Billig Installation

Diskutiere Billig Installation im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Abend Elektriker :) Ich bin zwar selber Elektriker aber bin mir nun in ein paar sachen unsicher. Ich hoffe jemand kann mir helfen...
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Zy87

Guest
Guten Abend Elektriker :)

Ich bin zwar selber Elektriker aber bin mir nun in ein paar sachen unsicher.

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

Und zwar geht es um folgendes:

Ich habe bei einem Freund den Rohbau besichtigt und musste einiges an merkwürdigen dingen feststellen.

Das haus besteht aus Keller, Erdgeschoss, 1 OG, 2 OG und dachgeschoss.

Die jungs von der Elektrofirma haben pro stockwerk eine zuleitung von ( 3x1,5mm² ) verlegt und diese wird dann auf alle steckdosen ( ca. 15 ) und das licht im in der ganzen ebene gebrückt.

Meiner meinung nach ist da ein 3x2,5² schon unterdimensioniert. Und ich würde licht und steckdosen aufteilen, bestenfalls pro raum eine zuleitung legen.

Des weiteren befinden sich 2 bäder im haus die beide über ein 3x1,5² versorgt werden ( hoffentlich auch mit RCD )

Ich war bzw bin der meinung das man jedes bad extra absichern muss bzw sollte.


Es wurden 4 fach kombinationen mit 3 steckdosen und tv bzw telefon gemacht.

Finde ich persönlich sehr eigenartig wegen eventueller störung des signals.

Im steigeschacht wurden stark und schwachstrom sowie auch der 16mm² erder für die satanlage ohne Rohr und mit Kabelbinder gebündelt.

Ich würde dies getrennt verlegen und den Erder in einem extra rohr verlegen.


YSTY kabel sowie auch NYM kabel wurden ohne rohr einfach in die ziegelwand geworfen.

( Viel spass mit dem feuchten putz, die wand atmet ja auch )


Ich bin auch immer noch nach der suche eines Fundamenterders. Ich frag mich wie die einen Potentialausgleich herstellen wollen.

Muss in der Hausinstallation eine Anlagenprüfung gemacht werden ? Also ich kenns nur aus Öffenltichen gebäuden ???


Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann, vielleicht sogar mit der jeweiligen VDE.
Damit ich die Elektriker darauf hinweisen kann.


Vielen dank im vorraus

Mfg Günther
 
Die grundsätzliche Frage ist erst einmal, was wurde vertraglich vereinbart?

Stand der Technik und Ausführung nach DIN 18015, RAL Rg 678, DIN VDE 0100, TAB und einer Reihe anderer Normen(reihen) ist es jedenfalls nicht ... die Frage ist ob es hier einen Vertragsbruch gibt oder das auch so angeboten und akzeptiert wurde, sonst kannst du nämlich im nachhinein hinweisen auf was du willst - Vertrag ist Vertrag...
 
Vielen dank schonmal.

Ja das dachte ich mir auch und bekomm morgen den vertrag zusehen!

Aber auch im vertrag darf man nicht gegen die VDE verstossen oder seh ich das falsch ?
 
Bis auf den (augenscheinlich) fehlenden Erder sehe ich da aber (leider?) keine Verstöße gegen irgendwelche Vorschriften.

Licht und Steckdosen würde ich bewusst nicht trennen wollen, grade wenn wie üblich neben den Türen der Lichtschalter und drunter ne Steckdose gesetzt wird. Bei fachgerechter Ausführung spricht zwar nichts dagen, wenn das dann aber später mal (weniger fachgerecht) erweitert wird, kennt sich kein Mensch mehr aus.

3x1,5 als "Stockwerkszuleitung" ist jetzt nicht großzügig dimensioniert, kann aber bei entsprechender Verlegeart und kurzer Leitungslänge selbst für 16A Absicherung noch reichen.

Zum Thema "1 Stockwerk, eine Sicherung": Bei uns hängt auch der komplette erste Stock auf einem LSS, da befinden sich neben einem Schlafzimmer zwei Arbeitszimmer mit PCs und entsprechender Peripherie sowie das Badezimmer. Selbst wenn ichs drauf anlegen würde, irgendwie auf 16A zu kommen (alle Lampen an, PCs hochfahren, im Bad Fön an und nebenher 1kW Heizlüfter an) würde ich das vermutlich nicht schaffen.

Klar hätte man die Aufteilung da anders lösen können, ich sehe aber selbst nach heutigen Verhältnissen da keine Notwendigkeit dafür.

