Bewegungsmelder in Gästebad einbauen

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sig

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Hallo,
ich möchte in mein Bad folgenden Bewegungsmelder einbauen:
- Busch-Jaeger 6810-214-101 Busch-Wächter 180
UP Sensor.
- Busch-Jaeger 6812 U-101 Relais-Einsatz für
Busch-Wächter, 700 W.

Leider habe ich keine Ahnung wie ich die Kabel anzuschließen habe :cry:

Hoffe anhand der Bilder kann mir jemand helfen.

http://s16.postimg.org/wyw8obqch/IMG_4311.jpg

http://s16.postimg.org/d5k4vmcyp/IMG_4312.jpg

Viele Grüße und Danke,
Sig
 
Hallo,
immer die gleiche Frage: Wie war der alte Schalter angeschlossen? Oder war noch keiner drin?

Hast du einen 2-pol. Spannungsprüfer mit Last?

Wenn alles nicht, kann man aus der Ferne nur raten (ohne Gewähr).
Die beiden braunen Adern zusammen an L;
die schwarze Ader an den Pfeil;
eine Verbindung von N an die Wago-Klemme mit den blauen Adern.
 
Hallo Werner,
anbei wie der Schalter angeschlossen ist.

Leider habe ich keinen solchen Spannungsprüfer. (Nur so einen Schraubendreher mit "Licht")

Frage: Ich habe nur zwei braune Adern und eine schwarze Ader "frei".
Was meinst Du mit "eine Verbindung von N and die Wago-Klemme mit den blauen Adern? Was ist N (sorry - kann nur Malen nach Farben)
http://s18.postimg.org/62in5rrad/image2.jpg
 
Wo war die braune lose Ader angeschlossen?
Gibt es noch einen 2. Schalter (Wechselschalter) für die gleiche Leuchte?

"N" steht auf dem neuen Bewegungsmelder. Von dort einen Draht in die Klemme mit den blauen Adern.

Wenn das nicht veständlich ist, sollte du besser eine Fachkraft bestellen, bevor du größeren Schaden anrichtest.
 
Hallo Werner,
danke für die Infos!
Die zweite braune Ader = neben der anderen braune Ader.
Nein, kein Wechselschalter. Das ist der einzigste Schalter.
Hört sich verständlich für mich an. Ist nur so, dass ich nicht gedacht hätte, ein "neues Kabel" zu verlegen. War davon ausgegangen. Schalter raus - Kabel so an den Bewegungssensor und fertig. Verstehe nicht warum das "anders" sein sollte.
Aber nun gut - das theoretische Wisse ist mir hier nicht so wichtig - Hauptsache es funktioniert ;-)

Zusammenfassung:
Die beiden braunen Adern zusammen an L;
die schwarze Ader an den Pfeil;
eine Verbindung von N an die Wago-Klemme mit den blauen Adern.
Richtig?
Grüße und Danke,
Sig
 
Wo steht das?
 
Also in der Niederspannungsanschlussverordnung steht nichts davon wer hier an den Kabeln innerhalb eines Hauses tätig werden darf. (Oder bitte genauer zitieren)
Der Verband regelt "Tätigkeiten für Elektrofachkräfte" - Als nicht bindend für Privatpersonen im Eigenheim. (Oder bitte genauer zitieren)
 
Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.

Teilzitat § 13 NAV
 
Also in der Niederspannungsanschlussverordnung steht nichts davon wer hier an den Kabeln innerhalb eines Hauses tätig werden darf. (Oder bitte genauer zitieren)
Der Verband regelt "Tätigkeiten für Elektrofachkräfte" - Als nicht bindend für Privatpersonen im Eigenheim. (Oder bitte genauer zitieren)

Welche Verstösse hast du vermutlich denn bis jetzt begangen:

§49 Energiewirtschaftsgesetz
§13 Niederpannungsanschlussverordnung
§319 StGB
 
Wir wissen ja, dass du in geschlossenen Ortschaften nie schneller als 50 fährst, nie bei Rot über eine Straße gehst, deine EKSt-Erklärung korrekt machst, ......

Soll ich dir die betreffenden Paragraphen aufzählen?
 
Und was hat das eine nun mit dem anderen zu tun? Ihr müsst das nicht immer in die Länge ziehen, wenn jemandem mitgeteilt wird, dass er gegen geltendes Recht verstößt, zu proklamieren, wie doof ihr das findet - es ist so, es wurde vermittelt - Dabei kann man es auch belassen, werner. Das es eine StVO gibt und man sich daran zu halten hat wird einem auch irgendwann mal beigebracht, spätestens mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis - Die kann man auch Doof finden, missachten oder als heilig anbeten - Das ändert aber auch alles nichts an Ihrem bestehen ...

Diese ewige und sich immer wieder wiederholende Diskussion geht mir hochgradig auf den Zeiger - Es ist eine Information, Deal with it und lass den blöden Kommentar einfach mal stecken, wenn Du nichts sinnvolles dazu beizutragen hast.
 
Sorry aber als "Anfänger" finde ich die Diskussion recht spannend und frage mich, ob ich dann noch nicht mal eine Lampe an die "Anlage" installieren darf?
Wenn dem so ist, frage ich mich gerade ob das Forum illegal ist? Denke mal ein Elektriker sollte dies alles wissen. Und wenn es ein reines "Fachforum" ist, dann sollte geprüft werden wer hier Fragen stellt. Oder? (Also ich dann auf keinen Fall :p)Nichts für ungut aber das ging mir gestern nach den interessanten Hinweisen durch den Kopf.
 
T.Paul schrieb:
... und lass den blöden Kommentar einfach mal stecken, wenn Du nichts sinnvolles dazu beizutragen hast.
Jaaa, du hast ja recht ...
aber ich habe am Anfang dem TE die Lösung beschrieben (auch du teilst Laien Lösungen mit). Wenn dann dem "..blitzer" nichts anderes mehr einfällt, als nur Paragraphen zu zitieren, dann konnte ich es nicht lassen.
___________________________________________
Vielleicht solltet ihr doch mal überlegen, wie von anderen und dem TE vorgeschlagen: "Und wenn es ein reines "Fachforum" ist, dann sollte geprüft werden wer hier Fragen stellt."

... und wer antworten darf. :wink:
 
sig schrieb:
und frage mich, ob ich dann noch nicht mal eine Lampe an die "Anlage" installieren darf?

Richtig erkannt, steht auch in der Bedienungsanleitung, wenn sich der Hersteller an seine Pflichten hält. Ausgenommen sind nur Anschlüsse durch laienbedienbare Vorrichtungen, was primär im Privathaushalt Schuko-Steckdosen sind. Die Tischleuchte mit Stecker darfst Du also auch als Laie selber anschließen, durch einstecken des Steckers in eine ordnungsgemäß installierte Steckdose.

sig schrieb:
Wenn dem so ist, frage ich mich gerade ob das Forum illegal ist?

Wie kommst Du auf den Gedanken? Du kannst auch deinem Nachbarn erzählen, wie geil du es fändest, über eine rote Ampel zu gehen - Das ist genauso wenig illegal. Und es gibt auch durchaus Themen hier, die nicht dazu dienen selber unerlaubtes zu tätigen und wenn doch ist wie oben geschehen ein Hinweis angebracht und fällt i.d.R. auch, dass dies so nicht in Ordnung ist. Aufhalten können wir Dich im Zweifel eh nicht ...
 
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