Betrieb als Geselle ohne Meister Arbeiten

Diskutiere Betrieb als Geselle ohne Meister Arbeiten im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo liebe Community, Ich weiß das solche Themen schon öfters besprochen worden sind aber speziell zu meiner Situation finde ich leider nicht...
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Davidexe

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Hallo liebe Community,

Ich weiß das solche Themen schon öfters besprochen worden sind aber speziell zu meiner Situation finde ich leider nicht wirklich Infos und die Meinungen sind ja sehr unterschiedlich deswegen hoffe ich ihr könnt mir weiter helfen :)

Ich bin Geselle in Energie und Gebäudetechnik seit c.a 4 Jahren , ein Allrounder Handwerksbetrieb (eingetragen in der Handwerkskammer ) der mich sehr gut kennt und weiß auch wie ich meine arbeiten durchführe und immer zufrieden war möchte mich einstellen , er möchte das ich die Elektroarbeiten übernehme also von Reparaturen bis hin zu Neuinstallationen.

Meine Frage ist jetzt , was darf ich alles in so einem Betrieb als Elektrogeselle machen der keinen Elektromeister hatt machen ? Wir haben ein Elektromeister der die Abnahmen machen würde der aus einer externen Firma ist , der sowohl mich und der Inhaber des Betrieb kennt und keinerlei Zweifel an meine arbeiten hatt.

Soweit ich mich erinnern kann darf ich alles machen bis es am Ende ein Elektromeister abnimmt , Zähleranträge sowie Umsetzung würde er ja alles beantragen.

Wen es nicht der Fall ist , was könnte man machen damit ich Elektroarbeiten in so ein Betrieb durchführen kann ?

Danke für eure Hilfe

Mfg
 
Dein Betrieb muss auch den Elektromeister als VEFK einstellen, nur dann darf er auch Elektroarbeiten ausführen.
Das Elektrogewerk ist ein meisterpflichtiges Handwerk und der Meister muss jederzeit verfügbar sein .
Du kannst natürlich auch den Meister selber machen und damit von der Firma auch selbst zur VEFK berufen werden .
 
selbst wenn er den Meister hat darf er nicht alles, denn Installationen sind dem EINGETRAGENENEN Fachbetrieb vor behalten.
Als Elektrofachkraft außerhalb eines solchen Betriebes darfst du nur Wartung und Reparaturarbeiten durchführen.
Der Elektrofachkraft muß eine VEFK vorstehen.

In Deiner Situation gibt es nur die Möglichkeit selbst den Meister oder staatlich geprüften Techniker zu absolvieren und dann von der Geschäftsführung auch als VEFK bestellt zu werden.
Danach ist es möglich mit dem ZVEI Schein und zusätzlichen Auflagen die Eintragung beim örtlichen Netzbetreiber zu erlangen.

Wenn Du anstrebst VEFK zu werden sollte Dir aber auch bewußt sein, daß Du damit die volle Verantwortung für den elektrischen Bereich trägst, im Bezug auf elektrische Sicherheit (auch Arbeitsmittel, usw) muß dir die Geschäftsführung entsprechende Handlungsfreiheit geben.
Typische Situation der VEFK:
VEFK, Maschine außer Betrieb genommen da nicht sicher.
Geschäftsführung weist ein weiter Verwenden an, da Geld verdient werden soll.
 
Das macht die Geschäftsleitung nur einmal, denn dann steht sie da ohne VEFK ! Und eine solche Weisung würde ich mir nur Schriftlich geben lassen . Auch eine VEFK kann die Berufung zur VEFK widerrufen.
 
Das wäre der richtige Weg, nur ist eben die Geschäftsführung auch die welche die Löhne zahlt und wenn man als VEFK eingestellt wird, stellt sich die frage was dann noch die betriebliche Verwendung des Mitarbeiters ist, wenn man die Bestellung zurückgibt...
Viele fühlen sich dann moralisch unter druck gesetzt und knicken ein.
 
Ich sag es mal mehr als Deutlich " Wenn du keinen Arsch in der Hose hast, bist du als VEFK ungeeignet !" Der VEFK ist die fachliche Leitung auf dem Gebiet der Elektrotechnik übertragen und wenn da eine Anlage elektrisch nicht sicher ist hat er die Verantwortung und nicht die Geschäftsleitung . Die Geschäftsleitung hat dafür zu sorgen das die Sicherheit wieder hergestellt wird . Das wäre zb auch der Fall wenn sich die Geschäftsleitung über Anordnungen des Sicherheitsbeauftragten hinwegsetzt . Die eben gerade das Sicherheitsprinzip sicherstellen soll . Bei Gefahr von Leib und Leben ist eben auch eine Anlage Stillzulegen bis diese Gefahr beseitigt ist . Grundlage dafür ist das Arbeitsschutzgesetz .
 
Wenn man selber nicht in der Lage der angesprochenen Personen ist kann man immer große Töne Spucken!
Du bist keine VEFK, also bleib cremig!
 
Hallo @ego1 da hast du Recht, trotzdem darf ich eine eigene Meinung haben .
Und die habe ich hier geäußert mehr nicht .
 
Das wäre der richtige Weg, nur ist eben die Geschäftsführung auch die welche die Löhne zahlt und wenn man als VEFK eingestellt wird, stellt sich die frage was dann noch die betriebliche Verwendung des Mitarbeiters ist, wenn man die Bestellung zurückgibt...
Viele fühlen sich dann moralisch unter druck gesetzt und knicken ein.
Und genau das zeigt das sie eben doch kein verlängertes Rückgrad in der Hose haben .
 
Hallo liebe Community,

Ich weiß das solche Themen schon öfters besprochen worden sind aber speziell zu meiner Situation finde ich leider nicht wirklich Infos und die Meinungen sind ja sehr unterschiedlich deswegen hoffe ich ihr könnt mir weiter helfen :)

Ich bin Geselle in Energie und Gebäudetechnik seit c.a 4 Jahren , ein Allrounder Handwerksbetrieb (eingetragen in der Handwerkskammer ) der mich sehr gut kennt und weiß auch wie ich meine arbeiten durchführe und immer zufrieden war möchte mich einstellen , er möchte das ich die Elektroarbeiten übernehme also von Reparaturen bis hin zu Neuinstallationen.

Meine Frage ist jetzt , was darf ich alles in so einem Betrieb als Elektrogeselle machen der keinen Elektromeister hatt machen ? Wir haben ein Elektromeister der die Abnahmen machen würde der aus einer externen Firma ist , der sowohl mich und der Inhaber des Betrieb kennt und keinerlei Zweifel an meine arbeiten hatt.

Soweit ich mich erinnern kann darf ich alles machen bis es am Ende ein Elektromeister abnimmt , Zähleranträge sowie Umsetzung würde er ja alles beantragen.

Wen es nicht der Fall ist , was könnte man machen damit ich Elektroarbeiten in so ein Betrieb durchführen kann ?

Danke für eure Hilfe

Mfg

Kabelverlegung im Hochbau.

Ihr müßt wasserdichte Verträge machen, dann geht das.
BUH.eV. mal nachlesen.

Leprechaun
 
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Thema: Betrieb als Geselle ohne Meister Arbeiten
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