Betriebsmittelprüfung nach BGVA3

Diskutiere Betriebsmittelprüfung nach BGVA3 im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Kollegen, ich bin seit kurzem bei einer Fa. im Bereich Entwicklung angestellt und habe noch Probezeit. Es geht jetzt darum alle...
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Grasmonster_

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Hallo Kollegen,

ich bin seit kurzem bei einer Fa. im Bereich Entwicklung angestellt und habe noch Probezeit. Es geht jetzt darum alle Betriebsmittel der BGVA3-Prüfung zu unterziehen. Es handelt sich um eine Erstprüfung. Es gibt noch nicht einmal eine Auflistung der Betriebsmittel.

Da das rechtlich ein sehr heikles Thema ist hat das bisher keiner meiner Arbeitskollegen in Angriff genommen.

Ich bin mir auch nicht sicher ob ich nach Ablauf der Probezeit noch dort weiter beschäftigt werde.

Was gehört alles in die Auflistung der Betriebsmittel. Muss das Anschaffungsdatum unbedingt mit in die Liste? Was wenn das Anschaffungsdatum nicht bekannt ist? Muss bei jedem Betriebsmittel die Seriennummer in die Liste? Was ist wenn die Seriennummer nicht ersichtlich ist?

Die eigentliche Prüfung ist mir klar. Isolationswiderstand, Ableitstrom und Schutzleiterwiderstand messen.

Muss für jedes Betreibsmittel ein eigenes Protokoll erstellt werden oder genügt es die Messwerte in die Liste mit einzutragen.

Würdet ihr während der Probezeit die BGVA3 Prüfung durchführen? Was ist wenn ich nicht weiterbeschäftigt werde und es passiert ein Unfall. Was habe ich rechtlich zu befürchten?

Besten Dank für eure Hilfe.
 
Rechtlich hast Du nur dann etwas zu befürchten wenn Du als verantwortlicher bei Deiner Arbeit fahrlässig handelst, z.B. wegen Unlust ein Gerät nicht prüfst.
Wenn ein von dir geprüftes Gerät einen Schaden anrichtet weil es eben kaputt gegangen ist dann ist es wichtig, daß Du in deiner Dokumentation aufzeigen kannst, daß Du es am Tag x geprüft und für gut befunden hast. Deine Prüfung ist nur der Zustand zu diesem Zeitpunkt, Du hast schließlich keinen Einfluss darauf ob danach jemand mit dem Bagger drüber fährt.
Die BGV-A3 kann man wenn man etwas googlet leicht als kostenlosen Download finden.

Ein paar Dinge sind besonders wichtig:
1. jedes Gerät mit einem elektrischen Anschluß über 50V AC muß VOR Inbetriebnahme geprüft werden.
Ein Gerät was frisch aus der Packung kommt gilt nicht als okay!
2. jedes Gerät ist eindeutig zu kennzeichnen (z.B. Strichcode Nummer). Weiteres ist nicht notwendig aber doch sehr hilfreich wenn so ein Aufkleber mal abgeht oder etwas verwechselt wird.
Dokumentation der Messwerte ist nicht unbedingt notwendig aber vielleicht hilfreich.
3 In der Auswertung deiner Prüfung darf dir keiner reinreden, wenn Du ein Gerät als defekt definierst ist das so. Auch wenn Du in der Probezeit bist!
4 geprüft werden müssen auch feste Installationen und Maschinen allerdings nicht so oft.

natürlich müssen dir auch die passenden Meßgeräte zur Verfügung stehen. Mann kann so was natürlich mit separaten Meßgeräten prüfen, allderdings spart es sehr viel Zeit (und somit Geld) Wenn man so ein vollautomatisches benutzt, besonders dann wenn man sich das Prüfprotokoll gleich auf den Rechner laden oder zumindest ausdrucken kann, ein Barcode scanner ist sehr hilfreich.
 
