CE-Kennzeichnung bei Kabeln

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Allen Smithee

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Hallo!

Ich habe eine Frage zur CE-Kennzeichnung von konfektionierten Kabeln.
Verstehe ich das richtig, dass die einzige CE-Richtlinie, die einzuhalten ist, die RoHS2-Richtlinie ist? EMV- und Niederspannungsrichtlinie beziehen sich ja beide nicht auf rein passive Teile, und alle anderen kommen meiner Meinung nach sowieso nicht in Frage.

Um das konfektionierte Kabel mit CE-Kennzeichnung versehen zu dürfen, müssen also nur die RoHS-Konformitätserklärungen von den Herstellern aller Komponenten eingeholt werden, und dann eine eigene Konformitätserklärung für das neue Produkt, also das konfektionierte Kabel, erstellt werden. Richtig?

Gibt es außer RoHS/CE noch andere Richtlinien/Kennzeichnungen, die eingehalten werden müssen, um konfektionierte Kabel zum Verkauf anbieten zu dürfen?

Ich habe diesen Thread gefunden, bei dem es auch um das Thema CE-Kennzeichnung geht, jedoch lief es dort darauf hinaus, dass der Fragesteller seine Produkte als Kunstobjekt deklarieren soll, was ja bei einfachen Kabeln nicht in Frage kommt.

Danke für eure Antworten!
 
CE ist keine Richtlinie sondern die Erklärung des Herstellers sich an alle für dieses Produkt geltenden EU Richtlinien und Normen zu halten. in der Konformitätserklärung dazu sind dann die Normen beschrieben.

Zusätzlich gelten durchaus auch nationale Normen.
Auf einer Schuko Steckdose wirst Du z.B. vergeblich ein CE Zeichen finden denn diese entspricht, neben ein paar anderen, deutscher Norm und keiner europäischen Norm.

RoHs ist nur die Norm zu verbotenen Stoffen in dem Produkt.
Mit dem CE wird auch bestätigt, daß diese Leitung /Kabel auch den zugehörigen EN entspricht, also auch z.B. Aderfarbe, Querschnitt, Verwendbarkeit, etc
 
Danke!
Wo finde ich denn heraus, welche EN dann in meinem Fall gelten?
Es geht nicht um Stromkabel, sondern konfektionierte Kabel zur Signalübertragung.

Was CE ist weiß ich, die Frage war ja, welche der Richtlinien für mich relevant sind, um die CE-Kennzeichnung anbringen zu dürfen.
 
Kommt drauf an was Du da bauen willst.
Eine Industriemaschine?
Eine Gerät zur Bedienung durch Laien?
Medizinisches Produkt?
Automobil?
...
Dem entsprechend mußt Du Dir die Normen erwerben und danach bauen.
 
Das Gerät das Du da baust besteht doch aus mehr als nur aus dem Kabel oder?
Du mußt nachher die Konformität für das ganze Teil erstellen.
Wenn Du dann an eine Unterwasserpumpe für draußen ein CE gestempeltes Kabel nimmst was nicht für Unterwasser geeignet ist, kann auch Dein ganzes Teil kein CE tragen.

Hat das Kabel keine CE Kennzeichnung kannst Du trotzdem ein CE konformes Gerät damit bauen wenn Du die Konformität des Gesamtteiels bestätigst.
 
Kommt drauf an was Du da bauen willst.
Eine Industriemaschine?
Eine Gerät zur Bedienung durch Laien?
Medizinisches Produkt?
Automobil?
...
Dem entsprechend mußt Du Dir die Normen erwerben und danach bauen.

Er will ein konfektioniertes Kabel "bauen" und auf den Markt bringen, s. #1
 
Das "Kabel" ist aber ja für irgendeine Anwendung gedacht; es wird ja nicht ohne alles allein benutzt.
Beispiele:
  • Netzkabel
  • Telefonkabel
  • Netzwerkkabel
  • Hochspannungskabel
  • LWL-Kabel
Und für alle diese Anwendungen gibt es Vorschriften, die zu beachten sind.
 
Gibt es außer RoHS/CE noch andere Richtlinien/Kennzeichnungen, die eingehalten werden müssen, um konfektionierte Kabel zum Verkauf anbieten zu dürfen?
Ich würde so auf Anhieb nein sagen. Hängt aber auch davon ab, was du wie konfektionierst.

Erstellst du Auftragskonfektionen so definiert der AG ja die Spezifikationen, erstellst du eigenständige Konfektionen, dann musst du natürlich die Spezifikationen selbst definieren. Beim zweiten Fall sind da zb. Strombelastbarkeit, Spannungsfestigkeit, EMV-Verhalten, Anwendungsgebiet, Materialzusammenstellung etc. entsprechend festzulegen.

