur Derzeitigen Instalation:
Haus ist über 100 Jahre alt,
Derzeit sind einige Stromkreise noch mit 2 Ader Technik, einige 3 ader aber alles Klassische Nullung,
Verteilung Typisch alt, Aufputz Zählerfeld, Aufputz Verteiler (die einreihigen teile mit diesen überstülpbaren gehäusen ohne tür etc. kein plan wie man die nennt)

Ich habe 2 Zimmer neu Verkabelt, und 2 Zuleitungen für 2 Weitere Zimmer schonmal verlegt, ziel ist es gesammt Hauselektrik zu erneuern.

nun habe ich folgendes vor um die Neuen Stromkreise mit FI Abzusichern, und es mir im weiteren verlauf einfach zu machen.

1. 3 Reihigen Aufputzverteiler Daneben setzen und dort dann SLS Schalter, FI und Neue Sicherungsabgänge drinne instalieren. (ggf. auch SLS seperat setzten wenn notwendig)

Meine frage wäre in wiefern bekomme ich Probleme mit der Energieversorger wenn ich diese änderung vornehme, da ich dafür ja den HAK öffnen muss um Freizuschalten. ich möchte es vermeiden eine unterschrift von irgendwem für die Instalation zu benötigen.

Hier mal ein Bild was ich vor Habe
http://fr3gg3l.fr.funpic.de/schaltplan.gif

2. Frage:
Muss ich für den FI einen Kreuzerder setzen ?
Wahrscheinlich ja, aber dann weis ich nicht wie der "verdrahtet" werden müsste, also vom HAK den PEN erden und dort N und PE trennen, und N dann für Alte Instalation und zum FI hin ? wäre klasse wenn mir das mal jemd skizzieren könnte.
 
Da Du die wesentlichen Netzwerke sowie die einschlägigen Normen nicht im Ansatz kennst sprich das mit einem Meister ab der die Anlage abnimmt.

Nach Netzanschlussverordnung §13 darf diese Arbeiten nur ein in das Installateursverzeichnis eingetragener Betrieb diese Arbeiten durchführen.
 
Netzanschlussverordnung §13
verstehe ich so, das alle arbeiten vom zähler bis zur sicherung nur von nem in das Installateursverzeichnis eingetragener Betrieb getätigt werden dürfen.

wenn ich also den SLS weglasse, sollte das also kein problem sein oder ?

achja, und nur weil ich die Normen nicht kenne, heist es nicht das ich keine ahnung habe....

es ist nunmal nen unterschied ob man in der Industrie im Schaltschrank rumwühlt oder aufm bau nen Zählerkasten anklemmt, aber letzlich funktioniert beides gleich, nur die richtlinien sind anders ...

und ich informiere mich hier lediglich nach den richtlinien wenn ich nen meister zur hand hätte würd ich mich sicher nicht an ein forum wenden.
 
Die Netzanschlussverordnung gilt für Neuanlage und Änderung bis zur Lampe, Steckdose oder festangeschlossen Maschine/Gerät.

Warum wohl?
 
elektroblitzer schrieb:
Die Netzanschlussverordnung gilt für Neuanlage und Änderung bis zur Lampe, Steckdose oder festangeschlossen Maschine/Gerät.

Warum wohl?

Na nenn mir mal einen einzigen "Normalo" der einen Installateur
für einen Anschluss einer Wand oder Deckenleuchte holt.
(Die reichen Schnösel aus Hamburg Blankenese die eh nichts
selber machen mal nicht eingerechnet).
Komisch nur das die meisten Baumärkte heute Komplettpakete
anbieten vom Zählerschrank bis zur Hohlwanddose+Zählerantrag.
Dh. der Kunde installiert soweit die Anlage, und ein Installateurbetrieb nimmt diese ab und erledigt auch die Zählerformalitäten-gute Sache nicht wahr.
 
spannung24 schrieb:
Na nenn mir mal einen einzigen "Normalo" der einen Installateur
für einen Anschluss einer Wand oder Deckenleuchte holt.
(Die reichen Schnösel aus Hamburg Blankenese die eh nichts
selber machen mal nicht eingerechnet).
Komisch nur das die meisten Baumärkte heute Komplettpakete
anbieten vom Zählerschrank bis zur Hohlwanddose+Zählerantrag.
Dh. der Kunde installiert soweit die Anlage, und ein Installateurbetrieb nimmt diese ab und erledigt auch die Zählerformalitäten-gute Sache nicht wahr.

