[CUT] FI bei Elektriker teurer?

Diskutiere [CUT] FI bei Elektriker teurer? im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Was hat die Abnahme mit dem Material zu tun? Gar nichts, bei der Abnahme hat er nur zu befinden ob die Anlage soweit den VDE Vorschriften...
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Torfmann

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sko schrieb:
Ich habe die gesamte Hauselektrik selbst erneuert, besser gesagt komplett neu gemacht.
Hierfür war ich beim ansässigen Elektriker und habe gefragt ob er das Ganze dann abnimmt...

..Antwort war :
ja, aber nicht für Baumarktmaterial...


Ciao
Stefan

Was hat die Abnahme mit dem Material zu tun?
Gar nichts, bei der Abnahme hat er nur zu befinden ob die Anlage soweit den VDE Vorschriften entspricht.
Auf das Material selbst muss er keine Garantie geben.
Auch die LSS vom Baumarkt haben die Zulassungszeichen sonst dürften sie gar nicht verkauft werden.
Und sog. "Markenware" ist auch nicht immer besser wie war das denn damals mit den FI-Schutzschaltern
von ABB die die Firma Anfang der 2000er Jahre "zurückgepfiffen" hat?! schon vergessen und trotzdem schwören immer noch viele auf ABB...
 
Torfmann schrieb:
Und sog. "Markenware" ist auch nicht immer besser wie war das denn damals mit den FI-Schutzschaltern von ABB die die Firma Anfang der 2000er Jahre "zurückgepfiffen" hat?! schon vergessen und trotzdem schwören immer noch viele auf ABB...
Wieviele Autos wurden schon in die Werkstatt beordert und trotzdem kaufst du diese Fabrikate noch?
Oder meinst du eine Firma aus Fernost würde fehlerhafte Geräte aus den Märkten zurückordern?
 
werner_1 schrieb:
Torfmann schrieb:
Und sog. "Markenware" ist auch nicht immer besser wie war das denn damals mit den FI-Schutzschaltern von ABB die die Firma Anfang der 2000er Jahre "zurückgepfiffen" hat?! schon vergessen und trotzdem schwören immer noch viele auf ABB...
Wieviele Autos wurden schon in die Werkstatt beordert und trotzdem kaufst du diese Fabrikate noch?
Oder meinst du eine Firma aus Fernost würde fehlerhafte Geräte aus den Märkten zurückordern?

Einen blöderen Vergleich gibt es wohl nicht.
Beim Auto kann man entsprechende Teile auswechseln.
Den FI als Teil nur wegschmeißen.
Und bei den Autos haben natürlich die Firmen hinterher Umsatzeinbußen gehabt weil potentielle Käufer abgeschreckt wurden.
 
Die Abnahme hat durchaus etwas mit dem Material zu tun.
Wenn das Material nicht den VDE Normen entspricht sollte der Fachmann die Abnahme tunlichst verweigern, denn er unterschreibt für eine korrekte Anlage und haftet dafür.

Das hat jettz weniger mit der Garantie oder Gewährleistung oder die Folgekosten der Produkte zu tun die er natürlich nicht übernimmt.
 
Torfmann schrieb:
Beim Auto kann man entsprechende Teile auswechseln.
Den FI als Teil nur wegschmeißen.

Ein Fehlerstromschutzschalter ist genauso ein Bauteil eines Systems, wie es ein Ventil in einem Auto oder jedweder anderen Maschine ist.
 
Torfmann schrieb:
Was hat die Abnahme mit dem Material zu tun?
Gar nichts, bei der Abnahme hat er nur zu befinden ob die Anlage soweit den VDE Vorschriften entspricht.
Auf das Material selbst muss er keine Garantie geben. Auch die LSS vom Baumarkt haben die Zulassungszeichen sonst dürften sie gar nicht verkauft werden.
Im Prinzip hast du Recht, aber der Kunde kommt trotzdem erst mal bei dir an, wenn der Billigscheiß versagt oder verbreitet negative Mundpropaganda, obwohl man dafür nichts kann.
Beim Verteilereinbau - da verkaufen selbst die Baumärkte oft nur Markenware, z.B ABB -ist der Qualitätsunterschied nicht so extrem wie bei den Schalter und Steckdosen. Da baue ich grundsätzlich nur Markenware ein, bei dem No-Name-Müll hast du nur Probleme und wenn der Taster ständig klemmt. Das fällt auf dich und nicht dem Baumarkt zurück.

Es gibt auch Kunden, die wollen ihren alten Krempel wieder in die Verteilung eingebaut haben, war ja mal teuer. Bei einer Schaltuhr oder Dämmerungsschalter mache ich das noch mit, aber sonst fliegt das komplett raus, wenn keine aktuelle Linie. Oder FI/LSS-Sammelsurium verschiedener Hersteller - raus damit, da passt keine Phasenschine.

...von ABB die die Firma Anfang der 2000er Jahre "zurückgepfiffen" hat?! schon vergessen und trotzdem schwören immer noch viele auf ABB...
ABB mag ich aus einem anderen Grund nicht - da lassen sich keine Gabelphasenschinen verbauen.
mfG
 
Octavian1977 schrieb:
Die Abnahme hat durchaus etwas mit dem Material zu tun.
Wenn das Material nicht den VDE Normen entspricht sollte der Fachmann die Abnahme tunlichst verweigern, denn er unterschreibt für eine korrekte Anlage und haftet dafür.

