Bewgungsmelder im Treppenhaus

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klopfer65

Guest
hallo,
ich möchte im Treppenhaus gerne Bewegungsmelder anbringen,
die mir das Licht Schalten.
Wie werden sie miteinander verbunden?
Es sind 4 Podeste, Etagen.

gruss klopfer65
 
Wie jetzt verdrahtet ...

Wie ist die Treppenhaus-Beleuchtung jetzt verdrahtet?

Beim Kauf der Bewegungsmelder ist darauf zu achten, dass sie für Parallelschaltung der Schaltkontakte geeignet sein müssen.

Aber Genaueres kann man nur sagen, wenn hier mittels Bild in Antwort einfügen! eine Schaltskizze zur Begutachtung gepostet wird.

Letztendlich sollte man sich vor dem Kauf von Bewegungsmeldern ein Datenblatt besorgen, das die zulässigen Spannungen und Ströme auflistet.

Meine persönliche Meinung: Bewegungsmelder zur Einschaltung der Treppenhaus-Beleuchtung sind ein unnötiger Gag (aber das ist natürlich dem Geschmack des Anwenders zu überlassen!) :lol:

Greetz
Patois
 
Hallo und grüss Gott erstmal,

so wird das nix. Erkär das Problem mal genauer. Okay, vier "Podeste" und Bewegungsmelder. Kann man machen, aber wie sollen die Bewegungsmelder reagieren? Sind die Etagen getrennt zu schalten oder gemeinsam? Welche vorhandene Infrastruktur ist vorhanden (Leerrohr, alte Verdrahtung im Rohr, UP-Strippen oder gar nix?).

Sorry, wir brauchen mehr Infos.

Viele Grüsse,

Uli
 
Bewegungsmelder im Treppenhaus

hallo,
vorhanden ist noch nichts, alles noch machbar. wände und decken noch nicht fertig. Wir sind noch am Umbauen.
soll von jeder Etage aus schaltbar sein.
an den Bewegungsmeldern kommen Einbaustrahler mit LED`s
bin es leid ständig hinterherzurennen und die Lichter auszumachen.
hat also nichts mit nem Gag zu tun.
80 % im Haus werden über Bewegungsmelder laufen. Habe also nur Probleme der Installation im Treppenhaus, da dort 4 oder 5 miteinander geschaltet werden.

gruss klopfer65
 
Ein Treppenhausautomat mach meines Erachtens deutlich mehr Sinn als ein Bewegungsmelder.
Problem Bewegungsmelder:
1.In bestimmten Ecken werden unter Umständen Bewegungen nicht erfasst und es bleibt dunkel
2. Das Licht geht bei jedem an, auch bei dem der vielleicht gar kein Licht benötigt.
3. Wird dann Tagsüber trotzdem Licht benötigt, ist es meist recht kompliziert den Bewegungsmelder davon zu überzeugen, daß er doch angehen soll.
4. Ruhestromverbrauch je Bewegungsmelder ca. 1W
 
Potentialfreie Kontakte ???

Nur ganz kurz ein Hinweis darauf, was man beim Kauf von Bewegungsmeldern im Hinblick auf die Schaltkontakte beachten sollte.

Potentialfrei oder nicht, das ist die Frage:

http://s1.postimage.org/o8EJr.jpg

Natürlich müssen auch die elektrisch relevanten Daten stimmen! :lol:

Greetz
Patois
 
bin auch für den treppenhausautomat, ist jedenfalls um einiges billiger, und wie schon geschrieben wurde, ein bewegungsmelder erfasst nicht immer so wie er soll.

könnte man jedoch mit nem taster mit öffnerkontakt beheben, dann kommts aber aufs selbe wie wennst keinen bewegungsmelder sondern treppenhausautomat verbaust.

bei einem treppenhausautomat gibts auch kein problem mit dem "hinterherlaufen", da sie ja eh von selber ausschalten, jedoch musst du dir die zeit nehmen, und den taster betätigen...
 