Was genau ist mit den Bädern? Liegen da die Zuleitungen direkt von der UV aus? Dann könnte man natürlich theoretisch zwei LSS setzen, notwendig ist das aber auch nicht (höchstens praktisch, wenn man mal ne neue Leuchte aufhängen will und der Partner im anderen Bad derweil nicht im Dunkeln duschen muss ;)). Die Frage mit dem RCD stellt sich gar nicht - der ist sowieso für Stromkreise mit Steckdosen Pflicht, selbst bei reinen Lichtstromkreisen spricht absolut gar nichts dagegen.

Zumindest ein separater RCD für das Treppenhauslicht sollte gesetzt werden, damit man sich auf dem Weg zum Sicherungskasten und der Suche nach der Taschenlampe nicht alle Gräten bricht. Ich würde zudem einen fürs Wohnzimmer und einen fürs Arbeitszimmer vorsehen, da die hier angesiedelten Geräte ein plötzliches "Abwürgen" gar nicht mögen. Auch ein separater FI für den Außenbereich schadet nicht, dann ist sonst überhaupt nichts betroffen, wenns bei nem starken Unwetter doch mal in irgendeine Außensteckdose schifft.

Macht neben nem 4pol.-FI vier zusätzliche zweipolige - die Mehrkosten von allerhöchstens nem Hunni können beim Hausbau absolut kein Argument sein.

Und selbstverständlich muss die Anlage vor Inbetriebnahme geprüft werden.
Sehr interessant auch: Letztens hatte ich ne Veranstaltung in nem öffentlichen Gebäude (Schule) zu betreuen. Strom für die Lichttechnik kam aus ner 32A-CEE in nem frisch installierten Gebäudeteil. Was stelle ich als erstes fest? Der N fehlt bei allen CEEs in dem entsprechenden Gebäudekomplex, weil wie sich nachher rausstellte jemand die entsprechende Sammelschiene nicht angeschlossen hatte. Das zum Thema besonderes Augenmerk auf öffentliche Gebäude... :roll:
 
Also
Ein 1,5mm² darf höchstens 18m lang sein mit einer 16A Absicherung.
Bei nur einem Verteiler ist das nicht möglich über mehrere Stockwerke bis zu letzten Dose einzuhalten.
Nur eine Zuleitung pro Stockwerk ist absolut unterdimensioniert. Als Mindestausstattung wäre eine Zuleitung pro Raum angebracht, sowie pro Stockwerk ein Verteiler. Wird nur von einem Verteiler (Zählerschrank) aus in alle Geschosse verlegt, ist der Spannungsfall nur einzuhalten wenn hier Querschnitte von ca 4mm² verlegt werden. Zudem ergibt sich ein enormer Kabelbaum. (bei ausreichender Installation)

Daten und Energieleitungen müssen räumlich getrennt verlegt werden (mindestens 1cm Abstand möglichst kreuzungsfrei)

Was bedeutet für Dich "Auf die Wand geworfen"?
Wenn die Leitungen Befestigt sind ist dagegen nichts einzuwenden.
Leitungen hängend im Rohr zu verlegen ist nur für geringe Höhen zulässig. Leitungen müssen in einem gewissen Abstand befestigt werden.

RCD ist auf jeden Fall für JEDE Steckdose Pflicht.
Sinnvoll ist es jeden Stromkreis über RCD laufen zu lassen (Brand und Personenschutz)
Für Außensteckdosen separate RCD sowie von innen abschaltbar, sonst gibt es Ärger mit der Versicherung im Einbruchsfall.


Fundamenterder ist für Neubauten Vorschrift.
 
Leitungen hängend im Rohr zu verlegen ist nur für geringe Höhen zulässig.

Immer wieder eingeworfen, aber wo es steht und die max. Länge konnte noch nie jemand nach reichen. Wenn du also mehr Infos hast ;) ( das es sinn macht ist mir klar, nur mal schw auf ws will i es sehen )

Wenn die Leitungen Befestigt sind ist dagegen nichts einzuwenden
Meines wissens müssen Tel u Co. noch immer auswechselbar sein. Wurde dies geändert ?

3x1,5 als "Stockwerkszuleitung" ist jetzt nicht großzügig dimensioniert, kann aber bei entsprechender Verlegeart und kurzer Leitungslänge selbst für 16A Absicherung noch reichen.

