Dachgeschosswohnung, Neuinstallation, PEN-Auftrennung

Diskutiere Dachgeschosswohnung, Neuinstallation, PEN-Auftrennung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen! Folgende Situation: Im Haus existiert eine Elektroinstallation mit HAK und Sicherungs/Zählerkasten im Keller. Zur Zeit stocke ich...
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sandra302

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Hallo zusammen!
Folgende Situation: Im Haus existiert eine Elektroinstallation mit HAK und Sicherungs/Zählerkasten im Keller. Zur Zeit stocke ich um eine Dachgeschosswohnung auf. Als separate Wohneinheit soll diese einen eigenen Hauptzähler erhalten. Vor Urzeiten wurde das Gebäude über Freileitung versorgt. Von daher ist noch ein dicker Knüppel zwischen dem ehemaligem Dach-HAK und dem vorhandenen Zählerkasten verlegt.

Jetzt meine Frage(n): Kann ich dieses Kabel zur Versorgung des Dachgeschosses verwenden oder muss ich zwingend ein neues verlegen?

Den Querschnitt konnte ich mangels Schieblehre noch nicht nachmessen, über den Daumen gepeilt dürften es jedoch mit hoher Sicherheit >>10mm² sein, meines Wissens nach also problemlos.

Das Kabel verfügt über vier Adern, eine PEN-Auftrennung würde also vorzugsweise erst oben im Dachgeschoss stattfinden. Reicht dort (an der Auftrennstelle) ein örtlicher Potentialausgleich für die gesammte Wohnung aus, oder muss ich eine Verbindung zum HPA herstellen? Muss die Verbindung zum HPA direkt über eine zusätzlich verlegte Ader erfolgen oder ist auch ein "indirekteter" Potentialausgleich über die vorhandenen Heizungsrohre (Kupfer) zulässig? Im Falle des zusätzlichen Schutzleiters: Muss dieser nahe der stromführenden Leitung geführt werden oder wäre auch eine Verlegung (natürlich in Installationsrohr) im räumlich weit weg liegenden Heizungs-/Trinkwasserleitungsschacht denkbar?

Die Farben der einzelnen Adern sind Schwarz, Grau, Blau, Rot. Reicht es aus, wenn ich die rote Ader jeweils an beiden Enden in den PEN-Farben ge/gr und die blaue Ader in einer weiteren Phasenfarbe (z.B. Braun) markiere?

Wo würde der Abzweig für die neue Wohneinheit angeschlossen, vor dem HAK, so dass das Dachgeschoss einen eigenen HAK bekommt, oder dahinter?

Bevor das Geschrei groß wird: nein, ich habe nicht vor, an spannugnsführenden Leitern oder gar vor dem HAK rumzufummeln, aber ich will alles soweit möglich vorbereiten, so dass der VNB-Installateur nur noch die Klemmen festschrauben und plombieren muss und nicht auf die Idee kommt, Zuschläge für Sonderarbeiten in Rechnugn zu stellen.

Viele Grüße,
Sandra


P.S.: Es wäre toll, wenn ihr mir die euren Antworten zugrundeliegenden DIN/VDEs nennen könntet, damit ich beim nächsten Mal vielleicht selber nachgucken kann :eek:)
 
Hallo Sandra,

zunächst vielen Dank für Deinen Beitrag hier im Forum.

Um eine Antwort geben zu können müsste man zunächst die Netzform kennen.
Dazu müsstes Du uns Deinen Wohnort nennen (Nicht die Strasse, sondern nur Stadt und Vorort oder PLZ sind ausreichend, denn die Angaben sollen die Anonymität sichern). Ich gehe von TT-Netz aus, wenn früher eine Mastzuführung da war. Dies muss aber nicht stimmen.

Nach TAB 2007 wird empfohlen nur 5 adrig zwischen Zähler und UV zu verdrahten. Das heisst das für eine Neuanlage keine Bestandsschutz nach Vorgabe des BIA (Bundesinstallateursausschuss) gibt, sondern 5 Adrig verdrahtet sein muss.

