Brandschutz

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Andreas Lorenz

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Hallo

Eine Brandschutzwand Trockenbau Klasse A1 F30 trennt in einem Gewerbe Betrieb die Geewerberäume von den Privaträumen (Flur und Treppenaufgang).
Nun sollen auf der Gewerbeseite mehrere Steckdosen angebracht werden.
Vermute mal in der Brandschutzwand geht nicht
.
Darf man auf der Gewerbeseite eine zweite Wand z.b. normales Holz vor der Brandschutzwand bauen und dort kabel und Steckdosen legen ?
Bzw. Ist eine Realisierung überhaupt möglich unter Einhaltung der Brandscutz bestimmungen?
 
Das steht alles in den Unterlagen des Herstellers der zum Bau der wand genutzten Komponenten (z.B. Knauf).

In der Regel können Steckdosen eingebaut werden, mit normalen Hohlwandosen nicht direkt gegenüberliegend!
 
Meines Wissens nach dürfen da nur Hohlwanddosen mit Funktionserhalt und keine normalen Hohlwanddosen eingebaut werden,
Brandschutz
 
Achja wozu gibt es dann wohl die Brandschutzdosen ? Damit Piffpaff die Funktion der Brandschutzmauer durch normale Hohlwanddosen aufhebt! Eine Brandschutzwand ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied und das ist in dem Fall die Hohlwanddose!
Wenn vor der Brandschutzwand eine 2 te Wand gestellt wird , wird die Funktion der Brandschutzwand nicht beeinträchtigt.
 
Die haben schon ihre begründung, z.B. wenn du direkt gegenüberliegend etwas montieren willst, oder sind z.B. für Brandschutzdecken ganz nützlich.

Nützlich sind sie aber auch, um den Umsatz der Fa. Kaiser anzukurbeln!

In einer Hohlwand tut es dank zweischaligkeit und Steinwolle der simple Abstand zueinander auch.
 
7123654Technische Informationen Wände und Decken. DIN 4102.Brandschutzwände oder -decken dürfen grundsätzlich keine Öffnungen enthalten. Wenn es jedoch zur Nutzung des Gebäudes notwendig ist, müssen Abschlüsse für Fenster, Kanäle oder Installationen mit einem Feuerwiderstand von mindestens 30 bis 90 Minuten (z.B. F90 / T90 / S90) ausgeführt werden. Falsch ausgeführte Öffnungen würden die Brandabschnittstrennung erheblich schwächen.Brandschutzwände der Feuerwiderstands klasse F30-F180 nach DIN 4102-4 sind 1- oder 2-schalige, nicht tragende, innere Trennwände mit Wandstärken ab 100 mm, Dämmmaterial nach DIN 4102-17 und 2 x 12,5 mm Gipskartonplatten. Nach der DIN 4102 ist der Einbau gegenüberliegender Hohlwanddosen nicht erlaubt sowie der Einbau einzelner Dosen nur bedingt zulässig. Es bedarf hierbei einer bauseitigen Umhüllung, z. B. mit Gips, Fibersilikat oder Ähnlichem.KAISER Brandschutzdosen und -gehäuse erfüllen diese Anforderungen in vollem Maße.
 
Was soll das Gelaber? Es gilt, wie bereits erwähnt, was sich der Systemhersteller der Wand hat zulassen hat . Nicht was in den feuchten Träumen der Fa. Kaiser geschieht.
 
der Einbau einzelner Dosen nur bedingt zulässig. Es bedarf hierbei einer bauseitigen Umhüllung, z. B. mit Gips, Fibersilikat oder Ähnlichem.
Unter der Bedingung kannte ich das bisher auch...

KAISER Brandschutzdosen und -gehäuse erfüllen diese Anforderungen in vollem Maße.
Da ist man damit dann aber deitlich schneller... Es sei denn jemand erklärt sich bereit zum Gipsen in der Wand zu bleiben.
 
Da das lediglich eine F30 Wand. Da reichen die Kaiser Dosen.
Interessant wäre allerdings auch die Leitungseinführung und Leitungsführung, ohne die Brandschutzwirkung massiv zu schädigen.

Eventuell überlegenswert einen Brüstungskanel oder Sockelkanal mit Einbausteckdosen zu überlegen, die einfach nur VOR der Wand montiert wird.
 
Prinzipiell müsste man dazu die Brandschutzwand einmal genauer betrachten.

18mm Rigipsplatten erreichen bereits EI30. Eine beidseitig beplankte Ständerwand erreicht damit EI60. Wenn die Fugen mit eigenen Brandschutzklebefolien abgedichtet und verspachtelt sind, und die 2. Seite (Gang Stiegenhaus) keinerlei Öffnungen/Einbauten aufweist, bleibt trotz Einbau von Hohlwanddosen auf einer Seite zumindest EI30 erhalten.

Trotzdem sind eigene Brandschutzdosen zu empfehlen.

Auf jeden Fall müsste man sich das vor Ort anschauen, um es richtig beurteilen zu können.
 
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Nein die Wand als solches ist F30 und das auch nur mit Beidseitig doppelter Beplankung mit
Rigips Feuerschutzplatte RF 12,5
Nein in Deutschland gibt es immer noch die F und die E Klassen
F = Brandschutzklasse E = Funktionserhalt
 
Nach europ. Norm DIN EN 13501-2 (und die gilt auch bereits in DE) werden die Feuerwiderstandsklassen nun mal in REI30 (60,90) usw, und nicht mehr in F30 (60,90) angegeben.

Und eine beidseitig DOPPELT mit Rigips beplankte Ständerwand, hat ein bisschen mehr als EI30
 
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