Aufwachen.. die 50er Jahre sind vorbei :roll:
 
kaffeeruler schrieb:
Aufwachen.. die 50er Jahre sind vorbei :roll:

Es ging darum, ob es unzulässig ist. Ist es nicht - es ist nicht mehr zeitgemäß. Woran aber machst du fest, dass eine Sicherung für ne ganze Etage "50er-Style" ist? Richtig, weil es ja jetzt jeder anders macht. Klar ist der aktuelle Stand, dass meinetwegen jeweils zwei Räume einen Stromkreis bekommen. Wenn das aber Räume wie Schlafzimmer etc. sind, frage ich mich, wo du da >3kW herbringen willst. Und erst dann wird ein zweiter Stromkreis erforderlich.

Mir ist besagter LSS, der die ganze Etage sichert, das erste und soweit ich mich erinnern kann einzige Mal vor ca. 3 Jahren rausgeflogen - als der elektronische Trafo für die Spiegelschrankbeleuchtung im Bad seine Innereien ausgekotzt und dabei einen Kurzschluss verursacht hat.

Vielleicht lebe ich aber auch in den 50er-Jahren, weil in meinem Arbeitszimmer keine 5kW fressende Serverfarm steht und mir deshalb ein Stromkreis reicht...

Back2topic: Keineswegs ist das, was bei deinem Kumpel da installiert wird, das Übliche - aber ja, da wird man halt mal wieder gespart haben und solange er keine besonderen Wünsche äußert, geht der Installateur halt davon aus dass die entsprechende Leistung pro Stockwerk reicht. Das mit der Leitungslänge gehört natürlich überprüft.

Welche Räume befinden sich denn in den entsprechenden Stockwerken? Wie gesagt - Schlafzimmer, Wohnzimmer etc. können ja ruhig zusammengefasst werden, da hier keine große Leistung gebraucht wird. Räume wie der Hauswirtschaftsraum oder die Küche benötigen aber selbstverständlich eine eigene Absicherung, letztere sogar mehrere (auf jeden Fall schon man Herd dreiphasig und Geschirrspüler, ggfs. Mikrowelle auch einzeln etc.)...


Gruß steboes
 
Zy87 schrieb:
Aber auch im vertrag darf man nicht gegen die VDE verstossen oder seh ich das falsch ?

Ja ... ein, das siehst du falsch.

Also grundsätzlich bist du erst einmal nicht dazu verpflichtet Dich den DIN VDE-Normen zu unterwerfen.

Allerdings verpflichten die TAB dann doch wieder auf diverse VDE-Normen, so dass ein Netzanschluss aus Sicht des Netzbetreibers nur bei Einhaltung dieser normen erfolgen darf, diese sind dann aber auf den Bereich des HAK, Zähler und Hauptstromversorgung begrenzt.

Die TAB verweisen wieder auf die NAV und diese Zitat "darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden
Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden.
In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1
des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend."

Dort steht dann "Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1.
Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V., ... eingehalten worden sind."

So, und das heisst soviel wie: Im Schadensfall geht man davon aus, dass eine den Normen entsprechend installierte Anlage dem Stand der Technik entspricht und daher zum Zeitpunkt der Errichtung sicher war. Und wenn es das nicht war, muss der Betreiber bzw. Errichter darlegen, dass die Anlage trotz Abweichungen von der Norm sicher war. Und nur darin liegt der Vorteil sich nach den Normen zu richten: Rechtssicherheit.

Praktisch kannst du da auch blanke stromführende Adern hinhängen als Wäscheleinenersatz zur Leuchte, solange nichts passiert ist das i.O. - empfehlenswert isses natürlich nicht ... das Unfallrisiko ist "dezent" erhöht und im Schadensfall bist du bei dieser Ausführung garantiert schuldig.
 
Hm. Also dass man mehrer Schlafzimmer und Kinderzimmer auf einen Stromkreis zusammen hängt, sehe ich nicht als das grosse Problem. Auch Bad ist keien typischer Stromfresser. (Wasss solls, dass bisserl Licht und Papas Rasierer)


eigene Stromkreise jedoch unbedingt für folgende Verbraucher vorsehen:

Arbeitszimmer - EDV Ecke
Wohnzimmer - Media Ecke
Küche - Spülmaschine
Küche - Arbeitssteckdosen
Küche - Mikro
Bad (oder wo auch sonst) - Waschmaschine
Bad (oder wo auch sonst) - Trockner


(habe sicherlich eineiges vergessen aufzuzählen)
 
Also in diesem Haus reden wir von ca. 100 steckdosen und 40 Brennstellen.