Moin! Moin!
Ich hab das noch nicht selbst gemacht, aber aus sicherer Entfernung zugesehen... Bei uns im Betrieb wurden Prüfmarken aufgeklebt. Darauf zu erkennen: Letzte Prüfung, Prüfer(Codenr.), lfd. Nr.!
Mit der lfd. Nr. wurden auch die Protokolle versehen.
Das kann man gut vorbereiten, so das man am Prüfort nur die Ergebnisse und die Daten des Gerätes eintragen muß und dann wird die Plakette aufgebabbt.
Wenn Du die Prüfung korekt machen kannst, würde ich eine solche Arbeit in der Probezeit machen!
Viel Glück im neuen Job wünscht
Dino
 
Besten Dank für die Kompetente Auskunft.
 
Ziel ist es das Gerät bzw. dessen Prüfergebnis zuordnen zu können.

Also muss für das Gerät eine eindeutige ident geschaffen werden.
zum Thema BGV gibt es hier viele gute Artikel
http://www.elektrofachkraft.de/fachwiss ... el/prufung

u.a. auch wer prüfen darf..Was es mit Typenschildern auf sich hat usw.



Muss für jedes Betreibsmittel ein eigenes Protokoll erstellt werden oder genügt es die Messwerte in die Liste mit einzutragen.

Wenn du anhand deiner Liste nachher nachweisen kannst das es zu den Gerät gehört ? auch sollte das ganze nicht nachträglich zu Manipulieren sein..
ich kann nur dazu raten ab einer gewissen Anzahl an Geräten eine Software dafür zu nutzen und somit den Lebens u Prüfablauf eines Gerätes zu Dokumentieren.
Z.B den Elektromanager

Würdet ihr während der Probezeit die BGVA3 Prüfung durchführen? Was ist wenn ich nicht weiterbeschäftigt werde und es passiert ein Unfall. Was habe ich rechtlich zu befürchten?

Wenn deine Doku wasserdicht ist,wohl nichts..Wir gehen mal davon aus das die Gefährdungsbeurteilung usw. auch richtig gemacht und Dokumentiert wurden. Auch gehe ich davon aus das du befähigt bist eine Prüfung zu machen sowie die Freiheit dazu hast auch Geräte entgegen der üblichen Meinungen der GF still zu legen.
Wenn du letzteres net haben solltest so kann man nur dazu raten alles genau zu Dokumentieren und abzeichnen zu lassen.
man erlebt es ja immer wieder das Geräte die durchfallen trotzdem net ausgemustert werden auf druck von oben..
externe Prüfer haben hier klar einen Vorteil meiner Erfahrung nach


je nachdem wie lange deine Probezeit ist wirst du evtl net mal zum messen kommen, denn eine gute Planung und klare Sachlage für alle sollten voraus gehen.
 
Übrigens sollte man sich darauf gefasst machen, daß es selbst in einem kleinen Betrieb Unmengen von ortsveränderlichen Geräten gibt schließlich muß jede Verängerung, Mehrfachsteckdose oder auch die abnehmbare Kaltgeräte Zuleitung separat geprüft und gekennzeichnet werden.

Auch von zuhause mitgebrachte Privat Geräte dürfen ohne Prüfung nicht in der Firma betrieben werden!
In meinem Betrieb ist deshalb das Mitbringen von privaten Teilen verboten, denn es ist nicht so einfach jemandem den Stecker von seiner defekten privaten Kaffeemaschine abzuschneiden.
 
auf probe ! da ist deine chance. hier ganz du zeigen was du wirklich drauf hast. die probezeit ist nur dafür da, das dein chef sieht wie du arbeitest und wie du dich in die firma ein bringst. und jetzt kannste zeigen was du kannst und wie genau du es mit der arbeit nimmst. diese prüfung kann nur für dich sprechen wenn du diese auch gewissenhaft durch führts. viel glück !
 
Danke für die hilfreichen Posts. Ich werde mir ein vollautomatisches Gerät bveschaffen. Das erleichtert die Prüfung und die Doku.

Eins ist mir noch unklar. Es fliegen da hunderte selbstgebastelte Prüfadapter wie zb Taktgeber, Zähler, und und und herum. Sehr viele davon mit Netzanschlusskabel. Meistens in nem schutzisolierten ABS Gehäuse. Meiner Meinung nach müssen diese Geräte auch erfasst, identifiziert und geprüft werden. Mein Boss sagt "hier kommt niemand rein das ist Entwicklungsbereich" das ginge zu weit. Der Bereich ist für unbefugte unzugänglich und es arbeiten nur Facharbeiter in der Abteilung (Wenn man Programmierer und IT´ler zu einer Elektrofachkraft dazu zählen kann)bin mir da nicht sicher. Aber dann müsste ich ja gar keine Geräteprüfung durchführen.

