Blitzschutzdrähte kreuzen mit HF-Kabel - Material?

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DerReisende

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Servus ... bei mehreren Kunden muss ich auf Flachdächern zusätzliche Kabel legen (HF-Koaxialkabel für eine Funk-Objektversorgung). Leider sind die Flachdächer (natürlich) Mit Blitzschutz versehen.

Nun fordert man, dass wir bei der Kreuzung von Blitzschutzdrähten eine Brücke bauen mit einem Abstand von mindestens 33cm zu darunter liegenden Leitungsdraht.

Das Bild im Anhang zeigt ein Beispiel. Nur benötige ich das GENAU ANDERS HERUM: Der Blitzschutzdraht läuft unten und mein Kabel (7/8" bzw. knapp 3cm dick) soll über eine Brücke darüber laufen.

Was kann ich nehmen, um dies zu bewerkstelligen?
Wo finde ich einen Hersteller, für entsprechende Brückenbauten?

Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße aus dem Erzgebirge.
 

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Servus ... bei mehreren Kunden muss ich auf Flachdächern zusätzliche Kabel legen (HF-Koaxialkabel für eine Funk-Objektversorgung). Leider sind die Flachdächer (natürlich) Mit Blitzschutz versehen.
Nachdem sich meine Schnappatmung in Fassungslosigkeit gewandelt hat, verweise ich auf die offenkundig gänzlich unbekannten Normen der Reihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) und wenn diese BAUGEFÄHRDUNG im Erzgebirge geplant ist auf die für Funksende-/-empfangsantennen zuständige nationale DIN VDE 0855-300.

Gegen Blitzschutzanlagen sind nach IEC 62305-3 zu berechnende Trennungsabstände einzuhalten und ob die 0,33 m stimmen, kann nur anhand eines bemaßten Plans beurteilt werden. Selbst wenn das zutrifft und die Koaxkabel nicht völlig inakzeptabel ÜBER die Fangleitungen gelegt werden, fungieren sie ohne den Schutz zusätzlicher Fangstangen als ungewollte Fangleitungen. :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
 
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Entschuldige bitte, wenn meine Anfrage Deiner Gesundheit nicht zuträglich sein sollte. Nicht jeder kann in allem ein Fachmann sein. GENAU HIERFÜR gibt es ja die Möglichkeit, sich in solchen Foren zu erkundigen. Können wir daher bitte auf der Sachebene bleiben? Danke.

Ich entnehme Deiner Aussage, dass man es tatsächlich anders herum bauen muss: Die HF-Kabel am Boden und die Blitzschutzdrähte darüber führen in einer Brücke? Also konkret genauso wie auf dem Bild, welches ich angehängt habe?

Das käme mir tatsächlich in diesem Fall nämlich sehr zu pass, da ich die Verlegesysteme für das Kabel auf dem Boden bereits habe. Somit müsste ich nur die Fangdrähte, welche die Kabel kreuzen als Brücke ausführen. Klasse ... gibt einen Nachtrag und mehr Geld!
 
Nicht Du müsstest die "Fangdrähte" als Brücke ausführen, sondern eine Blitzschutzfachkraft!
 
Mir bleibt ja nichts anders übrig.
Genauso wie elektrische Anlagen nur von Elektrofachkräften installiert Repariert und gewartet werden dürfen gilt dies auch für Blitzschutzanlagen und Blitzschutzfachkräfte.
 
Und wer sagt Dir, dass ich nicht entsprechende Leute an der Hand habe und dies von denen durchführen lasse??? Ich kann Fachkräfte für die Ausführung für jede Richtung bekommen auf Anforderung. Und genau DARUM ging es mir auch nicht. Ich habe ganz bewusst den Forenbereich "Produkte, Material etc." ausgewählt.

Nur weil ich schrieb "... müsste ich ... ausführen" heisst das noch lange nicht, dass ich selber Hand anlege. Aber zum Verständnis meiner Frage war nicht gefordert, dass ich meine gesamte auftragliche SItuation darlegen sollte.
 
