Bestandsschutz - Nachrüstpflicht .... vorhanden - nötig ?

Diskutiere Bestandsschutz - Nachrüstpflicht .... vorhanden - nötig ? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, bin neu hier im Forum und habe auch schon die SuFu bemüht, bin aber nicht direkt fündig geworden. Meine Anliegen: Ich wohne in einer...
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Magicfriend

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Hallo, bin neu hier im Forum und habe auch schon die SuFu bemüht, bin aber nicht direkt fündig geworden.

Meine Anliegen:
Ich wohne in einer Wohnung (BJ60). Die Elektroverkabelung ist ohne seperaten Schutzleiter ausgeführt. Im Kelelr befindet sich der 230V-Zähler, von dem 2 Ader hoch in die Wohnung führen. In der Wohnung ist ein Mini-Sicherungskasten mit 3 Sicherungen (2x16A + 1x20 für den Herd). Da das alles noch DIAZET Schmelzsicherungen sind und mir es auf den Wecker geht, dass wenn mal eine Sicherung durchknallt, es meisten Sonntag ist und gerade kein Ersatz da ist, möchte ich einen kleinen Sicherungskasten mit Automaten installieren. Da ich eine Elektroausbildung genossen habe, ist das für mich kein Problem.
Aber wie sieht das dann mit dem Bestandsschutz aus? Bleibt der weiterhin bestehen oder muss ich dahinter auch alles neu machen, sprich mit Schutz- und Neutralleiter.

Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt.

Gruss, Sascha

Edit Gretel:
Erstmal Willkommen im Forum !
Einen Bestandsschutz gibt es im Elektrobereich nicht - lediglich eine Nachrüstpflicht !
 
Gegen dein vorhaben spricht nichts!

Alternativ eventuell Automaten mit Schraubsockel verwenden, dann greifst du überhaupt nicht in die Anlage ein!

Besonderes augenmerk würde ich auf die Nulleiterklemme der Verteilung legen: Gerade in diesen alten Kisten sind die Nulleiter oft abenteuerlich miteinander verbunden, hier eventuell ein Nullböckchen montieren/nachrüsten.
 
Danke für die schnelle Antwort.
Also spricht nix dagegen den "Sicherungskasten" auszutauschen, ohne die Verkabelung hintendran zu ändern?! Früher oder später werde ich das wohl schon machen, nur im mom. habe ich nicht vor die Wände aufzustämmen, um Erde und Neutralleiter zu trennen. Wird bei der nächsten Renovierung gemacht.
Der Nullleiter ist eigentlich ordentlich verschalten - zumindest im Sicherungskasten.
Noch eine kurze Frage am Rande. Wenn ich mal die Zuleitung vom Zähler zum Sicherungskasten erneuern würde, welchen Querschnitt müsste ich da verwenden?

Gruss, Sascha

P.S. Das Forum ist echt super. Man bekommt schnell Hilfe!
 
In der Regel sollte NYM-J 5x16 ausreichend sein, das ist natürlich abhängig von der Länge!
 
vom HA zum Zähler 16,00qmm nach dem Zähler 10,00qmm
im Zweifelsfall den Netzversorger fragen. Sicher ist die Leitungslänge dabei zu berücksichtigen. Obige Angaben sind bei Vattenfall/EONedis
 
Bestandschutz

Bestandschutz gibt es nicht.
Es gibt lediglich keine Forderung bestehende Anlagen anzupassen wenn

1.die zum Zeitpunkt ihres Errichtens geltenden
Normen eingehalten worden sind

2. in neueren Normen oder von dazu berechtigten
Institutionen keine Forderungen
oder Empfehlungen zur Um oder
Nachrüstung erhoben werden

3. keine sicherheitstechnischen Mängel,
z. B. durch physischen Verschleiß der
Leitungen usw. vorliegen

4. keine norm- oder standardwidrigen Änderungen
erfolgt sind und

5. die äußeren Bedingungen gleich geblieben
sind, d. h. keine Einbauten vorgenommen
wurden, die andere sicherheitstechnische
Anforderungen, z. B. an den
Schutz gegen elektrischen Schlag, stellen.

Durch umfangreiche Modernisierung wird der "Bestandschutz" aufgehoben.
Was jedoch umfangreich ist wird nirgends Definiert.
Der Austausch einer Unterverteilung ist eine Modernisierung. Treffen die Punkte 1-4 zu so sollte es kein Problem sein die Anlage weiterhin mit dem Vorhandenen Kabelnetz zu betreiben.

Bitte Nach allen Änderungen an Elektrischen Anlagen Die Prüfung nicht vergessen!
Die VDE 0100 insbesondere VDE 0100-410, VDE0 0100-520 VDE 0100-413 beachten!