Besser hätt ich es auch nicht sagen können :D
 
spannung24 schrieb:
Komisch nur das die meisten Baumärkte heute Komplettpakete anbieten vom Zählerschrank bis zur Hohlwanddose+Zählerantrag.
Dh. der Kunde installiert soweit die Anlage, und ein Installateurbetrieb nimmt diese ab und erledigt auch die Zählerformalitäten-gute Sache nicht wahr.

Wo ist hier jetzt der unterschied zur Empfohlenen Lösung? Nur das du im Baumarkt bestellst und doch ein Elektromeister von wo immer kommen muss. Warum dann nicht gleich den Elektromeister vor Ort ansprechen?
 
Zurück zum Thema:

Es ist am sinnvollsten bei einer in das Installateursverzeichnis eingetragenen Firma anzurufen und Dein Problem zu schildern. Nach Besichtigung wird man Dir die notwendigen Massnahmen erläutern.

OFF TOPIC:
Ich kann mir nicht vorstellen das es Firmen gibt die die Arbeit Anderer mit Ihrer Betriebshaftpflicht decken. Seitens der Beriebe wird man das Risko auf ein Minimum reduzieren, so wie es auch die Netzbetreiber machen.
 
elektroblitzer schrieb:
OFF TOPIC:
Ich kann mir nicht vorstellen das es Firmen gibt die die Arbeit Anderer mit Ihrer Betriebshaftpflicht decken. Seitens der Beriebe wird man das Risko auf ein Minimum reduzieren, so wie es auch die Netzbetreiber machen.

Doch siehe die angesprochenen Baumarkt Angebote.
Wie es da eine Überwachung auch während der Installation geben soll?
 
elektroblitzer schrieb:
Zurück zum Thema:


OFF TOPIC:
Ich kann mir nicht vorstellen das es Firmen gibt die die Arbeit Anderer mit Ihrer Betriebshaftpflicht decken. Seitens der Beriebe wird man das Risko auf ein Minimum reduzieren, so wie es auch die Netzbetreiber machen.

Wenns danach ginge wer soll denn dann die angefangene
Arbeit von Firmen erledigen die zB. Pleite gegangen sind?
Oder ein 1-2 Mann Unternehmen das durch krankeheit ausfällt?
Dann müsste man den Kunden sagen also wir müssen jetzt alles
wieder rausreißen weil wir nicht sicher sind ob die die
Kabel richtig eingezogen haben oder wie, daß macht kein
Mensch da haben wir eine Anlage Zählerschrank,Feldverteiler
Unterverteiler alle Kabel und Leitungen schon gezogen
Zimmer korrekt verdrahtet und geprüft und dann kommt einer wie du und sagt das müssmer jetzt alles rausreißen und somit womöglich tausende Euro an Material zerstören.
Dabei müssen nur noch die Automaten und FI eingesetzt werden,elo das ist jetzt nicht dein Ernst.
Wozu gibts Messgeräte,nach der Argumentation dürfte ich als installateur auch keinen Schalter wechseln ohne gleich die
Leitung zu wechseln,kann ja gar nicht wahr sein.
Bitte mal auf dem Teppich bleiben.
 
s-p-s schrieb:
elektroblitzer schrieb:
OFF TOPIC:

Doch siehe die angesprochenen Baumarkt Angebote.
Wie es da eine Überwachung auch während der Installation geben soll?

