BGV a3 ortsfeste Geräte.

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ottojotto

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Die Fristen für die ortsfesten Geräte sind soweit eindeutig.

Was mich jedoch interessiert ist, muss ich eine Anlage / Gerät (ortsfest) nach BGV a3 Prüfen wenn diese/s innerbetrieblich umgestellt wird?


Wenn Ja,
Wo steht dieses geschrieben??

kann es nicht finden :oops:
 
In der BGV A3 steht im §5 Prüfungen die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme.
Wenn eine Anlage an einem anderen Ort wieder aufgestellt wird, ist das wie eine Erstprüfung zu betrachten.
Gruß
 
Wo bitte sind die Fristen eindeutig?
Alles was man findet sind Richtwerte!!!

Die Prüffristen findet man für BGV A3 Prüfungen nur in der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung.
 
Die aufgeführten Richtwerte sind Erfahrungen aus vielen Betrieben. Voraussetzung ist ein bestimmungsgemäßer Betrieb und eine normale Beanspruchung.

Sind die Umgebungsbedingungen extrem, hohe mechanische Belastung, hoher Staubanteil, viel Feuchtigkeit, u.a. muss über eine Betrachtung der voraussichtlichen Beschädigung der Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden, ob die Richtwerte noch gewährleisten, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden.
Das Ganze nennt man heute Gefährdungsbeurteilung.
 
Na zu einer Gefährdungsbeurteilung gehört noch etwas mehr.


Die Prüffristen sind einer kleiner Teil einer Gefährdungsbeurteilung.
Frag mal die zuständige FASI...
 
Hallo foren-geist,

bei der angesprochenen Frage ging es um die Bestimmung von Prüffristen für Elektrogeräte. Bei richtiger Auswahl der Geräte entsprechend den Einsatzbedingungen und bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung sind nur noch die Faktoren interessant, die auf die Geräte durch die Umwelt und die tatsächliche Anwendung wirken.

Warum manche die Sicherheit neu erfinden wollen ist mir nicht ganz klar.

Übrigens bin ich FASI und Sachverständiger und das schon eine längere Zeit.

Gruß
 
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Thema: BGV a3 ortsfeste Geräte.
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