Brandschutz Mehrfamilienhaus

Diskutiere Brandschutz Mehrfamilienhaus im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, mal ne kurze Frage, ich hoffe mir kann jemand helfen. Bin Brandschutztechnisch nicht so gut aufgestellt. Wie sieht es bei der...
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Frankster

Frankster

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Hallo Leute,

mal ne kurze Frage, ich hoffe mir kann jemand helfen.
Bin Brandschutztechnisch nicht so gut aufgestellt.
Wie sieht es bei der Sanierung eines 3 Familienhauses aus? Durch die übereinanderliegenden Wohnungen wird ein Schacht im Bad gehen, der von Keller bis Dachboden offen ist und für Wasser sowie Elektrik verwendet wird. (Steigleitungen, TV-Leitungen, Netzwerkleitungen usw.) Der Schacht wird anschliesend verkleidet und bleibt somit innen hohl. Der Boden bzw. Decke wird mit Beton ausgegossen. Ist für die Durchführung zwischen den Etagen ein Brandschutz vorgeschrieben? Wenn ja wie hat der auszusehen bzw. wie wird das in der Praxis umgesetzt?

Vielen Dank für eure Mühe

Gruß Frank
 
Erst ab 5 Whg sind brandschutztechnische Massnahmen vorgesehen.

mfG
 
Wo hast du das denn her, Moorkate?

Die Anforderungen regelt die jeweilige Landesbauordnung - nach Musterbauordnung ist für Gebäude außer Klasse 1 & 2 vorgesehen, dass Durchführungen durch die Decken, die die Wohnung/Nutzungseinheit begrenzen, nur mit entsprechenden Maßnahmen auszuführen sind, die eine Brandausbreitung ausreichend lang verhindern.
 
Aus der Landesbauordnung. Ab fünf WE/Eingang gelten erhöhte Brandschutzauflagen.

mfG
 
Und für welches Bundesland ... ?
 
Danke für eure mühe...
Es handelt sich um Bayern.
Was heißt Gebäude Klasse 1 und 2?
Was wäre denn eine solche geeignete Maßnahme?

Danke
 
Danke für den Link, habe darin folgendes gefunden:
(1) Leitungen dürfen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben
ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen
hiergegen getroffen sind; das gilt nicht
1. innerhalb Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
2. innerhalb von Wohnungen,
3. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit insgesamt nicht mehr als 400 m2 in nicht mehr als zwei Geschossen

Wie würdet ihr folgendes definieren? "wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist?" Wer legt das fest?
So wie ich das sehe ist das 3 Familienhaus Gebäudeklasse 3
 
Re: Danke

Frankie schrieb:
für eure mühe...
Es handelt sich um Bayern.
Was heißt Gebäude Klasse 1 und 2?
Was wäre denn eine solche geeignete Maßnahme?

Danke

Die Definition der Gebaeudeklasse findet sich in der BayBO Art.2 (3) iirc. Prinzipiell sind 2 Moeglichkeiten vorstellbar:
1)Der Schacht wird ohne Anforderung an Feuerwiderstand der umfassenden Bauteile ausgefuehrt. Die Deckendurchbrueche werden entsprechend den Anforderungen des Feuerwiderstand an Geschossdecken geschottet. Sowohl Kabel- als auch Rohrleitungsdurchfuehrungen.
2) Der Schacht wird als eigenstaendiges Bauteil mit Umfassungswaenden entsprechend dem geforderten Feuerwiderstand ausgefuehrt. Die Durchfuehrungen von Rohren und Leitungen aus dem Schacht heraus in die jeweilige Nutzungseinheit wird brandschutzmaessig geschottet.
 
Frankie schrieb:
Wer legt das fest?

i.d.R. wieder die LBO ... Art. 29 für Decken ... Ausnahmen sind im Wohnungsbau eher unüblich - im Gegensatz zu Sonderbauten, für die es z.T. auch eigene Bauordnungen gibt oder denen in der Baugenehmigung Auflagen oder Erleichterungen verpasst wurden ...

Und bevor du fragst ... die Begriffe feuerhemmend, hochfeuerhemmend, feuerbeständig, hochfeuerbeständig und höchstfeuerbeständig sind natürlich auch definiert und zwar in der DIN 4102, Teil 2. Das sind nämlich die häufiger auf Zulassungen zu findenden Feuerwiderstandsklassen F30, F60, F90, F120 und F180.
 
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