BGVA3

Diskutiere BGVA3 im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi, vieliecht kann mir jemmand weiterhelfen, auf Arbeit haben wir im Moment eine diskussion wegen der BGAv3und zwar: - Wenn Steckdosen neu...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
C

ChrisL82

Beiträge
6
Hi,

vieliecht kann mir jemmand weiterhelfen, auf Arbeit haben wir im Moment eine diskussion wegen der BGAv3und zwar:
- Wenn Steckdosen neu installiert werden müssen diese geprüft und die ergebnisse in einem Prüfprotokoll festgehalten werden?

- Besteht die Prüfflicht für alle neuinstallation Lapen etc?

- gibt es eine Wiederholungsprüfung nach einem gewissen zeitraum?

- ISt die Prüfung vorgeschrieben und in welchem umfang, was kann passieren wenn die Prüfung nicht durchgeführt wird?
 
1) ja, woher willste sonst wissen das du die Steckdose richtig Inst hast ?

2) ja, auch bei Lampen. Das die Sicherung hält oder kein FI fliegt ist kein garant

3)Kauft euch eine VDE oder schau mal bei Gossen Metrawatt nach dem Merkbuch
http://www.gossenmetrawatt.com/deutsch/ ... rkbuch.htm

Da steht schon vieles drin, aber nicht alles

Was kann schlimmsten falls passieren ?
Wenn etwas passiert stehst du vorm Richter und musst ihm erklären warum du nicht nach VDE gearbeitet hast
 
Sowas habe ich mir schon gedacht, habe schon in einigen betrieben in der Instandhaltung gearbeitet aber geprüft würde nie.

Also geh ich mal davon aus das es auch Dokomentiert werden muss, was mich nur wundert ist das der Tüv das nie bemängelt.

Eine VDE haben wir leider auch nicht ist denen zu Teuer
 
ChrisL82 schrieb:
Eine VDE haben wir leider auch nicht ist denen zu Teuer


Da biste bei weiten net alleine, das trifft bestimmt 50% aller Firmen
Aber was sie dann wohl sagen wenn sie die Prüfgeräte usw. kaufen müssen, oder die Schulungen oder oder oder

hier noch ne Seite wo es viele Fachbeiträge gibt rund um deine sorgen
http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen
 
Muss morgen eine aussgae machen ob es eine gesetzliche prüfplicht gibt. Bei ortsveränderlichen machen wir das ja aber nicht bei neuinstallationen
 
Und was hat das jetzt mit der BGV A3 zu tun? Diese verpflichtet den Unternehmer, für die Überprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auf ihren Zustand zu achten. Dies ist eine Forderung der Berufsgenossenschaft.

Ganz unabhängig davon ist eine nach Norm installierte Starkstromanlage der DIN VDE 0100 Teil 610 unterworfen, die schlichtweg eine Erstprüfung fordert. Genauso ist eine Prüfung nach Änderung, Instandsetzung oder Erweiterung gefordert. Tritt ein, durch eine Prüfung nachweisbarer, Mangel hervor und kann kein Prüfprotokoll vorgewiesen werden ist es halt sehr schwer vor Gericht zu beweisen, dass die Anlage jemals sicher war und das man nicht Schuld an den 15 Unfalltoten ist (übertrieben gesprochen)!

Dies betrifft den Installateur/das Installationsunternehmen, während die BGV den Unternehmer verpflichtet (für sichere Arbeitsplätze zu sorgen) ...
 
Sind ja ind er firma angestellt in der Instandhaltung. Was ja aber auch keine Rolle spielt da es ja wie ich das jetzt verstehe eine Prüfpflicht gibt.

Es geht darum das man das dazu nötige messgerät nicht anschaffen will
 
Instandhaltung von was und bei/für wem/n?

Erfahrungsgemäß interessiert die BGV A3 Unternehmer immer erst dann wenn Versicherungen oder Berufsgenossenschaft Prüfprotokolle bzw. -Bücher sehen wollen ...
 
T.Paul schrieb:
Instandhaltung von was und bei/für wem/n?

Erfahrungsgemäß interessiert die BGV A3 Unternehmer immer erst dann wenn Versicherungen oder Berufsgenossenschaft Prüfprotokolle bzw. -Bücher sehen wollen ...

