helge 2 schrieb:
Am Mast habe ich eine Banderdungsschelle befestigt.
Daran soll 16qmm CU massiv angeschloßen werden.
In 1 mtr.Abstand zum Fundament ein Kreuzerder 1,5 mtr.tief setzen.Den zweiten Kreuzerder,ebenfalls 1,5 tief nach 3 mtr.
Gemäß EN 62305 müssen die Vertikalerder aber auf 2 Meter Tiefe versenkt werden! Der Hinweis fehlt im DEHN-Blitzplaner und auch in der neuesten Ausgabe der EN 60728-11 vom Juni dieses Jahres haben es die Normkoryphäen vergessen zu erwähnen.
Da wird das Eintreiben ohne Beschädigung der Feuerverzinkung + der korrosionsvertägliche Anschluss eines Kupferdrahts an die Profilstäbe + die Abdichtung mit Denso-Binde eine echte Aufgabe.
helge 2 schrieb:
Wäre so erstmal ein Grobschutz sichergestellt ?
Das wäre der erste Schritt, der zweite ist die Nachrüstung des fehlenden Schutzpotenzialausgleichs im Gebäude und der blitzstromtragfähige Anschluss der neuen Haupterdungsschiene an die Erder.
Ein 9 Meter langer Standard-Edelstahlerdspieß mit Anschlussleitung aus V4A wäre sinvoller und einfacher. Wer einmal mitbekommen hat wie flink Blitzschutzfachkräfte einen Erdspieß mit dem Vibrationshammer versenken, kommt nie mehr auf die Idee selbst Profilstäbe mit Vorschlaghammer eintreiben zu wollen.
Verzinkte Vertikalerder sind auch für den Schutzpotenzialausgleich wegen der galvanischen Abtragung nur eine Lösung auf Zeit.
helge 2 schrieb:
Welchen Wert müßte die Messung ergeben ?
< 10 Ohm, siehe auch DIN 18014.
helge 2 schrieb:
Ich weiß auch,das bei einem Direkteinschlag nur Gott und eine Gute Versicherung helfen können.
Die Schäden durch Direkteinschläge sind geringer als die durch Einschläge bis in 1 - 1,5 km Entfernung. Deswegen ist ja die blitzstromtragfähige Verbindung zwischen den Erdern und allen Netzen so wichtig um Potenzialdifferenzen fern zu halten.
Und auch gegen Direkteinschläge kann man sich mit einer getrennten Fangeineinrichtung oder Isoliertem Blitzschutz und zusätzlichen Blitzstrom-/Überspannungs-Ableitern wirkungsvoll schützen. Damit bekommen die Kabel nämlich keinerlei galvanische Eintragungen von Teilblitzströmen ab. Bei Erdverlegung sind aber Zusatzmaßnahmen gegen induktive Blitzstromeintragungen erforderlich.
helge 2 schrieb:
Das Haus besitzt kein Fundamenterder.
Womit das Gebäude nach heutigen Normen und den Specs der Kabelnetzbetreiber nicht mal mehr einen BK-Anschluss bekommen darf. Also nicht auf halben Weg stehen bleiben und den nachrüsten!