Blitzschutz & PA Solaranlage EFH

Diskutiere Blitzschutz & PA Solaranlage EFH im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Wie sieht es überhaupt mit den Vorschriften DIN für den PA und Blitzschutz für Solaranlagen für die Brauchwassererwärmung aus. Ich habe im Netz...
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bigdie schrieb:
......., macht er keinen PA. Ich hab jedenfalls noch keinen heizungsbauer oder Wasserinstallateur oder Ähnliches gesehen, welcher sich um den PA kümmert.
Eben das ist es doch. Die müssten aber sich drum kümmern. Es kann von keinen Kunden erwartet werden, dass er es weiß und sich darum kümmert. Genauso wie das Küchenstudio, dass den Anschluß des Herd mitverkauft. Hier kann der Kunde erwarten, das es richtig gemacht wird, also mit Prüfung, ob der Anschluß geeignet und der Schutzleiter wirksam ist, etc. (Macht aber auch keiner -> Patten werden warm = OK)

Tinkerbell
 
Ist doch Quatsch.
Der Bauherr oder wenn dazu beauftragt, der Architekt ist für eine ordentliche Bauausführung und die Koordination der Arbeiten verantwortlich.
Wenn du schwarze Dachziegel beim Dachdecker bestellst, und in der Gemeinde dürfen nur Rote aufs Dach, ist auch nicht der Dachdecker zuständig sondern du selber.
 
bigdie schrieb:
Wenn er Metallrohre verlegt, macht er keinen PA. Ich hab jedenfalls noch keinen heizungsbauer oder Wasserinstallateur oder Ähnliches gesehen, welcher sich um den PA kümmert.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der HWS-Installateur das darf.
Ist der PA nicht Arbeit einer Elektro-Fachkraft?
Dann müsste der HWS-Monteur aber eindeutig darauf hinweisen.
 
bigdie schrieb:
Ist doch Quatsch.
Der Bauherr oder wenn dazu beauftragt, der Architekt ist für eine ordentliche Bauausführung und die Koordination der Arbeiten verantwortlich.
Wenn du schwarze Dachziegel beim Dachdecker bestellst, und in der Gemeinde dürfen nur Rote aufs Dach, ist auch nicht der Dachdecker zuständig sondern du selber.
Das kannst du aber vom Bauherrn -der oft auch der Eigentümer ist - nicht erwarten dass er es weiß, sondern von der Fachfirma, die dir das Teil auf das Dach setzt. Genauso wie die vorher die Tragfähigkeit des Daches abklären müssen.
Und ein örtlicher Dachdecker wird schon die Eigenheiten in seiner Region kennen und dem Kunden darauf hinweisen. Spätestens dann weiß er es, weil es Ärger gibt.

Tinkerbel
 
Die Heizungsbaufirma ist aber kein Elektrofachbetrieb. Die weis am Ende nicht mehr als der Kunde über Elektrovorschriften.
 
Viele Heizungsbauer haben schon einen E-Meister im Boot der das selber machen darf o. arbeiten mit Elis zusammen die das machen dürfen u. können u. die wissen es dann was Vorschrift ist, bzw. gemacht werden muss.

Und wenn man schon Leitungen u.a. für die Fühler da nach oben verlegen muss, verlegen diese dann auch gleichzeitig ein Leer-Rohr zusätzlich, um für alles vorbereitet zu sein bzw. in Reserve zu haben.

Wir wohnen nicht alle im Alu-Kabel-Land!

LG.
 
Und wozu legen die das Leerrohr?
Die Kollektoren auf dem Dach brauchen genauso wenig an den PA wie deine Dachrinne und wenn Metallrohr verlegt wird, kannst du den PA auch im Keller machen. Und das gilt im Osten wie im Westen, zumindest wenn man denken kann.
 
Die legen das Leer-Rohr weil immer wieder was später dazukommen kann.
Und wenn wer was zusätzlich Vorausschauend anklemmt, ist nach dem Motto: Vorbeugen ist besser als nachher "Jammern"!
 
Dann musst du das aber auch wie eine Antennenerde machen und auf Trennungsabstände achten und natürlich Blitztauglich. Also nicht Fühlerleitung neben dem Rohr, nix 6mm² sondern 16mm² eindrähtig, und brauchst eine entsprechende Erdungsanlage.
Aber das Rohr neben der Fühlerleitung können ja dann die Mäuse nutzen, wenn sie mal Höhenluft brauchen.
 
Tinkerbell schrieb:
Das kannst du aber vom Bauherrn -der oft auch der Eigentümer ist - nicht erwarten dass er es weiß, sondern von der Fachfirma, die dir das Teil auf das Dach setzt.

1.) Wenn die Errichtung Voraussetzungen mitbringt, die bauseits zu stellen sind, ist dies in der Planungsphase anzugeben.

2.) Auf einem Steildach wird das Risiko eines Blitzeinschlags nicht erhöht durch den Aufbau der Kollektoren - hier ändert sich an der Anforderung Blitzschutz nichts. Auf eienem Flachdach kann das anders sein.

3.) Es gibt keine generelle Pflicht für den Besitzer eines Einfamilienhauses, dieses durch eine Blitzschutzanlage zu schützen. Bauliche Besonderheiten, andere Dachaufbauten, Versicherungsgründe können dennoch dazu verpflichten - dann muss diese Anlage natürlich mit einbezogen werden.

4.) Verantwortlich für die Errichtung des evtl. notwendigen Blitzschutzes ist der Planer. Das kann ein Fachplaner sein, ein Architekt ... und wenn man geizig ist der Eigentümer. Verfügt dieser nicht über das passende Wissen gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Brennt das Reetdach nieder, hat man auch für den Schaden der Nachbarn aufzukommen. Stellte die Versicherungen an die Police Bedingungen ... Viel Spaß.

5.) Die Errichtung des Schutzpotentialausgleichs ist Gewerk der Elektrofachkraft. Planung, siehe 4. ...

Nur, weil sich Bauherren/Eigentümer mehr zutrauen, als sie wirklich können, müssen nicht zwangsläufig andere für sie das Denken übernehmen, obwohl Beratung natürlich eine Dienstleistung sein darf und soll, wenn man als Fachkraft über Planungsmängel stolpert ...
 
Auch wenn für EFH kein Blitzschutzsystem baurechtlich vorgechrieben ist, kann dies nach Risiko-Analyse gemäß DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) geboten sein.

Nur ist die Risikoanlayse für EFH kein Muss und nachdem der vergleichsweise einfach zu handhabende Simplified IEC Risk Assessment Calculator - SIRAC zurück gezogen wurde und AIXTHOR kein Upgrade mehr für die eigene Software liefert, ist Risikoanalyse praktisch nur noch mit der aktuellen DEHN-Toolbox möglich, über das nur Blitzschutz- oder EFK-Exoten verfügen und auch anwenden können.

T.Paul schrieb:
Nur, weil sich Bauherren/Eigentümer mehr zutrauen, als sie wirklich können, müssen nicht zwangsläufig andere für sie das Denken übernehmen, obwohl Beratung natürlich eine Dienstleistung sein darf und soll, wenn man als Fachkraft über Planungsmängel stolpert ...
Wenn man als Fachkraft Planungsmängel erkennt, muss man seine Bedenken nach VOB schriftlich geltend machen. Und wer nachträgliche böse Überraschungen vermeiden will, sollte das auch bei Werkverträgen nach BGB machen.

EDIT: Tippfehler beim Normverweis berichtigt
 
Hast du schonmal einen (Um)bau eines EFH nach VOB gesehen? ..........
 
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