Die gibts sehr wohl,neben den Formularen ist auch die Kontaktadresse eines Elektromeisters der bei fragen der
richtige Ansprechpartner ist.
Klar spricht nichts dagegen auch beim örtlichen E-Meister
Material kaufen und absprechen was wer erledigt.
Logischerweise vergleichen heute die kunden auch die Preise
im Komplettangebot ist halt schon alles eingerechnet.
Oder Leute die auswärtig wohnen, Baumarkt in der Nähe decken
sich dann ebend da ein.
 
spannung24 schrieb:
Die gibts sehr wohl,neben den Formularen ist auch die Kontaktadresse eines Elektromeisters der bei fragen der
richtige Ansprechpartner ist.

So wie ich die Angebote kenne ist da keine Bauüberwachung im Rohbau dabei.

Da ist sicher eine oder mehrere Besichtigungen im Rohbau nötig.
Das Kostet dann wieder Anfahrt und Stundenlohn
 
Hallo,
ich denke dein Grundansatz ist löblich und richtig, der alte Müll muß mal neu werden!
Die fachliche Kompetenz setzte ich laut deinem Schreiben voraus. (Ich möchte nicht wissen, wie der Eine oder Andere hier sich vor einem Schaltschrank in einem mittleren Industrieunternehmen, vollgepflastert mit Lasttrennern, Messeinrichtungen etc. die Haare raufen würde um da durchzusteigen). Aber die Bedenken der Vorredner (Schreiber) bez. Vorschriften bleiben natürlich bestehen.
Die Plombe am HAK muß natürlich ab um die Sicherung zu entfernen. Ist überhaupt noch eine dran? Ich habe es so oft erlebt, dass da schon Jahrzehnte keine mehr dran war (hat nie einer nach "gekräht"). Bei der Plombe der Zählerabdeckung sieht dass ganz anders aus, da wird immer streng drauf geachtet (Stromklau!).
Wenn man dein Vorhaben mal nüchtern betrachtet, wäre es wirklich am sinnvollsten, wenn du die alte Zählertafel komplett entsorgst und anstatt der Unterverteilung gleich einen kompletten Zählerkasten mit Feld installierst, das hätte Hand und Fuß!
Ja, dann m u s s t du definitiv jemanden haben, der die Anlage abnimmt (Zähler muß ab = Plombe ab).
Denkanstoss: Wenn du in der Industrie die Elektrik wartest, dann gibt es dort auch irgendwo einen Meister oder einen Installationsbetrieb mit dem deine Firma zusammenarbeitet. Vielleicht kommst du darüber weiter. Sicherlich wird der Meister sich dann vor Ort dein Werk ansehen, evtl. Messungen machen, Protokoll erstellen. Das kostet Geld, aber immer noch billiger für deinem Freund als die komplette Installation. Und wenn du die Zählersache inkl. Abnahme zuerst machst, kannst du die anderen alten Räume später in Ruhe fertig stellen: Die Neue Zähleranlage ist bereits vorhanden. Außerdem könntest du vor Ort mit dem Meister klären, wie die "edlen Herren" der örtlichen EVU (TAB) es gern hätten. Es wäre ja zu schön, wenn man sich in Deutschland mal einig wäre.
Denk mal drüber nach.
Gruß
Manfred
 
Danke ür eure weiteren zahlrechen antworten, ich habe mich dazu entschlossen die alte zählertafel hängen zu lassen, und nen neuen verteiler zu setzten, aus zwei gründen.
1. der zähler samt hak und verteiler sitzt in einem holzkasten, der von wand und deckenvertäflung fest eingeschlossen ist, und nicht breit genung für einen neuen zählerschrank ist, man müsste also entweder nen neuen platz für den zählerkasten suchen oder den holzkasten vergrössern, das geht aber auch nicht weil dort ne heizung im weg wäre....

2. hab ich so die möglichkeit den zähler unberührt zu lassen, mach einfach alle notwendigen arbeiten, öffne nur den HAK, und wenn der EVU zum Zählerablesen kommt werden wir schon merken ob nen fachbetrieb zum einmessen/unterschreiben kommen muss oder nicht.

auch wenns nicht die schönste lösung ist, bin ich der meinung egal ob neuer zählerschrank oder nicht, die technik ist das entscheidene, es ist doch eigtl. egal ob der kram in nem unterverteiler drinne steckt oder in nem zählerschrank ...

und die kosten für den betrieb kann man sich so evtl. auch sparen, hab von mehreren gehört das es den leuten die ablesen kommen meist egal ist was sich am zählerkasten getan hat.
 