Jalousieanlage mit pro stockwerk 6 stück a 300 Watt hängen auch auf der jeweiligen 3x1,5² stockwerkszuleitung.

Ich hab nun mal ein paar bilder und einen beschreibung an den Sachverständiger unserer firma gesendet.

Dieser hat mich nach 5 min zurückgerufen und gemeint der Bauherr soll sofort die arbeit stoppen.

Ich bekomm nun ein schriftliches gutachten und werde dieses an den Bauträger weitergeben ( auch an elektro firma die den mist verursacht )

Sollte sich dann immer noch nichts ändern, kommt der lieber Herr Sachverständiger vorort und meinte nur, ich zitiere: Ich brauch für dieses Haus den ganzen tag und danach wäschst dort kein gras mehr :D


Ich hoffe das nun alles gut geht.


Ist traurig wenn man dann in einem 400.000 Euro haus nicht wohnen kann ohne mit einschränkungen des altags zuleben.

Mfg
 
Was ich nicht so ganz verstehe, ist, wieso man hier regelmäßig die Hände über dem Kopf zusammenschlägt und die Elektropolizei herbeiwünscht, wenn ein Laie arglos Begriffe wie Lüsterklemme oder Phasenprüfer in die Runde wirft, aber bedächtig die eventuell angeschlossene Leistung abwägt und den Fragesteller im Übrigen erst Mal auf das Vertragliche verweist, wenn ein angeblicher Fachbetrieb 1,5mm² als Steigleitung verlegt. Da kann ich nur den Kopf schütteln. Dieser Thread ist jedenfalls keine Werbung für das Forum.

Bernd
 
Aber Hallo, ZELMANI, soviel ich weiß, bist du doch auch keine EFK!

:roll:

Greetz
Patois
 
Muss man das sein um seine Meinung sagen zu dürfen ?

Und wo er Recht hat ;)
Die inst ist Müll und der verursacher ist sicher auch keine EFK.
Vertrag hin od her, stand der technik ist es nicht und jeder würde einen Laien oder EFK der sowas bei sich Inst. will hier auch zusammen Falten
 
Hallo,

ich finde du wiedersprichst dir selbst.
Erst redest Du von 15 Steckdosen, dann auf einmal von 100. Dann hat jede Etage nur eine Zuleitung, das Bad jedoch eine separate usw.

Ich nehme an, du bist keine Elektrofachkraft? Macht doch mal ein Bild von der Unterverteilung.

Ansonsten kann man doch vor der Vergabe von Installationsarbeiten gewisse Grundsätze klären. z.B. Anzahl der Stromkreise. Ansonsten hätte schon während der Installation der Pfusch auffallen können.

Kann man das jetzt nicht mehr ändern lassen?



Ist traurig wenn man dann in einem 400.000 Euro haus nicht wohnen kann ohne mit einschränkungen des altags zuleben.

Welchen Anteil hat davon denn die Elektroinstallation? Ich kenne z.B. den Spruch "Du kriegst wofür du bezahlst".. :roll:
 
Zelmani schrieb:
[...]aber bedächtig die eventuell angeschlossene Leistung abwägt[...]

Was anderes macht ein Fachbetrieb auch nicht, oder wie soll sonst bitte der Leistungsbedarf und die nötige Anzahl Stromkreise sowie deren Absicherung ermittelt werden?

Ich kann mich nur Max60 anschließen. Hier sind mir zu viele Variablen drin.

@Threadersteller: Liefer mal genaue Infos, welche Räume sich in den entsprechenden Stockwerken befinden, welche davon gemeinsam abgesichert sind und stell mal ein Foto der UV(s) inklusive Erläuterungen dazu ein.

Das mit der Jalousie-Installation ist so natürlich nicht in Ordnung - aber bist du dir sicher, dass die am normalen "Stockwerksstrom" hängen? Heutzutage wird man sich da ja wohl für ein Konzept entscheiden, dass irgendwie zentral steuerbar ist (oder wie soll das laufen - neben jedes Fenster ne Zeitschaltuhr oder was?) und auch die Stromversorgung dafür dementsprechend realisieren.

Eine Einschränkung im Alltag sehe ich noch lange nicht gegeben, nur weil ich nicht in jedem Raum in meinem Haus gleichzeitig 3,6kW an Gerätschaften nutzen kann. So gesehen wären auch 3x63A im HAK unzulässig, denn da wäre dann bei 12 LSS Sense. Also mal alles relativieren. :roll:

Ohne weitere Infos von Zy87 kann sich hier IMHO niemand ein Urteil drüber erlauben, ob diese Installation zeitgemäß ist, wenn sich nach und nach rausstellt, dass dieses und jenes eigentlich doch nicht so, sondern wieder anders ausgeführt wurde etc. blabla...