Das stimmt net ganz.. die BGV usw. brauchste auch wenn du deinen Laden nach Iso xyz Zertifizieren willst.
Da kommen dann nette Leute und schauen sich auch deine Geräte u Anlagen an und wollen die Protokolle sehen.
mach i jedes Jahr mit

Zu erwähnen sei das ein Messgerät noch keinen Prüfer macht :wink: Auch das muß man dem Unternehmer bei biegen das da folge kosten entstehen.
Was hilft dir nen GM Master wenn man net damit umgehen kann, keine Normen hat und die Ergebnisse net einordnen kann ?
so etwas lernt man net mal eben in 5 min, ich muss schon wissen was ich an Parametern eingebe und wieso das Ergebnis dann so ausschaut. Ebenso muss ich vieles beurteilen was ich net messen kann wie Querschnitte, Auswahl Betriebsmittel, Befestigung, Aufbau der VT, Berührungsschutz und Gefährdung usw.

Es hilft dir nix wenn man sich alles selbst beibringt.
ich kann viel Messen und richtige Ergebnisse haben und trotzdem ist die Inst unzulässig
 
Es wollte noch nie jemmand Protkolle sehen weder der Tüv noch die BG. Auch beim zertifizieren nach ISO hat das keinen interessiert,
Deswegen wird ja auch nicht geprüft. Und es soll in zukunft auch nicht geprüft werden
 
Die Prüfer geben sich ggf. auch einfach mit vorhandenen Prüfmarken an den Geräten (sporadische Sichtprüfung) und der Erklärung des Unternehmers zufrieden. Falsch ist es dennoch, aber wo kein Kläger ... In meinem Umfeld interessierten sich sowohl Feuerkasse als auch BG für die Protokolle, nachdem es in den betreffenden Unternehmen zu wiederholten Unfällen und Bränden kam, deren Ursache in der Nutzung von Elektrizität lag ... So Scherze wie offene Kontakte einer (vom Gapelstapler umgenieteten) defekten AP-Steckdose oder die Ansammlung von Staub in Schaltschränken aufgrund Bedienung mit offenen Türen (weil der MSS ja immer wieder rein muss, man muss das klemmende Laufband ja nicht instand setzen ...) sind seither passe ... hätte ja vorher keine ahnen können, dass da was passieren kann :roll:
 
Bei uns ist es so alles was Ortsveränderlich ist wird geprüft mit marke protokoll etc.
Für alle MAschienen haben wir wartungspläne die auch eingehalten werden.
Maschienen werden einmal im Jahr on einer fremdfirma überprüft.
Mir bereitet halt nur sorgen das wir die Installation nicht überprüfen also Steckdosen etc. Aber da bisher nie etwas passiert ist wird es wohl auch so bleiben
 
Ich glaube hier muss ich mal etwas klar stellen, was anscheinend durcheinander gebracht wird.
Die BGVA3 Prüfung umfasst die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Laut der Berufsgenossenschaftlichen Verordnung A3 sind elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel alle vier Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Fallen diese unter "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" beträgt die Prüffrist ein Jahr.
Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gibt es kürzere Prüf- und Messfristen, welche Ihr ja anscheinend auch, mit den erforderlichen Prüf- und Messgeräten, durchführt. Daher gehe ich darauf nicht weiter ein.
Ausserdem gibt es noch die Prüfung für Schutz- und Hilfsmittel.
Alle diese Prüfungen dürfen nur durch eine Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte, unter Anleitung einer Elektrofachkraft, durchgefürt werden.

Was du meinst ist die Schleifenimpedanzmessung nach DIN VDE 0100-410.
Diese Messung, welche ebenfalls Dokumentiert werden muss, misst die Summe aller impedanzen eines Stomkreises, die bei einem Körperschluss vom Fehlerstrom durchflossen wird.
Zur vereinfachung Zitiere ich einen Textauschnitt aus Wikipedia: "Nach der Errichtung einer Niederspannungsanlage ist unter anderem eine Messung der Schleifenimpedanz mit Netzfrequenz zur Kontrolle der Einhaltung der Abschaltbedingungen durchzuführen. Diese Messung nach DIN VDE 0100-600:2008-06 ist insbesondere gefordert, wenn der Schutz bei indirektem Berühren durch automatische Abschaltung mittels Überstromschutzeinrichtungen erfolgt. Die Messergebnisse sind in Prüfprotokollen schriftlich festzuhalten und dem Betreiber der Anlage auszuhändigen.
Die Schleifenimpedanzmessungen dürfen nur mit dafür vorgesehenen Messgeräten nach DIN EN 61 557-3 (VDE 0413 Teil 3) durchgeführt werden. ..."

Ich hoffe alle deine Fragen beantwortet zu haben.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: BGVA3
Zurück
Oben