Wenn Du das hättest, wundern mich Deine Fragen im Forum, denn Blitzschutzfachkräfte müssen das wissen.
 
Bei auf Dächern als ungewollte Fangleitungen verlegten Koaxkabeln ist St. Florian in der Pflicht aber der ist trotz objektiv seltener Direkteinschläge ein unzuverlässiger Schutzheiliger.

In der gerade laufenden Revision der DIN VDE 0855-300 knechten sich die mitwirkenden Mobilfunkunternehmen selbst, weil sie Wert auf Anlagenverfügbarkeit und Personenschutz legen. Das im harten Kontrast zu den vom DARC abgeordneten Funkamateuren. Im Rahmen der angemahnten Sachlichkeit wüsste ich als BSFK gerne wie man an jeder Kreuzung auf konstant 0,33 m Trennungsabstand kommt (nur in Luft mit km = 1 oder auch über feste Stoffe mit km 0,5?) kommt.

Die ungeschützte Leitungsführung ist mit der zuständigen DIN VDE 0855-300 unvereinbar; die für einen Funkamateur zur Pflichtlektüre gehören sollte. Es würde mich aber sehr verwundern, wenn die Kabelschirme wenigstens am Gebäudeeintritt in einen normkonformen PA mit energetisch koordinierten Überspannungsschutzaus SPD 1 Blitzstrom und SPD 2 Überspannungsableitern geschützt wären. Das Foto in Startbeitrag lässt vermuten, dass der Kabelschirm auch nicht alle 20 m mit Kabelmuffen an einen PA-Leiter aus mind. 10 mm² Cu verbunden ist.

Wenn anlässlich einer Überprüfung eines Blitzschutzsystems diese grob fahrlässige Ausführung bemängelt wird, ist entweder Rückbau oder normkonforme Nachrüstung auf Kosten des Auftragnehmers angesagt. Ebenso unerfreulich falls ein seltener aber nicht auszuschließender Direkteinschlag dazu führt, dass ein SV eines Versicherers den Schaden vor Ort besichtigt und die elementaren Normgrundsätzen widersprechende Ausführung zum Anlass nimmt die Regulierung abzulehnen.
 
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NOCH ist gar nichts geschehen!
Das Bild ist eine Beispiel auf einem der Flachdächer.

Aber da ich jetzt genug davon habe, hier als unverantwortlicher und dummer Mensch angepflaumt zu werden, werde ich mich aus diesem Forum wieder zurück ziehen.

Man hätte mir das Thema auch sachlich vermitteln können.

Ich danke für die sachdienlichen Hinweise.
 
Aber da ich jetzt genug davon habe, hier als unverantwortlicher und dummer Mensch angepflaumt zu werden, werde ich mich aus diesem Forum wieder zurück ziehen.
Ich würde niemals einen User als dumm bezeichnen, den Schuh hast du dir selbst angezogen.

Wenn wider elementarste Sicherheitsstandards geplant oder gar installiert und ein vor Ahnungslosigkeit strotzender inkompetenter Quatsch wie über Fangleitungen aufgeständerte Koaxleitungen anfragt wird, kann man dafür doch keinen Beifall erwarten. Falls der Klartext dazu führt, dass du dich als Funkamateur mit DARC-Funktion wenigstens mal mit der eigenen "Hausnorm" für AFU befasst und als Projektleiter/-koordinator künftig nicht mehr derart leichtfertig und fahrlässig planst, war es auch für dich nützlich.

Wenn sich deine Wehleidigkeit gelegt hat, wird dir das hoffentlich selbst klar.
 
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Hallo,

komme gerade von unserem Flachdach.
Die Blitzschutzanlage wurde vom Bauträger errichtet weil sie den Bewohner ein gutes Gefühl geben sollte (Vermutung meinerseits).

Das Kabel für die Kabelversorgung (inzwischen Vodafone) ist seit jahrzehnen unter den Drähten des Blitzableiters verlegt.

Ist die oben gezeigte Lösung ausreichend.

MfG
 
Die Oben gezeigte Maßnahme ist ausreichend, wenn der berechnete notwendige Trennungsabstand für diese Blitzschutzanlage eingehalten wurde.
 