Auf die Einhaltung der NAV (Netzanschlussverordnung) §13 Abs. 2 wird hingewiesen.

Potentialausgleich und Erdung sind komplett von der Leitungsführung zu trennen!
 
sandra302 schrieb:
Hallo zusammen!
Folgende Situation: Im Haus existiert eine Elektroinstallation mit HAK und Sicherungs/Zählerkasten im Keller. Zur Zeit stocke ich um eine Dachgeschosswohnung auf. Als separate Wohneinheit soll diese einen eigenen Hauptzähler erhalten. Vor Urzeiten wurde das Gebäude über Freileitung versorgt. Von daher ist noch ein dicker Knüppel zwischen dem ehemaligem Dach-HAK und dem vorhandenen Zählerkasten verlegt.

Jetzt meine Frage(n): Kann ich dieses Kabel zur Versorgung des Dachgeschosses verwenden oder muss ich zwingend ein neues verlegen?

Wenn es 100% korrekt sein soll, musst Du eine neue Leitung legen, denn der Uraltfarbcode darf mit Übergangszeit seit 06/1970 nicht mehr für Neuinstallationen verwendet werden. Da die Leitung außer betrieb war und auch jetzt eine andere Funktion (nämlich Wohnungszuleitung) einnehmen soll, ist eine eine Neuinstallation.

ABER: Wenn es für mich selbst ist, würde ich die Leitung noch verwenden, wenn sie ansonsten noch in Orndung ist. Nur bei Kunden/Freunden usw. würde ich tunlichst darauf verzichten.

Den Querschnitt konnte ich mangels Schieblehre noch nicht nachmessen, über den Daumen gepeilt dürften es jedoch mit hoher Sicherheit >>10mm² sein, meines Wissens nach also problemlos.

Das Kabel verfügt über vier Adern, eine PEN-Auftrennung würde also vorzugsweise erst oben im Dachgeschoss stattfinden.

Ich nehme an, es liegt ein TN-System vor. Richtig? Ansonsten wäre diese Frage ja nicht sinnvoll. Wenn der Querschnitt mindestens 10mm² Cu beträgt, ist es nach VDE in der Tat auch heute noch erlaubt einen PEN-Leiter zu verlegen. (Beachte aber, dass viele VNB in ihrer TAB heute schon grundsätzlich verlegen, dass PE und N getrennt verlegt werden.)

Reicht dort (an der Auftrennstelle) ein örtlicher Potentialausgleich für die gesammte Wohnung aus, oder muss ich eine Verbindung zum HPA herstellen?

Wie meinst Du das genau? Natürlich muss in einem TN-SYstem eine durchgehend leitende Verbindung zum PEN-Leiter hergestellt werden. Da dieser ja auch in der UV vorhanden sein muss, sollte das also kein Problem sein.

Muss die Verbindung zum HPA direkt über eine zusätzlich verlegte Ader erfolgen oder ist auch ein "indirekteter" Potentialausgleich über die vorhandenen Heizungsrohre (Kupfer) zulässig?

Nein, ein "indirekter" PA, wie Du es nennst ist heutzutage nicht mehr zulässig. Der Anschluss muss über elektrische Leitungen (nicht Sanitär-Rohre) zum PEN-Leiter erfolgen.

Im Falle des zusätzlichen Schutzleiters: Muss dieser nahe der stromführenden Leitung geführt werden oder wäre auch eine Verlegung (natürlich in Installationsrohr) im räumlich weit weg liegenden Heizungs-/Trinkwasserleitungsschacht denkbar?

Nein, ein getrennt verlegter Schutzleiter PE (nicht Nulleiter PEN) darf auch "entfernt" von den aktiven Leitern verlegt werden.

