BGV A3 - Schutzklasse 1 oder 2 ??

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Andre S.

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Wie das Thema es sagt, ist das zur Zeit für mich ein Problem manchmal. Und zwar stell ich mir meistens diese frage bei Kaffemaschinen oder Industriestaubsauger.

Aber mal von vorne: Vor Jahren hab ich bei der BG die Lehrgänge zum Prüfen ortsveränderlicher Geräte gemacht, einfach weil mein Arbeitgeber meinte mich mal weg zu schicken.

Jetzt vor kurzem (etwa ein Jahr) kamen die auf die endlich auf die Idee mich auch als solchen Prüfer einzusetzen. Ein GossenMetrawatt Secutest wurde gekauft und dann durfte ich ran. Klappt auch zu 99% ganz gut.
Jetzt hab ich aber manchmal meine liebe Not und zwar mit o.g. Geräten. Letztens konnte ich bei einen Hilti Staubsauber (VC60-U) nicht eindeutig die Schutzklasse bestimmen. Genauso bei Senseo-Kaffeemaschine oder eben andere Kaffeemaschinen ohne Heizplatte.
Meine Frage: Schutzklasse 1 oder 2? PE ist jeweils am Stecker vorhanden aber echt kein mit dem Schutzleiter verbundenes Teil am Gerät! Einfach SK 2 und gut?
 
Das bestimmen der Schutzklasse darf dir als Prüfer aber kein Problem bereiten.
Die Symbole zur Kennzeichnung der Schutzklasse wirst Du doch deuten können?

Übrigens wird als Voraussetzung solche Prüfungen durchführen zu dürfen, eine Zeitnahe entsprechende berufliche Praxis. gefordert.
Irgendwann einmal diesen Kurs gemacht zu haben und jetzt mit den Prüfungen anzufangen ist keine Zeitnähe.
 
Hach ja schön! :D Hier prallen Theorie und Praxis aufeinander.
Octavian1977 schrieb:
....als Voraussetzung solche Prüfungen durchführen zu dürfen, eine Zeitnahe entsprechende berufliche Praxis. gefordert.
Irgendwann einmal diesen Kurs gemacht zu haben und jetzt mit den Prüfungen anzufangen ist keine Zeitnähe.
Erzähl das mal meinen Arbeitgeber :wink: Ich hätte kein Problem damit wieder nach Schwelm oder Schierke zu fahren.

Octavian1977 schrieb:
Das bestimmen der Schutzklasse darf dir als Prüfer aber kein Problem bereiten.
Die Symbole zur Kennzeichnung der Schutzklasse wirst Du doch deuten können?
Dazu sag ich nur: Zeig mir eine Philips Senseo mit Kennzeichnung der Schutzklasse. Auch auf dem Hilti Staubsauger ist nur ein CE Zeichen. Deine Aussage hilft mir nicht weiter.
 
Das fehlen der Angabe der Schutzklasse in den technischen Daten wäre ja dann einmal der erste festgestellte Mangel ... Prüfung beendet.
 
@ t.Paul Das wäre auch genau meine Meinung.

Das Gerät hat ein Schild zu haben auf dem diverse Angaben aufgeführt sein müssen. Unter anderem Typ Hersteller Leistung und natürlich auch die Schutzklasse.

Mir ist noch kein Gerät unter gekommen wo das Schild werksmäßig gefehlt hätte.
 
Ähm, habt ihr euch schon einmal euren PC, WK u Co angesehen ?
SK1 Geräte werden i.d.r kaum noch gekennzeichnet sondern nur noch SK2 u SK3

Ich habe gerade mal in meine Küche geschaut, 1 Gerät hat noch ne Kennzeichnung SK1, die WM die 26Jahre alt ist
PC ( wenn man dort überhaupt ein Typenschild sieht ), Lappi, Switch, WK ( Severin ), MW, GS.. Fehlanzeige

SK2 Geräte, alle mit Kennzeichnung

Irgendwo gab es auch mal nen Fachartikel der das fehlen lassen der SK1 Kennzeichnung erläuterte und das es i.o. sei. Es muss jedoch in der BDA stehen wie auch alle anderen techn. Daten und evtl. Anschlussbedingungen

Mfg
 
Warum schrieb ich denn wohl "in den technischen Daten"? Haben die alle auf dem Typenschild Platz zu haben? Ich finds schon abartig, was manche Hersteller alles auf so ein Steckernetzteil draufbekommen - in 3 Sprachen! Nur lesen kann man es ohne Lupe nicht. Aber zu den Unterlagen mit technischen Daten gehört genauso das mitgelieferte Handbuch oder eine entsprechende Dokumentation! Die gehört zum Gerät um dessen bestimmungsgemäße Verwendung sicher zu stellen! Das fehlen dieser ist auch ein Mangel!
 
Mein Beitrag bezog sich rein auf das Typenschild in Verbindung mit der Schutzklasse und somit nicht auf deinen ;)
Wenn man jedoch wegen fehlender BDA ein Gerät durchfallen lassen will.. Gn8 Marie
 
Andre S. schrieb:
Meine Frage: Schutzklasse 1 oder 2? PE ist jeweils am Stecker vorhanden aber echt kein mit dem Schutzleiter verbundenes Teil am Gerät! Einfach SK 2 und gut?
Also wenn ein Schukostecker dran ist, und die SK 2 Kennzeichnung fehlt, dann ist es ein SK 1-Gerät ,an dem man einfach keinen Schutzleiterwiderstand messen kann. PUNKT.
Das Gerät ist dann so konstruiert, das es entweder keine berührbaren leitfähigen Teile aussen rum gibt oder diese im Fehlerfall nicht unter Spannung stehen können.

Ich bin auch schonmal an einer Espressomaschine verzweifelt, weil einfach nix brauchbares zum Messen dran und drum war, hab mir dann ne lange Messspitze gebastelt, sie durch den Lüftungsschlitz geschoben,und in dem Gerät rumgestochert - nur um krampfhaft an einen Messwert zu kommen.
Alles Quatsch! Messung entfällt hier - und gut.

kaffeeruler schrieb:
Wenn man jedoch wegen fehlender BDA ein Gerät durchfallen lassen will.. Gn8 Marie
Find ich auch überzogen. Dann gäbe es wohl nix mehr zum prüfen.
Selbst wenn zu jedem Prüfling die BDA daneben liegen würde,
a) Wer hat Zeit die sich durchzulesen
b) musst du letztendlich sowieso alleine entscheiden, ob das Gerät eine Gefahr darstellt oder nicht. Egal welche Schutzklasse.
 
Es gibt Unternehmen, denen ist das wichtig. Da geht auch kein bemängeltes Gerät zurück ohne Gegenzeichnung, dass die Dokumentation der ausgeführten Reparatur inkl. Fotos (3fach) vorliegt und das Gerät eine Nachprüfung durch die eigene Haustechnik bestanden hat.

Natürlich ist das nicht die Regel, aber wenn da ein Unfall geschieht kommt der Betriebsleiter gleich Ordnerweise mit Beweisen, dass die verwendeten Geräte i.O. gehalten wurden - und da fehlt auch keine Bedienungsanleitung drin.
 
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