So seh ich das auch, der Eltako <a href="http://www.eltako.com/fileadmin/downloads/de/Datenblatt/D_datenblatt_tlz12d.pdf" target="tlz12d">TLZ12D-230V+UC</a> dürfte ein Traumkandidat für sowas sein, denn der würd sich auch noch mit Bewegungsmeldern kombinieren lassen. Überhaupt würd der gleich noch ein paar mehr Sonderwünsche realisierbar machen.
Find's eh nen komischen Hype, dass grad viele unbedingt BM wollen - Sooo doll find ich das gar nicht.
Wenn's der TLZ12D-230V+UC aber nicht werden soll, dann hat Eltako auch noch ein paar mehr Modelle auf Lager: <a href="http://www.eltako.com/fileadmin/downloads/de/Auswahltabellen/auswahltabelle_d_treppenlicht_zeitschalter.pdf" target="eltako">http://www.eltako.com/fileadmin/downloads/de/Auswahltabellen/auswahltabelle_d_treppenlicht_zeitschalter.pdf</a>
 
Treppenhaus beleuchtungen müssen nach DIN 18015 gebaut werden. Wichtigstes Mekrmal ist entweder runterdimmen oder kurzzeitiges Flackern vor dem Abschalten.

Mit Bewegungsmeldern ist dies in der Regel nicht machbar. Hier hilft nur der Ansatz von Uli (79616363) eine Kombination mit Treppenhauslichtschalter.

Ich fürchte fast dafür liegen die Leitungen nicht.
 
elektroblitzer schrieb:
Treppenhaus beleuchtungen müssen nach DIN 18015 gebaut werden. Wichtigstes Mekrmal ist entweder runterdimmen oder kurzzeitiges Flackern vor dem Abschalten.
...
Kannst du mir bitte eine konkrete Quelle zu dieser Aussage benennen.
Ich finde nur Allgemeinsätze wie:
In bezug auf die Beleuchtung von Gemeinschaftsanlagen ...
... sollen ausreichend beleuchtet sein.
... sollen mit einer Abschaltautomatik ausgestattet sein.
... ist diese Abschaltautomatik mit einer Warnfunktion auszustatten.


Also: nicht generell; nicht im Privatbereich -z. B. Einfamilienhaus-

elektroblitzer schrieb:
...
Mit Bewegungsmeldern ist dies in der Regel nicht machbar. Hier hilft nur der Ansatz von Uli (79616363) eine Kombination mit Treppenhauslichtschalter.
Und genau unter einer der unzähligen Quellen, Stichwort DIN 18015-2 findet sich u. a. folgender Satz:
Bei nicht ständiger Beleuchtung muss das selbsttätige Schalten dieser Beleuchtung bei Dunkelheit oder nahenden Personen durch geeignete Technik, z.B. Dämmerungsschalter, Bewegungsmelder, sichergestellt sein.

Vielleicht wird dir jetzt mal das Problem der Pauschalsätze klar.

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Themawechsel, bzw. gilt nicht nur für diesen thread

Wir müssen nicht Buchstabenklauben und Dipflschei--en, aber genau bei derartig pauschalen, oftmals dadurch sogar falschen Aussagen, regt sich in mir Widerspruch.

Hier noch eine Anregung für alle die nur kritiklos -oftmals aber ohne jeden GMV- zitieren und alle anderen teilweise sogar als Kriminelle Handwerker o. ä. hinstellen:
DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. DIN-Normen werden verbindlich durch Bezugnahme, z. B. in einem Vertrag zwischen privaten Parteien oder in Gesetzen und Verordnungen.
...
DIN-Normen sind jedoch keine Lehrbücher. Deshalb muss jemand, der sie anwendet, soviel Sachverstand haben, dass er die Verantwortung für sein Handeln selbst übernehmen kann.


Auszüge entnommen: http://www.din.de/cmd?level=tpl-unt...brubid=47433&menusubrubid=47433&languageid=de

habe fertig!
 
Kannst du mir bitte eine konkrete Quelle zu dieser Aussage benennen.
Quelle hast du Selber gefunden

.. ist diese Abschaltautomatik mit einer Warnfunktion auszustatten.