Die Farben der einzelnen Adern sind Schwarz, Grau, Blau, Rot. Reicht es aus, wenn ich die rote Ader jeweils an beiden Enden in den PEN-Farben ge/gr und die blaue Ader in einer weiteren Phasenfarbe (z.B. Braun) markiere?

Nein. So auf keinen Fall! Umkennzeichnungen von Adern sind grundsätzlich zu unterlassen!! Nach uraltem Farbcode ist für den PEN die graue zu verwenden. Rot wäre nur für den reinen Schutzleiter PE zu verwenden, der keinen Betriebsstrom führen darf. Das funktioniert bei Dir nicht, da Dir dann eine Ader fehlt.

Sinnvoll ist allerdings mit einem Stück gelb-grünen (nicht gelb-grauen) Schrumpfschlauch den PEN-Leiter zusätzlich zu kennzeichnen. Aber nur kurz, so dass insgesamt der alter Farbcode der Leitung klar erkennbar bleibt. Schwarz wäre dann L1, rot L2 und blau L3.


Wo würde der Abzweig für die neue Wohneinheit angeschlossen, vor dem HAK, so dass das Dachgeschoss einen eigenen HAK bekommt, oder dahinter?

nein. Der Anschluss erfolgt in der HV. Wenn es eine solche nicht gibt, wirst Du sehr wahrscheinlich keine Anschluss bekommen, bevor Du nicht TAB2000/7-konform eine erstellst/erstellen lässt.

Bevor das Geschrei groß wird: nein, ich habe nicht vor, an spannugnsführenden Leitern oder gar vor dem HAK rumzufummeln, aber ich will alles soweit möglich vorbereiten, so dass der VNB-Installateur nur noch die Klemmen festschrauben und plombieren muss und nicht auf die Idee kommt, Zuschläge für Sonderarbeiten in Rechnugn zu stellen.
Bei uns rührt ein VNB-Installateur keine Finger und schon gar keine Schraube oder Klemme. Das macht der erst, wenn Du lange genug Deine Rechnung nicht bezahlst

0V
 
Die verwendung eines solch alten Kabels halte ich nicht für sinnvoll.
Auch die Auftrennung des PEN erst in der UV der Wohnung ist nicht in Ordnung.

Sollte es mal zu der Situation kommen, daß es eine Netzwerkverbindung zwischen den Wohungen genutzt wird, kann es zu schwerwiegenden Problemen kommen.

Der PA über Heizngsrohre ist nicht sinnvoll, da nicht sichergestellt ist, daß das Heizungsrohr immer aus Metall ist. Es könnte zum Beispiel passieren, daß ein Heizungsmonteur bei einer Reperatur einfach ein Stück Kunststoffrohr einbaut und schon ist der PA nciht mehr vorhanden.

Ein Örtlicher PA (verbindung des PE mit metallenen Rohren usw) ist innerhalb der Wohnung auf jeden Fall zu empfehlen.
 
Hi,

Du meinst also der VNB-Installateur schliesst Dir nur die zuleitung an, ohne die Anlage dahinter durchzumessen??? Dann ist er ein Pfuscher.


Er haftet schliesslich dafür - er hat die Anlage in betrieb genommen.


Mann, Mann, Mann.... wo lebt Ihr denn....
 
foren-geist schrieb:
Du meinst also der VNB-Installateur schliesst Dir nur die zuleitung an, ohne die Anlage dahinter durchzumessen??? Dann ist er ein Pfuscher.

Weder das eine noch das andere.

foren-geist schrieb:
Er haftet schliesslich dafür - er hat die Anlage in betrieb genommen.

Nein die Haftung übernimmt der ausführende Fachmann, damit hat der VNB nix zu tun.

foren-geist schrieb:
Mann, Mann, Mann.... wo lebt Ihr denn....

Denke du hast etwas durcheinander geworfen. Der VNB-Installateur gehört zum VNB und ist nicht der beim VNB eingetragene Elektrofachmann.

