bestandsschutz - mal wieder

Diskutiere bestandsschutz - mal wieder im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - War kürzlich in der Studentenbude meiner Tochter beschäftigt. Lt. Bestandsschutzist der Wechel von BMs problemlos. Gilt das auch für den Austausch...
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ösenbieger

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War kürzlich in der Studentenbude meiner Tochter beschäftigt. Lt. Bestandsschutzist der Wechel von BMs problemlos. Gilt das auch für den Austausch einer schutzisolierten Lampe gegen eine Nicht schutzis. Lampe am 2pol. Deckenauslass? Die E-Technik der Wohnung dürfte aus den 60zigern stammen.Es gibt sogar einen FI-Schalter (aus dieser Zeit-Bakelitgehäuse!) für die Wohnung. Allerdings noch mit 1A Fehlerstrom. Gibt's dafür auch Bestandsschutz oder muss der gegen 30mA getauscht werden. Alle Lichtstromkreise sind über 16A(L) abgesichert.

Was ist eure Meinung?
 
FI Schutzschalter und 2 polige Deckenauslässe funktioniert nicht und war nie zulässig.

Warum dieser allerdings überhaupt verbaut wurde wundert mich, da dieser zu der Zeit für gar nichts vorgeschrieben war, es sei denn es würde sich um ein TT Netz handeln, aber dann müsste auch zu dieser Zeit die Installation mit 3 Adern ausgeführt worden sein.

Grundsätzlich: da hier keine wesentlichen Änderungen seit der Erstellung der Anlage vorgenommen wurden besteht keine verpflichtung die Anlage auf neuen Stand zu bringen.

Meine persönliche Meinung:
Eine Wohnung mit klassischer Nullung würde ich nicht mieten mir wäre die Anlage zu gefährlich.
Folgende Begrünung: FI-Schalter sind nicht nachrüstbar, die Anlage wird mit den heutigen Anforderungen überfordert sein. Die Sicherungsautomaten dieser Zeit (H und L) sind nicht in der Lage einen ausreichenden Leitungsschutz darzustellen, deswegen würde ich auch auf Isolationsschäden schließen die daher rühren. Zudem lösen die Automaten bei Einschaltströmen (z.B. Staubsauger) zu schnell aus.
noch zur Bequemlichkeit: die Anlage wird nur sehr wenige Steckdosen besitzen und diese auch noch mit wenigen Sicherungen.
 
ösenbieger schrieb:
Gilt das auch für den Austausch einer schutzisolierten Lampe gegen eine Nicht schutzis. Lampe am 2pol. Deckenauslass?
Moin,
Genau zu dieser Problematik gab es 2011 eine Aussage von K.Bö. zu entsprechender Leseranfrage im EP: (nur mit ABO)
http://www.elektropraktiker.de/nc/f...en/leuchtenwechsel-in-2-adrigem-leitungsnetz/
Zusammengefasst:
Wenn vorher eine SK2-Leuchte montiert war, darf ohne Veränderung des Leitungsnetzes auch wieder nur eine SK2 angeschlossen werden.
Macht sicherheitstechnisch auch durchaus Sinn, nur steht es so direkt nirgendswo in einer Norm. Vielmehr kommt es auf die Gesamtbeurteilung der Anlage an.
Ich empfehle SK2 meinen TN-C-verseuchten Kunden aber auch immer wieder.

Gruß.
 
Wobei sich bei der Aussage ja selbst die gelehrten "gestritten" haben in den Foren

Sicher ist, ich darf keine KN mehr aufbauen und müsste erst einmal den Nachweis erbringen das es wirklich ein PEN und nicht nur ein N ist bzw. mal ein PEN war..
kann ja auch sein das es ein Raum ist / war der gar keinen PEN hatte sondern, wie nannte sich das noch.. Schutz durch Isolierten Raum ?

PS: Der FI war mal zulässig, auch im TNC Netz.

Siehe de Beitrag ( http://www.elektro.net/wp-content/archi ... 8_PP01.pdf ) wo auf die Beiblatt 2 zur DIN VDE 0100 (VDE0100):1992-10 verwiesen wurde in der der Einbau des FI vorübergehend erlaubt wurde für eine kurze frist.
Allerdings musste die Anlage danach auf die aktuelle version der 0100-410 umgerüstet werden.

Witziger weise war es aber denoch verboten den PEN zu schalten :?

Auch die jungs können sich also mal kompl. verirren
 
ösenbieger schrieb:
Lt. Bestandsschutz ist der Wechel von BMs problemlos.

Es gibt in der Elektrotechnik keinen Bestandsschutz.

Lutz
 
Ich denke es wird schon ein TN-CS Netz vorliegen. Nur die Deckenauslässe wurden 2pol. ausgelegt. ...isolierter Raum - ist da schon zutreffend - es wurde davon ausgegangen, dass vom Deckenauslass keine geerdeten Teile berührt werden können.