Das sehe ich anders: Erstens muss die Anlage definitiv komplett gemessen werden, denn nur so kann sichergestellt werden das alles in Ordnung ist. Jedem kann mal ein Fehler unterlaufen.

Zweitens: Wenn ich Zähler in Holzschrank höre, stellen sich mir die Nackenhaare hoch: Dast immer ist die da aus Brandschutzgründen erforderliche Vorichtungen(Zwischenplatten etc.) nicht vorhanden, dazu kommt das die Zählerverdrahtung oftmals in einem desolaten und viel zu dünnen Zustand ist(z.B. 6mm²NGA oder NYA). Auch lässt sich eine Vorsicherung bzw. die Abgangsleitung zur neuen UV nur schwer vernünftig einbauen.

Einen neuen Platz für einen Zählerschrank zu finden, war mir bis jetzt immer möglich.
 
und die kosten für den betrieb kann man sich so evtl. auch sparen, hab von mehreren gehört das es den leuten die ablesen kommen meist egal ist was sich am zählerkasten getan hat.

Es fehlen Dir Kompetenzen die zum Bau einer Anlage fehlen!
Der Netzbetreiber hat nichts mit dem Messstellenbetreiber zu tun. In jedem Falle brauchst Du einen konzessionierten Elektrobetrieb. Der Betrieb haftet für die ordentliche und fachgerechte Ausführung der Elektroinstallation. Wenn DU klarmachen kannst das Du die Kompentenz zur Planung und Errichtung einer Anlage besitzt, dann hast Du eine Chance mitzuarbeiten.
Wenn DU einfach so Änderungen vornimmst kann bei "Zwischenfällen" eine Baugefährdung nach §319 StGB entstehen. Es gibt dort eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre.
Plombenentfernung kann als Sachbeschädigung nach §303 StBG geahndet werden. Geldstrafen bis 1500 Euro als unbelasteter Ersttäter. Der Beweis ist recht einfach wenn nur Du Zugang hattest. Zusätzlich Schätzung des Stromverbrauches.
Beim Baumarkt ist die Sache anders da gibt es noch keinen Anschluss an das Netz. Hier wird nur dem Betrieb der die Arbeiten nicht macht früher oder später die Konzession entzogen, bei unterschreiben ohne Mirwirkung.
 
Zweitens: Wenn ich Zähler in Holzschrank höre, stellen sich mir die Nackenhaare hoch: Dast immer ist die da aus Brandschutzgründen erforderliche Vorichtungen(Zwischenplatten etc.) nicht vorhanden, dazu kommt das die Zählerverdrahtung oftmals in einem desolaten und viel zu dünnen Zustand ist(z.B. 6mm²NGA oder NYA). Auch lässt sich eine Vorsicherung bzw. die Abgangsleitung zur neuen UV nur schwer vernünftig einbauen.

Wenn es zum Zeitpunkt der Errichtung korrekt war dann kann der Zählerschrank so bleiben. Er muss nicht auf heutigen Stand angepasst werden. Aber auf Holz durfte ein Zählerplatz noch nie gebaut werden, wenn er dafür nicht zugelassen war. Alle NZ Tafeln sind hinten offen und dürfen nicht auf Holz montiertw erden.
 
@elektroblitzer
Aber nicht, wenn das teil verschlissen ist, z.B. Iso.Widerstand nicht mehr in Ordnung.
 
@ego1
Der Bestandsschutz greift dann noch. Es kann eine Reparatur durchgeführt werden. Es brauchen dann z.B. kein zusätzlicher Schutz durch FI nachgerüstet werden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Bestandsschutz bei Teilerneuerung ?
Zurück
Oben