Wie ist das genau?
 
So was haste doch in jeder Firma, haben wir auch.
jedoch prüfe ich die Dinger vor gebrauch / regelmäßig wenn sie denn lang genug leben.
1) kann sich jeder mal nen Bock einbauen
2) sind auch Fachleute net spannungsfest ( behaupte ich mal )
3) müssen auch solche dinge erfasst werden, ne CE od ähnliches haben und je nach aufbau ne Anleitung / Einweisung erforderlich wie auch evtl Warnhinweise usw.

letzteres kann man sich drüber streiten, zu 1 u 2 sollte man aber eingestehen das es doch so ist.
Es findet sich immer jemand den es trifft

gerade weil oft die "Adapter / Zauberkisten" kaum einer Norm standhalten weil sie zum testen usw. gedacht sind sollte man wenigstens die Sicherheit in vordergrund stellen.
Denn wenn etwas passiert hilft niemanden die Aussage: Er war ja eine Fachkraft :wink:
 
Moin! Moin!
Alle Zauberkisten mußt Du prüfen! Bei einem Unfall wird durch die Berufsgenossenschaft geprüft! Da kommen dann Fragen:
1.)Wann war die letzte Unterweisung am Arbeitsplatz?
2.)Wo sind die Protokolle mit Thema und Teilnehmer?
3.)Von diesem Gerät, Prüfprotokoll?
Die Fragen 1.)+2.) können Dir wurscht sein, aber Frage 3.)??? Dein Chef wird sagen: "Da hab ich die Fachkraft xy beauftragt..." Ob er dann noch so fair ist, zu wiederholen: "Die Bastellösung braucht nicht, weil hier kommt keiner rein..." Das glaube ich nicht!!! Allerdings kann man ja auch ´mal ein Gerät übersehen... Prüfe alle Geräte die offensichtlich herumliegen und frage zum Abschluß: "Gibt es hier noch weitere Geräte?" Das laß Dir quittieren!
Viel Glück wünscht Dir
Dino
 
Dino81 schrieb:
Ob er dann noch so fair ist, zu wiederholen: "Die Bastellösung braucht nicht, weil hier kommt keiner rein..."

jep.. unverzögert und mit rasanter geschwindigkeit verbreitet sich dann oftmals der akute gedächtnisschwund
 
Octavian1977 schrieb:
Ein paar Dinge sind besonders wichtig:
1. jedes Gerät mit einem elektrischen Anschluß über 50V AC muß VOR Inbetriebnahme geprüft werden.
Ein Gerät was frisch aus der Packung kommt gilt nicht als okay!
...
Das stimmt so nicht. Mit dem CE Zeichen bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt.
Somit gilt BGV A3 §5 (4). Vor der ersten Inbetriebnahme muß nicht geprüft werden.

Grüße
A.E.
 
Eine Erstprüfung der ortsveränderlichen Arbeitsmittel muss man als Sorgfaltspflicht an sich selber sehen, um sich und die Kollegen vor rechtlichen Problemen zu schützen.

dass das CE-Zeichen, wie auch das oft gefälschte GS-Zeichen, leider kein Hinweise mehr auf Sicherheit sind.



Quelle
Fachzeitschrift Elektrofachkraft
http://www.elektrofachkraft.de/fachwiss ... tsmitteln/

Besonders bei Geräten mit Erhöhten Ableitstrom,
kann der Erstprüfungswert später als Vergleichswert herangezogen werden kann.
 
Das hab ich mir schon so gedacht DINO81. Werde ALLES mit Netzanschluss der Prüfung unterziehen! Danke für den Tip dass ich mir die Vollständigkeit quittieren lassen soll. :)
 
Ich war zuvor bei Europas größtem Elektronikdienstleister im bayerischen Wald beschäftigt dort wurde es auch so gehandhabt alles was frisch aus der Verpackung kam bekam das Prüfetikett für zwei Jahre. Aber ich denke dass man sich eher auf die sichere Seite stellen sollte und sich die 10 min Zeit nehmen sollte und einfach PRÜFEN.
 
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