Da du nur von SIgnalübertragung schreibst, kann man da nur allgemein was schreiben. Schau dir einfach mal die Spezifikationen von einem Datenkabel an, so ist das dann auch von dir auszuführen. Die Daten bekommst du ja schon durch die Auswahl deiner Leitungs- und Kabellieferanten. Je spezieller der Aufbau, umso umfangreicher die Spezifikation.
Was oftmals ein Kriterium, aber nicht unbedingt technisch bedingt ist, ist die ISO 9001 Zertifizierung, stellt halt einen Qualitätsstandard da.
 
Auch, bzw. besonders, Signalleitungen sollten auch unter EMV-Technischen Aspekten betrachtet werden.

Es geht nie "einfach nur um einzelne Kabel"!
 
Schau dir einfach mal die Spezifikationen von einem Datenkabel an, so ist das dann auch von dir auszuführen. Die Daten bekommst du ja schon durch die Auswahl deiner Leitungs- und Kabellieferanten.
Danke, das ist ein guter Tipp!

Signalleitungen sollten auch unter EMV-Technischen Aspekten betrachtet werden
Ja das dachte ich auch, aber in all den Leitfäden zur EMV-Richtlinie stehen einzelne Kabel explizit als Ausnahme, auf die die Richtlinie nicht anzuwenden ist.
Beispiele: (Sorry, ich darf hier noch keine richtigen Links posten...)
Seite 17: ibf-solutions.com/fileadmin/Dateidownloads/emcd-guidelines.pdf
Seite 13: wko.at/service/innovation-technologie-digitalisierung/ce-kennzeichnung-elektrotechnische-produkte.pdf#page14
Seite 14: ce-richtlinien.eu/alles/richtlinien/EMV/Leitlinie/EMV_Leitfaden_2007.pdf

Oder verstehe ich da was falsch? Ich möchte nur vermeiden die EMV in der Konformitätserklärung anzugeben, wenn diese gar nicht anzuwenden ist (das wäre ja genauso nicht legal wie eine Richtlinie auszulassen).

Gibt es keine Art Suchmaschine oder Verzeichnis, mit dem man in dem Dschungel der EN-Normen herausfinden kann, welche relevant sind?
 
Wie schon geschrieben, kann man auf dein Anliegen nur sehr allgemein antworten. Deswegen ist es für dich wichtig, erstmal zu klassifizieren was du überhaupt herstellen und vertreiben willst.

Ich möchte mal das letzte PDF "EMV Leitfaden 2007" hernehmen, um auf das Thema EMV, was ja nur ein Teilbereich ist/sein könnte was dich betrifft.

Schau dir einfach die Flussdiagramme an, angefangen mit Flussdiagramm 1 auf Seite 10.
Bei einer reinen Kabelkonfektion ohne besondere Steckvorrichtungen erhält diese keine elektrischen oder elektronischen Teile, somit kann die erste Entscheidung schonmal mit "Nein" beantwortet werden. Als Beispiel sei mal ein einfaches Anschlusskabel mit Chinch-Stecker angenommen.

Wenn du dich jedoch weiter durch die Entscheidungen durchbewegst und dann im Flussdiagramm 2 auf Seite 16 landest, wird erstmal die grundlegende Klassifizierung Gerät oder nicht Gerät durchgeführt.
Auch hier wieder ein Beispiel, du stellst eine Leitung einseitig mit Steckvorrichtung, andere Seite mit offenen Ende her, die für den Anschluss von Geräten dient. Somit stellst du eine Komponente oder eine Baugruppe her. Wird diese extern an ein Gerät angeschlossen, ist in der ersten Entscheidung "nein" zu wählen. Verkaufst du diese Komponente nicht an Endnutzer sondern nur an Gewerbetreibende, zb. den Gerätehersteller, dann ist die zweite Entscheidung mit "nein" zu wählen, usw.

Ich hoffe ich konnte vermitteln das es (fast) unmöglich ist dir eine punktgenaue Hilfe zu geben, ohne wirklich die ganzen Details zu wissen. Das wäre auch sicherlich nicht zielführend, denn es kommt ja mit jeder Konfektion möglicherweise neue Anforderungen hinzu, die du bewerten muss. Ich finde das PDF ansich schon recht gut, was das Thema EMV betrifft. Ich vermute aber mal, dass es mittlerweile schon aktuellere Fassungen gibt.
Da dies ja Richtlinien und Verordnungen sind, und somit Gesetzescharakter haben, im Gegenteil zur VDE, sind diese natürlich öffentlich zugänglich und nicht nur zur finanziellen Bereicherung eines privaten Vereins mit seinem angeschlossenen Verlag gedacht.

