Brennwerttherme im Bad

Diskutiere Brennwerttherme im Bad im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - hallo,über meiner Duschwanne ist eine Brennwerttherme Rhemeha tzerra 28 c installiert,wo bei das Gerät 5cm in den Wannenbereich ragt,die...
Die Antwort auf #17 steht noch aus...
 
Strahlwasserdicht (IPX5) ist für den Bereich 1 nicht gefordert.
Gemäß VDE 011-701 701.5 ist hier IPX4 ausreichend.
Die gezeigte Therme hat IPX4D.
 
Was soll das denn sein???

Der Zi ist völlig wertlos, wichtig währe der Zsch. gewesen!

Außerdem: 10mm² ist nicht Vorschrift!
 
Der Prüfbericht ist wohl ein Witz :p
Im Bereich 0 also in der Wanne befindet sich keine Therme.
Die Auslösezeit des FI ist zu hoch, (übliche Werte unter 60ms) wenn aber noch gerade im möglichem Bereich. Hier besteht Handlungsbedarf. Die Nachrüstung von FI wird empfohlen, es besteht aber keine Nachrüstpflicht.
Der Mindestquerschnitt für Schutzpotentialausgleich beträgt 6 mm²Cu und nicht 10 mm². Die Heizungsrohre sind in den Schutzpotentialausgleich einzubeziehen . Auch da besteht Handlungsbedarf. Da kein FI für Steckdosen fehlt die Angabe zu Zs! Der IK ist in aller Regel mehr als ausreichend mit 420 A!
 
Wenn man bereits liest "IP 20", warum man dann da noch irgendwelche Fragen dazu stellen will, ob sowas "normal" u. erlaubt ist, kann es nur von einem E-Technischen Laien sein.
 
Da die Therme mit der Dusche eingeweicht werden kann, ist hier Strahlwasser also IP X5 anzusetzen und nicht nur IP X4!
 
IMG-20191009-WA0000.jpg Inzwischen habe ich diesen Prüfbericht einer Elektrofirma erhalten und auch von Heizungsfirmen bestätigt bekommen,dass keine der Brennwerttherme,die auf dem Markt sind,im Schutzbereich eins installiert werden dürfen.Somit Erneuerung der Therme,aufgrund des monatelangen Strahlwasserkontaktes,Installation in Schutzbereich 2 und die Leitungen unterputzen...nach oben.
 
Und was sollen nun wir im Endeffekt für Dich noch tun?
In der Zwischenzeit haben wir Herbst 2019, warst Du seither nicht mehr unter der Dusche.
 
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1. Heizungsfirmen sind keine Elektrofachkräfte und können aus elektrischer Sicht keine Aussagen treffen die irgenwie bestand haben.
2. die Elektrofirma besteht wohl auch nicht aus Fachleuten, allein bei dem liederlichen "Prüfprotkoll" das zwar für Steckdosen was empfiehlt mit RCD aber auf aktuelle Norm nicht eingeht in der auch für Leuchtenkreise FIs gefordert sind und auch Überspannungsschutz notwendig wird. Es fehlen darin jegliche nachvollziehbare Messwert für jeden Stromkreis und vor allem deren AUSWERTUNG sowie der Name des Prüfers und dessen Unterschrift.
310ms für den Elektriker schrillen da die Alarmglocken, der Laie kann damit nichts anfangen.
hier funktioniert eine lebenswichtige Schutzmaßnahme nicht, der Anlagenteil wäre bis zur Reparatur /Austausch des FIs still zu legen.

Die Aussage, daß Thermen dort nicht installiert werden dürfen ist schlichtweg falsch. Die Schutzart IPx4D ist nach VDE für diesen Bereich auch Ausreichend.
Die Dusche gilt nicht als Strahlwasser! sucht man mit Googel nach einer definition von "Strahlwasser" erhält man meist aussagen in dieser Art als Test "...
Über eine Strahldüse wird ein Volumenstrom von 12,5 Liter pro Minute aus einer Entfernung von 2,5 -
3 Meter aus allen Richtungen auf das Gehäuse gespritzt. Die Prüfdauer beträgt min. 3 Minuten..."

12,5l /Minute kommt da nicht aus einem Strahl aus der Dusche.
 
nö, da steht ganz eindeutig auf dem Typenschlild bei 230V IPX4D
 
IP20 gilt für den B23 Betrieb, also raumluftabhängig mit feuchteunempfindlicher Abgasleitung.

Sollte also passen, da hier raumluftunabhängig.
 
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