Müssen FIs denn - wenn sie schon vorhanden sind - aktualisiert werden?
1A Fehlerstrom ist sicher nicht mehr zeitgemäß.
 
kommt darauf an ! wenn du z.b. ne neue Steckdose installierst muß du wohl oder übel den FI austauschen. oder wenn die anlage so stark abgeändert wird, muß ein angleich auf die heutigen bzw. jetzigen kültigen normen der Technik angeglichen werden.
 
Octavian1977 schrieb:
FI Schutzschalter und 2 polige Deckenauslässe funktioniert nicht und war nie zulässig.

Halt! Ich muss Dich mal wieder darauf hinweisen, dass Du über Deinen Tellerrand schauen solltest und bedenken, dass ganz Deutschland nicht nur TN-Systeme hat.

Sehr wohl gab es TT-Systeme in den 1960er-Jahren (wahrscheinlich sogar mehr als heute) und dort waren fast immer FI-Schutzschalter vorgeschrieben. 500mA war lange Zeit die Regel, aber auch 1-A-Modelle waren üblich, wenn die Erdungsverhältnisse dies zuließen.

Und ja, man mag es nicht glauben, in TT-Systemen waren sogar 2-adrige Deckenauslässe zeitweise zulässig. Mit klassischer Nullung hatte das nichts zu tun. Dort gab es dann nur L1 und N oder L1 und L2 (im Dreiecksnetz). In dieser Zeit war es erlaubt, bei Leuchten außerhalb des Handbereichs auf eine Schutzmaßnahme zu verzichten und Leuchten, die eigentlich der Schutzklasse I entsprachen ohne Schutzleiteranschluss zu installieren (entspricht quasi Schutzklasse 0).

Allerdings wurde dies ca. 1968 verboten und es gab dazu sogar eine "Anpassungsforderung" (sprich kein Bestandsschutz). Das heißt ab 1968 musste dann im TT-System der Schutzleiter für Deckenleuchten nachinstalliert werden. (Im TN-System hingegen reichte einfach das Einfügen der Nullungsbrücke. Aber das nur als Anmerkung.)

0V
 
Strippentod schrieb:
Moin,
Genau zu dieser Problematik gab es 2011 eine Aussage von K.Bö. zu entsprechender Leseranfrage im EP: (nur mit ABO)
http://www.elektropraktiker.de/nc/f...en/leuchtenwechsel-in-2-adrigem-leitungsnetz/
Zusammengefasst:
Wenn vorher eine SK2-Leuchte montiert war, darf ohne Veränderung des Leitungsnetzes auch wieder nur eine SK2 angeschlossen werden.
Macht sicherheitstechnisch auch durchaus Sinn, nur steht es so direkt nirgendswo in einer Norm. Vielmehr kommt es auf die Gesamtbeurteilung der Anlage an.
Ich empfehle SK2 meinen TN-C-verseuchten Kunden aber auch immer wieder.

Wie gesagt, es handelt sich hierbei wegen des FI sehr wahrscheinlich um ein TT-System, daher passt der zitierte Beitrag sehr wahrscheinlich nicht zur Frage.

In einem TT-System gilt aber, dass alle Anschlüsse zwingend dreiadrig sein müssen. Die Ausnahme für Leuchten außerhalb des Handbereichs wurde (ca.) 1968 zurückgezogen und sogar die Anpassung gefordert.

D.h. an dem vorhandenen Deckenauslass gibt es nur L1 und N und dort darf nur eine SK-II-Leuchte angeschlossen werden.

Kurioserweise habe ich auch mal in so einer Ein-Zimmer-Wohnung gewohnt. Ich habe mir damals den Schutzleiter aus der Abzweigdose geholt, denn dort war es vorhanden, denn das Zimmer hatte ja auch eine Steckdose und die benötigte ihn ja sowieso.

0V
 
also wenn es ein isolierter raum ist, hoffe ich doch, das dort keine Heizung installiert worden ist, dann ist der schutz für Isolierung aufgehoben und muß geändert werden. dann darf auch keine 2adrige Leitung zur leuchte sein.
 
Die Schutzmaßnahme "Isolierter Raum" war früher durchaus öfters vertreten. Allerdings hatten dann auch die Steckdosen keinen Schutzleiteranschluss. Es gab dann einfach gar kein Erdpotenzial.

Sobald Erdpotenzial in den Raum eingeführt wurde, in der Regel beim Ersetzen der Ofenheizung durch Zentral- oder Etagenheizung musste dann auch die Schutzmaßnahme angepasst werden. Im TN-Netz war man fein raus, man konnte dann auf TN-C umstellen. Im TT-Netz wurde dann oft das Leitungsnetz der Heizung als Schutzleiter verwendet.

0V
 
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