Ist die oben gezeigte Lösung ausreichend.
Das in Beitrag # 1 eingestellte Bild ist an blitzschutztechnischer Inkompetenz nur noch durch das Vorhaben von @DerReisende als "Planer" zu toppen, Koaxkabel über die Fangleitungen zu legen.

Auch wenn der Trennungsabstand zwischen der aufgeständerten Fangleitung und dem Koax ausreicht, ist das Kabel daneben gegen Blitzschlag ungeschützt und eine ungewollte Fangleitung. Kabel, welche unter Fangleitungen ohne Aufständerungen verlegt werden, halten die erforderlichen Trennungsabsabstände bestimmt nicht ein.

Es gibt nichts, was es nicht gibt: In einem großen Stuttgarter Altenheim hatten vor Jahren irgendwelche Installationshelden Wohnungs-Sternleitungen mit Kabelbindern an den Fangleitungen "befestigt".

Ungeschützte Verlegung von BK-Koaxleitungen auf Flachdächern sind auf Gebäuden ohne Blitzschutzsystem normativ zwar nicht untersagt aber ebenso hirnlos wie mit LPS. Ohne behördlich vorgeschriebenes Blitzschutzsystem darf jedes Gebäude einem Blitzschlag geopfert werden. Bei freiwillig errichtetem Äußerem Blitzschutz ist nach meiner Normauslegung die Normenreihe IEC 62305 zu beachten und ein Innerer Blitzschutz mit Blitzschutzpotentialausgleich und energetisch koordinertem Überspnnungsschutz mit SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungsabeleitern Pflicht, die wie Erdkbel oder Freileitungsanschlüsse an den Gebäudeein- und austritten nach dem ersten PA anzubringen sind. Das sieht nicht jeder so aber alle mir bekannten DKE-Mitarbeiter von Ex-UM und Vodafone/KDG:

Beim Stichwort Bauträger gehe ich von einem Neubau aus und bei dem muss etwas schief gegangen sein, wenn ein BK-Koax auch nur als Linienleitung über Dach verlegt wurde. Stell bitte mal Fotos davon und wenn möglich von Wanddurchführungen mit oder PA und ÜSE ein.

Die Oben gezeigte Maßnahme ist ausreichend, wenn der berechnete notwendige Trennungsabstand für diese Blitzschutzanlage eingehalten wurde.
NEIN!

So ist das keinesfalls ausreichend. Keine wirkliche Fachkunde von Äußerem Blitzschutz aber nicht widerstehen können mit Halbwissen einen Beitragspunkt zu ergattern. :rolleyes:

EDIT: Das Thema gehört besser in die Blitzschutzrubrik.
 
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In dem Bild ist doch eindeutig eine Aufständerung des Blitzableiters zu sehen, wieso meinst Du das die da fehlt?

Im Prinzip muß natürlich die Koax Leitung unterhalb der von den Ableitern aufgespannten Schutzzone liegen und natürlich wird für das Kabel auch ein Überspannungsschutz benötigt, aber was sollte da noch dran falsch sein?
 
In dem Bild ist doch eindeutig eine Aufständerung des Blitzableiters zu sehen, wieso meinst Du das die da fehlt?
Mann Octavian1977, stell dich doch nicht dumm. Die aufgeständerte Fangleitung schützt mit einem zeltartigen Schutzraum nur ein kurzes Kabelstück. Für Fangleitungen bis in 2 m Höhe über dem Dach wird in BSK 3 von einem Schutzwinkel mit 77° ausgegangen und daneben ist alles einschlaggefährdert.

In den Moltrecht-Lehrgängen für AFU-Prüfung werden weder die Blitzschutznormen noch die auch für AFU zuständige DIN VDE 0855-300 behandelt, weshalb es nach meinen Erfahrungen witzlos ist über die Norm aufzuklären, zumal sich nach meinen Erfahrungen die Gesichtszüge der meisten OMs schon verfinstern, sowie eines der Stichworte Blitzschutz, Erdung oder PA fällt.

