Patras
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- Ingeniur für Automatisierung und Robotik
Hallo Zusammen,
ich hab hier ein sehr schweres Verständigungsproblem.
Ich bin Mitgleid in einer Garagengemeinschaft mit 200 Garagen.
Diese Gemeinschft fungiert als Verein, mit normalen Vereinsrecht.
Als Mitglieder sind die 200 Garagenbesitzer, diese besitzen die Garagen.
Gebaut wurden die ersten in den siebziger Jahren, die letzten mitte der achtziger Jahre.
Die Installation ist eine alte DDR Installation.
Der Boden ist von der Stadt gepachtet.
Jetzt ist folgendes Problem entstanden.
Teile des Vorstands und einige Mitglieder sagen immer wieder die Elektroanlage hat Bestandsschutz weil die vor der Wende existiert hat. Man braucht keine Neuinstallation nach VDE zu machen.
Jetzt gibt es ja diese allgemeinen Grundsätze für den Bestandsschutz:
• die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung oder Nutzungsaufnahme der baurechtlichen Genehmigung entsprochen hat,
• über einen längeren Zeitraum mit der materiellen Rechtslage übereingestimmt hat und auch entsprechend genutzt wurde,
• die Nutzung auch weiterhin unverändert erfolgt und
• keine Gefahr für Leib und Leben oder Brandgefahren von der Anlage ausgehen keine Anpassungsvorschriften existieren
sowie
•Anlagenlaufzeit nicht überschritten
Im Gegenzug ist der Bestandsschutz weg gefallen
•Veränderungen durchgeführt worden vom Eintritt Versorger bis in die letzte Steckdose der Elektroanlage
•Mängel bestehen, die eine Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachen darstellen, oder
•am Ende ihrer Lebensdauer (Betriebszeit üblicherweise ca. 40 Jahre) angekommen sind.
In dieser Anlage wurden bereits nachträglich von einzelnen Besitzern in den Garagen die Elektroanlage selbständig geändert.
Desweiteren hat der Verein Bewegungsmelder angebracht.
Einen bekannten Dosenbrannt hat es schon gegeben.
Eine Überprüfung der Elektroanlage ist bis bis heute nicht erfolgt.
Elektrofirmen weigern sich mit recht eine Überprüfung durchzuführen.
Jetzt ist der Vorstand der Meinung dafür sind die einzelnen Mitglieder verantwortlich in den Garagen ihre Steckdosen selber nachzuziehen, da ist genügend dafür getan.
Haftbar ist der Vorstand nicht zu machen.
Das die Elektroanlage nicht nur aus den Garagen besteht wird nicht gesehen.
Ein Kostenangebote für eine Neuinstallation wurden gemacht, sind zwar angesehen worden und wurden abgebügelt.
Das der Bestandsschutz nicht mehr vorhanden ist unzweifelhaft und somit eine Installation nach VDE durchzuführen.
Jetzt meine Frage (n):
Wie kann man den Vorstand dazu gebacht zu werden endlich zu handeln?
Ist der Vorstand haftbar auch wenn es in der einzelnen Garage mal zu einen Fehlerfall kommt?
ich hab hier ein sehr schweres Verständigungsproblem.
Ich bin Mitgleid in einer Garagengemeinschaft mit 200 Garagen.
Diese Gemeinschft fungiert als Verein, mit normalen Vereinsrecht.
Als Mitglieder sind die 200 Garagenbesitzer, diese besitzen die Garagen.
Gebaut wurden die ersten in den siebziger Jahren, die letzten mitte der achtziger Jahre.
Die Installation ist eine alte DDR Installation.
Der Boden ist von der Stadt gepachtet.
Jetzt ist folgendes Problem entstanden.
Teile des Vorstands und einige Mitglieder sagen immer wieder die Elektroanlage hat Bestandsschutz weil die vor der Wende existiert hat. Man braucht keine Neuinstallation nach VDE zu machen.
Jetzt gibt es ja diese allgemeinen Grundsätze für den Bestandsschutz:
• die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung oder Nutzungsaufnahme der baurechtlichen Genehmigung entsprochen hat,
• über einen längeren Zeitraum mit der materiellen Rechtslage übereingestimmt hat und auch entsprechend genutzt wurde,
• die Nutzung auch weiterhin unverändert erfolgt und
• keine Gefahr für Leib und Leben oder Brandgefahren von der Anlage ausgehen keine Anpassungsvorschriften existieren
sowie
•Anlagenlaufzeit nicht überschritten
Im Gegenzug ist der Bestandsschutz weg gefallen
•Veränderungen durchgeführt worden vom Eintritt Versorger bis in die letzte Steckdose der Elektroanlage
•Mängel bestehen, die eine Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachen darstellen, oder
•am Ende ihrer Lebensdauer (Betriebszeit üblicherweise ca. 40 Jahre) angekommen sind.
In dieser Anlage wurden bereits nachträglich von einzelnen Besitzern in den Garagen die Elektroanlage selbständig geändert.
Desweiteren hat der Verein Bewegungsmelder angebracht.
Einen bekannten Dosenbrannt hat es schon gegeben.
Eine Überprüfung der Elektroanlage ist bis bis heute nicht erfolgt.
Elektrofirmen weigern sich mit recht eine Überprüfung durchzuführen.
Jetzt ist der Vorstand der Meinung dafür sind die einzelnen Mitglieder verantwortlich in den Garagen ihre Steckdosen selber nachzuziehen, da ist genügend dafür getan.
Haftbar ist der Vorstand nicht zu machen.
Das die Elektroanlage nicht nur aus den Garagen besteht wird nicht gesehen.
Ein Kostenangebote für eine Neuinstallation wurden gemacht, sind zwar angesehen worden und wurden abgebügelt.
Das der Bestandsschutz nicht mehr vorhanden ist unzweifelhaft und somit eine Installation nach VDE durchzuführen.
Jetzt meine Frage (n):
Wie kann man den Vorstand dazu gebacht zu werden endlich zu handeln?
Ist der Vorstand haftbar auch wenn es in der einzelnen Garage mal zu einen Fehlerfall kommt?