Lutz
 
hab ich auch noch nicht erlebt :)
 
Trotzdem ist der VNB für die Anlage haftbar.

Deshalb verlangt dieser ja die Installation durch einen bei Ihm eingetragenen Fachbetrieb.
 
Der VNB interessiert am Meisten was bis zum Zähler passiert.

Die ganzen Regelungen mit Maximalen Leistungen beim Direkteinschalten, Kompensation etc. dient nur der stabilisierung der Netze.

Der Installateuer unterschreibt nur ein Protokoll bis zum HAK.

Der Errichter der Anlage haftet für die Anlage.

MfG

Marcel
 
Haftbar sind die Errichter und Betreiber der Anlage!
den VNB hat es bei uns noch nie interessiert was nach dem Zähler gemessen wurde! nur schließen sie unter offensichtlichem pfusch nix an. und im fehlerfall/schadensfall schauts dann halt ziemlich schlecht für dich, bei Kripo, VNB, VDS, usw. aus. deinen Zulassungsschein bist dann auch noch los.

Ist der Ruf erst ruiniert, arbeitet es sich recht unscheniert.
 
@sandra: Die Leitung sollte nicht mehr verwendet werden, weil -
- Die Isolation mit den Jahren/Jahrzehnten zunehmend versprödet, dies trifft insbesondere auf Leitungen zu, die vor 40-70 Jahren produziert worden sind, da die Kunststoffe damals noch nicht so ausgereift waren, wie heute. Und durch Isolationsschäden können Brände entstehen!
- ein separater Schutzleiter bei einer Neuinstallation dringend zu empfehlen ist. Einmal wegen der Sicherheit (PEN-Bruch ist ausgeschlossen) und andererseits wegen Ausgleichsströmen auf Datenleitungen, die beim kombinierten PEN auftreten.
- die Aderfarben zu gefährlichen Verwirrungen führen können.

Ergo: Neue Leitung! Aber welche? Ich persönlich empfehle für Querschnitte ab 6mm² immer Erdkabel NYY-J/NYCY/NYCWY. In deinem Fall ist das normale Erdkabel NYY-J wohl das Passendste, da preisgünstig (kostet meistens weniger, als normale Mantelleitung) und stabil/robust. Dieses sollte mindestens 16mm² haben, die Verlegung solcher Querschnitte (ab 10mm²) erfordert natürlich etwas Erfahrung, aber die sollte ohnehin vorhanden sein!

Vorteil von NYY-J 16mm² RE (Rundleiter, eindrähtig): Es ist vollständig Blitzstromtragfähig und ermöglicht so optimalen Überspannungsschutz, wenn dieser mal installiert werden soll.

Wenn es noch etwas sicherer sein soll: Die Varianten NYCY/NYCWY haben den PE als konzentrischen Schirmleiter ausgeführt, sodass bei jeder Beschädigung der Leitung, die eine beschädigung der Innenleiter mit einschließt ein Kurzschluss ausgelöst wird. Kostet allerdings mehr als das Doppelte. Und NYY-J reicht in der Regel aus. NYM-J würde ich nicht nehmen, da es nicht weniger kostet (meistens noch mehr) und lange nicht so hochwertig ist, wie NYY-J, zudem ist keine vollständige Blitzstromtragfähigkeit gegeben und die Isolationswerte sind schlechter!

MfG; Fenta
 
Hallo an alle
und danke für die viele Antworten.

ABER: Wenn es für mich selbst ist, würde ich die Leitung noch verwenden, wenn sie ansonsten noch in Orndung ist. Nur bei Kunden/Freunden usw. würde ich tunlichst darauf verzichten.
Gestern hatte ich das außerordentliche Glück, ein Isolationsmessgerät ausleihen zu können. Richtige Bedienung vorausgesetzt erhalte ich einen Isolationswiderstand von ca. 10MOhm, garnicht mal so schlecht für ein Jahrzehnte altes, vom Keller bis zum Dachboden reichendes Kabel wie ich finde.