Gibt es keine Art Suchmaschine oder Verzeichnis, mit dem man in dem Dschungel der EN-Normen herausfinden kann, welche relevant sind?
Nein, nicht wirklich. Wenn man mit Google und co. nicht mehr an weiteres Wissen herankommt, ist es leider unumgänglich da mit echten Fachleute wie zb. Fachanwälten im Berich Produkthaftung zu sprechen. Als erste Anlaufstellen sind aber die IHK's oftmals für die erste Einschätzung auch ne gute Wahl, da man dort mitunter die nötigen Kontakte vermittelt bekommt, oder im Idealfall sogar dort direkt unterstützt wird.

Hört sich alles immer recht kompliziert an, ist aber auch keine Raketenwissenschaft. Sind da mal die Eckpunkte abgesteckt, ist das alles auch rechtlich ne überschaubare Geschichte...wo man auch richtig gut Geld verdienen kann, um das mal noch als Schlusswort anzufügen :cool:
 
Gibt es keine Art Suchmaschine oder Verzeichnis, mit dem man in dem Dschungel der EN-Normen herausfinden kann, welche relevant sind?
Das ist ein eigener Beruf.
Ich würde sagen jemand, der das schon jahrelang macht, kann dir sicherlich ein paar Tipps geben.
Aber mal eben durchgoogeln wird da nicht reichen.

Wurde denn schon verraten worum es nun genau geht?
 
Wurde denn schon verraten worum es nun genau geht?
Wahrscheinlich geht es um Audiokabel, weil man für diese einen etwas höheren Preis aufrufen kann und der wird auch bezahlt.

Bei anderen Kabeln lohnt sich es kaum sie selbst zu konfektionieren und zu verkaufen.


Gruß

Uwe
 
CE-Kennzeichnung und Pflichten

Hallo,
nun ist die Frage schon etwas älter. Sicher sehen aber andere mit ähnlicher Fragestellung neu in dieses Forum, deshalb eine Antwort zur ursprünglichen Fragestellung.

Der Fragende hatte mit seiner Eigenbeantwortung zu seinem Beispielkabel recht.
Ein Kabel welches nicht unter die Niederspannungsrichtlinie fällt, deren Anwendung ab 75 V DC/50 V AC beginnt, fällt nur unter die RoHS-Richtlinie.
Da ein beidseitig fertig konfektioniertes Kabel als Produkt zu betrachten ist, ist dazu eine Konformitätserklärung gefordert, welche nur die Listung der RoHS-RL und deren darunter gelisteten Norm enthält. Beim Kabel darf das zugehörige CE-Piktogramm dann an der Verpackung sein.
Wo anders wurde gefragt, ob das mit bleihaltigem Lot gelötet werden darf. Das wäre natürlich tödlich. Die Schadstoff-Grenzwerte gelten bis zur kleinsten, teilbaren Einheit, also jede einzelne Beschichtung und jede einzelne Lötstelle, nicht für das Gesamtprodukt.
EMV ist nicht anzuwenden, da es als passives Teil gilt. Braucht ein Produkt zum Beispiel ein "EMV"-Kabel, also einen Schirm, dann muss dies beim Produkt angegeben sein.

Ist das Kabel nicht fertig konfektioniert, ist es ein Halbzeug oder Komponente (kein Teil mehr mit einer eigenständigen Funktion), also kein Produkt. Trotzdem gilt alles zu den RL gesagte ebenfalls, es muss also auch RoHS einhalten. Aber es bekommt keine Konformitätserklärung und damit kein CE-Piktogramm.

Was neben der Konformität zu beachten - und weit schlimmer - ist. Die gewerbliche Herstellung bereits einer elektrischen Komponente führt unweigerlich zur WEEE-Registrierpflicht, da die spätere Entsorgung mit der Inverkehrbringung bereits an "ear" zu bezahlen ist und es bezüglich der Registrierpflicht keine Mindermenge gibt. Ein "Ausbüchsen" ist nicht möglich.
Diese WEEE-Registrierung führt dann auch zu einer weiteren Kennzeichnungspflicht am Kabel die strenger ist als für CE. Die WEEE-Registriernummer ist dann ebenfalls publizierpflichtig.

Wer dazu Fragen hat, kann sich an mich wenden. Bin Rentner, aber auf dem Thema Konformität weiterhin aktuell, beantworte kostenlos, um kleinen Gewerblern und StartUps bei dem auf keinen Fall einfachem Thema etwas zu helfen.
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