Habe leider mehr und mehr den Eindruck, dass man hier gleich in eine Schublade gesteckt wird, wenn man nicht gleich im ersten Satz ein harrsches Wort gegen die "bösen, bösen, unfähigen Pfuscher, die alles unterdimensionieren" einlegt, eventuell sogar noch weiter nachhakt, weil es vielleicht im konkreten Fall doch nicht verpfuscht ist, womöglich am Ende sogar noch so vereinbart.

So nicht... :roll:
 
weitere Infos zur Installationsproblematik

Liebe Forumsmitglieder,
bei diesem Thema geht es um die Installation in meinem Reihenendhaus.
Ich bin absoluter Elektronik-Laie.
Beim Kauf des Wohnobjekts wurde mir vertraglich zugesichert, dass die Elektroinstallation nach VDE-Vorschrift, nach Vorschrift des Netzbetreibers und in NYM-Leitungssystem erstellt wird. Zusätzlich zu den im Standard-Vertrag vorsehenen Installationen habe ich bei der Elektrofachfirma im Wert von fast €5000 dazugekauft.

Das Haus besteht aus einem:

ausgebauten Spitzboden, mit 3 Elektrofenstern mit Elektro-Rolladen
DG mit Bad, Diele, 2x Kinderzimmer, 5 Elektrorollladen
OG mit Schlafzimmern, Arbeitszimmer,Diele, 5x Elektrorollladen
EG mit Eß/Wohnzimmer, Diele, Küche, 5x Elektrorollladen
UG mit voll ausgebautem Hobbyraum, Heizungskeller und Abstellkammer, 1x. Elektrorrollladen

Zusätzlich gibt es eine Doppelgarage mit elektrisch angetriebenem Rolltor, 3x Außenbeleuchtung und Außensteckdose.

Insgesamt komme ich im Haus auf 30 Brennstellen und 106 Steckdosen.
Für die Bäder wurden zusätzlich je ein Elektroheizkörper mit 700W vorgesehen.

Meine Söhne verfügen bereits derzeit über Computer, Stereo, TV.

Bei einem Besuch hat mein Bekannter ( Fachinstallateur Elektrotechnik) die von mir als Eigenleistung erbachte Installation des EDV-Netzwerks begutachtet ( Insgesamt 11 CAT7-Duplexinstallationen in Leerrohren verlegt)
Dabei hat er auch die bereits durch die Elektrofirma durchgeführte Installation angeschaut, welche im gleichen Kabelschacht installiert ist.
Es handelt sich hierbei um ein 3x1,5 Kabel für den Spitzbogen und das DG, ein 3x 1,5 Kabel für beide Bäder und ein 3x1,5 Kabel für das OG.

Seiner Meinung nach sei die Installation für meine Zwecke unterdimensioniert.

Weitere Kabel waren für Spitzbogen, DG und OG nicht vorgesehen.

Die 3 Kabel waren zusammen mit dem Erder für die SAT-Schüssel und den Kabeln für die Telefonanlage hängend im Schacht zu einem Strang zusammengebunden.

Ich hatte die Firma daraufhin auf die Dimensionierung der Kabel und die gemeinsame Verlegung der Kabel im Schacht angesprochen. Diese ist nach der Firma so in Ordnung und VDE-Konform. Obwohl ich einen nicht unerheblichen Geldbetrag in die Zusatzinstallationen investiert habe, ist die Firma nicht der Meinung, dass sie die Dimensionierung der Kabel erhöhen müssen.

Die Elektroinstallation wird jetzt im EG und UG auf gleiche weise weitergehen.
Ich soll einfach nicht so große Verbraucher anschließen und Energiesparen läge ja jetzt im Trend.

Da ich wie eingangs beschrieben absoluter Laie in Elektrofragen bin, bin ich aber jetzt natürlich absolut verunsichert, ob die Installation ihren Zweck erfüllen wird, VDE-gerecht ist und eine Gefahr für meine Familie und mich besteht.

Vielleicht können ja die Spezialisten in diesem Forum mir weiterhelfen.

ah26

PS.: Dank an Zy87 für seine bisherige Hilfe
 
Zy87 schrieb:
Guten Abend Elektriker :)

Ich bin zwar selber Elektriker aber bin mir nun in ein paar sachen unsicher.