(Beachte aber, dass viele VNB in ihrer TAB heute schon grundsätzlich verlegen, dass PE und N getrennt verlegt werden.)
Was ja auch sinnvoll ist. Allerdings würde die Leitung ja noch vor dem Dachgeschosszähler angeschlossen, also im Verantwortungsbereich des VNB und der liefert mir vom HAK her ja auch nur vier Adern. Die Erdung der vorhandenen Istallation findet erst im Zählerkasten im Keller statt

Reicht dort (an der Auftrennstelle) ein örtlicher Potentialausgleich für die gesammte Wohnung aus, oder muss ich eine Verbindung zum HPA herstellen?
Wie meinst Du das genau? Natürlich muss in einem TN-SYstem eine durchgehend leitende Verbindung zum PEN-Leiter hergestellt werden. Da dieser ja auch in der UV vorhanden sein muss, sollte das also kein Problem sein.

Nein, ein "indirekter" PA, wie Du es nennst ist heutzutage nicht mehr zulässig. Der Anschluss muss über elektrische Leitungen (nicht Sanitär-Rohre) zum PEN-Leiter erfolgen.
Gut, dann hat sich das erledigt, dann muss ich also noch eine direkte stromlose Verbindung (PE-Leiter) vom Punkt der PEN-Auftrennung im Dachgeschoss zum HPA im Keller herstellen.

Die Farben der einzelnen Adern sind Schwarz, Grau, Blau, Rot. Reicht es aus, wenn ich die rote Ader jeweils an beiden Enden in den PEN-Farben ge/gr und die blaue Ader in einer weiteren Phasenfarbe (z.B. Braun) markiere?
Nein. So auf keinen Fall! Umkennzeichnungen von Adern sind grundsätzlich zu unterlassen!! Nach uraltem Farbcode ist für den PEN die graue zu verwenden. Rot wäre nur für den reinen Schutzleiter PE zu verwenden, der keinen Betriebsstrom führen darf. Das funktioniert bei Dir nicht, da Dir dann eine Ader fehlt.
Danke dass Du das erwähnst! Ich hatte angenommen, Rot wäre für PE wie für PEN zu verwenden.
(*Notiz an mich selbst: PEN=grau*)

Sinnvoll ist allerdings mit einem Stück gelb-grünen (nicht gelb-grauen) Schrumpfschlauch den PEN-Leiter zusätzlich zu kennzeichnen. Aber nur kurz, so dass insgesamt der alter Farbcode der Leitung klar erkennbar bleibt. Schwarz wäre dann L1, rot L2 und blau L3.
Hoffentlich macht der VNB-Istallateur das mit :roll:
 
Zu deiner Info: Der neue Zaehlerschrank wird zu 99% im Keller bzw. in keinem fall im Dachgeschoss zu montieren sein. Aber das wird dir dein Elektriker schon sagen koennen.

Somit liegt die alte Leitung im Nachzaehlerberreich.

Die alte Leitung nur wenn es wirklich nicht anders geht wieder verwenden. Ist sie ueberhaupt lang genug um an beiden Enden vernuenftig angeschlossen zu werden?
 
ego1 schrieb:
Zu deiner Info: Der neue Zaehlerschrank wird zu 99% im Keller bzw. in keinem fall im Dachgeschoss zu montieren sein.

Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Der Keller gehört schließlich zur alten Wohneinheit und sollte diese einmal vermietet werden, so kann man dem Mieter ja unmöglich zumuten, jedes mal bei Fuß zu stehen, wenn man mal seinen eigenen Zählerstand kontrollieren will. Nein, entweder der neue Zähler kommt in gemeinschaftlich genutzen Raum, - welchen es nur außerhalb des Gebäudes gibt - oder in die neue Wohnung unter dem Dach.