Ausschalt- Vorwarnung.
Durch Dimmen oder kurzes Ausschalten (Flakern)zu erreichen.
 
Hier noch eine Anregung für alle die nur kritiklos -oftmals aber ohne jeden GMV- zitieren und alle anderen teilweise sogar als Kriminelle Handwerker o. ä. hinstellen:

Stellen wir uns den Fall vor, das eine gebrechliche Person die langsam geht die Treppe herunterfällt und sich verletzt. Setllen wir uns weiter vor das diese Person einen Sohn hat der Rechtsanwalt ist.
Sofort wird alles durchleuchtet das Schmerzensgeld bringt.
Der Installateur (ob nun Firma oder nicht oder mit Handwerksrolleneintrag oder nicht) haftet.
Der Sachverständige wird die Norm, sofern nicht Fehlerbehaftet, als Massstab nehmen.
Ich gehe davon aus das dort niemand herauskommt.
 
Aha. Du bist also gegen Bewegungsmelder, und plädierst für den einsatz von Tastern.

Schön für die gebrechliche Person, wenn sie dann auf dem Zwischenpodest angekommen ist, und das Licht nach auschaltvorwarnung verlischt. Dann muss sie halt da stehen bleiben und warten.

Mit vernünftig positionierten Bewegungsmeldern(was hat das mit Hartz4 zu tun, kosten doch ein vielfaches eines Tasters?) wäre das nicht passiert.
 
Aber die gebrechliche Person fällt dann gebrechlich so langsam, dass es der Bewegungsmelder gar nicht merkt.
Schluss jetzt mit dem Unfug. Bewegungsmelder sind nett, sie haben auch ihre Berechtigung, aber sie sind nicht allein seeligmachend. Im Normalgebrauch sind die guten alten Taster und ein ordentlicher Automat weit sinnvoller als der alleinige Einsatz von BM. Es spricht ja nichts dagegen BM zusätzlich zu verbauen, aber die Grundanlage ist mit Tastern und dem vernünftigen Treppenlichtautomaten.
 
Wir verbauen auch Vandalismusssichere LED Leuchte. Die bleiben nach Dämmerung immer an. Kein schalten mehr, keine Diskussion mehr. Über den Bus melden die wenn sie kein Licht mehr abgeben oder die Funktion gestört ist.
 
im privatbereich gilt das mit der ausschaltvorwarnung aber trotzdem nicht, oder?

um zur oma zurückzukommen (lösung wurde schonmal angeschnitten):

entweder
treppenhausautomat mit zusätzlichem BWM eingang
oder
BWM mit Taster (öffnerkontakt)

wäre beides eine machbare lösung, jeoch schei*e, wenn bereits alles fertig ist, aber eventuell trotzdem machbar bzw. "umrüstbar"

EDIT:
http://www.eltako.com/fileadmin/downloa ... halter.pdf

ganz unten stehts (rot gekennzeichnet):
ausschaltvorwarnung bei treppenhäusern bei mehrfamilienhäusern....

darunter steht auch eine lösung für die omi die am podest im finstern stehen bleibt:
durch mehrmaliges "pumpen" des tasters muss die zeit vermehrfacht werden
 
ganz unten stehts (rot gekennzeichnet):
ausschaltvorwarnung bei treppenhäusern bei mehrfamilienhäusern....

darunter steht auch eine lösung für die omi die am podest im finstern stehen bleibt:
durch mehrmaliges "pumpen" des tasters muss die zeit vermehrfacht werden

Gültig ist die Norm 18015-2:2004-08.

Grundsätzlich für alle Gebäude gültig.
Abschnitt 4.2 legt fest:

In allgemein zugänglichen Bereichen, wie Treppenräumen, Treppenvorräumen, Fluren und Laubengängen sowie Aufzugsvorräumen von Mehrfamilienhäusern, sind Beleuchtungsanlagen vorzusehen....
.....Bei Beleuchtung mit einstellbarerer Abschaltautomatik ist zur Vermeidung plötzlicher Dunkelheit die Abschaltautomatik mit einer Warnfunktione, z.b. Abdimmen, auszustatten.
 
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