Mfg Elektrickser
 
Danke für die schnelle und ausführlichen Antworten.
Habe heut morgen den Austausch des Sicherungskastens vorgenommen und dabei festgestellt, dass in unserer Wohnung die Leitungen in Rohr verlegt sind. Da kommt also in nächster Zeit noch mehr arbeit auf mich zu :D

Noch eine andere Frage:
Im Keller sitzen ja die 4 Zähler für unsere 4 Parteien. Meiner + 2 weitere sind 230V-Zähler ein Nachbar hat schon einen 400V-Zähler.
Wenn ich umrüsten wollte auf 400V, wer nimmt da die Installation des Zählers vor, bzw. wer macht den Anschluss zum Zähler? Und was würde das grob über den Daumen gepeilt kosten (Erfahrungswerte)?
Die Leitung vom Zähler hoch in die Wohnung würde ich selbst legen.

Gruss, Sascha
 
Magicfriend schrieb:
wer nimmt da die Installation des Zählers vor, bzw. wer macht den Anschluss zum Zähler? Und was würde das grob über den Daumen gepeilt kosten (Erfahrungswerte)

eine Elektroinstallationsfirma muß den Antrag an das EVU/Stadtwerke ect. stellen. Dabei prüft sie eigentlich die Voraussetzungen bei dir, du mußt den Antrag als Kunde nur unterschreiben. Kosten kann ich nicht einschätzen, denke mal der Grundpreis für die Meßeinrichtung wird höher sein, bin mir da aber nicht sicher. Den Zählerwechsel nimmt in der Regel eine beauftragte Firma des EVU/Stadtwerke vor. Wegen der Kosten kann evtl. der Nachbar befragt werden.
 
sobald an einem Stromkreis etwas geändert wird fällt es nicht mehr unter den Bestandsschutz und der jeweils betroffene Stromkreis muss auf den aktuellen Stand der technik gebracht werden, also nichts mehr mit klassischer Nullung. Würde z.B. eine defekte Steckdose gegen eine gleichartige ausgetauscht ist das keine Änderung sondern ein Austausch, damit fällt es unter Bestandsschutz. In deinem Fall muss also alles auf den aktuellen Stand gebracht werden. Mit intakten Rohr wäre ja auch die Verlegung von Einzeladern denkbar. Beim Austausch der Schmelzsicherungen gegen Sicherungsautomaten ist auf alle Fälle eine Messung der Schleifenimpedanz sehr wichtig ! Z.B. beim Austausch einer 16A Schmelzsicherung gegen einen C-Automaten muß ein höherer Kurzschlußstrom fließen können um die Sicherung auszulösen. Ist die Schleifenimpedanz zu hoch kann es da Probleme geben !!!

Bei Arbeiten am Stromkreis für Bad, etc. ist auf alle Fälle ein RCD nicht nur zu empfehlen sondern auch Pflicht...
 
Hallo Strippenzieher,

also so ganz stimmt das nicht, was Du da schreibst. Wie Elektrickser bereits schreibt, in der Elektrotechnik gibt es keinen Bestandsschutz. Deshalb vermeide diesen Begriff am besten, wenn Du versuchst Fragen des "Bestandsschutzes" zu erläutern. Deine Ausführung zur berüchtigten Klassischen Nullung ist Deine persönliche Auslegung! Es ist sicherlich auch sinnvoll auf eine Anpassung auf die jeweils aktuellste Norm hinzuwirken, aber diese Vorgehensweise ist keinesfalls von den Normen selbst so vorgegeben. Es steht Dir frei, einen Stromkreis im TN-C-System zu erweitern, wenn Du ab dem Erweiterungspunktspunkt einen PEN-Aufteilung vornimmst.....

0V
 
Hallo,
zum Thema Zähler:

Überlege es dir sorgfältig, ob du wirklich einen Drehstromzähler benötigst. Bei allen EVU`s in unserer Umgebung wird zum Einbau eines Drehstromzählers ein SL-Schalter gefordert, der allerdings in vielen alten Zählerschränken nicht nachgerüstet werden kann. So wird dann auch noch ein neuer Zählerschrank von Nöten sein.

Zum Thema Zuleitung:

Wenn du nach VDE und hier vor allem der TAB 2000 gehst, ist eine Zuleitung zu wählen, die mit mind. 63 A abzusichern ist. Konkret kenne ich zwei Baustellen, wo nach Absprache mit dem jeweiligen EVU eine Absicherung mit 35 A gewählt worden ist und somit auch eine Zuleitung mit 5 * 6 mm² möglich ist. Dies geht aber bei vielen EVU`s nicht.

Zum Thema "Bestandsschutz"

Wenn ich bei einem Seminar nicht ganz fest geschlafen habe, gibt es den Bestandsschutz als Rechtsgrundlage in Deutschland nicht. Da bei dir die Leitungen in Rohr gezogen sind, ist eine Aufrüstung mit N und PE Leiter ja kein wirkliches Problem, oder? Da bietet sich ja dann auch der Einbau eines FI`s ein, da du ja eh dann alle DOsen neu verdrahten musst.

Nach Aussage eines ist es durchaus möglich eine beschädigte UV auszutauschen ohne das vorhandene Kabelnetz anzupassen (Hier war die UV durch einen Brand beschädigt, die Wohnung bewohnt!)

Gruß
Martin
 
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