Das Kabel ist übrigens mehr als lang genug, ich könnte sogar noch jeweils einen Siphon an beide Enden "knoten" und hätte immer noch ausreicheng Länge übrig.
 
Kenne keine VNB die Zaehler in abgeschlossenen Wohnungen neu montieren.

Bitte klaere diesen Umstand frueh genug mit einem Elektriker und noetigenfalls mit dem VNB ab!
 
Ich kann dem Einwand von ego1 nur zustimmen. Ich war bei meinen Ausführungen davon ausgegangen, dass die alte Leitung im Nachzählerbereich als WOhnungszuleitung zur UV verwendet werden soll.

Im Vorzählerbereich sehe ich da kaum Chancen, "Altlasten" wiederzuverwenden. Hier würde man bei uns "knallhart" auf die aktuelle TAB verwiesen. Und mir schwant, dass da nicht einmal eine TAB-konforme HV vorhanden ist. Wahrscheinlich ist nur ein NZ-Tafel da. Da würde unser VNB sogar den Umbau des schon vorhandenen Zählers verlangen.

Und ich weiß nicht, wo (in welchem Einzugsgebiet) die Anlage betrieben werden soll. Aber einen VNB der einen Zähler neu in eine Wohnung setzt ist mir ebenfalls nicht bekannt. Es gibt sogar schon Probleme, wenn der Zähler schon in der Wohnung ist und nur auf Drehstrom umgesetllt werden soll. Dann verlangt der VNB eine "Zentralisierung", sprich eine Verlegung in einen zugänglichen Keller(raum) und dann mit TAB-konformer HV und nicht mit NZ-Tafeln.

0V
 
Liebe Sandra, ich bin mir absolut sicher, das der vdn nur in ganz seltenen ausnahmefällen , den zählerplatz innerhalb einer wohnung/wohnbereich, zulässt!
TAB :
7.3 Anordnung der Zählerschränke
(1) Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen untergebracht, gemäß
DIN 18012 in Hausanschlussräumen, in Hausanschlussnischen, an Hausanschlusswänden
sowie in entsprechenden Zählerräumen. Die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung und
die Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes sind zu berücksichtigen. Soweit
diese die Unterbringung in Treppenräumen zulässt, werden Zählerschränke dort vorzugsweise
in Nischen nach DIN 18013 eingebaut. Zählerschränke dürfen nicht in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern,
über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade-, Dusch- und
Waschräumen sowie auf Speichern bzw. Dachböden vorgesehen werden.
(2) In Räumen, deren Temperatur dauernd 30 °C übersteigt, sowie in feuer- oder explosionsgefährdeten
Räumen/Bereichen dürfen Zählerschränke nicht installiert werden.
(3) Der Errichter bringt die Zählerschränke lotrecht so an, dass die Mess- und Steuereinrichtungen
frei zugänglich sind und ohne besondere Hilfsmittel abgelesen bzw. eingestellt werden
können.
(4) Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte der Mess- und Steuereinrichtung darf nicht weniger
als 0,80 m und nicht mehr als 1,80 m betragen. Vor dem Zählerschrank muss ein Arbeitsund
Bedienungsbereich mit einer Tiefe von mind. 1,20 m und einer durchgängigen Höhe von
mind. 1,80 m freigehalten werden (siehe auch Anhang A 2).
(5) Grundsätzlich werden die Zählerschränke in Gebäuden mit mehreren Kundenanlagen zentral
angeordnet. In Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist auch eine dezentrale Anordnung zusammengefasster
Zählerschrankgruppen möglich. Bei dezentraler Anordnung zusammengefasster Zählerschränke in Gebäuden mit mehreren Treppenaufgängen sieht der Planer diese
Zählerplätze im selben Treppenaufgang wie die zugehörigen Kundenanlagen vor.
 