Im Prinzip muß natürlich die Koax Leitung unterhalb der von den Ableitern :( aufgespannten Schutzzone liegen und natürlich wird für das Kabel auch ein Überspannungsschutz benötigt, aber was sollte da noch dran falsch sein?
Befasse dich doch mal mit dem komplett anderen Schutzkonzept der DIN VDE 0855-300 und frag dich, welchen Sinn es macht nur Kreuzungspunkte auf Flachdächern durch Aufständerung zu schutzen, wenn schon 1 m daneben Blitze links und rechts ungehindert in das Koax einschlagen können.

Die für BK-Antennen zuständige IEC 60728-11 hat sich zwar in den letzen Ausgaben an die DIN VDE 0855-300 angenähert, favorisiert aber andere Schutzkonzepte. Wenn von @Kreitmayr Bilder folgen, dann kann man darüber diskutieren ob nach IEC 62305-3 weitere aufgeständerte Fangleitungen über den dortigen Kabeln ausreichen oder womöglich auch noch Näherungen zu mit dem LPS verbundenen metallischen Verwahrungen vorliegen.
 
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Also zur weiteren Erklärung.
Das Wohngebäude (5 Geschosse Bj 1973) wurde mit einem Blitzschutz ausgerüstet und hatte früher die übliche TV-Antenne.
Irgendwann verlegte die Post "Kabel".
In unserem Keller als Erdkabel zum Übergabepunkt. Vorn dort auf das Dach und quer über das Dach in ein Nachbargebäude.

Heute wurde die Anlage geprüft. Neben ein paar anderen Kleinigkeiten ..... kreuzt sich das "Kabel" mit den Blitzableiterdrähten 3 mal.

"...da sollten Brücke hin...."

Also stellt sich mir die Frage, wie notwendig bzw. gibt es Alternativen.
 
Gerade gefunden, schon etwas älter.
Kabel kommt aus dem Kamin, liegt auf der Dachhaut ca. 20m bis über das bekieste Nachbardach.
 

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Das Wohngebäude (5 Geschosse Bj 1973) wurde mit einem Blitzschutz ausgerüstet und hatte früher die übliche TV-Antenne.
Irgendwann verlegte die Post "Kabel".
Also kein Neubau, folglich auch kein Bauträger aber womöglich die erste Revision des Blitzschutzsystems seit der Installation des Blitzschutzsystems im Jahre 19?? durch eine Blitzschutzfirma oder einen VDS-Sachverständigen? Gibt es denn wenigstens von der Erstinstallation noch das Protokoll?
In unserem Keller als Erdkabel zum Übergabepunkt. Vorn dort auf das Dach und quer über das Dach in ein Nachbargebäude.
Da hat die deutsche Bundespost als damals staatliche Aufsichtsbehörde die Scheuklappen angelegt, damit der damalige BK-Netzbetreiber Deutsche Bundespost beim quersubventionierten Kabelnetzbereich Kunden im anderen Hausteil aquirieren konnte.

Bei 5 Stockwerken ist es auch ohne Kenntnis der Anzahl der Ableitungen und ob deren Erder miteinander verbunden sind schon vor einer normkonformen Trennungsabstandsberechnung nach IEC 62305-3 höchst unwahrscheinlich, dass auf der ganzen Kabelstrecke weitere Näherung zu vermeiden sind. Das gilt insbesondere auch für den Leitungsaustritt aus dem Schornstein.

Wenn auch nur eine einzige Näherung bestehen bleibt, ist die Beseitigung an anderen Stellen inkonsequent. Eine Koaxverlegung durch das Untergeschoß wäre nicht teurer und auch ohne erforderliche ÜSE viel sicherer als eine mit Fangleitung geschützes Dachkabel ohne Näherungen und mit ÜSE und PA gewesen.

Bei Interesse reiche ich die Objektadresse (möglichst mit VF-Kundennummer) an die mir persönlich bekannte gesamtverantwortliche Elektrofachkraft von Vodafone weiter.
 
Thema: Blitzschutzdrähte kreuzen mit HF-Kabel - Material?
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