Betonleitung im Erdreich?

Diskutiere Betonleitung im Erdreich? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ist es zulässig, Betonkabel im Erdreich zu verlegen, oder ist hier nur das Erdkabel erlaubt. Hintergrund ist, das eine Leitung...
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Stefan31

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Hallo zusammen,
ist es zulässig, Betonkabel im Erdreich zu verlegen, oder ist hier nur das Erdkabel erlaubt. Hintergrund ist, das eine Leitung durch den Beton in das Erdreich geht. Als Alternative könnte ich mir vorstellen gleich Erdkabel mit Leerrohr im Beton zu verlegen.
Was meint Ihr dazu?

Gruß
 
Was ist ein Betonkabel ?
 
Habe soeben etwas über Erdkabel gefunden. Man kann Erdkabel ohen weiterers im Beton verlegen.
 
NYY (Erdkabel) darf man auch in Betonlegen, wobei ich bei mechnisch verdichtetem Beton, trotzdem Schutzrohr empfehlen würde.
 
NYY (Erdkabel) darf man auch in Betonlegen, wobei ich bei mechnisch verdichtetem Beton, trotzdem Schutzrohr empfehlen würde.

Da seid Ihr aber auf dem Holzweg.

Die VDE 0100-520:2003-06 522.6.1 sind Kabel- und Leitungsanlagen so auszuwählen und zu errichten, dass der Schaden, der durch mechanische Beanpsruchung (zum Beispiel Schlag, Eindringen oder Druck) während der Errichtung, Nutzung und Instandhaltung verursacht wird, auf ein Minimum reduziert wird.

Soll heissen, wird das Kabel bei Betonarbeiten ohne Schutzrohr zerstört, dann haftet der Errichter.

Für die Erdkabelverleung gilt VDE 0100-520:2003-06 521.8 und DIN 18322. Diesem letzten Normen sollte Grundsätzlich eingehalten werden.
 
elektroblitzer schrieb:
NYY (Erdkabel) darf man auch in Betonlegen, wobei ich bei mechnisch verdichtetem Beton, trotzdem Schutzrohr empfehlen würde.

Da seid Ihr aber auf dem Holzweg.

Die VDE 0100-520:2003-06 522.6.1 sind Kabel- und Leitungsanlagen so auszuwählen und zu errichten, dass der Schaden, der durch mechanische Beanpsruchung (zum Beispiel Schlag, Eindringen oder Druck) während der Errichtung, Nutzung und Instandhaltung verursacht wird, auf ein Minimum reduziert wird.

Soll heissen, wird das Kabel bei Betonarbeiten ohne Schutzrohr zerstört, dann haftet der Errichter.

Für die Erdkabelverleung gilt VDE 0100-520:2003-06 521.8 und DIN 18322. Diesem letzten Normen sollte Grundsätzlich eingehalten werden.

Also spricht nichts dagegen, NYY in Schutzrohr im Beton zu verlegen.
 
elektroblitzer schrieb:
Da seid Ihr aber auf dem Holzweg.
Hm. Hat sich da was geändert.

Rein theoretisch darf man in meachnisch nicht verdichtetem Beton sogar NYM verlegen. Und NYY sowieso.

Ob ich es machen würde, und was passiert, wenn so eine Leitung beim betonieren beschädigt wird, steht auf einem ganz anderem Blatt Papier.

Also ohne Schutzrohr würde ich prinzipiell nichts in beton verlegen..
 
fuchsi schrieb:
elektroblitzer schrieb:
Da seid Ihr aber auf dem Holzweg.
Hm. Hat sich da was geändert.

Rein theoretisch darf man in meachnisch nicht verdichtetem Beton sogar NYM verlegen. Und NYY sowieso.

Ob ich es machen würde, und was passiert, wenn so eine Leitung beim betonieren beschädigt wird, steht auf einem ganz anderem Blatt Papier.

Also ohne Schutzrohr würde ich prinzipiell nichts in beton verlegen..

Das klingt gut. Wie soll man es auch sonst anders hinbekommen. wenn man eine Verlegung durch Beton (noch nicht gegossen) biis ins Erdreich bekommen sollte.
 
Rein theoretisch darf man in meachnisch nicht verdichtetem Beton sogar NYM verlegen. Und NYY sowieso.

Ob ich es machen würde, und was passiert, wenn so eine Leitung beim betonieren beschädigt wird, steht auf einem ganz anderem Blatt Papier.

Also der Errichter trägt die Verantwortung das beim Bau und später nicht zerstört wird durch die Auswahl der Ausführung. Es hängt sicherlich von den Bedingungen ab wann man mehr und wann man weniger machen muss.
Rausreden als Errichter gibt es später nicht, der Errichter trägt die Verantwortung, denn nur er hat die Möglichkeit Massnahmen zu ergreifen.
 
blöde Frage, wen meinst mit dem ominösen Errichter?
 
Errichter ist der Handwerker der eine Anlage errichtet, also baut.
 
Naja. Musste nachfragen. Bei euch Deutschen könnt ja der Errichter genauso der Bauherr, die bauausführende Firma bis hin zum Architekten sein.
 
die ausführende Firma ist natürlich der Errichter.

Errichter ist nicht eine Firma die einen Subunternehmer mit der Leistung beauftragt sondern dann der Subunternehmer.
 
Ansprechpartner u. haftbar ist der, der die Rechnung stellt!
Ob der das kontrolliert hat ob u. wie es ausgeführt ist, ist im Schadensfall völlig egal, derjenige muss es dann Verantworten.

Darum dauert es für manche Häuslebauer dann ewig lang bis da dann was rauskommt, weil Einer es dann immer auf wen Anderen abschieben kann u. die RA reiben sich die Hände, die bekommen immer Ihren Obulus u. oft auch das Streitobjekt dazu.
 
Tja, da müsste man bei so manch Firmen seine Leitungen in Stahlrohren verlegen, um diese ausreichend vor den AnderenGewerkenKeinenRespektHabenHandwerkern zu schützen.
 
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