Die in deutschen Baumärkten angebotenen FI und LSS
haben alle die erforderlichen Zulassungen dürften dort sonst gar nicht verkauft werden.
Und nur weil auf einem Produkt nicht ein bestimmter
Markenname steht muss es nicht schlechter sein.
 
Die Aussage ist falsch.
Nicht VDE konforme Materialien können durchaus im Sortiment eines Marktes vorhanden sein, ist auch schon vorgekommen.
Auch das sie ohne diese Zulassungen nicht verkauft weren dürften ist falsch.
 
patois schrieb:
Octavian1977 schrieb:
Die Aussage ist falsch.
Nicht VDE konforme Materialien können durchaus im Sortiment eines Marktes vorhanden sein, ist auch schon vorgekommen.
Auch das sie ohne diese Zulassungen nicht verkauft weren dürften ist falsch.

Merkwürdig, dass dieser IRRglaube immer wieder in den Foren auftaucht, dass nicht VDE konforme Teile nicht zum Verkauf angeboten werden dürften.

Man darf sogar "Abhöranlagen" kaufen, nur man darf sie nicht benützen!

Alles in dieser B.-Republik muss sich dem Commerce beugen!

P.

jeder darf für das B. ein Wort einsetzen, das ihm gefällt :wink:
 
Octavian1977 schrieb:
Die Aussage ist falsch.
Nicht VDE konforme Materialien können durchaus im Sortiment eines Marktes vorhanden sein, ist auch schon vorgekommen.
Auch das sie ohne diese Zulassungen nicht verkauft weren dürften ist falsch.
Aber ist es nicht so, dass die Kunden eindeutig darauf hingewiesen werden müssen? Wenn ich den Radarwarner in mein Navi einschalte, bekomme ich auch ein Hinweis, das die Nutzung nicht erlaubt ist, genauso wie Funkgeräte mit einem erweiteren Frequenzband ausschließlich für den Export vorgesehen sind. Gekauft werden die trotzdem. Nur handelt es sich bei den Radarwarnern und Funkgeräten um behördliche Anordnungen oder Gesetze.

Aber wie ist es mit der VDE eigentlich genau? Die gilt ja nur in D, andere Länder haben eigene! Wir haben ja den europäischen Binnenmarkt und mit der Konformitätserklärung (z.B. in Spanien zugelassen) darf das Teil in D eingeführt und verkauft werden. Als Norm ist europaweit die EN, weltweit die ISO verbindlich. Wie weit darf eine Vereinigung wie der VDE die Nutzung dieses Teils in D einschränken weil ihr Anspruch an dem Bauteil höher liegt? Daneben gibt es noch eigenständige DIN und RAL-Normungen im elektrotechnischen Bereich, die beachtet werden sollten/müssen. Welche haftungsrechtliche Folgen können daraus erwachsen, wenn so ein Bauteil mit ce-Zeichen, aber ohne VDE - evtl. von der EFK - verbaut werden?
Was sagt das VDE-Zeichen eigentlich genau aus?

mfG
 
Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (zu denen auch die Verwendung entsprechender Betriebsmittel gehört), ist rechtlich Teil der Unschuldsvermutung.
 
Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor die anerkannten Regel der Technik einzuhalten.
Die anerkannten Regeln der Technik sind unter anderem die VDE Vorschriften.
Die Teile aus dem Baumarkt sind für nicht konzessionierte Betriebe nur zur Reparatur erlaubt.
nicht für Änderungen, Erweiterungen oder Neuinstallationen.
 
elektroblitzer schrieb:
Die Teile aus dem Baumarkt sind für nicht konzessionierte Betriebe nur zur Reparatur erlaubt.
nicht für Änderungen, Erweiterungen oder Neuinstallationen.
Und wo steht das? Darf ein B&J-Schalter aus dem Baumarkt nur für den Ersatz genommen werden und nicht für die Erweiterung? LSS von ABB? Die werden auch auf Baumärkten verkauft. Was ist mit dem Fachhandel, die auch an 'Jeden' verkaufen?

Was ist mit diesen tausenfachen an kriminellen Chinaleuchten, die im I-Net, Baumärkten und Möbelhäuser verkauft werden? Das ist doch eine Änderung, wenn diese nicht exakt der alten entspricht?

Ich halte deine These für etwas hergeholt. Aber so kennen wir dich.

mfG
 
elektroblitzer schrieb:
Und wo steht das?
NAV (Niderspannungsanschlussverordnung) §13

Nach dem Motto: wenn man es mal oft wiederholt, fängt man irgendwann an es auch zu glauben.....

NAV §13 (Auszug):

Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

Das ist so breit formuliert, dass sogar der in Timbuktu hergestellte, über Griechenland importierte FI Schalter erlaubt ist, solange er das CE Zeichen trägt.
 
quote="elektroblitzer"]
Zitat:
Und wo steht das?
Zitat:


NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) §13

Das war der falsche Text:

(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.

Das bedeutet das nicht konzessionierte Betreibe oder Elektrofachkräfte nur Reparaturen durchführen dürfen.
Sie dürfen aber keine Änderungen, Erweiterungen oder Neuanlagen mit den Komponenten errichten.
 
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