Blitzschutz E49

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Toni43

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Hallo!

Bei einem Gebäude wurde der Blitzschutz nach der ÖVE E49 errichtet, ca. im Jahre 2010 wurde eine Nutzungsänderung durchgeführt. Muss man bei einer Nutzungsänderung die Blitzschutzklasse neu berechnen? kennst jemand dazu eine Vorschrift?

Mfg toni
 
Muss man bei einer Nutzungsänderung die Blitzschutzklasse neu berechnen? kennst jemand dazu eine Vorschrift?
Eine Woche bemerkenswertes Schweigen unserer Ösi-Vielposter.

Die für Blitzschutz maßgebliche Normenreihe IEC/EN 62305 ist in Deutschland und Österreich mit Ausnahme der nationalen Vorworte identisch harmonisiert. Bei als wesentlichen Änderung geltenden Nutzungsänderungen ist bei Ausführung nach ÖVE E49, die ich nicht kenne und zu der es auch kaum Sekundärliteratur gibt, - Blitzschutzklasse hin oder her - ein fehlender Blitzschutzpotenzialausgleich nebst Überspannungsschutz vermutlich nachzurüsten.

Ich empfehle die Frage bei voltimum.at mit dem bislang fehlenden Input einzustellen, um welche geänderten Nutzungen es sich handelt und ob das Blitzschutzssystem behördlich gefordert oder freiwillig erstellt wurde.

Das ist auch für Herrn Hayböck als Berater Voraussetzung für eine seriöse Antwort und wann das LPS zum letzten Mal geprüft wurde, wird er auch wissen wollen.
 
Thema: Blitzschutz E49
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