EuGla schrieb:
Liebe Sandra, ich bin mir absolut sicher, das der vdn nur in ganz seltenen ausnahmefällen , den zählerplatz innerhalb einer wohnung/wohnbereich, zulässt!

Ja, die aktuellen TAB sind mir bekannt - und seit ich in diesem Forum bin, habe ich mich auch mal dazu bequemt, sie zu lesen :wink:

Allerdings ist der vorhandene HAK/Zählerplatz nun mal in einem nicht allgemein zugänglichen Keller untergebracht. In diesen kann man auch nur gelangen, wenn man durch die vorhandene Wohnung geht. Und der VNB wird mir kaum zumuten können, den Bürgersteig bis auf an den Fundamentgrund aufzureißen, um eine Außentür für einen noch abzutrennenden Haußanschlussraum einzuziehen. Ganz davon abgesehen, dass dieser Raum nur für den Stromanschluss da wäre. Der Wasseranschluss befindet sich nämich an einem ganz anderen Ort :(

Ich bin eigentlich recht zuversichtlich, dass alles so klappt wie ich es mir vorstelle. Aber erst mal abwarten, was der zuständige Technikmensch sagt - die nette Dame von der Servicenummer meinte, er wäre gerade im Urlaub...

Gruß,
Sandra
 
sandra302 schrieb:
EuGla schrieb:
Liebe Sandra, ich bin mir absolut sicher, das der vdn nur in ganz seltenen ausnahmefällen , den zählerplatz innerhalb einer wohnung/wohnbereich, zulässt!

Ja, die aktuellen TAB sind mir bekannt - und seit ich in diesem Forum bin, habe ich mich auch mal dazu bequemt, sie zu lesen :wink:

Allerdings ist der vorhandene HAK/Zählerplatz nun mal in einem nicht allgemein zugänglichen Keller untergebracht. In diesen kann man auch nur gelangen, wenn man durch die vorhandene Wohnung geht. Und der VNB wird mir kaum zumuten können, den Bürgersteig bis auf an den Fundamentgrund aufzureißen, um eine Außentür für einen noch abzutrennenden Haußanschlussraum einzuziehen. Ganz davon abgesehen, dass dieser Raum nur für den Stromanschluss da wäre. Der Wasseranschluss befindet sich nämich an einem ganz anderen Ort :(

Ich bin eigentlich recht zuversichtlich, dass alles so klappt wie ich es mir vorstelle. Aber erst mal abwarten, was der zuständige Technikmensch sagt - die nette Dame von der Servicenummer meinte, er wäre gerade im Urlaub...

Gruß,
Sandra

Es kommt eher darauf an, an welche Person du geraten tust. Normal sollte das alles kein Problem darstellen. Nur solltest du Deine Installation, also die Veränderungen von einem fachbetrieb abnehmen lassen. Sonst reiben sich die Versicherungen vor Lachen die Hände, wenns mal deshalb Brennt und sie nicht zahlen brauchen.
 
Es kommt eher darauf an, an welche Person du geraten tust
Code:
  :lol: 
ich glaub in meinen beiträgen sind auch viele fehler, aber der war geil!

[quote]Nur solltest du Deine Installation, also die Veränderungen von einem fachbetrieb abnehmen lassen.[/quote][/quote]
du weißt ja nicht ob sie eine fachkraft ist!?
führst du die arbeiten selber aus, sandra?

naja ich wünsch dir glück bei deinem vorhaben. denke aber nicht dass, das klappt. ich hatte bisher erst einmal das "vergnügen", den zähler in den wohnbereich zu setzten. vieleicht schaffst dus ja ihn zu überreden  :wink: 
ich weiß ja nicht wies vorort aussieht! wie aber die anderen schon schrieben haben: wenn die alte leitung im vorzählerbereich sein soll, wird der "vdn-mensch" das wohl nicht zulassen.
halt uns auf dem laufenden!
 
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Thema: Dachgeschosswohnung, Neuinstallation, PEN-Auftrennung
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