Naja der Austausch des Vorgeschalteten selektiven FIs gegen B hat aber den enormen Vorteil, daß man auch Bei Gleichströmen aus anderen Kreisen geschützt ist.
Wenn man schon so viel Geld aus gibt hat man dann auch den Schutz des ganzen Hauses erhöht.
Ja, das ist prinzipiell richtig und nützlich.
Aber in der Konfiguration, die ich meine, es ist eine bestehende Notstromeinspeisung. In der Anlage sitzen zehn RCDs Typ A 30mA und einer ist Typ B 30mA. Weil eben nur an diesem einen ein FU (drehstromgespeist) hängt.
Direkt an der Notstromeinspeisestelle sitzt ein Typ A 300mA, der dem ganzen praktisch vorgeschaltet ist. Der Grund für diesen 300mA RCD ist, weil die Notstromhauptleitung vom Generator zum Notstromumschalter durch feuergefährdete Bereiche verläuft.
Bei normalem Netzbetrieb ist diesen elf 30mA RCDs kein 300mA RCD vorgeschaltet, weil keine Leitungen vor den Unterverteilungen durch feuergefährdete Bereiche laufen.
Ich wollte wissen, ob die Norm konkret verlangt, dass schon bei einem einzigen Typ B RCD 30mA, ein Typ B 300mA vorgeschaltet werden muss?
Physikalisch sehe ich keine Notwendigkeit. Der nachgeschaltete Typ B wird bei maximal 42mA Gleichfehlerstrom auslösen. Aber diese 42 mA Gleichfehlerstrom werden nach meiner Meinung den vorgeschalteten Typ A 300mA in keiner Weise betäuben.
Falls in der Zukunft bei mehreren Endstromkreisen Typen B 30mA notwendig werden würden, ganz klar, dass auch der vorgeschaltete 300 mA dann Typ B werden muss.