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

Und zwar geht es um folgendes:

Ich habe bei einem Freund den Rohbau besichtigt und musste einiges an merkwürdigen dingen feststellen.
Vielen dank im vorraus

Mfg Günther

Hallo Zy87 !
Mal ganz einfach-rate Deinen Freund doch mal eine andere E-Firma mal einen E-Check machen zu lassen im Haus.Kostet ca 100 Euro für ein EFH kleiner Größe.
Nur mal als Vorschlag.

Gruß Helge 2
 
helge 2 schrieb:
...rate Deinen Freund doch mal eine andere E-Firma mal einen E-Check machen zu lassen

Ich würde da eher zu einem Fachanwalt für Baurecht raten. Den wirst Du wohl brauchen, um gegenüber diesem Installationsbetrieb zu Deinem Recht zu kommen...
 
Octavian1977 schrieb:
Also
Ein 1,5mm² darf höchstens 18m lang sein mit einer 16A Absicherung.
Bei nur einem Verteiler ist das nicht möglich über mehrere Stockwerke bis zu letzten Dose einzuhalten.
Nur eine Zuleitung pro Stockwerk ist absolut unterdimensioniert. Als Mindestausstattung wäre eine Zuleitung pro Raum angebracht, sowie pro Stockwerk ein Verteiler. Wird nur von einem Verteiler (Zählerschrank) aus in alle Geschosse verlegt, ist der Spannungsfall nur einzuhalten wenn hier Querschnitte von ca 4mm² verlegt werden. Zudem ergibt sich ein enormer Kabelbaum. (bei ausreichender Installation)

Jetzt wundert mich schon ein wenig das das alles ein wenig Locker gesehen wird (gilt nicht explizit für dich oktavian habe nur unter deinem beitrag geantwortet)da ist man mit deutlich besseren Installationen schon härter ins Gericht gegangen vor allem bei ein oder 2reihigen UVn hier wenn ich richtig lese haben wir im ersten Stockwerk also für ne Wohnung oder anderen Räumen gar keine UV????
Das ist doch merkwürdig, ok bei einem Einfamilienhaus darf die UV im Zählerschrank sein das gilt meiner meinung nach hauptsächlich aber nur wenn wir nur eine Wohnung im Erdgeschoss haben, kein Problem wenn ein Boden nur mit einer 3x1,5er Zuleitung "gespeist" wird wenn dort nur 2 Glühlampen oder leuchtstoffröhren hängen.
Bei einer Wohnung würde ich auf jeden Fall ne UV anbringen selbst ne einreihige wäre da besser als gar keine.
Wenn man vom Zählerschrank Endstromkreise legt wird das mitunter ein (wie geschrieben) starker "Kabelbaum" bei dem mit Sicherheit auch die Häufung selbst wenn es nicht gewerbe ist, nicht zu vernachlässigen ist da kann es vorkommen das bei 15-20 Leitungen jede nur noch mit 6A wenn überhaupt abgesichert werden darf viel Spass wenn noch Drehstromleitungen fürn Herd oder Saunaofen,DLE dabei sind wird der kabelbaum noch fetter,fetter als ein 5x10 oder 5x16qmm NYM-J.
Also lieber (und einfacher) vom Zählerschrank ein 5x10 (oder 16 je nach dem) in den ersten Stock dort ne UV und dann auf die Zimmer/Räume verteilen ist sicherer und spart einen haufen material,Ärger und Arbeit.
 
Den Anwalt wollte ich eigentlich vermeiden. Ich habe bis jetzt versucht die Angelegenheit gütlich zu klären. Die Firma, den Bauleiter und den Bauträger habe ich natürlich schon über meine Bedenken informiert.
Von Seniorchef der E-Firma kamen die Sprüche wie "machen wir immer so..... ist nie was passiert....." . Der Bauleiter wollte mir ein 1,5er Kabel für ein 2,5er verkaufen, bis ich die Schieblehre gezückt habe und im etwas Nachhilfe im Quadratwurzel-Ziehen gegeben habe.
Als Laie, noch dazu Akademiker scheint man ja von Baufachleuten nicht richtig ernst genommen zu werden. Alleine mit der max.Länge des 1,5er Kabels gibt's keine Einsicht. Wenn man Ihnen dann die VDE 0100 Beiblatt5 nennt, bleibt kurz der Mund offen, dann wollen sie es prüfen.....
Gerne wird man dann als Querulant abgetan.
Letztendlich habe ich übrigens einen weiteren Freund ( Anwalt ) informiert
 
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